Duales Studium Gesetzliche Änderungen 2012 Handlungsempfehlungen Ottmar Weber Fred Baumsteiger Okan Karabiyik
2012: Was ändert sich? Wegfall der Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld Wiedereinführung der Sozialversicherungspflicht für Studierende an Dualen Hochschulen (geplant) 2
Kindergeld Steuervereinfachungsgesetz 2011: Keine Einkommensüberprüfung mehr für Kinder in Erstausbildung zwischen dem 18. und dem 25.Lebensjahr ab 1.1.2012 Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen bezahlt Bei Zweitausbildung: Kindergeld fällt nur dann weg, wenn neben der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit von >20 Wochenstunden ausgeübt wird. 3
Sozialversicherungspflicht Duale Studiengänge: Teilnehmer künftig wieder versicherungspflichtig Das Bundeskabinett hat am 25.5.2011 folgendes entschieden: Jetzt schafft der Gesetzgeber Klarheit und stellt durch ein Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch sicher, dass Teilnehmer an dualen Studiengängen künftig wieder einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung- und der Arbeitsförderung als Beschäftigte versicherungspflichtig sind; sie werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Diese Regelung soll vom 1. Januar 2012 an gelten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundesrates (Anfang Dezember 2011) 4
Gesetzgebungsverfahren 5
Sozialversicherungspflicht ab 2012 Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat gilt als sicher Der Studierende ist nicht handlungspflichtig. Die Statusänderung erfolgt durch den Arbeitgeber und die Krankenkasse Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Jahre 2008 2010 soll auch im Jahr 2012 noch möglich sein, maximal 4 Jahre rückwirkend 6
Statusänderung: Brutto-Netto-Betrachtung alt neu alt neu alt neu alt neu Bruttogehalt 600,00 800,00 1.000,00 1.200,00 Lohnsteuer 13,33 13,33 43,08 43,08 Rentenversicherung 50,08 79,60 99,05 119,40 Arbeitslosenversicherung 7,55 12,00 15,00 18,00 Krankenversicherung 64,77 41,71 64,77 65,50 64,77 82,00 64,77 98,40 Pflegeversicherung 13,13 4,91 13,13 7,80 13,13 9,75 13,13 11,70 Nettogehalt 522,10 495,75 722,10 635,00 908,77 780,42 1.079,02 909,42 7
Rückforderung von Beiträgen: Berechnungstool 8
Studentenstatus Unabhängig vom Sozialversicherungsrecht bleibt der Status Student/Studentin erhalten Wissensvorsprung nutzen: Bei der Absicherung biometrischer Risiken kann der Status Student enorme finanzielle Vorteile bringen. Drei Tipps, die jeder Studierende der DHBW kennen sollte: Tipp 1: Berufsunfähigkeit clever absichern Tipp 2: Krankenversicherung: Optionen rechtzeitig sichern Tipp 3: Riester-Förderung nutzen 9
Berufsunfähigkeit Beispiel: Ersparnis über die Dauer der Beitragszahlung: EUR 13.485,- 10
Berufsunfähigkeit Steigende Beiträge erwartet Mit der Senkung des Rechnungszinses der Lebensversicherer ab Januar 2012 ändert sich die Kalkulationsbasis auch für die BU-Tarife Ab 2013 dürfen die Versicherer nur noch Unisex-Tarife anbieten Massive Zunahme psychischer Erkrankungen veranlasst viele Gesellschaften zur Neukalkulation der BU-Tarife 11
Berufsunfähigkeit Akademiker-Startmodell Steuererstattung 20 50% Verminderter Anfangsbeitrag Nettobeitrag 0 5 Jahre Berufsstart Alter 67 Sicherung des Gesundheitszustands Günstiges Eintrittsalter Günstige Berufsgruppe Bedarfsgerechte Absicherung durch Ausbaugarantie Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge 12
Krankenversicherung Optionen sichern: Wechselmöglichkeit in die private Kranken(-zusatz)versicherung erhalten ohne Gesundheitsprüfung 41% aller Antragssteller in der Privaten Krankenversicherung haben risikorelevante Vorerkrankungen? Jahresarbeits- Optionstarif Entgeltgrenze Gesundheitsprüfung. Einkommen EUR 50.850,- Lebensalter 13
Krankenversicherung Optionstarif Beispiel Die Eintrittskarte für private Krankenversicherungsbausteine sichert mittel- und langfristig den Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung 14
Riester-Rente Die staatliche Förderung kann für DHBW-Studierende ab 2012 wieder genutzt werden: maximale Förderung bei minimalen Beiträgen Funktionsweise: Um die Zulagen-Förderung zu bekommen, müssen 4% des Vorjahreseinkommens investiert werden. Zulage: EUR 154,- Sonder-Förderung im 1.Jahr: EUR 200,- (wenn <25Jahre alt) Mindestbeitrag: EUR 5,- p.m. 15
Riester-Rente Beispiel1: Studienbeginn: 1.10.2011, Einkommen EUR 800,- p.m. Eigenbeitrag in 2012: EUR 5,- p.m. Zulage: EUR 354,- Eigenbeitrag in 2013: EUR 19,- p.m. Zulage: EUR 154,- Beispiel 2: Studienbeginn: 1.10.2009 Einkommen in 2011: 10.000,- Eigenbeitrag in 2012: EUR 60,- Zulage: EUR 354,- 16
Vielen Dank! Ottmar Weber / Fred Baumsteiger Deutsche Akademikerfinanz Kolpingstr. 4, 68165 Mannheim Tel. 0621/1679-7700 Mobil: 0172/6326988 mannheim@dakf.net www.akademikerfinanz.de