Gesetzliche Vorgaben für das Qualitätsmanagement und ihre Umsetzung in der Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe
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- Günther Heidrich
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1 Gesetzliche Vorgaben für das Qualitätsmanagement und ihre Umsetzung in der Erziehungshilfe und Eingliederungshilfe Vereinbarungen Leistung, Entgelt, QP/QE Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis Leistungsträger Gewährleistungspflicht Gesamtverantwortung Bewilligung Kostenübernahme Hilfeplanung Leistungsberechtigte/r Wunschund Wahlrecht Privatrechtlicher Vertrag (Zahlung) Soziale Dienstleistung freigemeinnützige privatgewerbliche Leistungserbringer 1
2 VertragsSystem seit einzelne Verträge Leistungsträger Leistungserbringer Leistung und Qualität Entgelt Qualitätsprüfung/Qualitätsentwicklung Prospektive Vergütung (Abweichungen werden nicht ausgeglichen) LEQVereinbarungen: Voraussetzungen für die Übernahme der Entgelte für Leistungen Infrastruktur und Kapazitäten für Hilfen gestalten; nicht: Leistungen kaufen Qualitätssicherung Qualitätsentwicklung Einzelverträge Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote Maßnahmen/Verfahren zur Gewährleistung bzw. Einhaltung der Qualität Rahmenverträge der Spitzenverbände auf Landesebene/ überörtliche Sozialhilfeträger u.a. Inhalte der Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung näher bestimmen. Bundesempfehlungen der Spitzenverbände/BAG überörtliche Sozialhilfeträger der Eingliederungshilfe Inhalte der Rahmenverträge näher bestimmen 2
3 Ziele des Gesetzgebers Kostendämpfung Transparenz von Kosten und Leistungen Verbesserung der Effektivität (am Bedarf orientiert) und Effizienz (gezielter Einsatz der öffentlichen Mittel Hilfe zur Erziehung in Deutschland Millionen Euro Beendete Hilfen Ausgaben
4 Anzahl der Erziehungshilfen Beratung Ambulant Stationär Leistungserbringer der Hilfen zur Erziehung Ö ffe n tlic h e T rä g e r F re ie W o h lfa h rts p fle g e F re ig e w e rb lic h e T rä g e r
5 Einschätzungen der Wirkungen Ergebnisse Transparenz der Leistungsangebote und Kostendämpfung nicht hinreichend erfüllt Paradigmenwechsel vom Prinzip der Selbstkostenerstattung zur Aushandlung prospektiver Pflegesätze in der Praxis nicht hinreichend vollzogen Fachliche Chancen im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung von den Vereinbarungspartnern kaum erkannt und genutzt Bilanz 2003: keine Anreize zur Steigerung von Effektivität und Effizienz Ausgaben für Jugendhilfe insgesamt: 10 Mrd. Euro; überwiegend von Kommunen mit defizitären Haushalten Impulse für Leistung und Qualität Bundesregierung 2005 (Koalitionsvertrag): Jugendhilfe sollte sich auch unter Effizienzgesichtspunkten entsprechend weiterqualifizieren; dringend muss die Lücke im Bereich der JugendhilfeWirkungsforschung geschlossen werden; Jugendhilfe muss ihre Erfolge auch mit harten Fakten beweiskräftig machen : Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs, Entgelt und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII. Ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 5
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