Gemeinde Ostseeheilbad Zingst

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Transkript:

Gemeinde Ostseeheilbad Zingst Regionalplanung Bebauungsplan Nr. 19 in Zingst Umweltplanung Schalltechnische Untersuchung Straßen-,, Schienen- und Gewerbelärm Landschaftsarchitektur Landschaftsökologie Wasserbau Projekt-Nr.: 23607-00 Immissionsschutz Fertigstellung: Juli 2013 GmbH Stralsund info@umweltplan.de www.umweltplan.de Handlungsbevollmächtigter/ Verfasser: Dipl.-Phys. Rainer Horenburg Sitz Hansestadt Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund Tel. +49 38 31/61 08-0 Fax +49 38 31/61 08-49 Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b 18273 Güstrow Tel. +49 38 43/46 45-0 Fax +49 38 43/46 45-29 Geschäftsführerin Dipl.-Geogr. S. Ahlmeyer Qualitätsmanagement Zertifiziert nach: ISO 9001:2008 TÜV CERT Nr. 01 100 010689

Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung... 4 2 Örtliche Verhältnisse... 5 3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen... 7 3.1 Gesetzliche Grundlagen, schalltechnische Grundlagen... 7 3.2 Planunterlagen... 7 4 Schallemissionen... 8 4.1 Allgemeines... 8 4.2 Schallemissionen Straßenverkehr... 8 4.3 Schallemissionen Schienenverkehr... 9 4.4 Schallemissionen der gastronomischen Einrichtung... 10 4.4.1 Parkverkehr... 11 4.4.2 Lieferverkehr... 13 4.4.3 Be- und Entladen... 14 4.4.4 Kühl- und Lüftungsanlagen... 15 4.4.5 Außenterrasse... 15 5 Beurteilungskriterien... 17 6 Beurteilung der Schallimmissionen... 20 6.1 Allgemeines... 20 6.2 Gesamtverkehr (Straße und Schiene)... 20 6.3 Gastronomische Einrichtung... 20 6.4 Spitzenpegelkriterium... 21 7 Ergebnis und Empfehlungen... 22 Abbildungen im Text Abbildung 1: Übersichtslageplan (ohne Maßstab) 1

Tabellen im Text Tabelle A: Verkehrsmenge und Berechnungsansatz Tabelle B: Emissionspegel Straßenverkehr Tabelle C: Zugzahlen, Berechnungsansätze und Emissionspegel Tabelle D: Ausgangsparameter/Schallleistungspegel für Gästeparkplatz Tabelle E: Emissionspegel/Schallleistungspegel Fahrgasse Parkverkehr Tabelle F: Schalltechnische Orientierungswerte DIN 18005 Tabelle G: Immissionsrichtwerte TA Lärm außerhalb von Gebäuden 2

ANHANG Pläne Plan 1: Lageplan Geltungsbereich B-Plan Plan 2.1: Rasterlärmkarte TAG Gesamtverkehr Plan 2.2: Rasterlärmkarte TAG Gaststättenbetrieb werktags Plan 2.3: Rasterlärmkarte TAG Gaststättenbetrieb sonntags Plan 3.1: Rasterlärmkarte NACHT Gesamtverkehr Plan 3.2: Rasterlärmkarte NACHT Gaststättenbetrieb nach 22.00 Uhr Tabellen Emissionsangaben Beurteilungspegel Tabelle 1: Straßenverkehr Tabelle 2: Schienenverkehr Tabelle 3: Gästeparkplatz Tabelle 4: Gaststättenbetrieb Tabelle 5: Spitzenpegel Parkplatz und Lieferverkehr Tabelle 6: Straßenverkehr Tabelle 7: Schienenverkehr ohne Lärmschutz Tabelle 8: Gesamtverkehr Tabelle 9: Gaststättenbetrieb werktags Tabelle 10: Gaststättenbetrieb sonntags Tabelle 11: Spitzenpegel Gästeparkplatz und Lieferverkehr 3

