spectrumdas Mitgliedermagazin der BKK HERKULES 04-14

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Transkript:

spectrumdas Mitgliedermagazin der BKK HERKULES 04-14 Infos zur Beitragsreform 2015 egk-pflicht ab Januar 2015 BKK Aktivwoche volle Kraft voraus

>> Inhalt BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 2 04 07 Inhalt 02 03 Inhalt, Impressum, Editorial 04 05 Kassenindividueller Zusatzbeitrag 06 Finanz starke BKK Herkules 07 egk-pflicht ab 2015, Das Geschäftsjahr 2013 08 Erfolgreicher Fachvortrag zum Thema CED; Achtung Werbeanrufe 09 Volle Kraft voraus! Die Aktivwoche. 10 11 Jahresarbeitsentgeltgrenze, GKV vs. PKV 12 13 Bayerische Gastlichkeit erleben 14 Kooperation mit DEVK 15 Heilbutt mit Steinpilzen und Kartoffeln 16 17 Motiviert ins neue Jahr Tipps und Tricks 18 BKK intern: willkommen im Team; Ihre Meinung; Feedback 19 BKK Herkules vor Ort Winter_Weihnachten_Deko_Kranz_5ugarless-iStock_000030003354_XXXLarge.jpg

BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 3 >> Editorial 09 Titel: istock-nullplus; istock-5ugarless; BKK Herkules IMPRESSUM Herausgeber: BKK Herkules, Jordanstraße 6, 34117 Kassel, Tel. 0561.20855-0, bkk-herkules.de Redaktion: Jasmin Rüge Bildnachweis: siehe einzelne Seite Grafik, Druckvorstufe: D-Sign-Grafix GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 74076 Heilbronn, Tel. 07131.89866-333, dsg1.de Druck, Vertrieb: KKF-Verlag, Martin-Moser - Straße 23, 84503 Altötting, Tel. 08671.5065-10 Projektidee: SDO GmbH, Serviceteam für Dienstleistungen und Organisation, Weidelbach 11, 91550 Dinkelsbühl, Tel. 09857.9794-10, sdo.de Anzeigen: Preise und Informationen unter bkkanzeige.de Erscheinungs weise: viermal jährlich Bezugsquelle: direkt bei der BKK Herkules Auflage: 19.600 Exemplare Keine Reproduktion des Inhalts ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manu skripte, Fotos etc. übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Wir behalten uns das Recht vor, Leserbeiträge auszugsweise bzw. in gekürzter Fassung zu veröffentlichen. Das Magazin dient der BKK dazu, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufklärung der Versicherten über deren Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung zu erfüllen. Rechtsverbindlich für sozialrechtliche Themen sind Gesetz und Satzung. Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Liebe Leserin, lieber Leser, es ist soweit, die Umsetzungen des Finanzentwicklungs- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (FQWG) sowie der Pflegereform 2015 stehen bevor. Wie bereits im vergangenen Magazin angekündigt, wird zum 1. Januar 2015 der bundeseinheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den die Versicherten bisher allein getragen haben, entfällt somit. Durch die Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Angaben des GKV-Schätzerkreises Einnahmeverluste von elf Mrd. Euro. Gleichzeitig wurden nicht unbeachtliche Leistungsverbesserungen beschlossen, so steigt beispielsweise die ärztliche Vergütung um rund 800 Mio. Euro (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten 4 bis 5). Diese Veränderungen bedeuten, dass jede einzelne Krankenkasse entsprechend der Finanzlage und des Leistungsangebotes künftig einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen wird, um die daraus resultierende Finanzierungslücke zu schließen. Ihre BKK Herkules wurde aufgrund ihrer soliden Haushaltsführung in Verbindung mit dem effizienten Umgang mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitfonds mit dem Prädikat einer besonders starken Finanzkraft von der Zeitschrift Focus Money ausgezeichnet (siehe Seite 6). Da wie bei fast allen Krankenkassen auch die Ausgaben der BKK Herkules ab dem kommenden Jahr die Einnahmen sowie die Rücklagen übersteigen werden, sind auch wir gezwungen, einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von unseren Mitgliedern zu erheben. Die genaue Höhe des Zusatzbeitragssatzes kann zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe unseres Magazins leider noch nicht benannt werden, da die Haushaltsplanung noch nicht abgeschlossen ist. Sofern noch nicht geschehen, erhalten Sie in den kommenden Tagen mit separater Post die Information zu der Höhe des Zusatzbeitragssatzes. Dies steht bereits fest: Sie können auch in Zukunft darauf vertrauen, dass die BKK Herkules Ihnen die bestmöglichen Leistungen für Ihre Gesundheit zu einem fairem Preis bieten wird. