Das Infoblatt für die Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen

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Transkript:

März 2009 Das Infoblatt für die Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen DHZH LZK UND KZV HESSEN Neu: Z-PMS 2009 Zahnärztliches Qualitätsmanagement Das neue Z-PMS 2009 der Landeszahnärztekammer Hessen, inklusive QM-Berichts bogen der KZVH Im vorletzten DHZH haben wir eine Artikelreihe zum Thema Z-PMS angekündigt und Ihnen bereits die Grundlagen erläutert. Die Artikelreihe soll Ihnen die Bearbeitung der einzelnen Kapitel und Module durch praktische Hinweise und Erläuterungen erleichtern. Wir haben uns entschieden abzuwarten, bis Ihnen die neue Version der Z-PMS CD vorliegt und beginnen somit mit der heutigen Ausgabe. Zunächst stellen wir Ihnen kurz die Neuerungen der CD vor. Dies sind u. a.: Die neue Gestaltung der Module Prozessund Ergebnisqualität. Wir haben auch hier das Frage- und Antwortsystem eingeführt, so dass Sie das Fragebogensystem durch sämtliche Module der neuen CD einschl. Auditierungsebene begleitet. Für alle Module können jetzt Protokolle ausgedruckt werden auf denen Sie die geplanten Maßnahmen formulieren können. Qualitätsziele können formuliert und gespeichert werden. Die Auditierungsebene ist in 3 Teile umstrukturiert worden (Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität). PMS Zahnärztliches Praxismanagementsystem Jetzt aber zum praktischen Teil: Bearbeiten Sie die CD am besten an einem PC mit Internetzugang. So ist es einfacher an alle Informationen zu gelangen, die Sie bei der Bearbeitung von Z-PMS evtl. benötigen. Eine Bearbeitung ist auch an einem PC ohne Internetzugang möglich, evtl. müssen Sie dann einige Informationen an anderer Stelle nachschlagen. Wenn Sie die CD eingelegt haben, erscheint das Bild, in dem Sie zwischen den 3 Inhalten der CD wählen können. Bitte überprüfen Sie, ob die notwendige Software auf Ihrem PC vorhanden ist und klicken Sie dann auf den oberen Button Z-PMS. Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße 4 60528 Frankfurt am Main Telefon 069 427275-0 Telefax 069 427275-105 E-Mail box@lzkh.de Internet www.lzkh.de Landeszahnärztekammer Hessen 2009 Zahnärztliches Praxismanagementsystem der Landeszahnärztekammer Hessen Version 2009 inkl. QM-Berichtsbogen der KZVH INHALT English for Dental Assistants (Part 2) 4 Prüfungsfragen 5 Wettbewerb um den besten Bericht 6 Konfl iktlösungen im Team (Teil 1) 7 Wie steht es eigentlich mit der neuen GOZ? 8 Gruppeneinteilung der Senioren nach der Mundhygienefähigkeit 9 Praxisjubiläen 10 Buchtipp 10

Seite 2 DHZH März. 2009 Von dort aus geht es weiter mit der Einleitung und einigen Erläuterungen. Bitte lesen Sie die Seiten und klicken Sie um vorwärts zu kommen auf den Button weiter. Sie gelangen dann zu einem Fenster, in dem Sie aufgefordert werden, ein Verzeichnis auszuwählen. Hierbei handelt es sich um das Verzeichnis, in dem zukünftig alle automatisch erstellten Dokumente, insbesondere auch der Stand Ihrer bisher bearbeiteten Fragen und Module, also auch die Protokolle abgespeichert werden. Bitte wählen Sie rechts unten das Laufwerk aus, in dem das Verzeichnis angelegt werden soll und bestätigen Sie dies mit o.k.. Normalerweise sollte automatisch das Laufwerk C, d. h. Ihre Festplatte, vorgeschlagen werden. In der Regel können Sie hier bedenkenlos den Ordner anlegen. Wenn Sie dies erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie folgende Meldung, die Ihnen nochmals den Speicherort und den Namen des Verzeichnisses anzeigt ( LZK Hessen 2009 ). Wenn alles o.k. ist, bestätigen Sie mit weiter. Sollten Sie feststellen, dass Sie den Ordner an falscher Stelle abgelegt haben, gehen Sie auf der linken Navigationsleiste auf den Button Profi l löschen. Sie können dann wieder von vorn beginnen und erneut ein Verzeichnis auswählen. Diese Möglichkeit haben Sie jederzeit. Beachten Sie bitte, wenn Sie das Profi l gelöscht haben, dass auch der bisherige Bearbeitungsstand der CD gelöscht wird und Sie von vorn beginnen müssen.

