Abstimmungsgespräch Helferabrechnung Weltcup Saison 2016/2017 Innsbruck, 06.Oktober 2016
Allgemeines Bei der Durchführung einer Weltcupveranstaltung sind zahlreiche freiwillige Helfer aus den ÖSV-Skivereinen im Einsatz Diese Freiwilligen umfassen Funktionäre und Skisportexperten die direkt im Wettkampfgeschehen sowie für weitere Tätigkeiten eingesetzt werden
Freiwilligkeit Es besteht absolute Freiwilligkeit aller Personengruppen Es liegt kein Dienstverhältnis und somit auch kein Dienstvertrag vor Es werden keine Arbeitsvereinbarungen getroffen, es gelten nur die üblichen Verhaltensregeln Die Bestimmungen des Arbeitsrechts sind nicht anzuwenden.
Ansprechpersonen Rupert Steger und Sabine Schnell, Fragen zu Organisation und Abwicklung Denise Leitner, Fragen zur Durchführung der Helferabrechnung im Rahmen der Lohnverrechnung Mag. Helmut Haderer, Fachfragen zur Einordnung von Helfern, Steuern und Abgaben 1 OK-Personalverantwortlicher, der für die ordnungsgemäße Abwicklung, Auszahlung der Entschädigungen an die Kampfrichter und Helfer gegenüber dem ÖSV Ansprechperson ist
Beschäftigungskategorien V: Volontäre absolute Unentgeltlichkeit R: Rennfunktionäre Wettkampfgeschehen, nicht angemeldet H: Helfer mit geringfügiger Anmeldung H: Helfer mit Vollanmeldung
Volontäre Gänzliche Unentgeltlichkeit, keine Auszahlung Verköstigung, einfache Unterkunft und Winterfunktionskleidung können an den Einsatztagen zur Verfügung gestellt werden Daten von Mitarbeiter sind vom OK aufzuzeichnen Akkreditierungskürzel: V
Rennfunktionäre Mitarbeiter DIREKT im Wettkampfgeschehen, nicht angemeldet Entschädigung max. 60,00/Tag, max. 540,00/Monat (ÖSV-Richtlinien beachten) Entschädigung gültig an offiziellen Wettkampf- und Trainingstagen, zzgl. 1 Anreise und 1 Abreisetag Keine Anmeldung GKK, kein Lohnzettel, Tätigkeit darf nicht den Hauptberuf bilden Akkreditierungskürzel: R
Entschädigung für freiwillige Aushilfskräfte (angemeldet) Tätigkeiten (Beispiele): Sämtliche Wettkampfnahe- und ferne Tätigkeiten Einweiser Fahrer Betreuung der Nationen Schneeschaufeln Unterstützung bei der Montage der Sicherheitsnetze Pisten-, Loipen- und Schanzenpräparation vor und nach dem Wettkampf Reinigungsarbeiten Mitarbeit OK Büro Etc. Ausnahmslose Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse Akkreditierungskürzel: H
Helfer mit geringfügiger GKK-Anmeldung bis 31.12.2016 Entschädigung max. 31,00/Tag, 415,00/Monat Entschädigung kann während Wettkampf-, Vor- und Nachbereitungsphase ausbezahlt werden Keine Lohnzettel, keine Nachzahlung Einkommenssteuer eventuell GKK Nachzahlung von 14,7% Vor Arbeitsantritt ist das Infoblatt GKK Anmeldung zu unterschreiben
Vorschau 2017: Helfer mit geringfügiger GKK-Anmeldung Entfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze Entschädigung max. 425,-/Monat
Vorschau 2017: Helfer mit geringfügiger GKK-Anmeldung Länger als 1 Monat: Für die Berechnung gilt der Kalendermonat! -> Hochgerechnetes Entgelt Entschädigung bei untermonatigen Ein- und Austritten -> Hochgerechnetes Entgelt darf für ein ganzes Kalendermonat nicht die Geringfügigkeitsgrenze von max. 425,- überschreiten Kürzer als 1 Monat: Für die Beurteilung gilt ein Monat! -> Vereinbartes Entgelt Hier wird das vereinbarte Entgelt herangezogen -> Liegt dies über 425,- = über der GFG Liegt dies unter max. 425,- = unter der GFG
Beispiele Helfer mit geringfügiger GKK-Anmeldung Beispiel 1 Kürzer als 1 Monat: Helfer ist vom 20.1. - 30.1. angemeldet und erhält max. monatliche Geringfügigkeitsgrenze 2016 415,00/Monat 2017 425,00/Monat Lösungen: Bis 31.12.2016: Helfer ist vollversichert, da über der Geringfügigkeitsgrenze Berechnung für die Geringfügigkeit wäre max. 31,00/Tag x 11 Beschäftigungstage Ab 01.01.2017: Helfer ist geringfügig beschäftigt, da max. Entschädigung von 425,00/Monat
Beispiele Helfer mit geringfügiger GKK-Anmeldung Beispiel 2 kürzer als 1 Monat: Helfer ist vom 27.1. - 5.2. angemeldet und erhält pro Kalendermonat max. 425,00 Lösungen: Bis 31.12.2016: Helfer ist vollversichert, da über ein Kalendermonat hinaus beschäftigt und somit über der Geringfügigkeitsgrenze Berechnung für die Geringfügigkeit wäre Jänner: max. 415,00/30 Tage x 5 Tage = 69,00 Februar: max. 415,00/30 Tage x 5 Tage = 69,00 Ab 01.01.2017: Helfer ist geringfügig beschäftigt