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen angenehmen Jahreswechsel. Ihr Stephan Huhn

>> Recht und Gesetz MM20144 BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 4 KASSENINDIVIDUELLER ZUSATZBEITRAG Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung wird zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent abgesenkt. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Verbesserungen. Im Vordergrund steht dabei die Qualität der Leistungen unserer Vertragspartner: Gutes Geld für eine gute Versorgung ist die Herausforderung für die Zukunft. Beitragssatz gesenkt Der allgemeine Beitragssatz, wie er für die meisten Versicherten gilt, beträgt seit 2011 für alle Krankenkassen in Deutschland 15,5 Prozent. Davon tragen die Arbeitnehmer bzw. Rentner 8,2 Prozent (einschließlich Sonderbeitrag 0,9 Prozent) und die Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz wird ab 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent gesenkt. Dabei wird der Anteil der Arbeitgeber (und Rentenversicherungsträger) entsprechend dem bisherigen Anteil auf 7,3 Prozent begrenzt. Das bedeutet: Über die Einkommensentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen tragen weiterhin die Versicherten alleine, es bleibt also die seit vier Jahren festgeschriebene Entkoppelung der Lohnzusatzkosten von den Gesundheitsausgaben weiter bestehen. Die Begründung? Durch das Festhalten am Arbeitgeberbeitrag von 7,3 Prozent werden die Lohnnebenkosten stabil gehalten und so Arbeitsplätze gesichert, so das Bundesgesundheitsministerium. Aus dem Sonderbeitrag wird der Zusatzbeitragssatz Es entfällt also der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den die Versicherten bisher alleine zahlten? Ja und nein! Ohne diesen Anteil würden den Krankenkassen rund 11 Milliarden Euro jährlich fehlen. Das ist auf Dauer unrealistisch, zumal die gesetzlichen Krankenkassen derzeit nur über ein Vermögen von 16 Milliarden Euro verfügen. Die Lösung? Jede einzelne Krankenkasse setzt künftig entsprechend der Finanzlage und des Leistungsangebots ihren Zusatzbeitragssatz fest. Einerseits wirtschaftet Ihre BKK Herkules gut und effizient, andererseits legen die Versicherten besonderen Wert auf ein breites, attraktives Leistungs- und Serviceangebot. Entscheidend ist das Preis- Leistungs-Verhältnis. Wie funktionieren Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich? Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger werden von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versicherten plus alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. Zum anderen wird im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich auch der unterschiedlich hohe Versorgungsbedarf von Versicherten mit einer kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheit berücksichtigt. Für Versicherte, mit den 80 häufigsten und schwersten Krankheiten, erhalten die Krankenkassen zusätzlich noch Zuschläge zu den Zuweisungen. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten dementsprechend mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Krankenkassen nicht dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden, dass sie viele chronisch Kranke versichern oder Mitglieder mit niedrigem Einkommen und geringen Beitragszahlungen. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit) Leider wird dieses Ziel zurzeit nicht erreicht. So erhalten beispielsweise die Ortskrankenkassen in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds, als sie für ihre tatsächlichen Leistungsausgaben benötigen. Grund hierfür sind Methodenfehler im derzeitigen GKV-Finanzausgleich. So werden beispielsweise durchschnittlich höhere Löhne und Gehälter und somit höhere Krankengeldausgaben bei den Betriebskrankenkassen oder höhere Versorgungskos-

BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 5 MM20144 >> Recht und Gesetz istock-alexsl ten in Ballungszentren nicht ausreichend berücksichtigt. Folglich können z. B. die AOK plus in Dresden oder die AOK Sachsen-Anhalt mit unterdurchschnittlichen Zusatzbeitragssätzen zum 1. Januar 2015 starten. Krankenkassen mit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben erhalten hingegen nur die durchschnittlichen standardisierten Leistungsausgaben zugewiesen und müssen aufgrund dieser Kostenunter deckung einen durchschnittlichen oder überdurchschnitt lichen Beitragssatz erheben. Mehr Qualität von Ärzten und Krankenhäusern Das seit Jahren tätige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bewertet wissenschaftlich, inwieweit neue Therapien einen Mehrwert für Patienten/ Patientinnen bringen. Das neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz wird für mehr Qualität der Leistungen von Ärzten und Krankenhäusern gleichermaßen sorgen und Versicherten zum Beispiel die Wahl des Krankenhauses bei operativen Eingriffen erleichtern. Dazu gehören auch Krankenhausvergleiche im Internet sowie die öffentliche Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln. Beide Institutionen sind im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses tätig und werden über die Krankenversicherungsbeiträge finanziert. Fazit: Es geht um messbare Kriterien für die Qualität von Diagnostik und Therapie für eine noch bessere Versorgung unserer Versicherten. Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) 2006 gegründet berät diese Einrichtung kostenfrei, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen. Neben den Leistungen der Krankenversicherung dominieren Auskünfte, insbesondere zu den Patientenrechten und zu Geldforderungen (z. B. Mehrkostenvereinbarungen bei Zahnersatz, sog. individuelle Gesundheitsleistungen und Beitragsschulden). Die Krankenkassen fördern die UPD mit 5,2 Mio. Euro jährlich; diese Summe steigt ab 2016 auf 9 Mio. Euro. Tipp: www.patientenberatung.de (kostenfrei anrufen aus dem Festnetz unter 0800 0117722). Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) Wichtig für alle Mädchen ab neun Jahren: Diese Impfung schützt vor einer Infektion mit bestimmten HPV-Typen, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Diese werden hauptsächlich durch Sexualkontakte übertragen. Die Impfung ist am wirksamsten, wenn sie vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgt. Dieser ist jedoch häufig nicht geplant oder der Wunsch wird nicht mit Eltern oder Ärzten abgesprochen. Studien zufolge verpasst ein Großteil der Mädchen den idealen Impfzeitpunkt. Deshalb wurde das empfohlene Impfalter auf neun bis 14 Jahre (statt bisher zwölf bis 17 Jahre) vorgezogen. Alle Mädchen sollten diese Impfung, die bisher als einzige vor Krebs schützen kann, nutzen. Mehr Honorar für Ärzte 2015 steigt die ärztliche Vergütung um rund 800 Mio. Euro. Rein rechnerisch bedeutet dies rund 4.900 Euro mehr im Jahr pro Arzt und Psychotherapeuten. Neben einer allgemeinen Erhöhung wird der hausärztliche Bereich besonders gefördert (qualifizierte, nicht-ärztliche Versorgungsassistenten werden mit einbezogen und Hausbesuche besser honoriert). Die meisten Menschen legen besonderen Wert darauf, möglichst lange gut in ihrer häuslichen Umgebung ärztlich betreut zu werden. Dadurch können auch Klinikaufenthalte vermieden werden. Mittelfristiges Ziel ist eine qualitätsorientierte Vergütung nach dem Grundsatz gutes Geld für gute Versorgung. Das neue Qualitätsinstitut wird dazu Vorschläge erarbeiten.