DHZH März. 2009 Seite 3 Lesen Sie die nun folgenden Einleitungsseiten und bestätigen Sie diese mit dem Button weiter, bis Sie an die Stelle der Registrierung gelangen. Hier geben Sie bitte den Praxisnamen bzw. den Namen, der später auf der Bestätigung ausgedruckt werden soll, ein und bestätigen mit weiter. Sie können nun nochmals kontrollieren, ob der eingegebene Name korrekt ist und bestätigen dies wieder mit weiter. Sie können auch zurück anklicken und den Namen erneut eingeben. Auch die folgenden Seiten können mit dem Button weiter bestätigt werden. Sie gelangen an die Stelle, an der Sie eine vorgefertigte Handbuchstruktur ausdrucken können. Es handelt sich dabei um ein Inhaltsverzeichnis, welches darüber hinaus noch Dokumentenvorlagen für ein Praxisleitbild und Informationen zu Z-PMS enthält. Da es sich dabei um ein Word- Dokument handelt, können Sie es an Ihre Praxisgegebenheiten problemlos anpassen und ergänzen. Von dort aus gelangen Sie nun zu dem Navigationskompass von wo aus Sie mit der Bearbeitung des 1. Moduls beginnen können. Klicken Sie hierzu einfach auf das zu bearbeitende Modul. Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass es nicht notwendig ist mit dem 1. Kapitel Strukturqualität zu beginnen. Sie können genauso gut im Bereich Prozessqualität starten. Die Bereiche Ergebnisqualität und Auditierungsebene können jedoch erst sinnvoll bearbeitet werden, wenn die vorangegangenen Kapitel bearbeitet wurden. (Silke Lehmann) Berufsschulen stellen sich vor In lockerer Reihenfolge werden wir im DHZH Berufsschulen aus ganz Hessen vorstellen, die den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte beschulen. Wir möchten die Berufsschulen heute nochmals auf diese Rubrik aufmerksam machen. Berufsschulen, die sich im DHZH präsentieren möchten, senden bitte Text und Foto an die Pressestelle der Landeszahnärztekammer Hessen per E-Mail: borngraeber@lzkh.de (Bo)

Seite 4 DHZH März. 2009 English for Dental Assistants (Part 2) BQ: photocase Die Zahnmedizinische Fachangestellte an der Rezeption hat meist den ersten Kontakt zu nicht deutschsprachigen Patienten. Grundkenntnisse der englischen Alltagssprache am Telefon, aber auch die Anwendung fachkundlicher Begriffe in der Anamnese sind daher in der modernen Praxis unerlässlich. Anamnesebogen Herz- / Kreislauferkrankungen Bluthochdruck Herzschrittmacher Herzklappenersatz Endokarditis Herzoperation Blutgerinnungsstörungen Anfallsleiden, Epilepsie Diabetes, Zuckerkrankheit Nierenerkrankung Drogenabhängigkeit Infektionskrankheiten Tuberkulose Allergien Unverträglichkeiten Lokalanästhesie / Spritzen Antibiotika Analgetika, Schmerzmittel Schwangerschaft In Anlehnung an unseren Kurs English for Dentists and Dental Assistants möchten wir im DHZH in regelmäßiger Folge die Sprachkompetenz für das gesamte Praxisteam schulen oder auffrischen. patient data sheet, medical history form heart / circulatory diseases hypertension, high blood pressure pacemaker heart valve replacement endocarditis heart operation coagulation diseases convulsive seizures, epilepsy diabetes mellitus nephropathy, kidney disease drug addiction infectious diseases tuberculosis allergies intolerances local anaesthesia / injections antibiotics analgesics, pain killer pregnancy Bitte übersetzen Sie folgende Sätze: 1. Guten Morgen, was kann ich für Sie tun? 2. Haben Sie Schmerzen oder kommen Sie zur Kontrolle? 3. Bitte füllen Sie den Anamnesebogen aus 3. Leiden Sie an Herzerkrankungen? 4. Haben Sie Kreislaufprobleme? 5. Nehmen Sie zurzeit Medikamente? Die korrekte Übersetzung fi nden Sie in der nächsten Ausgabe. Der Begriff drug kann sowohl Droge als auch Medikament bedeuten! Wenn Sie einem englischsprachigen Patienten einen (Behandlungs-)Termin geben wollen, sagen Sie: I ll give you an appointment. Sagen Sie nicht: I ll give you a date. Er könnte es missverstehen DHZH-Impressum Redaktion: Annette Borngräber Achtung Stolpersteine: Dr. Dr. Josef Schardt Julia Schardt Anschrift: Landeszahnärztekammer Hessen Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main Tel.: 0 69/42 72 75-114 Fax: 0 69/42 72 75-105 E-Mail: borngraeber@lzkh.de

