Steuerrechtsordnung und Berufspraxis im Steuerrecht in Luxemburg

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Transkript:

Europäisches und Internationales Steuerrecht Vorlesung Prof. Dr. Gröpl Saarbrücken 04.07.2016 Steuerrechtsordnung und Berufspraxis im Steuerrecht in Luxemburg Paulo Pais, Allianz Luxemburg Wolfram Ullrich, Ullrich, Kraus & Partner Daniel Rech, KPMG Luxemburg

Agenda I. Der Standort Luxemburg II. III. IV. Steuerliche Rahmenbedingungen Berufseinstieg dt. Steuerjuristen in Luxemburg Fragen/Diskussion

I. Der Standort Luxemburg Teil A: Zahlen und Fakten

I. Der Standort Luxemburg Teil A International, Schmelztiegel verschiedenster Nationen (45,3% Nicht-Luxemburger, ca. 570.000 Einwohner) Hoher Lebensstandard, Lebensqualität 3 offizielle Sprachen Gelegen im Herzen Europas Mehr als 157.000 tägliche Grenzgänger EU Institutionen: EIB, European Court of Auditors, EuGH, usw. 4

I. Der Standort Luxemburg Teil A Bosnia and Herzegovina Viet Nam United States of America Poland Estonia Bulgaria Gabon Germany South Africa Slovenia Russian Federation Austria United Kingdom Thailand Turkey Finland Portugal Luxembourg Spain Ireland Netherlands Sweden Italy Belgium China Kazakhstan Philippines France Ukraine Pakistan Cote d'ivoire Cyprus Greece Mexico Romania Cameroon Hungary Mauritius Slovakia Czech Republic

I. Der Standort Luxemburg Teil A Luxemburg nicht nur Finanzstandort, sondern auch

I. Der Standort Luxemburg Teil B: Finanzplatz

I. Der Standort Luxemburg der Finanzplatz 152 Banken (April 2016) Über 3.841 Investmentfonds (2015): der Finanzplatz Luxembourg ist heute Europas Investmentfondsstandort Nummer eins Über 300 Finanzintermediäre Luxemburg - Kirchberg 46 Lebens-, über 250 Rück-, 41 Schadens- und Sachversicherungen

I. Der Standort Luxemburg der Finanzplatz Größter Fondsstandort in Europa (weltweit Nummer 2 nach den USA) Führende Rolle im Bereich des Private Banking in der Eurozone Größtes Zentrum von captives (Eigenversicherungen) in Europa

I. Der Standort Luxemburg der Finanzplatz Hauptmerkmale des Finanzplatzes: Stabiles politisches und soziales Umfeld Rechtliches Umfeld: reglementiert und modern International Mehrsprachige und multikulturelle Arbeitskräfte Fachbezogene und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen

I. Der Standort Luxemburg der Finanzplatz Übersicht Arbeitnehmer auf dem Finanzplatz: (davon 45.000 Hochschulabsolventen) Anwaltskanzleien Audit, Tax Andere Banken, andere Finanzintermediäre, Versicherungen 48,000 ICT 30,000

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil A: Die Steuerarten

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil A Die Grundstruktur des luxemburgischen Steuerrechts ist mit dem deutschen System vergleichbar. Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Vermögensteuer Eintragungs- und Verwaltungsgebühren nach französischem Vorbild Mehrwertsteuersystem wird gemäß den EU Richtlinien angewandt (Sätze: 3%, 8%, 14% oder 17%) Ursprünglich deutsche AO wurde im Jahr 1976 reformiert und ergänzt

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil A Körperschaftsteuer ( impôt sur le revenu des collectivités ) Steuersubjekt: in Luxemburg ansässige Körperschaften und Betriebsstätten ausländischer Körperschaften Beispiele: S.A., S.à r.l., SCA, SE Ansässigkeit: sofern der eingetragene Sitz oder die Hauptverwaltung im Inland liegt (Art. 159 LEStG) SUBSTANZ Personengesellschaften sind transparent; Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter Unbeschränkt Steuerpflichtige: Steuerpflichtig mit weltweitem Einkommen; ggf. Steuerfreistellung durch DBAs bzw. Anrechnung ausländischer Steuern Beschränkt Steuerpflichtige: Steuerpflichtig mit dem in Luxemburg erzielten Einkommen, z. B. in Luxemburger Betriebsstätten

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil A Gewerbesteuer ( impôt commercial communal ) Steuersubjekt: Gewerbebetriebe in Luxemburg und Körperschaften (Gewerbebetriebe kraft Rechtsform) Nicht abzugsfähig als Betriebsausgabe für luxemburgische KSt-Zwecke Freibetrag 40.000 für alle Gewerbebetreibende, 17.500 für Körperschaften Gewerbesteuersatz abhängig vom Hebesatz der Gemeinde für Luxemburg-Stadt GewSt-Satz: 6,75% (3% x 225%)

