Auf die Umsetzung kommt es an Reformerwartungen der öffentlichen Träger Fachtagung: Die große Lösung? Jugendhilfe und Eingliederungshilfe vor einer großen Reform am 29.9.2016 in Saarbrücken Jörg Freese Beigeordneter für Jugend, Schule, Kultur und Gesundheit des Deutschen Landkreistages 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 1
Ziel einer großen Lösung : Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dies begrifflich erweitert und wohl auch modernisiert und bezeichnet es als inklusive Lösung. Ziel ist aber noch viel mehr als eine inklusive Lösung, nämlich eine umfassende Reform des SGB VIII. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 2
Rekommunalisierung der Kinder- und Jugendhilfe Kommunale Steuerungsfähigkeit gerade der Hilfen zur Erziehung wieder stärken Möglichkeiten zur Verzahnung sozialräumlicher, infrastruktureller Angebote mit individuellen Hilfen verbessern Erweiterung der systemischen Möglichkeiten, Angebote zu finanzieren 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 3
DLT hat sich für eine Zusammenführung der Leistungen für alle behinderten Menschen unter dem Dach des SGB XII bzw. des Teilhaberechts ausgesprochen. Aber das DLT-Präsidium hat auch intensiv die inklusive Lösung erörtert und Prämissen für eine Reform des SGB VIII formuliert. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 4
Es soll nach derzeitigem Stand die Quadratur des Kreises gelingen, nämlich in einem Paragrafen, in einem Absatz ALLE Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche und der Hilfen zur Erziehung zusammenzufassen. Das ist m. E. ein Ding der Unmöglichkeit. Hier gilt es, dringend anzusetzen, sonst wird es zu deutlichen Leistungsausweitungen oder auch zu Einschränkungen kommen, je nachdem, wie die Formulierung gewählt wird.
1. Bei der Aufgabenübertragung muss ein Höchstmaß an Flexibilität für die Zuweisung der Aufgabenverantwortung innerhalb der Länder gewahrt werden. 2. Die Landkreise sind die geeignete Ebene um sämtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sachgerecht wahrzunehmen. Dies gilt auch, wenn diese Aufgaben um die behinderten Kinder und Jugendlichen erweitert werden. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 6
3. Vor Verabschiedung entsprechender Gesetze ist eine intensive fachliche Diskussion über die genaue rechtliche und fachliche Ausgestaltung der Hilfen unabdingbar. Auch die Frage der Rechtstellung des Kindes oder des Jugendlichen als Anspruchsberechtigtem ist ebenfalls noch ausführlich zu diskutieren. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 7
4. Bei der Ausgestaltung ist auch zu berücksichtigen, dass es erheblicher gesetzgeberischer, struktureller und finanzieller Folgeentscheidungen in den Ländern und auf kommunaler Ebene bedarf. Daher hat der Bundesgesetzgeber die Verantwortung, den beteiligten Akteuren hierfür ausreichend Zeit einzuräumen. Der bislang hierzu anvisierte Zeitraum von fünf Jahren ist dabei das Mindestmaß. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 8
5. Die derzeit vorgesehene vollständige Neuregelung des Rechts der Hilfen zur Erziehung, des Rechts der Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche im SGB VIII stellt für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine neue Aufgabe dar, die in den Ländern nach den Vorgaben des strikten Konnexitätsprinzips finanziert werden muss. Daher bedarf auch die Gesetzesvorlage des Bundes einer belastbaren und länderscharfen finanziellen Prognose. Die bislang bekannt gewordenen Vorstellungen des BMFSFJ zur Reform lassen eine Kostenneutralität der Reform nicht erwarten. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 9
6. Die weiteren Ziele einer umfassenden Reform des SGB VIII, die neben der inklusiven Lösung angestrebt werden, sind an den Reformvorhaben in der Koalitionsvereinbarung, nämlich der Wiederherstellung der Steuerungsmöglichkeiten der Jugendämter, zu messen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen einer solchen Reform. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 10
7. Völlig neue Aufgaben wie beispielsweise Haushaltshilfen oder die ausdrückliche Verankerung der Pflicht zur Finanzierung von Schulbegleitungen im SGB VIII ohne vorrangige Pflicht der Schule werden abgelehnt. Es muss insgesamt gesichert sein, dass die Träger von Aufgaben, die ebenso unmittelbar Einfluss auf ein gelingendes Aufwachsen von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen haben, ihre Pflichten wahrnehmen. Dies gilt namentlich für den Bildungssektor. 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 11
Beigeordneter Jörg Freese Deutscher Landkreistag Ulrich-von-Hassell-Haus Lennéstraße 11 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 / 59 00 97-340 Telefax: +49 (0) 30 / 59 00 97-430 E-Mail: Joerg.Freese@Landkreistag.de Internet: www.landkreistag.de 29.9.2016 Beigeordneter Jörg Freese 12