1 Aufgabenstellung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 Entwicklung des südlichen Bahnhofsbereiches der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst wird von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine schalltechnische Beurteilung gefordert, um mögliche schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen auf die Nachbarschaft zu erkennen bzw. ausschließen zu können. Im Rahmen der Bauleitplanung bzw. bei der Aufstellung von Bauleitplänen werden die Städte und Gemeinden gem. Baugesetzbuch (BauGB) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) u. a. verpflichtet, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und die Belange des Schallimmissionsschutzes ausreichend zu berücksichtigen. Der 50 BImSchG sagt dazu aus, dass die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Geräuscheinwirkungen auf schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Aufgrund vorhandener Geräuscheinwirkungen seitens des Straßenverkehrs auf der unmittelbar angrenzenden Kreisstraße K 25 im Nordosten bzw. möglicher zukünftiger Verkehrslärmbelastung durch die zur Wiederinbetriebnahme avisierten Bahntrasse der ehemaligen Darßbahn westlich sowie der gastronomischen Einrichtung nördlich des B- Plan-Gebietes wurde die Entscheidung getroffen, im Rahmen der Bauleitplanung eine Schalltechnische Untersuchung nach DIN 18005 /2/ (Straße/Schiene) sowie TA Lärm /3/ (Gewerbe) durchführen zu lassen, um die mit der Eigenart betreffender Baugebiete oder Bauflächen verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen berücksichtigen zu können. Mit der Durchführung der geforderten schalltechnischen Untersuchung wurde GmbH Stralsund beauftragt. Inhalt und Ziel dieser schalltechnischen Untersuchung war es, die durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Betrieb der gastronomischen Einrichtung (Park- und Lieferverkehr, Kühl- und Lüftungsanlagen und Terrassenbetrieb) ausgehenden Schallemissionen auf Grundlage von Betreiberangaben zu erfassen, die Geräuschimmissionen über ein dreidimensionales digitales Ausbreitungsmodell richtliniengetreu zu ermitteln, nach DIN 18005 bzw. TA Lärm zu beurteilen und mittels Ergebnistabellen und Rasterlärmkarten darzustellen sowie anhand der schalltechnischen Ergebnisse Empfehlungen hinsichtlich erforderlicher Schallschutzmaßnahmen und textlicher Festsetzungen abzuleiten. 4

2 Örtliche Verhältnisse Das ca. 1,24 ha große Plangebiet liegt im Westen der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst. Es befindet sich auf dem Gelände des 1910 eingeweihten historischen Bahnhofs. Die ehemalige Bahntrasse, die trotz der Einstellung des Bahnbetriebes im Jahre 1944 immer noch als Bahngelände gewidmet ist, bildet die westliche Grenze des Plangebietes. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Kreisstraße K 25 Am Bahnhof bzw. im Osten als Bahnhofstraße und im Süden durch die Schulstraße. Gemarkung: Zingst Flur: 8 Flurstücke: 18/5 (teilweise), 18/7, 18/9, 18/13, 18/32 (teilweise), 29/3 (teilweise), 30/5, 31/2 und 32. Im Bereich der schutzbedürftigen Bebauung gelten gemäß /2/ die Orientierungswerte der städtebaulichen Richtlinie DIN 18005 für Straßen- und Schienenverkehr sowie gemäß /3/ die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für den Betrieb der gastronomischen Einrichtung. Das Gelände weist im Bereich des Untersuchungsgebietes kaum Höhenunterschiede auf. Die Geländehöhen bewegen sich ca. 1,7 mühn im Norden und ca. 1 mühn im Süden. Die örtlichen Gegebenheiten wurden im akustischen Berechnungsmodell berücksichtigt und im Lageplan (Plan 1) dargestellt. Folgende repräsentative Immissionsorte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden ausgewählt: IO 1 bis IO 32 Immissionsorte an der geplanten fiktiven Bebauung in den Allgemeinen Wohngebieten IO 33 bis IO 36 geplantes Bettenhaus. Die Lage der Immissionsorte (IO) ist ebenfalls aus dem Lageplan (Plan 1) ersichtlich. 5

Die folgende Abbildung 1 zeigt eine Übersicht des Untersuchungsbereiches. Abbildung 1: Übersichtslageplan (ohne Maßstab) 6