DHZH März. 2009 Seite 5 Prüfungsfragen für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung An dieser Stelle setzen wir unsere Reihe zu Prüfungsfragen aus den vier Fachbereichen Abrechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde, Behandlungsassistenz und Praxis organisation und -verwaltung fort. ABRECHNUNGSWESEN Rechnen Sie folgenden Behandlungsablauf für einen GKV- und einen Privatpatienten ab und erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan für einen GKV-Patienten. Es wird der 2,3-fache / 1,8-fache Satz berechnet soweit keine anderen Vorgaben gemacht sind. Die Patientin Christa Schmidt kommt am 20. Februar 2009 zu ihrem jährlichen Kontrolltermin. Es werden zwei Röntgenaufnahmen zur Kariesdiagnostik erstellt. Am Zahn 14 wird eine Karies unter der alten Füllung diagnostiziert, an den Unterkiefer-Frontzähnen ist Zahnstein vorhanden. Der Zahnstein wird entfernt und sie bekommt einen neuen Termin zur konservierenden Versorgung. Am 2. März 2009 wird die alte Füllung entfernt und festgestellt, dass der Zahn mit einer Krone versorgt werden muss. Es werden zwei parapulpäre Stifte gesetzt und eine mod pal Glasionomerzementfüllung gelegt. Sie entscheidet sich für eine vollverblendete Metallkeramikkrone und möchte den Heil- und Kos - tenplan gleich zu ihrer Krankenkasse bringen. Punktwert: 0,7316 Kosten für Stift: 2,90 Euro Material- und Laborkosten : ca. 495, Euro WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Praxisfall Eine Zahnarztpraxis möchte eine neue Auszubildende einstellen. Es handelt sich um Naciye Özkan, 17 Jahre alt. Vor der Einstellung der neuen Mitarbeiterin ergeben sich nun einige Fragen. Der Ausbildende Dr. Spranger bittet seine Zahnmedizinische Fachangestellte Tina Göbel die Beantwortung folgender Fragen zu übernehmen. 1. Frau Özkan wurde telefonisch davon benachrichtigt, dass sie als Auszubildende aus allen Bewerbern ausgewählt wurde. Sie sagte erfreut zu. a) Nennen Sie zwei Gründe, warum der Ausbildungsvertrag noch nicht zustande gekommen ist! b) Welches Gesetz regelt den Abschluss und die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages? c) Welche Angaben müssen in einem Ausbildungsvertrag mindestens enthalten sein? Nennen Sie sechs Mindestinhalte! 2. Frau Göbel weiß nicht genau, wie viel Jahresurlaub Frau Özkan zusteht. a) In welchem Gesetz lassen sich hierzu Angaben fi nden? b) Wie viele Tage beträgt demnach der Mindesturlaub, wenn Frau Özkan am 1. Januar des Jahres 17 Jahre alt ist? 3. Frau Göbel möchte Frau Özkan über das Thema Probezeit und Kündigung aufklären. a) Wie lange dauert die maximal zulässige Probezeit? b) Nennen Sie die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen, die während der Probezeit gelten! c) Aus welchem Grund ist eine fristgerechte Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit durch die Auszubildende möglich? d) Welche Kündigungsfrist muss die Auszubildende bei fristgerechter Kündigung einhalten? 4. a) Wie viele Stunden darf Frau Özkan wöchentlich bzw. täglich beschäftigt werden? b) In welchem Gesetz fi nden sich hierzu Angaben? 5. Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bezüglich der Dauer der Pausenzeiten von Frau Özkan eingehalten werden? 6. Wie viele Minuten muss eine Pause mindestens andauern?

