Kreisjugendamt Mayen-Koblenz

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Transkript:

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen

Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Aufgaben Hilfen zur Erziehung, ( Leistungen nach dem 2. Kap. 4. Absch, SGB VIII) Andere Aufgaben (3. Kap. 1. + 2. Absch. SGB VIII) Familiengerichtshilfe Sonstige Aufgaben nach anderen gesetzlichen Vorschriften Beratende Tätigkeiten

Allgemeiner Sozialdienst Im Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung Beratung Einleitung von Hilfen Begleitung und Durchführung von Hilfen insb. nach Maßgabe 27-35 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige gemäß 41 SGB VIII Vermittelnde Tätigkeiten

Hilfsmöglichkeiten im Einzelnen eine Sammlung Beratung in allgemeinen Erziehungsfragen zur besseren Wahrnahme der Elternverantwortung Beratung für Alleinerziehende oder bei Konflikten und Krisen Beratung und Unterstützung bei der Ausübung von Personensorge und Umgangsrecht Beratung auch zur Inanspruchnahme anderer niedrigschwelliger Hilfen Hilfe für Mütter oder Väter mit Kindern unter 6 Jahren (gem. Wohnformen) Betreuung und Beratung in Notsituationen Hilfe zur Erfüllung der Schulpflicht Hilfen zur Erziehung Erziehungsberatung allgemein und strukturiert Soziale Gruppenarbeit zb. für jugendliche Straftäter Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer (JGH) Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehung in der Tagesgruppe Vollzeitpflege Hilfe in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder sonstigen betreuten Wohnform

Wann und wie wird Hilfe im Einzelfall gewährt Wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist Sie muss notwendig und geeignet sein Ausgestaltung gemäß Hilfeplan Regelmässige Prüfung

Hilfsmöglichkeiten / Leistungen Hilfe zur Erziehung Allgemeine Beratung durch Mitarbeiter des ASD, Beratungsstellen für Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII), sowie weitere Beratungsstellen wie KiSchuD, Familienunterstützende Angebote Erziehungsbeistand, ( 30), SPFH ( 31), Betreuungshelfer bei straffällig gewordenen Jugendlichen Familienergänzende Hilfen Erziehung in der Tagesgruppe ( 32) und Familienersetzende Hilfen Vollzeitpflege ( 33), Unterbringung in einer Einrichtung (Heime nach 34), betreutes Wohnen ( 34, Abs. 2) Andere Leistungen Unterbringung von Mutter, Vater, Kind ( 19), Beratung und Betreuung in Notsituationen, Inobhutnahmen ( 42), Hilfe und Unterstützung in Notsituationen ( 20) Hilfen nach 35a (Anspruchsberechtigter ist das Kind)

Allgemeiner Sozialdienst Andere Aufgaben Schutzauftrag gemäß 8a Inobhutnahme ( 42 SGB VIII) Familiengerichtshilfe gemäß 50 Beratung bei Scheidung und Trennung gemäß 17, 18 Gerichtliche Stellungnahmen Insb. zur elterl. Sorge, Besuchsregelungen, Einleitung von Sorgerechtsmaßnahmen, Vormundschaften u. weiteren fam.gerichtlichen Entscheidungen

Kindeswohlgefährdung Der Begriff der Kindeswohlgefährdung entstammt dem Kindschaftsrecht des BGB. dort heißt es im 1666: Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden - diese Definition lässt sich in folgende Punkte aufschlüsseln: die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, die Vernachlässigung des Kindes, das unverschuldete Elternversagen oder das Verhalten eines/einer Dritten. Gefährdung nach Definition BGH - eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemliche Sicherheit voraussehen läßt. 3 Kriterien für akute KW-Gefährdung Gegenwärtige vorhandene Gefahr Erheblichkeit der Schädigung und Sicherheit der Vorhersage

Psychische Erkrankungen und KW -Gefährdung Eine psychische Erkrankung stellt für sich genommen noch keinen Anlass für eine Jugendhilfemassnahme dar Es gibt Akutkrisen und stabile Phasen differenzierte Betrachtung ist notwendig Die Frage der KW-Gefährdung kann deshalb nicht vor dem Hintergrund der psychischen Erkrankung beurteilt werden, sondern es ist im Einzelfall zu untersuchen, inwieweit ein Kind(er) durch die Krankheit belastet oder gefährdet sind und o Chancen bestehen, diese durch eine JH-Massnahme aufzufangen. Probleme: Störungsbild und Krankheitsverlauf, Tabuisierung, Parentifizierung, innerfamiliäre Konflikte, familiäres Kommunikationsverbot Kenntnis, bzw. Nichtkenntnis der Diagnose Eigene professionelle Grenzen

Schutzfaktoren (bei Erkrankungen der Eltern) Kindern ist die Erkrankungen bekannt und sie wissen, dass sie nicht daran schuld sind Kinder haben Partner mit denen sie über die Erkrankung der Eltern (Mutter, Vater) sprechen können Gefühl vom erkrankten Elternteil geliebt zu werden Inner- und außerfamiliäre Ressourcen Gesundes soziales Umfeld (Schule etc)

Allgemeiner Sozialdienst Möglichkeiten Beratung, Initiierung von Maßnahmen, Gewährung von Hilfen, Vermittlung, Weiterleitung, Kooperation, Hilfe in Notsituationen, Anrufung von Gerichten und Herbeiführen von Entscheidungen Grenzen Datenschutz, gesetzliche Anforderungen, mangelnde Mithilfe des/r Kunden, grenzwertiges Verhalten des/r Kunden, sich Entziehen, multiple Hilfsangebote / multidisziplinäres Arbeiten ohne Absprache, Arbeitsbelastung,

Kooperationen in der Erziehungshilfe

Kooperationen in der FGH - Familiengerichtshilfe

Partner in der Jugendhilfe Familiengerichte Jugendhilfeträger, stat. Einrichtungen Freie Träger der Jugendhilfe z.b. CV, Diak. Werk, AWO, DRK, ProFa, Kinderschutzdienst, ambulante Dienste Beratungsstellen für Partnerschafts-, Erziehungs- und Lebensfragen Geburtskliniken, Kinderkliniken, Psychiatrien Schulen, Tagesstätten, Kinder- und Jugendpsychiatrien Niedergelassene Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiater Therapeuten, (Kinder- und Jugendtherapeuten) Sonstige: z.b. Jobcenter

Bezirkseinteilung ASD Stand Juni 2016 Udo Mathar Vordereifel Andrea Frevel, Weißenthurm Ralf Böhm VG Pellenz, Gemeinden aus VG Mendig Julia Wilcke Berthold Blohm Polch/Maifeld Plaidt / Mendig Petra Gossa, Sandra Leppak M-Kärlich/Rheindörfer Anna Krause MMF,Ochtendung Eva Heck-Schumacher, Rhein-Mosel Klaus Emmerich, Peter Becker Bendorf, Urbar, Saffig Monika Breitb VG Vallendar Andreas Jüttner VG Rhein-Mosel

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