>> BKK intern BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 6 DIE BKK HERKULES GEHÖRT ZU DEN FINANZ- STÄRKSTEN KRANKENKASSEN DEUTSCHLANDS Seit Einführung des Gesundheitsfonds und dem damit einhergehenden Einheitsbeitragssatz sind Krankenkassenrankings ein beliebtes Instrument über das Leistungsangebot hinaus auch die Leistungs fähigkeit der Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Angesichts der Tatsache, dass im Jahr 2011 einige Krankenkassen gezwungen waren, einen Zusatzbeitrag zu erheben oder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten geschlossen werden mussten, ist die Frage nach der Finanzkraft durchaus berechtigt. Die Zeitschrift Focus Money hat in der Ausgabe 33/2014 vom 6. August 2014 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) erneut die Finanzstärke der gesetzlichen Krankenkassen ermittelt. Für die Tests hatten die Experten des DFSI Fragebögen an die 130 für die Allgemeinheit sowie nur für bestimmte Versichertenkreise geöffneten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland gesendet. Lediglich 36 Versicherungen waren vollständig bereit, die Bücher offenzulegen und sich in die Bilanzen schauen zu lassen. Bei dem Vergleich wurden die Teilbereiche Liquidität, Nettovermögen, Beitragsentwicklung, Verwaltungskosten, Deckungsbeitrag, Mitgliederentwicklung sowie Transparenz bewertet. So durchleuchtete die DFSI die Geschäftszahlen aus den Jahren 2012 und 2013 der getesteten Kassen auf ausreichend liquide Mittel, freies Vermögen und Rücklagen. Sie verglich, wie viel die Krankenkassen jeweils für ihre Verwaltung ausgaben, ob sie eine transparente Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch praktizieren und die Ergebnisse veröffentlichen. Zudem beinhaltete der Test auch, ob die Kassen auf Zusatzbeiträge verzichten und für welchen Zeitraum sie dies ihren Kunden garantieren. Die Ergebnisse flossen in unterschiedlicher Gewichtung in das Gesamtranking ein. Die BKK Herkules wurde neben der besonders starken Finanzkraft ebenfalls für Höchstes Nettovermögen, Höchste Liquidität und Höchste Transparenz ausgezeichnet und belegt somit im Gesamtranking bei den regional geöffneten Krankenkassen den zweiten Platz. Diese Prädikate wurden bereits das dritte Jahr in Folge an die BKK Herkules vergeben und spiegeln wider, dass die BKK Herkules sparsam und effizient mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, umgeht. Die Auszeichnung im Bereich Finanzkraft als besonders stark ist darüber hinaus eine Bestätigung der seit Jahren soliden Haushaltsführung. Selbstverständlich gehen diese Ergebnisse nicht mit Leistungskürzungen einher, ganz im Gegenteil, es muss sich kein Versicherter Sorgen machen, dass an der Gesundheitsversorgung gespart wird. Hohe, zertifizierte Qualität, langfristige Stabilität und starke Leistungen zeichnen die BKK Herkules aus. So wurden sowohl im Jahr 2013 wie auch im Jahr 2014 die Satzungsmehrleistungen erheblich ausgebaut. Die erwirtschafteten Überschüsse kommen somit direkt den Versicherten der BKK Herkules zugute. BKK Herkules

BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 7 >> BKK intern ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE LÖST ALTEN VERSICHERUNGSNACHWEIS AB Zum 1. Januar 2015 wird sie als Berechtigungsnachweis in den Arztpraxen verpflichtend: die elektronische Gesundheitskarte (mit Lichtbild). Nun ist es amtlich, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie der GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, dass die alte Krankenversichertenkarte nur noch bis Ende des Jahres 2014 verwendet werden kann. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Was bislang nur als Kür galt, wird Anfang des kommenden Jahres somit zur Pflicht. Egal ob ärztliche oder zahnärztliche Praxis, die medizinischen Leistungen können mit Start des Jahres 2015 ausnahmslos nur noch über die neue elektronische Gesundheitskarte (mit Lichtbild) abgerechnet werden. Generell gilt dann: Wer die Karte in der Praxis nicht vorlegen kann, muss erst einmal mit einer Privatrechnung vorliebnehmen. Sollten Sie noch keine elektronische Gesundheitskarte von uns erhalten haben, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Natürlich können Sie auch weiterhin das Upload- Tool auf unserer Homepage nutzen, um Ihr Lichtbild kostenlos hochzuladen: www.bkk-herkules.de/servi ce/ gesundheitskarte/ DAS BKK HERKULES GESCHÄFTSJAHR 2013 In seiner Sitzung am 25. Juli 2014 hat der Verwaltungsrat der BKK Herkules die endgültige Jahresrechnung 2013 der Betriebskrankenkasse Herkules und der Pflegekasse abgenommen und den Vorstand entlastet. Die Jahresrechnungen wurden von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Heimfarth & Partner GmbH) untersucht. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Heute veröffentlichen wir die wichtigsten Zahlen. Ausgaben der BKK Herkules im Jahr 2013 Ausgaben Millionen Prozent Euro Krankenhausbehandlung 22,18 29,7 Ärztliche Behandlung 13,09 17,5 Arzneimittel 10,87 14,5 Zahnärzte / Zahnersatz 6,24 8,3 Krankengeld 5,61 7,5 Heil und Hilfsmittel 3,85 5,1 Leistungen bei Mutterschaft 1,80 2,4 Fahrkosten 1,48 2,0 Prävention 0,84 1,1 Vorsorge und Rehaleistungen 0,46 0,6 Sonstige Leistungen 3,86 5,2 Sonstige Aufwendungen 0,70 0,9 Netto Verwaltungskosten 3,89 5,2 Gesamtausgaben 74,87 100,00 Verwaltungskosten der BKK Herkules im Jahr 2013 Bezeichnung Tausend Euro Persönliche Verwaltungskosten 2.820 Sächliche Verwaltungskosten 818 Aufwendungen für die Selbstverwaltung 4 Beiträge an Verbände 1.071 Kosten der Rechtsverfolgung 39 Bruttoverwaltungskosten 4.752 Erstattungen von anderen 859 Nettoverwaltungskosten 3.893 Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der BKK Herkules entsprechen einem Anteil von 5,2 Prozent an den Gesamtausgaben. Je Versicherten betrugen die Verwaltungskosten im Jahr 2013 lediglich 115,08 Euro. Die Leistungsausgaben sind im Vergleich zum Jahr 2012 um 4,56 Prozent gestiegen. BKK Herkules; istock-mkurtbas Vergleich der Nettoverwaltungskosten/Versicherten in 2013 BKK Herkules BKK Bund AOK IKK LKK KBS VdeK 115,08 128,91 142,17 153,13 119,93 170,72 151,71 141,08 Die oben aufgeführten Ausgaben stellen die wesentlichen Ausgabenposten dar. Nähere Informationen finden Sie in unserem Geschäftsbericht auf unserer Homepage: www.bkk-herkules.de. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, diesen online einzusehen, senden wir Ihnen den Bericht auch gerne ausgedruckt zu.

>> BKK intern BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 8 ERFOLGREICHER FACHVORTRAG ZUM THEMA CHRONISCH ENTZÜNDLICHE DARMERKRANKUNGEN In der vergangenen Ausgabe unseres Magazins hatten wir Sie eingeladen, an unserem Informationsabend zu dem Thema chronisch entzündliche Darmerkrankungen kurz CED genannt teilzunehmen. Lisa Bachmann (Mitarbeiterin der BKK Herkules) Wir freuen uns, dass Sie dieser Einladung so zahlreich gefolgt sind und unsere Veranstaltung am 29. September 2014 besucht haben. Mit Ihren Fragen und Anregungen haben Sie zu einem sehr kommunikativen Abend beigetragen. Wir haben viel positive Resonanz und weitere Themenwünsche von den Teilnehmern erhalten. Ganz besonders bedanken möchten wir uns hiermit bei den Referenten Herrn Dr. Gero Moog (Gastroenterologe) und Frau Lisa Bachmann (Mitarbeiterin der BKK Herkules) für die umfassenden Informationen zu den Themen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sowie das Thema Ernährung, insbesondere Glutenunverträglichkeit und Laktoseintoleranz. Im Übrigen hat Herr Dr. Gero Moog auf sein Honorar verzichtet und dieses stattdessen der BKK Herkules für Spendenzwecke zur Verfügung gestellt. Wir werden den entsprechenden Betrag dem Verein für krebskranke Kinder Kassel e. V. aus Kassel zukommen lassen und sagen Herrn Dr. Moog vielen Dank hierfür! An dieser Stelle möchten wir Sie, liebe Versicherte, gerne anregen, uns Wünsche für weitere interessante Themenabende mitzuteilen. Bitte setzen Sie sich hierfür tele fonisch mit uns in Verbindung unter 0561.20855-100 (Frau Krug) und 0561.20855-109 (Frau Barth) oder senden Sie eine betreffende E-Mail an mitglieder magazin@bkkherkules.de. ACHTUNG WERBEANRUFE! Aufgrund einiger Rückmeldungen unserer Versicherten möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie möglicherweise einen Anruf Ihrer BKK erhalten, um Sie zum Abschluss kostenpflichtiger Zusatztarife oder einem Wechsel der Krankenkasse zu drängen. Hierbei handelt es sich in keiner Weise um Ihre BKK Herkules! Wir möchten Sie hiermit eindringlich warnen, Ihre Daten preiszugeben oder sich gar telefonisch auf den Abschluss eines Zusatztarifes einzulassen. Es handelt sich hier leider um sehr unseriöse Agenturen, die versuchen, in unserem Namen schnelles Geld zu verdienen. Da sich die Betrüger in den bislang bekannten Fällen nicht als BKK Herkules, sondern nur als Mitarbeiter Ihrer BKK ausgegeben haben, ist es uns leider nicht möglich, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Bitte beachten Sie daher Folgendes: Sollte Sie ein Kollege/eine Kollegin der BKK Herkules telefonisch kontaktieren, wird er/sie >> sich immer als Mitarbeiter der BKK Herkules vorstellen. >> sich immer mit seinem/ihrem Namen melden. >> immer mit dieser Telefonnummer 0561.20855-Durchwahl anrufen. >> niemals Gesundheitsinformationen abfragen! >> niemals Zusatztarife abschließen! Darüber hinaus sind alle unsere Mitarbeiter als Ansprechpartner auf unserer Homepage aufgelistet, so dass Sie diese auch im Falle eines Zweifels suchen oder zurückrufen können. Sollten Sie möglicherweise einen Anruf erhalten haben, der Ihnen komisch vorkam oder Sie sind sich bereits sicher, dass dieser nicht von uns ausgegangen ist, so teilen Sie uns dies bitte mit. IHRE ANSPRECHPARTNERIN Jasmin Rüge Telefon 0561.20855-602 E-Mail jasmin.ruege@bkk-herkules.de istock-coreay; BKK Herkules

BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 9 >> Gesundheit VOLLE KRAFT VORAUS! DIE AKTIVWOCHE. IST DER MASSANZUG DER GESUNDHEITSVORSORGE Höchstleistungen werden im Berufsleben und im Alltag von fast allen verlangt. Doch diese sind nur möglich, wenn Körper und Geist in gesunder Balance sind. Gesundheit ist individuell: Leistungsfähige und engagierte Menschen brauchen den Maßanzug, um fit zu sein und nicht die Konfektion von der Stange. Daher haben die Betriebskrankenkassen mit ihren qualifizierten Partnern in den attraktivsten Landschaften Deutschlands DIE AKTIV- WOCHE. entwickelt. In ausgewählten Häusern von Nord- und Ostsee bis hin zu den Alpen stehen Sie und Ihre Gesundheit sieben Tage lang im Fokus. Begleitet vom Meeresrauschen, dem Zwitschern der Vögel sowie dem Duft der Blumen und Wiesen sind Sie herzlich eingeladen, sich zu entspannen, aktiv zu sein und sich abwechslungsreich und gesund zu ernähren. istock-kasto80, asiseeit, CEFutcher, GlobalStock Unter dem Motto Fit für die wichtigen Dinge im Leben werden die Aktionsfelder Bewegung, Entspannung und Ernährung mit anerkannten Präventionsmethoden verknüpft. An 64 Orten mit insgesamt 129 Angeboten hat man die Möglichkeit, etwas für seine Gesundheit zu tun. Die Angebote gliedern sich in vier Bereiche: >> DIE AKTIVWOCHE.DAS ORIGINAL beinhaltet vielfältige und ganzheitliche Angebote für jedes Alter. >> AKTIVWOCHE.PLUS für alle, die neue Herausforderungen suchen. >> AKTIVWOCHE.EXTRA für Frauen, Männer, Familien, Best Ager und junge Leute bis 35 Jahre. >> AKTIVWOCHE.SPEZIAL stellt Themen wie Stressreduktion, Stärkung des Rückens und des Herz-Kreislauf-Systems sowie eine gesunde Ernährung in den Mittelpunkt. Unsere exklusiven Aktivwochen-Angebote sind selbstverständlich durch die zentrale Prüfstelle Prävention nach 20 SGB V geprüft, zertifiziert und mit dem Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention versehen. Damit erlangen die Aktivwochen-Angebote die Bezuschussungsfähigkeit in Höhe von maximal 160 Euro/Kalenderjahr durch Ihre BKK Herkules. Ein sicheres Zeichen für Sie, dass Qualität bei uns an oberster Stelle steht! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sollten Sie gleich den aktuellen Aktivwochen-Katalog 2015 mit umfassenden Informationen bei uns anfordern. Schreiben Sie hierfür eine kurze E-Mail an mitglieder magazin@bkk-herkules.de oder nutzen Sie die kostenlose Service-Nummer 0800 255 1 255. Den Katalog finden Sie außerdem als Online-Version unter www.aktivwoche.info.