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil A Steuerbelastung Körperschaft- und Gewerbesteuer Beispiel für Luxemburg-Stadt: GewSt-Satz: 6,75% KSt-Satz: 21% bei zve > 15.000 20% bei zve < 15.000 + Zuschlag Arbeitslosenversicherung 7% 22,47% Gesamtsteuer: 29,22% Pauschalbesteuerung in Höhe von 3.210 für SOPARFIS Pauschalbesteuerung in Höhe von 535 bis 21.400 für alle Körperschaften abhängig von der Bilanzsumme Auswirkungen der Steuerreform 2017

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil A Vermögensteuer ( impôt sur la fortune ) Vermögensteuer auf Basis des Einheitswerts (das Gesamtrohvermögen abzüglich des Schulden) zwei wichtige Ausnahmen: Ansatz des unbeweglichen Vermögens mit besonders niedrigen Teilwerten schachtelprivilegierte Beteiligungen + IP von Vermögensteuer befreit Mindestvermögen 12.500 (S.A. / AG) bzw. 5.000 (S.à r.l. / GmbH) Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften grundsätzlich minimale Steuerbelastung Vermögensteuersatz 0,5%. Anrechnung der Vermögensteuer auf KSt bei Bildung einer Rücklage in Höhe des 5fachen Betrages der fälligen Vermögensteuer (Beibehaltung 5 Jahre)

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Teil B: Einzelheiten zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Kapitalgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Art. 14 LEStG) (Gewerbebetriebe kraft Rechtsform) Gewinn aus Gewerbebetrieb (Art. 18 LEStG): Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres - Betriebsvermögen am Ende des vorangeg. Wirtschaftsjahres - Einlagen (+ Privatentnahmen) = Gewinn aus Gewerbebetrieb Bindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz (Art. 40 LEStG) LuxGAAP oder IFRS Ausnahme: steuerliche Vorschriften verlangen abweichende Bewertung Bilanzierung in Fremdwährung

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Verlustnutzung: Verrechnung des laufenden Einkommens mit Verlustvorträgen für KSt- und GewSt-Zwecke Keine Mindestbesteuerung (vgl. zu Deutschland) Zeitlich unbeschränkter Vortrag nicht genutzter Verluste Kein Verlustrücktrag möglich Nur derjenige, der Verlust erlitten hat, kann die Verluste nutzen Rechtliche Identität notwendig, wirtschaftliche Identität muss nicht vorliegen Verlustnutzung wird versagt bei Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerbegünstigungen und - beihilfen: Steuerbegünstigung bei Investitionen: Gesamtinvestitionen 7% der Investitionen bis 150.000 in materielle abnutzbare Wirtschaftsgüter; 2% der Investitionen, die 150.000 übersteigen Weitere Beihilfen: Einstellung Arbeitsloser (10% vom Bruttolohn, max. 36 Monate) Kosten der beruflichen Weiterbildung (10% der Kosten) Beträge werden von der Steuer abgezogen (10 Jahre vortragsfähig)

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Steuerabzug vom Kapitalertrag: Zinsen: 0 % Freistellung nach nationalem Recht (Art. 146 LEStG) Dividenden: 15 % Auf Ausschüttungen durch steuerpflichtige, ansässige Gesellschaften Reduzierung auf 0% nach nat. Recht bei DBAs Dividenden: 0 % Gewinnausschüttungen durch Investmentfonds, SICAR, Verbriefungsgesellschaft Mutter-Tochter-Richtlinie Auskehrungen an Gesellschafter bei Liquidationen Lizenzgebühren: 0 %

Luxemburger Schachtelprivileg: Befreiung von Dividenden, Liquidationserlösen und Veräußerungsgewinnen Muttergesellschaft: Unbeschränkt stpfl. Organismus mit kollektivem Charakter i.s.v. Art. 166 (10) LEStG, Kapitalgesellschaft oder Luxemburger Betriebsstätte eines Organismus mit kollektivem Charakter / Kapitalgesellschaft aus EU-, EWR- oder DBA-Staat Tochtergesellschaft: Unbeschränkt stpfl. Organismus mit kollektivem Charakter i.s.v. Art. 166 (10) LEStG bzw. Mutter-Tochter- Richtlinie Unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft; oder Nicht ansässige Kapitalgesellschaft die einer der KSt entsprechenden Steuer unterliegt (Mindeststeuerbelastung 10.5%) Beteiligung: Mindestbeteiligung 10% am Kapital oder Mindestanschaffungspreis 1,2 Mio. bei Dividenden (inkl. Liquidationserlöse) und 6 Mio. für Veräußerungsgewinne Mindesthaltedauer: 12 Monate bei Zufluss der Dividenden (Verpflichtung zum 12 monatigen Halten ausreichend) Die Befreiung findet auch Anwendung, wenn die Beteiligung über eine transparente Gesellschaft gehalten wird.