Seite 6 DHZH März. 2009 BEHANDLUNGSASSISTENZ Praxisfall Nach einem chirurgischen Eingriff sind Sie mit der hygienischen Wartung des Behandlungszimmers beauftragt worden. 1. Wozu dient der Hygieneplan in der Praxis? 2. Was verstehen Sie unter den Begriffen Desinfektion und Sterilisation? Desinfektion: Sterilisation: 3. Welche Möglichkeiten der Instrumentendesinfektion kennen Sie? 4. Zählen Sie zwei mögliche Verfahren zur sterilen Lagerung von Instrumenten auf! 5. Wie entsorgen Sie a) mit Blut und Speichel kontaminierte Tupfer und Watterollen? b) Amalgamabfälle? c) verbrauchte Fotochemikalien (Entwickler- und Fixierlösungen)? d) Röntgenbilder und Bleifolien? PRAXISORGANISATION UND -VERWALTUNG Praxisfall Die Zahnmedizinische Fachangestellte Katharina Merk wird vom Zahnarzt Dr. Frank Wieboldt beauftragt, mehrere Postausgänge zu bearbeiten. Wählen Sie anstelle von Frau Merk für die folgenden Sendungen die Versandarten sowie Zusatzleistungen der Post, die Ihnen sinnvoll erscheinen. 1. Die Privatpatienten Frau Wernder und Herr Wilke sollen Privatliquidationen (Gewicht jeweils 19 g) erhalten. 2. Dr. Wieboldt möchte beweisen können, dass seine Kündigung fristgerecht bei einem Verlag eintrifft. 3. Ein 18 g schwerer Brief an die Kollegin Dr. Hella Schmidt soll spätestens am nächsten Tag um 10.00 Uhr eintreffen. 4. Ein Schreiben an den Steuerberater Andreas Hille soll nur von ihm persönlich entgegengenommen werden können. 5. Dr. Wieboldt möchte beweisen können, dass sein Schreiben fristgerecht am heutigen Tag abgeschickt wurde. 6. Ein zahnmedizinisches Gerät, das 1,45 kg wiegt, soll an die Fa. Media GmbH & Co. KG gesandt werden. Wettbewerb um den besten Bericht Herzlichen Glückwunsch den Gewinnerinnen Liebe Auszubildende, wieder haben uns im Rahmen unseres Wettbewerbs um den besten Bericht viele gute und interessante Berichte erreicht dieses Mal zum Thema: Für den 1. Eindruck gibt es keine 2. Chance Vom Umgang mit Neupatienten Unsere Glückwünsche gehen dieses Mal an: 1. Platz (Fobigutschein) Shaiponja Shabani, Praxis Duwe, Bad Wildungen 2. Platz (Elektr. Zahnbürste) Tatjana Dollberg, Praxis Jon Howe und Partner, Medebach 2. Platz (Elektr. Zahnbürste) Regina Pok, Praxis Dr. Lars Zacke, Waldeck 3. Platz (Douglas-Gutschein) Tatjana Felde, Praxis Dr. Andreas Hunger, Korbach Start der nächsten Runde zum Thema Zahnschmuck, Bleaching, Piercing: Kosmetik in der Praxis wie gehen Sie mit Patientenwünschen um? Wo Sie den Schwerpunkt setzen möchten, das heißt, ob Sie sich auf einen Punkt beschränken oder mehrere Aspekte behandeln möchten, können Sie entscheiden. Folgende Voraussetzungen für die Teilnahme bitten wir zu berücksichtigen: Zur Teilnahme eingeladen sind Auszubildende zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten aller drei Ausbildungsjahre. Die Berichte sollten inklusive Fotomaterial nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Name, Wohnort und Ausbildungsjahr sollten mit angegeben sein. Wettbewerb um den besten Bericht Das Auswertungsverfahren wird wieder so ablaufen, dass zunächst der beste Bericht innerhalb eines Lehrjahres gekürt und anschließend die drei besten Berichte miteinander verglichen und entsprechend platziert werden. Zu gewinnen sind ein Fortbildungsgutschein (1. Platz), eine elektrische Zahnbürste (2. Platz) sowie ein Douglas-Gutschein (3. Platz). Der 2. Preis wird durch die freundliche Unterstützung der Firma Oral-B ermöglicht. Bitte senden Sie die Berichte entweder per Post an: Landeszahnärztekammer Hessen Pressestelle Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main oder per E-Mail an: borngraeber@lzkh.de Einsendeschluss ist der 29. Mai 2009. Die Auswertung dieser Wett bewerbsrunde veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe des DHZH, die im Juli 2009 erscheint. Wir freuen uns auf Ihre Berichte und wünschen Ihnen viel Erfolg!