3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Gesetzliche Grundlagen, schalltechnische Grundlagen /1/ BlmSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 14. Mai 1990 in der zuletzt geänderten Fassung /2/ DIN 18005 Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Juli 2002, Beiblatt 1, Schalltechnische Orientierungswerte, Mai 1987 /3/ TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), August 1998 /4/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 /5/ SCHALL 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03, Deutsche Bundesbahn, Ausgabe 1990 /6/ ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 /7/ Studie Bayerische Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage von 2007 /8/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, August 1976 /9/ Techn. Ber. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, und Speditionen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Ausgabe 1995 und 2005 /10/ Studie Wolfgang Probst Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechn. Prognosen, 1994 /11/ SoundPLAN-Bibliothek Emissionsangaben /12/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen u. Nachweise, Nov. 1989 Der schalltechnischen Untersuchung lagen die oben genannten Quellen zugrunde. Die Digitalisierung, Berechnung und Darstellung der Ergebnisse erfolgte neben Officeprogrammen hauptsächlich mit SoundPLAN 7.2 (Braunstein & Berndt GmbH, 07/2013). 3.2 Planunterlagen /12/ Entwurf B-Plan Nr. 19 Entwicklung des südlichen Bahnhofsbereiches der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, Arbeitsstand März 2013 als DXF, ewp Architekturund Ingenieurbüro GmbH, per E-Mail vom 13. Juni 2013 /13/ Lageplan nördliche und südliche Bebauung als PDF, ewp Architektur- und Ingenieurbüro GmbH, per E-Mail vom 31. Mai 2013 /14/ telefonische Angaben der UBB zum möglichen Verkehrsaufkommen bei der Darßbahn vom 27. Mai 2013 /15/ Auszug aus der Verkehrsmengenkarte 2010, LK Vorpommern-Rügen, FD Verkehrsangelegenheiten, E-Mail vom 6. Juni 2013 /16/ Schalltechnische Untersuchung BV Umbau und Sanierung Bahnhof Zingst, GmbH Stralsund vom Juli 2011 7

4 Schallemissionen 4.1 Allgemeines Die Schallemission kennzeichnet die von einzelnen Geräuschquellen (Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen) ausgehende Schallabstrahlung. 4.2 Schallemissionen Straßenverkehr Die Schallemissionen des Straßenverkehrs auf einer Straße oder einem Fahrstreifen werden durch den Emissionspegel L m,e gekennzeichnet, dem der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Achse bei freier Schallausbreitung zugrunde liegt. Der Emissionspegel L m,e berechnet sich nach RLS-90 /4/ entsprechend der Formel L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit L m (25) D v D StrO D Stg D E Mittelungspegel in 25 m Abstand Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschläge für Steigungen und Gefälle Korrektur bei Spiegelschallquellen Im Rahmen dieser Schalltechnischen Untersuchung waren die Emissionen des Straßenverkehrs auf der Kreisstraße K 25 in der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst gemäß /15/ zu untersuchen. Tabelle A: Verkehrsmenge und Berechnungsansatz Straße DTV 1 Kfz/24h M t 2 Kfz/h M n 3 Kfz/h DTV-Wert K 25 von 2010 mit v zul = 50/50 km/h für PKW/LKW p t 4 % p n 5 % StrOF 6 v PKW 7 K 25 5.439 326 44 2,8 1,4 Asphalt 50 50 1 Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in 24 Stunden 2 Maßgebliche Verkehrsstärke am Tag je Stunde (M t x DTV) 3 Maßgebliche Verkehrsstärke in der Nacht je Stunde (M n x DTV) 4 Prozentualer Schwerverkehrsanteil ( 2,8 t) am Tag km/h 5 Prozentualer Schwerverkehrsanteil ( 2,8 t) in der Nacht 6 Straßenoberfläche 7 Geschwindigkeit PKW 8 Geschwindigkeit LKW v LKW 8 km/h 8

Unter Ansatz der Eingangswerte aus Tabelle B wurden folgende Emissionspegel für den Tages- und Nachtzeitraum berechnet. Tabelle B: Emissionspegel Straßenverkehr Straße L m,25 T 1 db(a) L m,25 N 2 db(a) D vt 3 db(a) D vn 4 db(a) D Stg 5 db(a) DTV-Wert K 25 von 2010 mit v zul = 50/50 km/h für PKW/LKW D StrO 6 db(a) L me,t 7 db(a) L me,n 8 db(a) K 25 63,3 54,2-5,4-5,9 0 0 57,9 48,3 1 Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straßenmitte am Tag 2 Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straßenmitte in der Nacht 3 Korrekturfaktor für zulässige Geschwindigkeit am Tag 4 Korrekturfaktor für zulässige Geschwindigkeit in der Nacht 5 Korrekturfaktor für unterschiedliche Längsneigungen 6 Korrekturfaktor für unterschiedliche Straßenoberflächen 7 Emissionspegel am Tag 8 Emissionspegel in der Nacht Die Emissionsberechnungen sind in Tabelle 1 enthalten (s. Anhang). 4.3 Schallemissionen Schienenverkehr Derr Ermittlung der Verkehrsemissionen des Schienenverkehrs im Untersuchungsgebiet wurden die Zugzahlen aus Informationen der UBB /14/ zugrunde gelegt. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt nach der Richtlinie Schall 03 /5/. Der Emissionspegel L m,e auf einem Gleisabschnitt in 25 m Abstand (3,5 m Höhe über Schienenoberkante) von der Gleisachse des betrachteten Gleises bei freier Schallausbreitung ergibt sich nach der Formel: L m,e = 10 lg ( ) [ ] 0,1 51+ D D D D 10 Fz + D + l + v + DFb + DBr + D + Bü DRa mit D Fz Pegeldifferenz in Abhängigkeit von der Fahrzeugart in db(a) D D Pegeldifferenz in Abhängigkeit vom Anteil der scheibengebremsten Fahrzeuge in Prozent D l Anhängigkeit von der Zuglänge in Meter D v Anhängigkeit von der zulässigen Streckengeschwindigkeit in km/h D Fb Zuschlag für Fahrbahnart in db(a) D Br Zuschlag für Brücken in db(a) D Bü Zuschlag für Bahnübergänge in db(a) Zuschlag für Kurven in db(a) D Ra Der nachfolgenden Tabelle sind die Kennwerte der Streckenbelegung zur Ermittlung der Schallemissionen sowie die berechneten Emissionspegel für den Tages- und Nachtzeitraum zu entnehmen. 9

