Informationen zur Beitragsabführung Ihre persönlichen Berater im Referat Mitglieder und Beitrag Versicherungsrecht / Meldungen Familienname beginnend mit. zuständiger Sachbearbeiter Telefon: 07331/25- E-Mail-Adresse A GI Timo Deigner -7499 tdeigner@wmf-bkk.de GJ LO Nicole Billeci -7557 nbilleci@wmf-bkk.de LP-RO + SCH Claudia Vogel -7924 cvogel@wmf-bkk.de RP Z Jutta Walter -7537 jwalter@wmf-bkk.de Kundenservice Tel: 07331/25-7367 Fax: 07331/25-8050 Arbeitgebereich/ Beitragsverfahren/ Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Betriebsnummer beginnend mit. zuständiger Sachbearbeiter Telefon: 07331/25- E-Mail-Adresse 000-269 Steffen Krause -7217 skrause@wmf-bkk.de 270-611 Silvia Schilling -7573 sschilling@wmf-bkk.de 612-999 Dennis Kock -7366 dkock@wmf-bkk.de Kundenservice Tel: 07331/25-7112 Fax: 07331/25-8050 Anschrift WMF Betriebskrankenkasse E-Mail service@wmf-bkk.de Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 1412 Internet www.wmf-bkk.de 73304 Geislingen (Steige) Bankverbindung Betriebsnummer Kreissparkasse Göppingen BIC: GOPSDE6GXXX IBAN: DE08 6105 0000 0006 0155 01 der WMF Betriebskrankenkasse für maschinelle DEÜV-Meldungen Rechtskreis WEST Rechtskreis OST 612 327 69 010 852 31 Fälligkeit und Zahlung der Beiträge Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist. Kann eine tatsächliche Beitragsabrechnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, muss eine voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ermittelt werden. Verbleibende Differenzen sind bei der Ermittlung des Beitragsolls des nächsten Monats zu berücksichtigen. Freiwillige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin zum 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind. Fälligkeit bedeutet aber in beiden Fällen, dass die Krankenkasse an diesen Tagen bereits über den Geldwert verfügen kann. Banklaufzeiten sind bei Überweisung und Scheckzahlung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Wir bieten Ihnen deshalb gerne die Teilnahme am Lastschriftverfahren an.
Werte der Sozialversicherung ab 1. Januar 2015 Beitragsbemessungsgrenzen WEST OST Kranken- und Pflegeversicherung 4.125,00 4.125,00 Rentenversicherung und Arbeitsförderung 6.050,00 5.200,00 monatliche Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung 2.835,00 2.835,00 Rentenversicherung und Arbeitsförderung 2.835,00 2.415,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze 54.900,00 (Jahresarbeitsentgeltgrenze nach 6 Abs. 7 SGB V) (49.500,00 ) Geringfügigkeitsgrenze 450,00 Faktor F für Gleitzonenberechnung 0,7585 Sachbezugswert für freie Verpflegung 229,00 Sachbezugswert für freie Unterkunft 223,00 Höchstbeiträge WEST OST Rentenversicherung 1.131,36 972,40 Arbeitsförderung 181,50 156,00 Krankenversicherung 639,38 Pflegeversicherung 96,94 Inkl. Zuschlag für Kinderlose 107,25 Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung (monatlich) Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) 301,13 Pflegeversicherung 48,47 Beitragssätze Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 14,60 v.h. ermäßigter Beitragssatz 14,00 v.h. kassenindividueller Beitragssatz 0,90 v.h. Rentenversicherung Arbeitsförderung Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose Beitragssatz für Versorgungsbezüge (bis 28.02.2015) Beitragssatz für Versorgungsbezüge (ab 01.03.2015) zuzüglich kassenindividueller Beitragssatz Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage 18,70 v.h. 3,00 v.h. 2,35 v.h. 0,25 v.h. 15,50 v.h. 14,60 v.h. 0,90 v.h. 0,15 v.h. Umlagesätze für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung Umlage U1 (Erstattung = 70 v.h.) 2,40 v.h. Umlage U2 (Erstattung = 100 v.h.) 0,25 v.h. Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Jahr 2015 Monat Fälligkeit Abgabe des Beitragsnachweises bis spätestens* Monat Fälligkeit Abgabe des Beitragsnachweises bis spätestens* Januar 28.01.2015 26.01.2015 Juli 29.07.2015 27.07.2015 Februar 25.02.2015 23.02.2015 August 27.08.2015 25.08.2015 März 27.03.2015 25.03.2015 September 28.09.2015 24.09.2015 April 28.04.2015 24.04.2015 Oktober 28.10.2015 26.10.2015 Mai 27.05.2015 22.05.2015 November 26.11.2015 24.11.2015 Juni 26.06.2015 24.06.2015 Dezember 28.12.2015 22.12.2015 * Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen
Sehr geehrte Damen und Herren, für die richtige Zuordnung Ihrer Beiträge benötigen wir verschiedene Angaben. Wir haben mit diesem Schreiben deshalb eine Auswahl der wichtigsten Informationen vorbereitet. Ihre Antwort unterstützt die reibungslose und schnelle Abwicklung des Verfahrens. Für Fragen steht Ihnen das Team der WMF Betriebskrankenkasse gerne zur Verfügung. Name und Anschrift der Firma Hauptbetriebsnummer: Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in: Rechtsform der Firma: GbR GmbH KG sonstige Ansprechpartner/in: Telefonnummer: Fax: E-Mail Ja, ich möchte gerne kostenlos per Newsletter über aktuelle Neuigkeiten rund um die WMF BKK informiert werden. Ich willige in die Nutzung meiner E-Mail-Adresse und der oben angegebenen personenbezogenen Daten ein. Diese Daten werden dafür genutzt, mir individuelle Produkt- und Serviceangebote der WMF BKK zu empfehlen und den Newsletterservice stetig zu verbessern. Details zum Widerruf der Einwilligung sowie zur Nutzung Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzbestimmungen und unter jeder Newsletter-E-Mail. Wir verwenden außer der Hauptbetriebsnummer noch folgende Betriebsnummern: bei Beitragsnachweisen bei Meldungen zur Sozialversicherung bei Beitragszahlungen Teilnahme am Umlageverfahren U 1: ja nein Beiträge für freiwillige Versicherte werden von Beifreiung von der Insolvenzgeldumlage liegt als unserem Betrieb den Versicherten überwiesen Arbeitgeber der öffentlichen Hand Privathaushalt Diplomatische und konsularische Vertretungen vor.
Die Gehaltsabrechnungen werden von einer dritten Stelle vorgenommen (z.b. Steuerberater) Name der dritten Stelle Anschrift Betriebsnummer der dritten Stelle Ansprechpartner/in Telefon-Nummer Bankverbindung (bitte unbedingt angeben für Erstattungen) IBAN: BIC: Kreditinstitut: Kontoinhaber/in: Folgende Arbeitnehmer sind bei der WMF BKK versichert: Ort/Datum Stempel/Unterschrift
SEPA-Basislastschrift-Mandat für wiederkehrende Zahlungen A Zahlungsempfänger Name WMF Betriebskrankenkasse Straße Eberhardstraße PLZ 73312 Gläubiger-Identifikationsnummer DE46ZZZ00000147163 Ort Geislingen Mandatsreferenz / Betriebsnummer / Mitgliedsnummer B SEPA-Lastschrift-Mandat für wiederkehrende Zahlungen Ich ermächtige / wir ermächtigen die WMF Betriebskrankenkasse fällige Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein /unser Kreditinstitut an, die von der WMF Betriebskrankenkasse auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserm Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. C Zahlungsart/Art der Laufzeit Wiederkehrende Zahlung Einmalige Zahlung D Art des Mandates Rahmenmandat Einzelmandat Angabe des Mandatsgegenstandes bei Einzelmandat: E Name Zahlungspflichtige/r Straße PLZ Ort Name des Zahlungsdienstleister / Kreditinstitutes des Zahlungspflichtigen BIC (Internationale Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters / Kreditinstitutes ) IBAN (Internationale Bankkontonummer) Ort, Datum, Unterschrift ggf. Firmenstempel