DHZH März. 2009 Seite 7 Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte? Konfliktlösungen im Team Teil 1 Schwelende Konflikte lösen sich selten von selbst. Normal ist eine Steigerung, die zunächst schleichend beginnt. Den Verlauf kann man auf die Kurzformel Je später die Klärung versucht wird, desto schwieriger wird sie bringen. Wichtige Voraussetzungen für eine Konfl iktlösung, die allen gerecht wird, sind Zuhören, Feedback geben, Offenheit und Verständnis für das Gegenüber. 1. Aktiv zuhören Bedenken Sie, dass Ihr Gesprächspartner von seinen eigenen Problemen und Befi ndlichkeiten spricht. Es ist nicht immer einfach, eigene Gefühle zu offenbaren. Dass Ihre Kollegin sich Ihnen gegenüber öffnet, zeugt von Vertrauen. Enttäuschen Sie sie nicht, sondern antworten Sie genauso offen und ehrlich. Aktives Zuhören bedeutet in diesem Moment, dass Sie sich in den Gesprächspartner hineinfühlen, mitdenken und zeigen, dass Sie aufmerksam und interessiert sind. Sie demonstrieren das, indem Sie Aussagen mit eigenen Worten wiederholen Fragen stellen, zusammenfassen, was Sie verstanden haben, und 2. Feedback geben Bleiben Sie bei sich selbst. Benutzen Sie grundsätzlich die Ich-Form, wenn Sie sprechen. Damit übernehmen Sie Verantwortung für sich selbst, Ihr Gegenüber weiß, wessen Gefühle Sie meinen und kann direkt auf Sie Bezug nehmen. Bleiben Sie jetzt bei Ihren eigenen Wahrnehmungen und Wünschen, die der anderen können Sie nur vermuten; es ist müßig, hierüber zu diskutieren oder zu spekulieren. Sprechen Sie von den Gefühlen, die durch das Verhalten des anderen bei Ihnen ausgelöst werden. Nehmen Sie Ihren Gesprächspartner so an, wie er ist. Erzählen Sie, wie ein bestimmtes, Ihnen unangenehmes Verhalten auf Sie wirkt und warum Sie damit Schwierigkeiten haben. Aber üben Sie keinen Veränderungsdruck aus. Das wirkt bedrohlich und verursacht viel eher eine Manifestation bestimmter Gewohnheiten als Lockerung und Umstellung. Beschreiben Sie konkret, was Sie stört, und nennen Sie Beispiele. Achten Sie auf die Dosierung bei Ihren Äußerungen. Manche Menschen fühlen sich in Gänze abgelehnt, während es Ihnen nur um eine Kleinigkeit geht und Sie Ihre Kollegin ansonsten durchaus wertschätzen. Kleiner Tipp dazu: Sagen Sie ihr auch, was Ihnen gefällt und dass die Streitpunkte nicht bedeuten, dass Sie sie jetzt vollkommen ablehnen. Vergewissern Sie sich, dass sie diese positiven Äußerungen gehört und verstanden hat. BQ: pixelio.de, Gerd Altmann Weitere Feedback-Regeln Sprechen Sie nie über andere, sondern mit ihnen selbst. Urteilen Sie nicht über Ihr Gegenüber, Sie haben weder seine Erfahrungen, noch kennen Sie seine sonstigen Beweggründe. Wenn Sie Rückmeldungen über sich bekommen, hören Sie zu, anstatt sich sofort zu rechtfertigen oder die Sache klarzustellen. Akzeptieren Sie alle Aussagen nach dem Motto: Ich bin o. k. Du bist o. k. die Gefühle ansprechen, die Ihr Partner hat: Du hast dich darüber sehr geärgert. (Text mit freundlicher Genehmigung des PKV Informationszentrums für die Wirtschaft aus Zahnarzthelferin Exklusiv, Nr. 14 November 2008, www.zahnarzthelferin-exklusiv.de) Wirksamkeit der Nutzung von Zahnseide Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass in jüngster Zeit in Presseberichten die Wirksamkeit der Nutzung von Zahnseide für die Interdentalraumhygiene in Frage gestellt würde. Die Kritik basiert auf den Patienteninformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Ge