Herzlich Willkommen zum Fachtag. Kinder schützen? Aber klar!
|
|
- Linda Berger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Leimersheim, 28. Juni 2017
2 Inhalte Definition und Formen von KWG Indikatoren und Risikoeinschätzung Gesetzliche Grundlagen Kooperation Beratung durch die Insoweit erfahrene Fachkraft PAUSE Vorgehen im Jugendamt bei einer KWG Meldung Fallbesprechung in Kleingruppen
3 Definition Der Begriff Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), 1666 bezeichnet es als Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, seelische oder körperliche Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht willens oder in der Lage sind die Gefahr abzuwenden.
4 Definition Kindeswohlgefährdung (BGH): eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
5 Eingeschätzt werden müssen: Mögliche Schädigungen, die die Kinder in ihrer weiteren Entwicklung aufgrund der gegebenen Lebensumstände erfahren können und Erheblichkeit der Schädigungen (Intensität, Häufigkeit und Dauer des schädigenden Einflusses) bzw. der Erheblichkeit des zu erwartenden Schadens
6 Definition Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, ist Ergebnis einer Risikoeinschätzung in jedem Einzelfall. oder: Wann wird aus einer miserablen Erziehung eine Kindeswohlgefährdung, die das Handeln der Jugendhilfe notwendig macht?
7
8 Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung andauerndes oder wiederholtes Unterlassen des fürsorglichen Handelns Körperliche Misshandlung Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt Seelische Misshandlung dem Kind vermitteln, es sei wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt Mobbing/Cybermobbing gezieltes, wiederholtes Peinigen einer Person mit Hilfe der neuen Medien
9 Formen der Kindeswohlgefährdung Häusliche Gewalt / Gewalt in engen sozialen Beziehungen Gewalt zwischen den Erwachsenen Sexueller Missbrauch / sexuelle Gewalt Jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind (gegen des Willen des Kindes) vorgenommen wird unter Ausnutzung der körperlichen, psychischen, kognitiven und/oder sprachlichen Unterlegenheit des Kindes. Der Täter nutzt zudem seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
10 Gesetzliche Grundlagen a SGB VIII Freie Träger sind zu einer eigenen Gefährdungseinschätzung verpflichtet Müssen eigene Hilfen anbieten Erst, wenn das nicht möglich oder nicht erfolgreich ist, soll das Jugendamt hinzugezogen werden Standardisiertes Verfahren im Jugendamt
11 Gesetzliche Grundlagen b SGB VIII, BKiSchuG Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
12 Gesetzliche Grundlagen 4 KKG: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung Verfahrensnorm für Berufsgruppen, die der Schweigepflicht unterliegen ( 203 StGB), in einem direkten Kontakt zu schwangeren Frauen, Kindern, Jugendlichen stehen (können) und grundsätzlich zur Erörterung der einschlägigen Problemlagen mit den Eltern befähigt sind: ÄrztInnnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen und SozialpädagogInnen/ SozialarbeiterInnen, LehrerInnen
13 Gesetzliche Grundlagen Regelung eines dreistufigen Verfahrens: Verpflichtung zur Beratung von Eltern, Kindern / Jugendlichen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Anspruch des Geheimnisträgers auf Beratung zur Gefährdungseinschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft Befugnis zur Datenweitergabe an das Jugendamt, wenn ein Tätigwerden für dringend erforderlich erachtet wird und eine Gefährdung auf andere Weise nicht abgewendet werden kann Gibt es in Ihren Einrichtungen entsprechende Standards???
