Bern, 26. November 2014 Stellungnahme von CURAVIVA Schweiz zur: Parlamentarische Initiative von Nationalrat Rudolf Joder «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege» Als Branchen- und Institutionenverband mit arbeitgeberpolitischer Ausrichtung vertritt CURAVIVA Schweiz die Interessen seiner Mitgliederinstitutionen aus den Bereichen Menschen im Alter, Erwachsene Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen. Insgesamt vertritt CURAVIVA Schweiz 2'570 Institutionen, in denen rund 115'000 Bewohnerinnen und Bewohner leben und 130'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. 1. Ausgangslage und Inhalt der parlamentarischen Initiative Aktuell wird die Leistungsvergütung in der Krankenversicherung wie folgt geregelt: Die Leistung muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (Art. 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG); Die Leistung muss von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden. Eine entsprechende Liste findet sich in Art. 35 KVG Die parlamentarische Initiative Nr. 11.418 vom 16. März 2011 von Nationalrat Rudolf Joder (nachfolgend: «parlamentarische Initiative Joder») hat die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege zum erklärten Ziel. Die parlamentarische Initiative im Wortlaut: Das KVG ist dahingehend anzupassen, dass die Gesundheits- und Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden. CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000 Bern 14 Telefon +41 (0) 31 385 33 33 info@curaviva.ch www.curaviva.ch
Die parlamentarische Initiative will erreichen, dass die Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege in einen eigenverantwortlichen und einen mitverantwortlichen Bereich aufgeteilt werden. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner sollen künftig in pflegespezifischen Belangen eigenständiger arbeiten und handeln können. Dies soll mit sich bringen, dass die Pflege nicht zwingend eine ärztliche Anordnung voraussetzt. Die parlamentarische Initiative Joder legt folgende Grundsätze zur Umsetzung dieses Ziels fest: Keine Neuordnung des Anspruchs auf Pflege; Keine Neuordnung der Vergütung der Pflege; Zulassung der Pflegefachleute als Leistungserbringer. Die parlamentarische Initiative Joder will eine Ergänzung von Art. 35 KVG zur Aufnahme der Pflegefachperson als Leistungserbringerin. Diese angestrebte Gesetzesänderung soll die Auswirkung haben, dass Pflegefachleute grundsätzlich auch ohne ärztliche Anordnung oder Beauftragung Pflegeleistungen zu Lasten der Krankenversicherung erbringen können. Ob und gegebenenfalls unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen dies möglich ist, soll in Art. 25 und Art. 25a KVG näher umschrieben werden. Notabene: Die Pflege im ambulanten Bereich und im Pflegeheim wird im Art. 25a Abs. 1 KVG geregelt. Gemäss parlamentarischer Initiative Joder soll Art. 25a Abs. 1 KVG offener gefasst werden. Pflegeleistungen im ambulanten Bereich und im Pflegeheim sollen durch die Krankenversicherung vergütet werden, wenn die Pflege gestützt auf einen ausgewiesenen Pflegebedarf erbracht wird. Im Gegensatz zum bisherigen Recht soll nicht zwingend vorausgesetzt sein, dass eine ärztliche Anordnung hinzutritt. Was einen «ausgewiesenen Pflegebedarf» darstellt, muss vom Bundesrat auf Verordnungsebene näher umschrieben werden. In diesem Rahmen soll die parlamentarische Initiative Joder grundsätzlich keine finanziellen Auswirkungen haben, weil der Anspruch auf die Pflegeleistungen unverändert bleiben soll. Allfällige zusätzliche Konkretisierungen sollen vom Bundesrat auf Verordnungsstufe festgelegt werden. Die parlamentarische Initiative Joder wird von verschiedenen bedeutsamen Branchenverbänden getragen und unterstützt allen voran dem Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, der Schweizerischen Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und leiter SVPL, dem schweizerischen Verein zur Förderung der Pflegewissenschaft und forschung VFP, der Schweizerischen Vereinigung der StomatherapeutInnen SVS, dem Spitex Verband Schweiz, dem Hausbetreuungsdienst für Stadt und Land AG (Spitex privée Suisse) sowie H+ Die Spitäler der Schweiz. Im Einklang mit Standpunkten des SBK. 2