sundheitswesen (IQWiG) siehe www.gesundheitsinformation.de. Die Patienteninformation unter dem Stichwort Zahnseide beziehe sich nur auf die Wirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen und gebe Erklärungen für die fehlende Aussagekraft vorhandener Studien. Grundsätzlich sei festzustellen, dass die Patienteninformationen des IQWiG, basierend auf RCTs (englisch: randomized controlled trial / randomisierte kontrollierte Studie ) in internationalen Literaturdatenbanken erstellt würden. Wie in vielen Bereichen der Zahnmedizin, so sei auch für diese Fragestellung die evidenzbasierte (= auf der Grundlage von wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit) Beweislage nicht genügend aussagekräftig. Die Auffassung der BZÄK ist es, dass, sofern keine Evidenzbasierung aufgrund von RCTs vorliege, das bestverfügbare Expertenwissen zu nutzen sei. Dies liege derzeit mit der wissenschaftlichen Stellungnahme Häusliche mechanische Zahn- und Mundpfl ege der DGZMK vor (siehe www.dgzmk.de). Diese Stellungnahme diene als Argumentationshilfe in der Kommunikation mit Patienten und stelle die zahnärztliche Kompetenz zu allen Fragen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde heraus. Im Übrigen zeige die IV. Deutsche Mundgesundheitsstudie aufgrund der sozialepidemiologischen Datenlage auf, dass der Berufsstand mit seinen Aktivitäten nicht nur auf dem richtigen Weg sei, sondern erhebliche Erfolge bei der Zahnerhaltung und bei der Kariesprävention vorweisen könne. (BO)

Seite 8 DHZH März. 2009 Wie steht es eigentlich mit der neuen GOZ? Wer nicht ganz nah dran ist am standes- und gesundheitspolitischen Geschehen, kann nicht immer den aktuellen Stand der Themen kennen, die für Zahnärzte und Praxispersonal von Bedeutung sind. So auch bei der neuen Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle über die jüngsten Entwicklungen zu diesem Thema in einer Übersicht informieren. Die derzeit noch bestehende GOZ ist eine betagte Gebührenordnung, hat sie doch über 20 Jahre auf dem Buckel. Keine Honoraranpassungen haben seither stattgefunden, noch nicht einmal der überall angewandte Inflationsausgleich. Dies bedeu tet im Klartext, die Zahnärztinnen und Zahn ärzte in Hessen und anderswo arbeiten sei über 20 Jahren für das gleiche Geld. Wen wundert s also, dass die Zahnärzteschaft beim Erwähnen der GOZ mittlerweile etwas unwirsch reagiert. Doch das Bundesministerium für Gesundheit versprach der Bundeszahnärztekammer als oberster Instanz der deutschen Zahnärzte, diesen Zustand bald zu ändern und eine Überarbeitung vorzunehmen. 2006 2007: Die deutsche Zahnärzteschaft hatte auf der Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens, erstellt von der Prognos AG, einen eigenen Vorschlag einer Honorarordnung für zahnärztliche Leistungen vorgelegt. Dieser basiert auf einer wissenschaftlichen Beschreibung der Zahnheilkunde. Juli 2008: Im Sommer sollte der Referentenentwurf (= noch nicht von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf) des BMGs zur neuen GOZ vorliegen. 24. Oktober 2008: Der immer wieder verschobene Referentenentwurf des BMGs wurde der völlig überrumpelten BZÄK zum Deut- schen Zahnärztetag präsentiert. Diese Vorgehensweise hatte größte Verärgerung hervorgerufen. 