Tabelle C: Zugzahlen, Berechnungsansätze und Emissionspegel Zuggattung Darßbahn Scheibenbremsanteil p Anzahl der Züge v Zug Zuglänge l Emissionspegel in db(a) % Tag Nacht Km/h m Tag Nacht Triebzug 100 32 4 80 50 49,1 43,0 Die Emissionsberechnungen sind in Tabelle 2 enthalten (s. Anhang). 4.4 Schallemissionen der gastronomischen Einrichtung Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die Schallemissionen der nachfolgend aufgeführten Emittenten gemäß /16/ in Ansatz gebracht:. Gästeparkplatz Flächenschallquelle Fahrgassen Parkverkehr Linienschallquelle Fahrgassen der Liefer-LKW Linienschallquelle Be- und Entladen Punktschallquelle Kühl- und Lüftungsanlagen Punktschallquelle Terrasse Flächenschallquelle Öffnungszeit der geplanten gastronomischen Einrichtung: von 08.00 bis 24.00 Uhr Nutzungszeit der Terrasse: von 10.00 bis 22.00 Uhr. Die wesentlichen Emissionsparameter sind in den Tabellen 3 und 4 enthalten (s. Anhang). 10

4.4.1 Parkverkehr Die von nicht öffentlichen Parkplätzen ausgehende Schallemission wird durch den emittierenden Schallleistungspegel L W gekennzeichnet und berechnet sich nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /7/ entsprechend der Formel L W = L W0 + K PA + K I + K D + K StrO + 10 log (B N) 10 log (S/1 m²) mit L W0 - Schallleistungspegel für eine Bewegung/h bei P+R-Plätzen = 63 db(a) K PA - Zuschlag für die Parkplatzart K I - Zuschlag für die Impulshaltigkeit K D - Zuschlag für den Durchfahr- und Parksuchverkehr K StrO - Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen B - Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche o. a.) N - Bewegungshäufigkeit (Bewegung je Einheit der Bezugsgröße und Stunde) B N - alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche Für Parkplätze an Gaststätten wird gemäß /7/ als Bezugsgröße B die Netto-Gastraumfläche in Ansatz gebracht. Bei mehreren räumlich getrennten Stellflächen, die zu einer Bezugsgröße, z. B. Netto- Gastraumfläche der Gaststätte, gehören, ist für die Berechnung des Schallleistungspegels die Bezugsgröße proportional zu den einzelnen Parkplatzflächen aufzuteilen. Folgende Netto-Gastraumflächen waren gemäß /13/ und /16/ zu berücksichtigen: Gastraum 185 m² Terrasse 370 m². Da der Parkplatz sowohl von Gästen im Gastraum als auch auf der Terrasse genutzt wird, wurde als Bezugsgröße eine Netto-Gastraumfläche von 555 m² herangezogen. 11