2. Haltung von CURAVIVA Schweiz CURAVIVA Schweiz befürwortet die parlamentarische Initiative Nr. 11.418 vom 16. März 2011 von Nationalrat Rudolf Joder «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege». 3. Begründung Die offizielle Begründung der parlamentarischen Initiative Joder, der sich CURAVIVA Schweiz anschliesst, lautet wie folgt: Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege nehmen zu Die Einführung der Fallpauschalen und die neue Pflegefinanzierung werden die Patientenströme verändern. Je früher die Patienten entlassen werden, umso qualifizierter muss die Pflege sein. Zudem verändern die zunehmende Hochaltrigkeit und der chronische Charakter vieler Krankheiten die Versorgungsansprüche der Bevölkerung. Generell wird die Bedeutung und Wichtigkeit der Pflege markant zunehmen. Damit sachgerechte, effiziente und auch kostengünstige pflegerische Leistungen in den Spitälern, Heimen und im ambulanten Bereich erbracht werden können, muss die Pflege über entsprechende gesetzlich verankerte Kompetenzen verfügen. Prekäre Personalsituation Wegen generellem Personalmangel und fehlenden Personen insbesondere bei den Spezialisierungen im Pflegebereich, namentlich in der Anästhesie-, Intensiv- und Operationspflege, bestehen akute Probleme. Die Personalfrage ist eine Schlüsselfrage für die Zukunft des Gesundheitswesens in der Schweiz. Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe Angesichts der demografischen Entwicklung sind in Zukunft noch grössere Personalschwierigkeiten in der Pflege zu erwarten. Mit der gesetzlichen Anerkennung der Verantwortung der Pflege wird die Attraktivität des Berufs gesteigert. Ein Beruf, der die ihm zustehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume bietet, erleichtert die Rekrutierung junger Berufsleute und trägt dazu bei, dass qualifizierte Pflegefachpersonen länger im Beruf bleiben. Kosteneinsparungen Die heute noch obligatorische ärztliche Anordnung auch für Patienten, die über längere Zeit ausschliesslich pflegerische Leistungen benötigen, verursacht unnötige Kosten und administrativen Aufwand. Auf Grund ihrer beruflichen Kompetenzen können ausgebildete Pflegefachleute die Notwendigkeit und Art der pflegerischen Leistungen selber beurteilen und diese auch effizient erbringen. 3
Keine Mengenausweitung Die neue Kompetenzregelung etabliert nicht neue Leistungserbringer. Es geht lediglich um die Abgrenzung von ärztlichen und pflegerischen Aufgaben. Die Eigenständigkeit der Pflege im Rahmen der Gesetzgebung ist vergleichbar mit jener der Hebamme. Die Hebamme als selbständige Leistungserbringerin hat nicht zur Kostenexplosion in der Geburtshilfe geführt. Bestimmte Begründung In Anlehnung an Standpunkte des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK macht CURAVIVA Schweiz darüber hinaus folgende Argumente geltend, um seine Unterstützung zur Initiative Joder zu begründen: Die Versorgungssicherheit und der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen haben eine hohe Priorität für die Wohnbevölkerung. Es braucht insbesondere eine wirksame Pflege. Der eigenständige pflegerische Leistungsbereich muss im KVG rechtlich abgesichert werden, um der Wohnbevölkerung einen direkteren Zugang zu Pflegeleistungen zu sichern. Neue sinnvolle Kooperationsmodelle und Grundversorgungskonzepte, wie sie auch der Bundesrat vorsieht, werden dadurch gefördert. Die Aufteilung der Pflegeleistungen in einen eigenverantwortlichen und in einen mitverantwortlichen Bereich ist zwingend. Dadurch werden eine effizientere Nutzung von Ressourcen und die Schaffung von effizienten und effektiven Kooperationsmodellen in Gemeinschaftspraxen möglich. Die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs, eine erfolgreiche Rekrutierung, die praxisorientierte Aus- und Weiterbildung auf der Tertiärstufe, die Personalerhaltung und die Kooperationskompetenz setzen die rechtliche Anerkennung der Pflege voraus. Durch die rechtliche Anerkennung werden Mengenausweitungen aufgrund von Doppelspurigkeiten und "Leerläufen" abgebaut. Diese sind eine Folge der bisherigen Gesundheits- und Interessenpolitik, der medizinischen und demografischen Entwicklung sowie einer riskanten Angebots- und Nachfragesteuerung. Die Kostenträger, insbesondere Prämien und Steuern zahlende, erwarten optimierte, fachlich und ökonomisch weiterentwickelte Versorgungssysteme. Das wird nur mit einer differenzierten Abgeltung von ärztlichen und pflegerischen Leistungen möglich. Leistungserfassung, Tarifierung und Wirkungskontrollen sind eine Voraussetzung dafür. Die Pflegeleistungen werden nach den Kriterien Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit erbracht. Dipl. Pflegefachpersonen erbringen diese Leistung de facto oft heute schon selbstständig und eigenverantwortlich, allerdings ohne rechtliche Anerkennung. Das ist unhaltbar und verlangt nach einer Anpassung. 4
Aus diesen Gründen ruft der nationale Dachverband CURAVIVA Schweiz das Parlament dazu auf, die parlamentarische Initiative Nr. 11.418 vom 16. März 2011 von Nationalrat Rudolf Joder (nachfolgend: «parlamentarische Initiative Joder») anzunehmen. ---------------------------------------- Bei Rückfragen zur vorliegenden Stellungnahme wenden Sie sich bitte an: Yann Golay Trechsel Verantwortlicher Public Affairs E-Mail: y.golay@curaviva.ch Tel: 031 385 33 3 5