24. Oktober bis 14. November 2008: Es folgte eine fachliche und zeitliche Bewertung des Entwurfs durch die BZÄK auf Basis der HOZ. Bundesversammlung zeigt Geschlossenheit und Schulterschluss mit der Ärzteschaft (Fotos: BZÄK/Pietschmann) 15. November 2008: Auf einer eigens zu diesem Thema einberufenen Außerordentlichen Bundesversammlung der BZÄK in Berlin wurde die Entscheidung und damit der entsprechende Beschluss zum Referentenentwurf der neuen GOZ kurz und bündig herbeigeführt. Die Vertreter der Spitzenorganisationen der deutschen Zahnärzteschaft BZÄK, KZBV, DGZMK, FVDZ lehnen den Referentenentwurf offiziell und geschlossen ab. In seiner Rede betonte der neue BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, dass er und der komplette Berufsstand sich vom BMG getäuscht fühle. Der Referentenentwurf sei inakzeptabel für den Berufsstand. Er sei es nicht wert, sich an diesem Tag eingehend mit den Details zu beschäftigen, dies sei bereits von den Experten der BZÄK hinlänglich erfolgt. Prof. Meyer, Präsident der DGZMK, attestierte dem Referentenentwurf Ignoranz gegenüber der Wissenschaft und letztlich gegenüber dem Patienten. Präsident Engel schloss die Bundesversammlung mit den Worten: Man muss jetzt alles tun, um dieses Wahnsinnswerk noch herumzureißen. Wenn wir zusammenhalten und geschlossen handeln, dann kann ich sagen: Yes, we can! 2. März 2009: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), kündigt an, den Referentenentwurf einer neuen Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte nicht ins Bundeskabinett zu bringen. Diese Entscheidung wird von den Standesorganisationen begrüßt. Heftig widersprechen sie jedoch den Darstellungen der Staatssekretärin, die Neuordnung der Gebührenordnung hätte den Zahnärzten eine Honorarerhöhung von zehn Prozent gebracht. Tatsache ist, dass das BMG zu keinem Zeitpunkt in der Lage war, diese Behauptung mit Zahlen und Fakten zu belegen. Die vorgeschlagene Anhebung des Punktwertes um 0,46 Prozent nach 20 Jahren (!) sieht der Berufsstand als Verhöhnung an. Das Schlimmste scheint jetzt abgewendet, doch was nachkommt, weiß keiner. In diesem Jahr, vor der Bundestagswahl im September, wird höchstwahrscheinlich nichts mehr passieren. In Sachen GOZ ist das letzte Wort also noch nicht gesprochen. (BO) Abkürzungen und Erläuterungen BMG = Bundesministerium für Gesundheit Bundeskabinett = Die Bundeskanzlerin und die Bundesministerinnen und Bundesminister bilden zusammen das Bundeskabinett. Den Vorsitz führt die Bundeskanzlerin. Bundesversammlung = Oberstes Beschlussorgan der Bundeszahnärztekammer. Sie besteht zurzeit aus 135 Delegierten, die von den 17 Landeszahnärztekammern entsandt werden. Die Bundesversammlung wählt für vier Jahre den Präsidenten und die zwei Vizepräsidenten. BZÄK = Bundeszahnärztekammer DGZMK = Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde FVDZ = Freier Verband Deutscher Zahnärzte GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte HOZ = Honorarordnung der Zahnärzte KZBV = Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Referentenentwurf = noch nicht von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf

DHZH März. 2009 Seite 9 Gruppeneinteilung der Mundhygienefähigkeit der Senioren Wie beurteilt man, ob ein älterer Mensch noch in der Lage ist, eine effiziente Mundhygiene durchzuführen? In den letzten DHZH-Ausgaben haben wir darüber berichtet, dass die Gruppeneinteilung der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin hilft, die Fähigkeit zur Mundhygiene objektiv zu bewerten. Von den insgesamt vier Gruppen möchten wir Ihnen in diesem Heft die Gruppe 3 vorstellen: Senioren mit so weit eingeschränkten Fähigkeiten, dass sie bei der Mundhygiene und Prothesenreinigung aktive Hilfe benötigen. (BO) Pflegeanleitung für Patienten der Gruppe 3 Die Senioren Pflegeanleitung der dritten für Gruppe Patienten sind in der ihren Gruppe Fähigkeiten 1 so weit eingeschränkt, dass sie bei der Mundhygiene und Prothesenreinigung aktive Hilfe benötigen. Die Senioren der ersten Gruppe sind körperlich und geistig nicht beeinträchtigt. Sie können ihre Mundhygiene und Prothesenreinigung selbstständig durchführen. Die Verantwortung für die Mundhygiene liegt bei Ihnen als Pflegeperson: Dazu gehören: Motivieren Sie zur selbstständigen Mundhygiene und Prothesenreinigung, kontrollieren Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta mindestens 2 x täglich: nach dem Sie jedoch Frühstück das und Ergebnis vor dem Schlafengehen. und putzen Sie ggf. nach. Wählen Sie die Hilfsmittel (Zahnbürste, Prothesenbürste etc.) nach Ihren eigenen Präferenzen Reinigung aus. der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und/oder Zahnzwischenraumbürste 1 x täglich. Lassen Sie sich vom von einer zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistentin Prophylaxe-Personal beraten. beraten. Stellen Verwendung Sie sich einer zum fluoridhaltigen Zähneputzen Mundspüllösung hinter den Pflegebedürftigen. vor dem Schlafengehen. Fixieren Sie als Rechtshänder seinen Kopf zwischen Ihrem Körper und Ihrem linken Arm Intensivfluoridierung, (Linkshänder gespiegelt). z.b. mit elmex Es wird gelée, Ihnen 1 x wöchentlich. so leichter fallen, Ihre eigene Putztechnik z.b. die Putzrichtung auf den Patientenmund zu übertragen. Gründliche Reinigung des Zahnersatzes 1 x täglich. Setzen Sie bettlägerige Patienten aufrecht, um Verschlucken von Zahnpasta zu vermeiden. Professionelle Zahnreinigung oder ggf. professionelle Prothesenreinigung 2 x jährlich. Hängen Sie dem Patienten eine Nierenschale um den Hals. Da die Mundhygiene selbstständig durchgeführt wird, ist eine Pflegeanleitung für das Setzen Sie sich an das Kopfende des Bettes, halten Sie mit der linken Hand den Kopf Pflegepersonal nicht erforderlich. Die Senioren benötigen jedoch: des Patienten und putzen Sie seine Zähne mit der rechten Hand seitlich von hinten (Linkshänder Regelmäßige gespiegelt). Motivation zur täglichen Mund- und Prothesenhygiene. Demonstration geeigneter Hilfsmittel im Rahmen einer individuellen Prophylaxesitzung. Durchführung der täglichen Mundhygiene: 2 x jährlich professionelle Zahnreinigung und ggf. professionelle Prothesenreinigung. Jahrestagung AltersZahnMedizin Unterschiedliche Aspekte der Ernährung bei Älteren Datum: 28. März 2009 Uhrzeit: 9.00 bis 17.00 Uhr Wo? Seminarzentrum Frankfurt Kurs-Nr.: 10171-09001 Fortbildungspunkte: Weitere Informationen unter: www.fazh.de/registrationecg09.pdf Prothesen sind vor dem Zähneputzen herauszunehmen. Mund gut und in Ruhe ausspülen lassen. Zähne putzen (nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen). Vor dem Schlafengehen nach Bedarf Mundspüllösung verwenden (z.b. mit Fluorid, Chlorhexidin nach Entscheidung des Zahnarztes). 1 x täglich Prothesen reinigen. Alle 2 4 Monate: Professionelle Zahn- und Prothesenreinigung durch durch zahnmedizinisches Prophylaxe- Personal Assistentin durchführen lassen. lassen. Ansprechpartnerin: Tanja Kaiser, Telefon: 069/427275 184