Für die Ermittlung der Schallemissionen des Gästeparkplatzes kamen die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Bewegungshäufigkeiten am Tag sowie in der lautesten Nachtstunde zum Ansatz. Weiterhin sind dieser Tabelle die errechneten Emissionspegel zu entnehmen. Tabelle D: Ausgangsparameter/Schallleistungspegel für Gästeparkplatz Park- Netto-Gast- Nutzung der Bewegungs- Zuschläge Schallleisplatz raumfläche Stellplätze häufigkeit tungspegel Nr. B N Tag N Nacht K PA K I K D K StrO L W m² db(a) PP 1 89 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 89,5 PP 2 89 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 89,5 PP 3 89 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 89,5 PP 4 89 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 89,5 PP 5 89 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 89,5 PP 6 67 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 88,3 PP 7 45 Gaststätten 0,10 0,09 3 4 0 0 86,5 Da neben dem Zuschlagen von PKW-Türen die lautesten Geräuschspitzen vom Heckund Kofferraumklappenschließen verursacht werden, wurde im Rahmen dieser Untersuchungen ein Maximalpegel von 74 db(a) in 7,5 m Entfernung, also ein Schallleistungspegel von L W,max = 99,5 db(a) gemäß Parkplatzlärmstudie für die Ermittlung des Spitzenpegelkriteriums herangezogen (Tabelle 5 im Anhang). Die Schallemission eines Parkplatzes wird neben dem eigentlichen Parkvorgang auch durch die Zufahrt und den Durchfahr- und Parksuchverkehr gekennzeichnet, der sich gemäß Parkplatzlärmstudie /7/ nach folgendem Ansatz berechnet: L w = L m,e + 19 db(a) mit L m,e gemäß RLS-90 Ausgehend von der Frequentierung der Parkplätze wurden die stündlichen Fahrzeugbewegungen ermittelt. In Anlehnung an die 4. Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2003 wurde als Frequentierung bei Gaststätten eine Bewegungshäufigkeit N Tag = 1,04 sowie für die lauteste Nachtstunde N Nacht = 0,85 in Ansatz gebracht. Im Rahmen dieser Untersuchung waren gemäß /13/ 25 Stellplätze für den Gästeparkplatz zu berücksichtigen. Parkverkehr: 25 Stellplätze 1,04 Bewegungen/Stunde = 26 PKW/h am Tag 25 Stellplätze 0,85 Bewegungen/Stunde = 21 PKW/ i. d. lt. Nachtstunde Die Fahrgasse für den Parkverkehr ist aus dem Lageplan (Plan 1) ersichtlich. 12

In der nachfolgenden Tabelle wurden die PKW-Bewegungen und die sich daraus ergebenden Emissionspegel zusammengefasst, die aufgrund der Stellplatzanzahl sowie der Bewegungshäufigkeit ermittelt wurden. Tabelle E: Emissionspegel/Schallleistungspegel Fahrgasse Parkverkehr Fahrstrecke Kfz-Bewegungen/h L m,e in db(a) L W, 1h in db(a)/m Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Parkverkehr 26 21 42,7 41,8 61,7 60,8 4.4.2 Lieferverkehr Bei der Untersuchung von Verkehrsgeräuschen auf dem eigenen Betriebsgelände wurde in Anlehnung an den Technischen Bericht /9/ von folgendem Emissionsansatz ausgegangen: L WA = L WA,1h + 10 log n mit L WA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 LKW/h und 1 m für LKW < 105 kw = 62 db(a) für LKW 105 kw = 63 db(a) n Anzahl der LKW Aufgrund der geringen Differenz kann im Regelfall auf eine Unterscheidung der verschiedenen Leistungsklassen verzichtet und vom Emissionsansatz für die leistungsstärkeren LKW ausgegangen werden. Folgender Anlieferumfang wurde für den ungünstigsten Fall angenommen: 08.00 16.00 Uhr 1 LKW, 10 Palletten Lebensmittel 1 LKW, 10 Paletten Getränke 1 Kleintransporter mit Backwaren Die Anlieferung von Backwaren wurde in den allgemeinen Parkverkehr integriert, da sie mit Kleintransportern 3,5 t (PKW-ähnlich) erfolgen. Während der Nachtzeit sind keine Anlieferungen vorgesehen. Die Rangierbewegung der LKW rückwärts an den Anlieferbereich der Gaststätte wurde als Linienschallquelle im Berechnungsmodell digitalisiert. Für Rangiergeräusche von LKW ist gemäß /9/ ein Schallleistungspegel für 1 LKW/h und 1 m von L WA,1h = 68,0 db(a) anzusetzen (s. auch Tabelle 4 im Anhang). 13