14 Kinderschutzverfahren in der KITA Inhalt der Mappe: Ablaufdiagramm (Gesetzliche) Grundlagen Bogen 1 Deckblatt mit persönlichen Daten Bogen 2 Dokumentation von Inhalten und Verlauf Bogen 3 Gesprächsprotokoll Bogen 4 Protokoll der Beratung mit der Insoweit erfahrenen Fachkraft Bogen 5 Mitteilung einer KITA an das Jugendamt Germersheim bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung Entsprechende Verfahren für die anderen Bereiche werden folgen
15 Gesetzliche Grundlagen 294 a Abs. 1 Satz 2 SGB V regelt für die Gesundheitshilfe: Keine Mitteilungspflicht bei Verdacht auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs oder einer Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen sein können Aktuelles Urteil: besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung, dürfen Ärzte Ihre Schweigepflicht brechen und Polizei und Jugendamt informieren (
16
17 Beratung durch die Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutzdienst
18 Verfahren im Jugendamt bei Meldung einer Kindeswohlgefährdung
19 Aufbau des Jugendamtes
20 Aufgaben des ASD Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreisjugendamtes Germersheim ist Ansprechpartner für alle Familien mit minderjährigen Kindern sowie jungen Volljährigen. Allgemeine Beratung bei Fragen der Erziehung ( 16 SGB VIII) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung ( 17, 18 SGB VIII) (AWO!) Hilfe zur Erziehung ( 27 ff. SGB VIII) Mitwirkung bei Verfahren vor dem Familien- oder Vormundschaftsgericht ( 50 SGB VIII) Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdungen/ Wächteramt ( 8a SGB VIII/ 1666 BGB) Inobhutnahme ( 42 SGB VIII)
21 Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) Auftrag der Jugendhilfe Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und Erziehungsaufgabe unterstützen Staatliches Wächteramt zum Schutz des Kindeswohls beim Jugendamt Staatliches Wächteramt Jugendamt sichert an Stelle der Eltern das Kindeswohl, wenn diese nicht bereit oder in der Lage dazu sind Spannungsfeld: Hilfe Kontrolle
22
23 Fallkonstellation Anonymer Anruf bei Frau Michl (Beratungstelefon): Der Melder gibt an, dass er in seiner Nachbarschaft eine Familie, Hr. und Fr. X., mit zwei Kindern (Kevin 2 Jahre & Jennifer 4 Jahre) habe. Es gebe des Öfteren lautstarken Streit zwischen den Eltern, er höre dann auch die Kinder weinen. Er gehe auch davon aus, dass die Mutter geschlagen werde, diese habe letztens ein blaues Auge gehabt. Zudem seien die Kinder oft nicht passend gekleidet, die Kleidung sei auch sehr schmutzig. Die Kinder seien weiterhin häufig abends ohne Aufsicht, wo sich dann die Eltern aufhalten, wisse der Melder nicht.
24 Vorgaben des 8a Abs. 1 SGB VIII für das Jugendamt 1. Stufe Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls ( 8a Abs. 1 S. 1 SGB VIII) Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte ( 8a Abs. 1 S. 1 SGB VIII) Ad-hoc-Team 2. Stufe Einbeziehung der Eltern und Kinder ( 8a Abs. 1. S. 2 SGB VIII) Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung verschaffen (evt. Hausbesuch) ( 8a Abs. 1. S. 2 SGB VIII)
25 Hausbesuch was wird eingeschätzt? Häusliche und soziale Situation der Familie Erscheinungsbild des Kindes und sein Verhalten Besteht eine akute Schädigung oder eine latente (Entwicklungs-) Gefährdung? Einbindung in den Sozialraum Kooperationsverhalten und Ressourcen der Personensorgeberechtigten Gibt es eine Einsicht/ Mitwirkungsbereitschaft der Eltern, die Gefährdung abzuwenden? Haben die Eltern die Fähigkeit, die Gefährdung adäquat abzuwenden? Eine unreflektiert agierende (Jugend)Hilfe gefährdet das Kindeswohl!