Luxemburger Schachtelprivileg: Quellensteuerbefreiung bei Dividendenausschüttungen Empfänger: Unbeschränkt stpfl., ansässige Kapitalgesellschaft Organismus mit kollektivem Charakter oder dessen Betriebsstätte Erfasst durch die Mutter-Tochter-Richtlinie Ansässig im DBA Staat oder EWR und unterliegt einer der KSt entsprechenden Steuer Kapitalgesellschaft ansässig und besteuert in der Schweiz (keine Steuerbefreiung) Gesellschaft: Unbeschränkt stpfl. Organismus mit kollektivem Charakter i.s.v. Art. 166 (10) LEStG oder Kapitalgesellschaft Beteiligung: Mindestbeteiligung 10% am Kapital oder Mindestanschaffungspreis 1,2 Mio Mindesthaltedauer: 12 Monate bei Zufluss der Dividenden (Verpflichtung zum 12 monatigen Halten nicht ausreichend) Die Befreiung findet auch Anwendung, wenn die Beteiligung über eine transparente Gesellschaft gehalten wird Keine Quellensteuer auf Dividenden bei Ausschüttung an in DBA Staaten ansässige Gesellschafter

Luxemburger Schachtelprivileg: Befreiung von der luxemburger Vermögenssteuer Gleiche Kriterien wie bei Dividenden jedoch ohne Mindesthaltedauer Betriebsausgabenabzug Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung abzugsfähig soweit sie die steuerfreien Erträge im jeweiligen Jahr übersteigen Teilweise Steuerbefreiung bei Dividenden Sollte das luxemburger Schachtelprivilegs nicht anwendbar sein, 50 % Steuerbefreiung, wenn Dividendenausschüttung von Kapitalgesellschaft, die unbeschränkt stpfl., ansässig im DBA Staat und einer der KSt entsprechenden Steuer unterliegt (Mindeststeuerbelastung 10,5%) oder von der Mutter-Tochter-Richtlinie erfasst

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Internationale Aspekte: Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden Steueranrechnung bzw. Steuerabzug Anrechnungsbegrenzung Bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung weites Netzwerk an DBAs Steueranrechnung bzw. Steuerabzug Anrechnungsbegrenzung Anrechnung gezahlter, ausländischer Quellensteuer auf luxemburgische KSt keine Anrechnung auf GewSt Nicht anrechenbare Quellensteuer ist abzugsfähige Betriebsausgabe 2 Anrechnungsmethoden: Country by country Methode oder Lump sum Methode

77 Doppelbesteuerungsabkommen derzeit in Kraft 22 Derzeit in Verhandlungen

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Aufbau der Steuerverwaltung in Luxemburg: Administration des Contributions Directes (Verwaltung für direkte Steuern): zuständig u.a. für Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Vermögensteuer Administration de l Enregistrement et des Domaines: Zuständig für Mehrwertsteuer und Eintreibung der indirekten Steuern Daneben zuständig für Stempelsteuer, Verwaltungs- und Hypothekengebühren, Erbschaftssteuer sowie Gerichtskosten, Prozessgebühren, Geldstrafen und Bußgelder Administration des Douanes et Accises (Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung): Zuständig für die Erhebung von Zöllen, Kfz-Steuer und Verbrauchssteuern

II. Steuerliche Rahmenbedingungen Rulingpraxis: Seit 2015 explizit gesetzlich festgehalten Für alle Gesellschaften und für Privatpersonen möglich Kosten: 3.000 10.000 Ruling-Kommission Sinkende Anzahl an Rulings Austausch von Rulings: BEPS/EU Richtlinie (Formular 777 in Luxemburg)

III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg

III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg Von Vorteil für einen erfolgreichen Berufseinstieg in der Steuerberatungsbranche: Fremdsprachenkenntnisse (Gesetz und Literatur zumeist in Französisch, Korrespondenz und Schriftsätze zumeist in Englisch) Detaillierte Kenntnisse im Bereich der Buchführung Passende Wahlstation im Referendariat Steuerexamen der luxemburgischen Handelskammer Einstellung auf Luxemburger Mentalität: Duzen, lange Mittagspausen Fachkräfte sehr begehrt Juristen mit steuerlichen Vorkenntnissen sehr begehrt

III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg Laufende steuerliche Beratung von Mandanten inklusive Erstellung von Steuererklärungen Steuerplanung Senkung der effektiven Steuerbelastung durch Steuermodelle Absicherung durch verbindliche Auskunft Überprüfung der Steuerrückstellungen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung Finanzierungsstrukturen (auch über hybride Finanzierungsinstrumente) Analyse Verbuchung und steuerliche Behandlung Detaillierte Stellungnahme Verbindliche Auskunft Überprüfung Vertragswerk aus steuerlicher Sicht

III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg Beratung im Rahmen von Mergers & Acquisitions inklusive Analyse der Steuerrisiken im Rahmen von Due-Diligence- Prüfungen Überprüfung von Fondsprospekten aus steuerlicher Sicht EU Recht: Quellensteuerrückerstattungsanträge, State Aid QI Audits - FATCA Vorträge (intern / extern)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!