Die Fahrgassen für den Lieferverkehr sind aus dem Lageplan (Plan 1) ersichtlich. Gemäß TA Lärm /3/ sind auch die bei Anliefervorgängen entstehenden Spitzenpegel zu berücksichtigen. Für die Ermittlung des Spitzenpegelkriteriums wurde der Maximalpegel bei Bremsvorgängen eines LKW gemäß /9/ mit L WA, max = 108 db(a) angesetzt (Tabelle 5 im Anhang). 4.4.3 Be- und Entladen Der Schallleistungspegel für Verladegeräusche berechnet sich nach /9/ gemäß der Beziehung L WA = L WA, 1h + 10 log n mit L WA, 1h - zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n - Anzahl der Ereignisse Die Entladung erfolgt über eine LKW-eigene Ladebordwand mit Hubwagen. Nach /9/ sind folgende Schallleistungspegel bei der Be- bzw. Entladung an Außenrampen zu berücksichtigen: Palettenhubwagen über Ladebordwand des LKW voll von LKW leer auf LKW L WAT, 1h = 84,0 db(a) L WAT, 1h = 85,2 db(a) Daraus ergibt sich ein energetisch addierter Gesamtpegel pro Ereignis von 87,7 db(a). Für diesen steht im Berechnungsmodell eine Punktschallquelle. Bei unbeladenen Palettenhubwagen kann im Rahmen einer Immissionsprognose nach TA Lärm für das Fahren über die Ladebordwand eines LKW von einem maximalen Schallleistungspegel von L WAT max = 114 db(a) ausgegangen werden (Siehe Tabelle 5 im Anhang). Die Be- bzw. Entladevorgänge erfolgen analog den Anlieferzeiten. 14

4.4.4 Kühl- und Lüftungsanlagen Für die geplante gastronomische Einrichtung sind gemäß /16/ folgende Kühl- und Lüftungsanlagen vorgesehen: 1. Kühlanlage für Restaurantlüftung (Außeneinheit Splitgerät/Direktverdampfer) Die Außeneinheit dieser Kälteerzeugungsanlage soll auf dem Dach des Toilettenanbaus an der Westseite des Gebäudes positioniert werden. Die voraussichtliche Schallemission kann gemäß /10/ ca. 55 db(a) betragen. 2. Lüftungsanlage Küche Das Zentralgerät der Küchenlüftungsanlage soll auf dem Dachboden über der Küche seinen Standort finden. Die voraussichtliche Schallemission des Zentralgerätes beträgt ca. 70 db(a). An der Luftein- und Luftauslassöffnung kann nach Abzug einer Pegelminderung durch den Kanal (ca. 5 db) und einen Schalldämpfer (15 db) ein Schallleistungspegel von ca. 50 db(a) anliegen. 3. Lüftungsanlage Restaurant Das Zentralgerät der Lüftungsanlage für das Restaurant kommt in die Lüftungszentrale im Keller. Außenluft und Fortluft werden über Lüftungstürme außerhalb des Gebäudes sichergestellt. Die Lüftungstürme haben ihre Luftein- und Luftauslässe in einer Höhe von 3 m über Gelände. In den Verbindungsleitungen ab Gerät wird jeweils ein Schalldämpfer (15 db) vorgesehen. Die voraussichtliche Schallemission am Zentralgerät im Keller beträgt ca. 80 db(a). Nach Pegelminderung durch den Kanal (ca. 12 db) und den Schalldämpfer ist an der Luftein- und Luftauslassöffnung der Lüftungstürme ein Schallleistungspegel von ca. 53 db(a) in Ansatz zu bringen. Die Kühl- und Lüftungsanlagen wurden im Berechnungsmodell als Punktschallquellen berücksichtigt. 4.4.5 Außenterrasse Die Außenterrasse ist östlich und südlich der Gaststätte vorgesehen. Nach Lageplan /13/ können dort an ca. 30 Tischen 120 Gäste gleichzeitig Platz finden. Die Terrasse soll in der Zeit von 10.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden können. Zur Ermittlung der Schallleistung der von Personen erzeugten Kommunikationsgeräusche wurde die Studie von Probst /10/ herangezogen. 15

Der Schallleistungspegel einer normal sprechenden Person beträgt L WA = 65 db(a). Da in aller Regel mindestens eine Person Zuhörer ist, wenn eine andere spricht, kann von 50 % sprechenden Personen ausgegangen werden. Der Schallleistungspegel berechnet sich nach mit L = L + 10 lg n + 10 lg WA L WA1 n k WA1 k 100% - Schallleistungspegel einer sprechenden Person - Anzahl der Personen - Prozentsatz der sprechenden Personen Somit ergibt sich für die Außenterrasse ein Schallleistungspegel von L WA = 82,8 db(a). 16