26 Alles eine Frage der Haltung?! Grundhaltung: Kooperationsbereitschaft und wunsch Auftrag und Ziel des ASD: Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen Wertschätzendes Elterngespräch mit dem Ziel, das Verhalten der Eltern zu verstehen und einzuordnen Die Eltern so akzeptieren, wie sie sind, mit allen Stärken und Unzulänglichkeiten. Aber nicht alle ihre Handlungen! Mit den Stärken nicht gegen die Schwächen! Die vorhandenen Ressourcen und Stärken erkennen und daran ansetzen, seien sie auch noch so gering Was hilft den Eltern, ihren Erziehungsauftrag verantwortlich zu erfüllen? Verhaltensweisen, Gefühle und Bedürfnisse des Kindes den Eltern nachempfindbar machen Klarheit in Bezug auf Grenzen (was kann/ muss Kindern zugemutet werden)
27 Vorgaben des 8a Abs. 1 SGB VIII für das Jugendamt 3. Stufe Angebot von Hilfen, wenn diese zur Abwendung der Gefährdung notwendig und geeignet ( 8a Abs. 1 S. 3 SGB VIII)
28 Was sind Hilfen zur Erziehung? Familienunterstützende, ambulante Hilfen: Erziehungsberatung Soziale Gruppenarbeit Sozialpädagogische Familienhilfe Erziehungsbeistand Flexible Hilfen Familienergänzende, teilstationäre Hilfen: Tagesgruppen Tagespflege Familienersetzende, stationäre Hilfen: Pflegefamilie Betreutes Wohnen Heimerziehung
29 Vorgaben des 8a Abs. 1 SGB VIII für das Jugendamt 4. Stufe Anrufung des Familiengerichts, wenn dessen Tätig werden notwendig ist ( 8a Abs. 2 S. 1 SGB VIII) Inobhutnahme (siehe hierfür auch 42 SGB VIII) bei dringender Gefahr ( 8a Abs. 2 S. 2 SGB VIII)
30 Vorgaben des 8a Abs. 1 SGB VIII für das Jugendamt 5. Stufe Hinzuziehung anderer Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei in Zusammenwirken mit den Eltern ( 8a Abs. 3 S. 1 SGB VIII) Bei fehlender Mitwirkung der Eltern und dringendem Handlungsbedarf kann das Jugendamt die Stellen selbst einschalten ( 8a Abs. 3 S. 2 SGB VIII)
31 Schwierigkeiten in der Kooperation Datenschutz In Fällen von KWG müssen Fragen des Jugendamtes beantwortet werden ( 62 SGB VIII, Datenerhebung) Das Jugendamt darf keine Rückmeldungen an die meldenden Personen oder Einrichtungen geben Problem: Unzufriedenheit
32 Angebote der Frühen Hilfen im Landkreis Germersheim
33
34
35 Angebote für werdende, frisch gebackene oder schon etwas erfahrene Eltern oder engagierte Großeltern passende Kurse, Infoveranstaltungen und offene Treffs Veranstaltungen zu Themen, angefangen von Schwangerschaft und Geburt, über das Leben mit Kleinkindern, bis hin zur Pubertät der Kinder Wenn eine der aufgelisteten Veranstaltungen besucht wird, erhalten die TeilnehmerInnen Bonuspunkte. Mit den Punkten sparen Sie beim nächsten kostenpflichtigen Kurs- oder Treffbesuch. Es gibt sogar Punkte für Angebote, die keine Teilnehmergebühr kosten!
36 Geschafft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
37 Dokumentation auf der Internetseite PPT des Jugendamtes PPT des KSD Kinderschutzverfahren KITA Landkreis Germersheim Trierer Liste DPWV Arbeitshilfe
38 Quellen Monika Thiesmeier Prof. Schone Handbuch Kindeswohlgefährdung DPWV Arbeitshilfe zum Kinderschutz Kinderschutzzentrum Berlin Misshandlung erkennen und helfen Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Psychosoziale Diagnostik von Kindesgefährdung. Runheide Schulz: Interdisziplinäre AG Kindeswohl Kindeswohlgefährdung. Hannover.
