Hauptfeststellung 2014 Landwirtschaft NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Wirtschaftliche Einheit - Begriff Im Bewertungsrecht bilden wirtschaftliche Einheit und Vermögensart den Besitz eines Eigentümers nach den dem Bewertungsrecht eigenen Spielregeln ab, welche sowohl vom Grundbuch als auch von betriebsinternen Forstvermessungen abweichen können Die Hauptaufgabe in der HF besteht aus der korrekten Übersetzung aus Grundbuch und Forstvermessung in die Sprache des Einheitswertsystems
Wirtschaftliche Einheit - Begriff Wirtschaftliche Einheit Eigentümeridentität Das Vermögen von Ehegatten in dauernder Haushaltsgemeinschaft wird zu einer wirtschaftlichen Einheit zugerechnet Anschauungen des Verkehres Vermögensart land- und forstwirtschaftliches Vermögen landwirtschaftliches Vermögen forstwirtschaftliches Vermögen Weinbauvermögen gärtnerisches Vermögen übriges land-, und forstwirtschaftliches Vermögen, d.s. Imkereien, Fischzucht, teichwirtschaftlich genutzte Grundstücke Hierarchie der Datenbereiche
Wirtschaftliche Einheit und Eigentümer Datenquellen Grundbuch, Grenzkataster bzw. Grundsteuerkataster (notwendig) Einheitswertbescheid alt (bedingt notwendig) eigene Forstvermessung (bei Abweichung vom GB) Inhalt Darstellung des Gesamtbesitzstandes analog zum GB (davon Ableitung des forstlichen Vermögens Forstbetriebsfläche ) Wirtschaftliche Einheit EW Bescheid Einheitswertbescheid Nachdruck, falls nicht vorhanden, beim Lagefinanzamt des Betriebes schriftlich anfordern Lageadresse des Betriebes Eigentümer Einheitswert AZ
Prinzip der Bewertung Basis ist die Ertragskraft des Bodens Bodenklimazahl Ertragsklasse im Wald Wassermenge / Temperatur bei Aquakultur regionalwirtschaftliche Verhältnisse Lage, Infrastruktur, etc. betriebliche Verhältnisse Hangneigung, Betriebsgröße, Seehöhe, etc. übrige Umstände Prinzip der Bewertung Ertragswert für besten landwirtschaftlichen Betrieb wird vom Gesetz festgelegt Hektarhöchstsatz 2.400,- Davon leitet sich alles andere durch Vergleich ab Betriebe innerhalb der Unterarten Sonderbetriebsformen Unterarten zueinander Neu: öffentliche Gelder zusätzlich berücksichtigt zu 33% Nur Gelder der ersten Säule
Landwirtschaft Datengrundlage 94 landwirtschaftliche Kleinproduktionsgebiete Grundbuchdaten je Eigentümer Berghöfekataster (BHK) Flächenübersicht lt. Kataster ( MFA/ AMA Daten) rechtskräftige Ergebnisse der Bodenschätzung urkundliche Alp- und Weiderechte Weinbau Bodenschätzungsergebnisse regionales Weinbauklima Landwirtschaft - Bewertungsprinzip Ausgangspunkt ist ein Hauptvergleichsbetrieb mit besten natürlichen Ertragsbedingungen ( 34 Abs.1 BewG) ohne wirtschaftl. ertragsmindernden od. ertragserhöhenden Bedingungen Bodenklimazahl 100, gesetzlich normiert; max. Hektarsatz lt. BewG (ca. 2.400 /ha) Sog. 100er -Betrieb ist ein ideeller Betrieb!
LW - Hauptvergleichsbetrieb Natürliche Ertragsbedingungen Bodenbeschaffenheit Geländegestaltung Klimatische Verhältnisse Wasserverhältnisse Zu-/Abschlag bis 40 ha LNF (A/Gr) = Null (exkl. Hof-, Betriebsflächen) Zu- und Abschläge Wirtschaftliche Ertragsbedingungen o Regionalwirtschaftliche Verhältnisse (RV) Regionale Lage Vermarktungs- und Arbeitsmarktverhältnisse Entfernung Wirtschaftshof zu Bezirkshauptort o Betriebliche Verhältnisse (BV) Aufschließung des Wirtschaftshofes Größe der Feldstücke Maschinen und Geräteinsatz Entfernung Feldstücke zu Wirtschaftshof o Betriebsverhältnisse Einfluss der Betriebsgröße Div. Sonderverhältnisse o Übrige Umstände (ÜU) Hagelgefährdung sonstige
Betriebsgrößenverhältnisse Einfluss d. Betriebsgröße a. d. Betriebserfolg Zu-, Abschläge Landnutzungsformen Acker-, Grünland (Festlegung n. Kulturartenverhältnis der Bodenschatzungsergebnisse) Grünland-Hutweiden & Gr-Streuwiesen sind mit einem Drittel der Fläche berücksichtigt Gr-Bergmähder die lt. Kataster Landnutzung sind mit einem Fünftel der Fläche berücksichtigt Betriebsgrößenzuschlagstabelle.xlsx Ertragswertes für öffentliche Gelder der 1. Säule 35 BewG wird separat bewertet nutzerbezogene Erfassung unabhängig von Eigentum, Pacht od. privaten Verträgen Berechnung 33% der Summe d. öffentlichen Gelder des im Vorjahr ausbezahlten Betrages = Ertragsanteil für öffentliche Gelder
Bewertung für überdurchschnittliche Tierhaltung Zuschlag für überdurchschnittl. Tierhaltung ( 40 BewG) Ermittlung des pauschalen Zuschlags: Bewertung erfolgt für Vieheinheiten (VE) über Normalbestand ausschlaggebend ist jene VE, die über dem Normalbestand liegt 280 /VE Zuschlag Achtung: Änderungen seit 1988 beachten! Wenn Tierhaltung im Betrieb eingeführt wurde, dann unbedingt Erhebungsbogen anfordern. LuF 1 HF2014
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LuF 1 HF2014 Steuerberater! LuF 1 HF2014
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LuF1 HF -2014 Berechnung der Betriebszahl landwirtschaftl. Nutzfläche (LN) der wirtschaftl. Einheit Bodenklimazahl der LN (1-100) +/- wirtschaftliche Ertragsbedingungen: RV + BV + ÜU Betriebsgröße (eigentümerbezogen) Betriebszahl (min. 1; max. 100)
Ermittlung des landwirtschaft. Hektarsatzes Betriebszahl * max. Hektarsatz [f. Betriebszahl 100] / 100 = individueller landwirtschaftl. Hektarsatz Bis hierhin strenger Eigentumsbezug!!! Gleichbehandlung von Pächter und Verpächter Ermittlung des landwirtschaftlichen Ertragswertes landwirtschaftl. Fläche * indiv. landwirtschaftl. Hektarsatz = landwirtschaftl. Vergleichswert + Zurechnung Gelder d. 1. Säule + Zuschläge gem. 40 BewG für: überdurchschnittliche Tierhaltung Obstbau Sonderkulturen Weiderechte + Ertragswert für Alpen wirtschaftlicher Einheitswert
Sonderkulturen
Obstbau
Obstbau
Tierhaltung Tierhaltung
Garten und Baumschule
Gartenbau und Baumschule Gartenbau und Baumschule
Zu guter Letzt Danke für Ihre Aufmerksamkeit! DI Bernulph von der Hellen hellen@landforstbetriebe.at NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.