5 Beurteilungskriterien Die Beurteilung im Rahmen der städtebaulichen Planung erfolgt vordergründig nach der DIN 18005 /2/, also mit den schalltechnischen Orientierungswerten, die bei Neubauvorhaben einen angemessenen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen garantieren. Nachfolgend wurden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 zusammengestellt, die im Rahmen der städtebaulichen Planung nach BauGB und der BauNVO in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen zuzuordnen sind: Tabelle F: Schalltechnische Orientierungswerte DIN 18005 lfd. Gebietsnutzung nach Orientierungswerte Nr. Baunutzungsverordnung TAG NACHT db(a) db(a) 1 2 3 4 a) Reine Wohngebiete (WR) Wochenend-, Ferienhausgebiete 50 40/35 b) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete 55 45/40 c) Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 d) Dorf-, Mischgebiete (MD, MI) 60 50/45 e) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55/50 Bei den zur Nachtzeit angegebenen Werten gilt der niedrigere Wert jeweils für die Geräuscheinwirkung von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für die Geräuscheinwirkungen von Verkehrslärm. Die Einhaltung oder Unterschreitung der nutzungsspezifischen Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen, welches auch dem Planungsgrundsatz des 50 BImSchG /1/ entspricht. Die DIN 18005 /2/ enthält jedoch keine Festsetzungen von normativ verbindlichen Grenzwerten. Die Orientierungswerte sind also als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen bspw. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen zu verstehen. Die Abwägung kann u. U. bei Überwiegen anderer Belange zu einer Zurückstellung des Schallschutzes führen, weil sich bspw. in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, vorhandenen Verkehrswegen und in Gemengelagen, die Orientierungswerte oft nicht mehr einhalten lassen. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen wird weil andere Belange überwiegen, muss ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 17

Den maximal möglichen Spielraum/Abwägungsspielraum zur hinnehmbaren Überschreitung der Schalltechnischen Orientierungswerte bei Verkehrslärm bilden die um 4 db(a) höheren Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Diese Grenzwerte stellen die nächste Schwelle, die Grenze zu schädlichen Umwelteinflüssen dar. Deshalb kann eine Überschreitung der Orientierungswerte um 4 db(a) das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles. Zur Beurteilung der Lärmimmissionen von gewerblichen Anlagen sind ausschließlich die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /3/ verbindlich. Tabelle G: Immissionsrichtwerte TA Lärm außerhalb von Gebäuden lfd. Gebietsnutzung nach Immissionsrichtwerte Nr. Baunutzungsverordnung TAG NACHT db(a) db(a) 1 2 3 4 a) in Industriegebieten 70 70 b) in Gewerbegebieten (GE) 65 50 c) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten (MK, MD, MI) 60 45 d) in Allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kleinsiedlungsgebieten 55 40 (WS) e) in Reinen Wohngebieten (WR) 50 35 f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiten: TAG NACHT 06:00 22:00 Uhr, 22:00 06:00 Uhr (ungünstigste Stunde). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nr. 6.1, d f der TA Lärm bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db(a) zu berücksichtigen: an Werktagen an Sonn- und Feiertagen 06:00 07:00 Uhr, 20:00 22.00 Uhr, 06:00 09:00 Uhr, 13:00 15:00 Uhr, 20:00 22:00 Uhr. 18

Im Sinne der TA Lärm bzw. des 5 (1), Pkt. 1 BImSchG können Gefährdungen, erhebliche Benachteilungen oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ausgeschlossen werden, wenn die für die Immissionsnachweisorte maßgebenden Immissionsrichtwerte eingehalten werden und das Spitzenpegelkriterium nicht verletzt wird. 19

6 Beurteilung der Schallimmissionen 6.1 Allgemeines Die Schallimmission kennzeichnet den an einem bestimmten Ort eintreffenden Schall. Bei den im Folgenden ausgewiesenen Schalldruckpegeln handelt es sich bereits um Beurteilungspegel, das heißt, die ausgewiesenen Pegelwerte kennzeichnen einen über den gesamten Beurteilungszeitraum (tags von 06:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 06:00 Uhr) gemittelten Pegel. Die Darstellung der Schallimmissionen erfolgte einerseits in Rasterlärmkarten, welche diese flächendeckend als Isophonen in 2-dB(A)-Pegelstufen 4 m über Gelände veranschaulichen und andererseits in Ergebnistabellen. Darin sind die durch Einzelpunktberechnung ermittelten Immissionspegel stockwerksbezogen aufgeführt. Die repräsentativen Immissionsorte (IO) wurden anhand des Lageplanes /13/ ausgewählt und stockwerksbezogen angeordnet. Sie empfangen den Schall entsprechend der lagebestimmenden Fassade richtungsselektiv, jedoch ohne Abschirmungs- und Reflexionseffekte durch die hinterlegte Bebauung. Die Lage der Immissionsorte ist aus dem Lageplan (Plan 1) ersichtlich. Die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen sind in den Tabellen 6 bis 10 niedergelegt (s. Anhang). Maßgeblich für die Beurteilung der Immissionssituation sind die Einzelpunktberechnungen. Eventuell feststellbare Differenzen zwischen den Beurteilungspegeln der Einzelpunkte und den Aussagen der Rasterlärmkarten am gleichen Ort resultieren aus der Tatsache, dass letztere die Eigenreflexionen der Gebäudeseite zusätzlich berücksichtigt. Weitere Differenzen entstehen bei den Immissionsorten 1 bis 30 durch die o. g. Richtungsselektion. Die Rasterlärmkarten dienen somit vorrangig der Freiraumbeurteilung. 6.2 Gesamtverkehr (Straße und Schiene) Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen (Tabelle 8 im Anhang) sowie der Rasterlärmkarten (Pläne 2.1 und 3.1) verdeutlichen, dass in der Gesamtbetrachtung von Straßen- und Schienenverkehr die Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ sowohl am Tag als auch in der Nacht eingehalten bzw. weit unterschritten werden. 6.3 Gastronomische Einrichtung Aus den Ergebnissen der Einzelpunktberechnungen (Tabellen 9 und 10 im Anhang) und der Rasterlärmkarten (Pläne 2.2, 2.3 und 3.2) wird ersichtlich, dass in der Gesamtbetrachtung aller relevanten Emittenten (Park- und Lieferverkehr, Be- bzw. Entladen, Kühlund Lüftungsanlagen sowie Außenterrasse) der Immissionsrichtwert (IRW) am Tag von 20