Herzlich Willkommen zum Fachtag. des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Ottersheim, 29. Juni 2016 Inhalte Definition und Formen von
MehrWie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
Mehr2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt
2017/03/07 06:03 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrStellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
MehrUmgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt
Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Jugendamt Carsten Feist, 25. Januar 2010 Definition. Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Gefahr, die mit ziemlicher Sicherheit zu einer erheblichen Schädigung
MehrWie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrProf.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
MehrJugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
MehrKindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
MehrKinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrBundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrZusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
MehrAktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Das neue Bundeskinderschutzgesetz Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und 16.März
MehrInterdisziplinäre Kooperation (II)
Interdisziplinäre Kooperation (II) Kindeswohlgefährdung - Kinderschutz 24.06.2014 Henning Ide-Schwarz (Dipl. Päd.) Krankenhausalltag Bei ca. 1% der Patienten in Kinderkliniken besteht ein Verdacht auf
MehrIch bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt AG 12 - Geschäftsstelle 1 Vorlage zur Sitzung der AG BÖJ am 08.09.2010 - zur Kenntnisnahme Ich bitte, für die Sitzung der AG
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
MehrProf. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen
Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen 1 2 1 eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
MehrLVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
Mehr9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
MehrKindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des 1666 BGB in der Formulierung von 2008 liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrFachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover,
Fachberatung im Kinderschutz Fachtag, Hannover, 29.07.2014 Prof. Dr. Christof Radewagen Einige Zahlen 153 2013 zu Tode misshandelte Kinder in Deutschland Davon sind 73% jünger als 6 Jahre! 23 2013 ermordet
MehrKindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen
Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und weiterführenden Schulen Vortrag am 08.09.2016 in Borken Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation
MehrKommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.
Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur. Andrea Kliemann Ulm, 21. September 2011 Das Bundeskinderschutzgesetz "Gesetz
MehrKreisjugendamt Mayen-Koblenz
Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst
MehrDr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover
Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrGemeinsam geht es besser!
Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrDormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
MehrArt. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrKinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung
Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Monheim am Rhein, 5. Juni 2013 Gliederung Ausrichtung des Kinderschutzes Veränderungen in den letzten
MehrDas Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung
Fachtag Jugendhilfe/Schule 2016 Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung Nach dem Konzept des sozialen Frühwarnsystem im Landkreis Görlitz Das Elterngespräch bei Kindeswohlgefährdung Claus-Ulrich Lamberty
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Das neue Bundeskinderschutzgesetz Fachtag Kindesschutz der AEJ Hannover 24.01.2012 1. Der Hintergrund Übersicht 2. Die Struktur des Gesetzes 3. Das Gesetz zur Kooperation
MehrNetzwerk Kinderschutz
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 1 Abteilung Jugend und Schule Abteilung Soziales und Gesundheit Netzwerk Kinderschutz Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Treptow Köpenick Abt. Jugend
MehrBundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen
Zweiter im Bistum Trier Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Bundeskinderschutzgesetz Entstehung, Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Struktur
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrNetzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow. BA Pankow Jug KS
Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow BA Pankow Jug KS 2-2010 1 Jugendamt hat im Kinderschutz einen doppelten Auftrag Beratung und Hilfe Zunächst sollen vor allem die Eltern in der
MehrVORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013
19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit
MehrDas Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)
Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher
MehrKinder vor Gefahren schützen Kinderschutz in der Kindertagespflege. Jörg Maywald, München,
Kinder vor Gefahren schützen Kinderschutz in der Kindertagespflege Jörg Maywald, München, 12.11.2015 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen 1989: Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention
MehrForum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
MehrBlickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle
Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei. Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz?
MehrHERZLICH WILLKOMMEN!
HERZLICH WILLKOMMEN! Kinderschutz in frühpädagogischen Arbeitsfeldern Dem Schutzauftrag im beruflichen Handeln gerecht werden Tim Wersig, Sozialarbeiter/-pädagoge (B.A./M.A.), Kinderschutz-Zentrum Berlin
MehrINHALT 1.EINLEITUNG 2. LEBENSLAGEN VON (WERDENDEN) ELTERN UND FAMILIEN
INHALT 1.EINLEITUNG Frühe Hilfen" - was ist das? Netzwerk Frühe Hilfen" - wer gehört dazu? Frühe Hilfen und Kinderschutz Wozu dient der Ordner Frühe Hilfen und Kinderschutz im Main-Kinzig-Kreis"? 2. LEBENSLAGEN
MehrReform des SGB VIII kommt - aber was steht drin?
