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NEWSLETTER 2013 Nr. 1 Multi-Invest Neue EU-Regeln Kleinsparer geschützt Wirtschaft - 27.06.2013 Aktionäre und Kunden müssen künftig Banken retten Die Bankenskyline von Frankfurt am Main. Die EU-Finanzminister haben sich auf einheitliche Regeln für die Rettung oder Schließung von Krisenbanken geeinigt. (BILD: DPA/ARCHIV) Der Staat ist bald nur noch der letzte Helfer: Bei der Rettung von Banken müssen künftig Aktionäre, Gläubiger und die Kunden der Institute bluten. Das haben die EU-Finanzminister beschlossen. 2015 sollen sie gelten - doch vorher muss das EU-Parlament noch zustimmen. der Eurogruppe ist, nach den siebenstündigen Verhandlungen. BRÜSSEL/DPA. Marode Banken werden in Europa künftig als erstes von den Aktionären und Kunden gerettet - und nicht mehr allein von den Steuerzahlern. Auf diese Regeln für die Sanierung und Schließung von Kriseninstituten haben sich die EU-Finanzminister in der Nacht zum Donnerstag in Brüssel geeinigt. Die EU-Staaten haben eine genaue Reihenfolge festgelegt, in der Inhaber, Gläubiger und Sparer an den Kosten beteiligt werden. Der Finanzsektor wird nun zu einem großen, großen Teil selbst für seine Probleme einstehen müssen, bilanzierte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem, der zugleich Chef Kleinsparer mit Einlagen bis 100 000 Euro sind dabei geschützt. Vermögende Sparer und kleine Unternehmen mit Einlagen oberhalb dieser Grenze sollen erst zum Schluss an der Reihe sein. Erstmals wurden Großanleger im Frühjahr in Zypern für eine Bankenrettung herangezogen. Im Fall einer Bankenkrise soll der Beitrag der Aktionäre und Gläubiger mindestens acht Prozent der gesamten Verbindlichkeiten ausmachen, um Verluste abzudecken. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt, da der Staat - sprich der Steuerzahler - nur noch an letzter Stelle Löcher in den Bankbilanzen stopfen müsse: In erster Linie haften die Eigentümer und Gläubiger der Banken. Zudem müssen die Banken in nationale Abwicklungsfonds einzahlen. Aus diesen Töpfen werden dann die Rettungskosten bestritten, falls eine Bank in Schieflage gerät und dringend Hilfe benötigt. Die EU-Richtlinie gibt den Ländern zehn Jahre Zeit für den Aufbau solcher Fonds. Die EU vollzieht damit eine Wende: In der Bankenkrise 2008 hatte stets der Steuerzahler für die Rettung von Instituten einspringen müssen. Zentrale Aufsicht nimmt 2014 Arbeit auf Die gemeinsamen Abwicklungsregeln sind ein Pfeiler der angestrebten Bankenunion, die Bankenkrisen künftig verhindern soll. Eine zentrale Aufsicht, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt ist, wird im Sommer 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Vorschläge für gemeinsame europaweite Regeln für die Schließung oder den Umbau einer Bank will die EU-Kommission Anfang Juli vorstellen. (Copyright Mitteldeutsche Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des MDVH)
NEWSLETTER 2013 Nr. 1 Multi-Invest Quelle: 4investors 28.06.2013
NEWSLETTER 2013 Nr. 1 Multi-Invest Quelle: 4investors, 28.06.2013
NEWSLETTER 2013 Nr. 1 Multi-Invest Quelle: Handelsblatt 23.06.2013
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