55 db(a) für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) und 60 db(a) für ein Mischgebiet (Sondergebiet) sowohl werktags als auch sonntags an allen Immissionsorten eingehalten wird. In der lautesten Nachtstunde (nach 22.00 Uhr) ist allerdings am IO 33 (Westgiebel Bettenhaus) eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 45 db(a) für ein Mischgebiet (MI) um bis zu 2 db(a) möglich. 6.4 Spitzenpegelkriterium Aus den Ergebnissen der Einzelpunktberechnungen zur Überprüfung des Spitzenpegelkriteriums (Tabelle 11 im Anhang) wird ersichtlich, dass durch die in Ansatz gebrachten Maximalpegel für Türen-/Kofferraumschließen bei Parkvorgängen von L WA = 99,5 db(a), für den Bremsvorgang eines LKW von L WA = 108 db(a) sowie für das Bewegen von Handhubwagen von 114 db(a) die Immissionsrichtwerte für das Spitzenpegelkriterium sowohl am Tag als auch in der Nacht an allen repräsentativen Immissionsorten eingehalten werden. 21

7 Ergebnis und Empfehlungen Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 19 Entwicklung des südlichen Bahnhofsbereiches der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst wurde GmbH Stralsund von der Gemeinde Ostseeheilbad Zingst mit der Erarbeitung der geforderten schalltechnischen Untersuchung beauftragt um mögliche schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen auf die Nachbarschaft zu erkennen bzw. ausschließen zu können. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass sowohl durch den Gesamtverkehr (Straße und Schiene) als auch in der Gesamtbetrachtung aller relevanten Emittenten der gastronomischen Einrichtung (Park- und Lieferverkehr, Be- bzw. Entladen, Kühl- und Lüftungsanlagen sowie Außenterrasse) die Orientierungswerte (ORW) der DIN 18005 (Straße/Schiene) am Tag und in der Nacht als auch der Immissionsrichtwert (IRW) der TA Lärm (Gewerbe) am Tag sowohl werktags als auch sonntags an allen Immissionsorten eingehalten werden. In der lautesten Nachtstunde (nach 22.00 Uhr) ist allerdings am IO 33 (Westgiebel Bettenhaus) eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 45 db(a) für ein Mischgebiet (MI) um bis zu 2 db(a) möglich. Hervorgerufen wird diese Überschreitung primär durch die Immissionsanteile des Gästeparkplatzes, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Bettenhaus befindet. Für den Westgiebel des geplanten Gästehauses wird deshalb empfohlen, auf Räume mit Schlaf- und Ruheraumfunktion zu verzichten oder angemessene bauliche Schallschutzvorkehrungen zum Schutz der Nachtruhe vorzusehen. Wohnräume und Außenwohnbereiche, wie Balkone, sind auch an dieser Gebäudeseite nicht betroffen. Für die geplante Wohnbebauung in den Allgemeinen Wohngebieten sind keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Da der maßgebliche Außenlärmpegel durchgängig unter 55 db(a) liegt, ergeben sich gem. Tab. 8 DIN 4109 /12/ keine besonderen Anforderungen an die Festsetzung erhöhter Lärmpegelbereiche. 22

ANHANG 23