Hand in Hand für ein starkes Netzwerk Vertrauensschutz im Kontext Früher Hilfen Umgang mit dem Datenschutz Angela Smessaert III. Fachtag Frühe Hilfen Hannover, 8. Februar 2017 Reform des SGB VIII kommt
MehrHilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII
Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrBegrifflichkeiten, Anmerkungen und Erläuterungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe
Anlage 1 zur Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe Begrifflichkeiten, Anmerkungen und en zum Schutzauftrag der Jugendhilfe 1. Schutzauftrag, Staatliches Wächteramt, Garantenpflicht 2. Gewichtige
MehrVereinbarung zum 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrichtungen und Diensten aus den Bereichen
Stand: 22.02.2007 Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Vereinbarung zum 8a Abs. 2 SGB VIII für Träger von Einrichtungen und Diensten aus den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrMustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in
MehrDie Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven
Die Rolle der Kita im Kinderschutz Erfahrungen und Perspektiven Cordula Lasner-Tietze Fachreferentin Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.v. Fachtagung, 11. Oktober 2011 Hannover DRK Landesverband
MehrWerben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern
Werben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern Anne K. Künster Projekt Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz Fachtag 15.05.2014 Ulm Angst vor kritischen Elterngesprächen...? 1 Vorbemerkung Es gibt
MehrUmsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund
Umsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund ISA Münster Den Stein ins Rollen bringen... Gemeinsam Kooperativen Kinderschutz in der Ganztagsschule gestalten 17.März
MehrKinderschutzkonzept. zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII
Kinderschutzkonzept zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII Name der Einrichtung: Lebensgemeinschaft Step by Step GbR Träger und Ansprechpartner: Sten Niquet, Erzieher Adresse: Lundenberg 49
MehrKinderschutz im Kontext von Fachberatung, Kommunikation und Informationen
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Kinderschutz im Kontext von Fachberatung, Kommunikation und Informationen Fachtag zur Umsetzung des BKiSchG in Berlin: Stand der Umsetzungsfragen zu ausgewählten Kernfeldern
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrFrühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung
Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Jaqueline Demir Fachtagung am 16.09.2016 Workshop Nr.7 Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 1 Frühe Hilfen Zielgruppe Schwangere und Familien
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrS P A T Z. Auftaktveranstaltung
Ulmer Projekt S P A T Z Auftaktveranstaltung 17.12.200812 2008 im Bürgerhaus Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG) Prof. Dr. Jörg M. Fegert Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Referentenentwurf
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule Anforderungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vortrag am
MehrHandlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrLeitfaden zur Risikoeinschätzung im Kontext von Kindeswohlgefährdung. ( 8a SGB VIII)
Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen Süderbrarup und Schleswig Leitfaden zur Risikoeinschätzung im Kontext von Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Institution: Diakonisches Werk
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrEinverständniserklärung
Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Daten zu meiner Person Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefonnummer: sowie der - Festnetz - Handy Anhaltsbogen, von dem ich Kenntnis
MehrPsychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe
Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrKindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern
Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern 30.11.2007 Birgit Averbeck Jugendamt Dortmund 1 2 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe,
MehrDer Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands
ZKJ Artikel - / Spalte von 0 0 0 0 Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands EINE ERSTE ANNÄHERUNG AN DAS THEMA Auf der Mitgliederversammlung
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Sandra Eschweiler Köln, 29. Februar 2012 Arbeitstagung für Fachberaterinnen und Fachberater von Tageseinrichtungen
MehrDEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Praxistag Hamm, 17.03.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur
MehrFortschreibung der Anlage 3 zum Rahmenvertrag
Fortschreibung der Anlage 3 zum Rahmenvertrag 1 Allgemeiner Schutzauftrag (1) Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung
MehrVereinbarung. Das <Jugendamt >, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (im Folgenden Jugendamt ) und
Entwurf 19.04.2016 Vereinbarung zum Verfahren nach 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und 72a SGB VIII - Tätigkeitssauschluss einschlägig vorbestrafter Personen Das , als
MehrKinderkliniken und Fru he Hilfen
Kinderkliniken und Fru he Hilfen Andreas Oberle Kinder- und Jugendarzt Olgahospital Pädiatrie 1 Sozialpädiatrisches Zentrum Was habe ich vorbereitet? Definitionen / Epidemiologie Rückblick Rechtliche Aspekte
MehrKreisjugendamt Konstanz
Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln
Mehr