Beispiele Helfer mit geringfügiger GKK-Anmeldung Beispiel 3 länger als 1 Monat: Helfer ist vom 15.1. 28.2. angemeldet 2016 415,00/Monat 2017 425,00/Monat Lösungen: 2016/2017: Wie bisher darf der Helfer für Jänner max. 235,16/ 240,83 erhalten Hochrechnung: Jänner 415,00 bzw. 425,00/30 Tage x 17 Tage und für Februar max. 415,00 bzw. 425,00 erhalten
Helfer mit voller GKK-Anmeldung Entschädigung max. 85,00/Tag, 765,00/Monat Entschädigung kann während Wettkampf-, Vor- und Nachbereitungsphase ausbezahlt werden Keine Lohnzettel, keine Nachzahlung ASVG/ASN/ASWM übernehmen die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommenssteuer/Lohnsteuer, daher keine Nachzahlung Vor Arbeitsantritt ist das Infoblatt GKK Anmeldung zu unterschreiben
Zuordnung der freiwilligen Aushilfskräfte (angemeldete Helfer) Unterscheidung zwischen Helfer I und Helfer II Typisierung durch OK Personalverantwortlichen im Akkreditierungsprogramm (Feratel)
Datenübermittlung Mitarbeiter Feratel Akkreditierungssystem Vor- und Zuname, vollständig und richtig Geburtsdatum SV Nummer inkl. Geburtsdatum, vollständig und richtig Adresse Hauptwohnsitz Nationalität Ausländerbeschäftigungsbewilligung (Nicht EU Bürger/Kroaten) IBAN -> NEU!! Eintrittstag und Austrittstag Tätigkeit, Verwendungsbereich, Helfer I oder II Information ob geringfügig oder voll angemeldet
Datenübermittlung Mitarbeiter Lohnverrechnung ÖSV/Veranstaltungen Exceldatei mit allen Daten (siehe Feratel) Übermittlung bis spätestens 7 Tage vor Arbeitsantritt (zu spät übermittelte Daten gehen zu Lasten des OK s) Anmeldung durch Lohnverrechnung bei der jeweiligen Gesellschaft (ASVG, ASN, ASWM) Erst nach Übermittlung der Anmeldebestätigung an das OK darf der freiwillige Helfer den Einsatz antreten Der Einsatz eines nicht ordnungsgemäß angemeldeten Helfers ist nicht zulässig!
Meldefristen GKK Anmeldung: vor Arbeitsantritt Eingabe im Feratel: Tagesdatum + 60 Tage ab Tagesdatum z.b.: Tagesdatum = 06.10.2016 Tagesdatum + 60 Tage = 05.12.2016 Es kann keine Anmeldung rückwirkend durchgeführt werden! Abmeldung: 7 Tage nach dem Ende der Pflichtversicherung Eingabe im Feratel: spätestens 3 Tage nach Abmeldedatum
Fristen Abrechnung/Auszahlung Bekanntgabe der Auszahlungsbeträge: Variante 1: Auszahlung erfolgt erst mit dem Ende der Pflichtversicherung (Abmeldung) Variante 2: monatliche Auszahlung/Abrechnung Auszahlungsbeträge müssen spätestens am 7.ten des Folgemonats der Abmeldung zum Export zur Verfügung stehen Auszahlungsbeträge müssen spätestens am 7.ten des Folgemonats des Abrechnungsmonats zum Export zur Verfügung stehen z.b.: Abmeldung 18.12.2016 -> Auszahlungsbetrag muss spätestens am 07.01.2017 im Feratel erfasst sein z.b.: Abrechnung 10/2016 -> Auszahlungsbeträge müssen spätestens am 07.11.2016 im Feratel erfasst sein
Fristen Abrechnung/Auszahlung Auszahlungsbeträge müssen monatlich im Feratel eingetragen werden. Die Auszahlungsblätter werden mit dem erfassten monatlichen Auszahlungsbetrag ausgedruckt. Auszahlungsblätter für Helfer I und Helfer II müssen pro Monat ausgedruckt werden. Keine Summierung der Monate!
Akkreditierung und Ausweispflicht Rennfunktionäre, Helfer sind entsprechend der Tätigkeitszuordnung in der Akkreditierung aufzunehmen Alle Personen sind verpflichtet, einen Lichtbildausweis mitzuführen Akkreditierungskürzel: R: Rennfunktionär V: Volontär H: Beschäftigte, geringfügig und voll angemeldet
Versicherung Der ÖSV hat eine kollektive Unfallversicherung für alle Rennfunktionäre abgeschlossen Mitversichert sind Aufbau- und Abbauarbeiten 10 Tage vor der Durchführung und 10 Tage nach Ende des Wettkampfes
Debriefing Saison 2015/2016 Verspätete Bekanntgabe der An- und Abmeldungen Fehlerhafte Anmeldungen geringfügig/voll beschäftigt Rennfunktionäre und Helfer Auszahlungen: teilweise unvollständig ausgefüllte Auszahlungsblätter Auszahlungsliste (Excel) war im Nachhinein oft abgeändert und hat nicht mehr mit den Beträgen die bereits über die LV abgerechnet wurden zusammen gestimmt Änderungen wurden nicht bekannt gegeben Zusammenstellung zu den Auszahlungen: keine Übereinstimmung mit den ausbezahlten Beträgen in Summe
Debriefing Saison 2015/2016 Helferabrechnungen waren zu 80% in Ordnung Zusammenarbeit mit allen DVs/OKs war einwandfrei Vielen Dank!