>> Information BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 10 ÜBERSCHREITEN DER JAHRES- ARBEITSENTGELTGRENZE WAS BEDEUTET DAS FÜR MICH? Das Jahr neigt sich dem Ende zu und für manchen Beschäftigten bedeutet das Post von seinem Arbeitgeber. Darin wird ihm mitgeteilt, dass er zum Jahresende die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet und damit aus der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ausscheidet und versicherungsfrei wird. Was bedeutet ausscheiden aus der Versicherungspflicht? Im Sozialgesetzbuch V und XI (SGB V und XI) ist festgelegt, welche Personen unter den Schutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gestellt und deshalb versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung sind. Ebenso ist aber auch geregelt, unter welchen Bedingungen dieser Schutz nicht gewährt wird, wer also nicht versicherungspflichtig, sondern versicherungsfrei ist. So sind z. B. Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt werden, grundsätzlich versicherungspflichtig. Allerdings nur, wenn das Entgelt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze nennt sich Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird sie überschritten, entfällt die Versicherungspflicht oder sie tritt erst gar nicht ein; in diesem Fall spricht man dann von Versicherungsfreiheit. Die Prüfung, ob Versicherungsfreiheit vorliegt, nimmt der Arbeitgeber zu Beginn einer Beschäftigung und regelmäßig zum Jahreswechsel vor. Für das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht wird zum Jahreswechsel geprüft, ob das Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres überschritten hat und auch die des kommenden Jahres übersteigt. Sind beide Bedingungen erfüllt, endet die Versicherungspflicht mit dem 31. Dezember des Jahres und ab 1. Januar des Folgejahres besteht Versicherungsfreiheit. Und dann? Auch hierfür hat Ihre BKK Herkules die Lösung für Sie parat Wir als Ihr Ansprechpartner teilen Ihnen in diesem Fall förmlich das Ende der Versicherungspflicht mit. Gleichzeitig bestätigen wir Ihnen aber auch, dass wir Ihre bisherige Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied weiterführen werden, sofern Sie sich nicht dagegen aussprechen. Es bedarf also keiner weiteren schriftlichen Erklärung von Ihnen. Ihr umfangreicher Versicherungsschutz bei der BKK Herkules und der Ihrer ggf. mitversicherten Angehörigen besteht im vollen Umfang fort. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unseres Schreibens eine Entscheidung für die private Krankenversicherung (PKV) mitteilen müssen. Was bedeutet dagegen aussprechen? Nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Sie sich entscheiden, ob Sie weiterhin der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied angehören oder in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Umso wichtiger ist eine kompetente Beratung. Diese erhalten Sie bei uns informieren Sie sich bei Fragen also gleich bei der BKK Herkules. In diesem Zusammenhang bietet Ihnen die BKK Herkules einen besonderen Service an und prüft auf Wunsch das Vertragsangebot der privaten Krankenversicherung, um Ihnen eventuelle Lücken aufzuzeigen. Denken Sie also vorher an Ihre Zukunft und die Ihrer Familie. Eine Vielzahl schlagkräftiger Argumente FÜR die gesetzliche Krankenversicherung, im Rahmen einer freiwilligen Versicherung bei der BKK Herkules, haben wir Ihnen auf der folgenden Seite aufgelistet. IHRE ANSPRECHPARTNERIN Ellen Ritter Telefon 0561.20855-601 E-Mail ellen.ritter@bkk-herkules.de istock-imagesource; BKK Herkules

