Teilhabe in Beruf und Gesellschaft Gesetzes-Infos zur Schwerbehinderung zusammengestellt nach bestem Wissen und Gewissen und ohne rechtliche Verbindlichkeit! - Stand: 19. Oktober 2014
2 Behinderung was heißt das? Regelungen gemäß Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
3 Schwerbehindert was heißt das? Menschen sind im Sinne des Teils 2 (SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen Ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt UND Sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben
4 Wer entscheidet über den GdB? Das Versorgungsamt Ausnahme: Bayern (Zentrum Bayern für Familie und Soziales) und Baden-Württemberg (Landratsämter) Amtsärzte entscheiden aufgrund der eingereichten oder angeforderten Gutachten oder aufgrund einer persönlichen Begutachtung Unterlagen beilegen, Ärzte nennen!
5 Merkzeichen Zusätzliche Kennzeichen zum GdB: G Gehbehinderung ag außergewönliche Gebehinderung B Begleitperson erforderlich H Hilflos BL Blind RF Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung GL Gehörlos
6 Der Schwerbehindertenausweis Wird ausgestellt ab GDB = 50 Vorderseite Lichtbild, Name, Gültigkeit, Aktenzeichen, ausstellende Behörde, Merkzeichen B Rückseite Weitere Merkzeichen, Name etc. Grad der Behinderung etc. Hinweis: alte Ausweise werden automatisch umgestellt
7 Steuerliche Vergünstigungen Pauschbtrag für Einkommens- und Lohnsteuer Grad der Behinderung Pauschbetrag in 45 und 50 570 55 und 60 720 65 und 70 890 75 und 80 1.060 85 und 90 1.230 95 und 100 1.420 H oder BL 3.700
8 Nachteilsausgleiche in Beruf Urlaubsanspruch Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr Anteilig, falls Teilzeit Kündigungsschutz Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes Hinweis: auch Betriebsrat muss zustimmen
9 Offenbarung beim Arbeitgeber? (1) Seit Einführung des SGB IX und des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für behinderte und schwerbehinderte Menschen normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach der Behinderung unzulässig ist. Viele Arbeitgeber vermeiden die Frage eh, da bei Nichteinstellung Diskriminierung vermutet werden kann (und der Bewerber damit klagen könnte).
10 Offenbarung beim Arbeitgeber? (2) Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten. Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn die Einschränkung der Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist Beispiel: Gleichgewichtsstörung bei Bewerbung als Dachdecker www.schwbv.de/offenbarung_der_schwerbehinderung.html
11 Nachteilsausgleiche als Schwerbehinderter Öffentliche Verkehrsmittel: Wertmarke für 60 pro Jahr: nur mit G, GL oder AG Kostenlose Wertmarke: nur mit H und/oder BL Unentgeldliche Beförderung einer Begleitperson: nur mit B Gebührenfreie Platzreservierung bei der DB: nur mit B oder BL Flugverkehr: Ermäßigung des Flugpreises je nach Gesellschaft möglich Erleichterung im Flugverkehr auf Anfrage Als Rollifahrer sollte man unbedingt vorher anrufen und das auf der Buchung vermerken lassen!
12 Vergünstigungen KFZ KFZ-Steuer 50% Ermäßigung: nur mit G oder GL (ohne Wertmarke) Befreiung: nur mit ag oder H oder BL (mit Wertmarke) Parkmöglichkeiten: nur mit Merkzeichen ag: Erlaubt Parken auf Rollstuhlfahrerplätzen In Fußgängerzonen zum Beladen In verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der Parkflächen Im eingeschränkten Halteverbot (bis zu 3 Stunden) Anwohnerplätze (bis zu 3 Stunden) Aber: Sonderparkausweis der Straßenverkehrsbehörde ist nötig!!!
13 Wann sollte man einen Antrag stellen? Wenn Nachteilsausgleiche wichtig sind und von einer Behinderung im Sinne des Gesetzes auszugeben ist Wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist Hinweis: Als MS ler bekommt man nicht mehr automatisch 50%, sondern alle Beeinträchtigungen werden addiert und daraus ergibt sich der GDB z.b. Beeinträchtigung durch Gehstörung, Ataxie, Schwindel, Fatigue, kognitive Störungen etc.
14 Fristen / Widerspruch Antrag ist jederzeit möglich keine Frist Widerspruch: innerhalb 1 Monats nach Bescheid- Erteilung schriftlich einreichen Bei Ablehnung ist Klageweg möglich Bei neuen gesundheitlichen / medizinischen Sachverhalten: Änderungsantrag möglich Aber Vorsicht: bei Alten Schwerbehinderungen kann der Schuss auch nach hinten losgehen und dabei ein geringerer GdB herauskommen!
15 Informationen / Links Informationen www.integrationsaemter.de www.schbv.de www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/ (Bundesjustizministerium) Formulare Antrag auf Feststellung einer Behinderung Antrag auf Erhöhung des GdB / Antrag auf Eintragung zusätzlicher Merkzeichen
16 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!