BKK HERKULES Mitgliedermagazin spectrum 04-14 11 >> Information GKV PKV AM ANFANG ANGELOCKT, IM ALTER ABGEZOCKT GESETZLICHE (GKV) UND PRIVATE KRANKEN- VERSICHERUNG (PKV) IM VERGLEICH Privatversicherte gelten in Deutschland als privilegierte Patienten. Keine Wartezeit beim Arzt, Chefarzt behandlung im Krankenhaus und bessere Leistungen trotz eines geringeren Beitrags. Soweit die Versprechungen der privaten Kranken versicherungen. Doch bringt die PKV wirklich nur Vorteile? Lesen Sie selbst, welche erheblichen Unterschiede es gibt. istock-studio M1/bearbeitet: DSG1 Einmal privat versichert, immer privat versichert Sind Sie einmal privat versichert, ist ein Wechsel zurück in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur schwer möglich. Anfangs ist dies im Falle der Arbeitslosigkeit oder aufgrund einer Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich. Wenn Sie aber älter als 55 Jahre sind, bleibt Ihnen dieser Weg grundsätzlich versperrt. Und gerade im Alter steigen die Beiträge in der PKV überproportional. In der privaten Krankenversicherung tragen Sie das Risiko Bei der Aufnahme in die PKV wird Ihr Gesundheitszustand abgefragt. Bei Vorerkrankungen sind Risikozuschläge von bis zu 50 Prozent keine Seltenheit. Falls Sie versehentlich falsche Angaben gemacht haben, kann der Versicherungsschutz komplett wegfallen auch Jahre später. Einem chronisch kranken Menschen kann die Aufnahme in die private Krankenversicherung sogar ganz verweigert werden. In der GKV dagegen ist das System solidarisch finanziert; Sie zahlen nur Ihren einkommensabhängigen Beitrag und erhalten dafür die volle Leistung. Im Alter werden Ihre Kosten drastisch steigen Tatsächlich zahlen junge, gutverdienende Singles bei den privaten Krankenversicherungen in den ersten Jahren weniger als in den gesetzlichen Krankenkassen. Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel die Beiträge in der privaten Krankenversicherung an. Für viele Rentner sind diese dann oft kaum noch bezahlbar. Familie Bei Ihrer BKK Herkules sind selbstverständlich Ihr Ehepartner und alle Kinder kostenlos mit vollem Leistungsanspruch mitversichert, sofern sie über kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Bei der PKV kommen zu Ihren eigenen Kosten auch noch die Beiträge jedes einzelnen Familienangehörigen dazu, wozu jeweils ein Extra-Vertrag abgeschlossen werden muss. Schwieriger Wechsel Grundsätzlich können Sie als gesetzlich Versicherter nach 18 Mo na ten problemlos in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Für privat Versicherte bedeutet ein Wechsel, der meist erst nach 36 Monaten möglich ist, auch eine erneute Gesundheitsprüfung, eventuelle Risikozuschläge und höhere Beiträge durch ein höheres Eintrittsalter. Wirklich mehr Leistung? Anders als bei der GKV kann der Gesetzgeber den privaten Krankenversicherungen nicht vorschreiben, welche Leistungen sie bieten. Daher wird oft viel versprochen, aber meist zahlt man für jede Leistung extra. Informieren Sie sich genau, was von der Privaten übernommen wird, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Fragen Sie zum Beispiel nach Kuren, Kostenerstattung von Gesundheitskursen, Haushaltshilfen und psycho therapeutischer Behandlung. Ihre Ansprechpartnerin finden Sie auf Seite 10.