I am from Austria 50 Jahre Austropop Bühnenanweisung Diese Bühnenanweisung ist fester Bestandteil des Gastspielvertrages mit Ihnen. Bitte bearbeiten Sie diese gewissenhaft und sorgfältig. Benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Probleme irgendwelcher Art oder außergewöhnlich hohe Kosten erkennen sollten. Senden Sie bitte die von Ihnen kommentierte und unterzeichnete Bühnenanweisung nach Rücksprache an uns zurück. Sollten einzelne Punkte in der von der Bühnenanweisung geforderten Art und Weise während der Veranstaltung (Aufbau-- Show-- Abbau) nicht erfüllt werden trägt der örtliche Veranstalter im Schadensfall jede daraus resultierende Konsequenz, was im schlimmsten Fall auch zur Absage der Veranstaltung führen könnte. Der örtliche Veranstalter ist für den spielfertigen Zustand des Geländes/ der Halle verantwortlich. Zum Aufbaubeginn müssen die Hallenpläne mit der aktuellen Bestuhlung, Mixerplätzen sowie den verkauften (und gesperrten) Tickets vorliegen. den vorgesehenen Der örtliche Produktionsleiter und der verantwortliche Haustechniker müssen eine Kopie dieser Bühnenanweisung erhalten. Auf Arbeitssicherheit wird besonderer Wert gelegt. Dies bedeutet, dass sämtliches örtliche Personal mit der entsprechenden Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein muss, mit der Handhabung vertraut ist und diese auch benutzt. Insbesondere möchten wir auf die Berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung (BGV A1, BGV C1) hinweisen Die Bühnenanweisung stellt den heutigen Stand unserer Planung dar. Wie immer sind kurzfristige Änderungen und / oder Ergänzungen möglich (und wahrscheinlich). Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihnen sämtliche Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. 1. Auf--/Abbau Der Aufbau der Produktion beginnt pünktlich um: 14.00 Uhr 00 Crew Chef 02 Staghands 00 Runner 00 Rigger (im Bedarsfall) 01 01 Hauselektriker--/Techniker Show Abbau 00 Helfer (Schwarz gekleidet) 01 Hauselektriker--/Techniker 00 Crew Chef 02 Stagehands
2. Örtlicher Produktionsleiter Der örtliche Produktionsleiter oder ein Verantwortlicher des Veranstalters muss ab Aufbaubeginn (und bis Abbauende) in der Halle sein 3. Rigger Im Bedarfsfall werden zu Auf-- /Abbau bzw. zum Hängen der Licht und Tonanlage 02 professionelle Rigger benötigt, die mit den spezifischen Dach und Hallenstrukturen vertraut sind. Das Riggingpersonal muss auf Nachfrage ein eigenes Gewerbe und eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen können. 4. Parkplätze / Zufahrt und Ladewege Parkplätze werden in Bühnennähe für 01 LKW (7,5 T) und 01 Van (9 Sitzer) benötigt. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich die Parkplätze in einem nicht gesicherten Bereich befinden. Die Zufahrts--. und Ladewege müssen mindestens 1 Stunde vor Aufbaubeginn frei befahr und begehbar sein 5. Elektriker Ein qualifizierter Elektriker muss ab Aufbaubeginn den ganzen Tag über in der Halle erreichbar sein. Die Produktion führt eine große Anzahl hochempfindlicher Geräte/Instrumente mit, die bei einem plötzlichen Stromausfall Schaden erleiden würden. 6. Stromanschüsse Benötigt werden jeweils 3 phasige Anschlüsse an folgenden Positionen: (Blickrichtung von Bühne zum Publikum) Prinzipiell stehen die Stromanschlüsse für Bühne, Licht und Ton nur der Produktion zur Verfügung. Andere Abnehmer (wie z.b. Getränke-- und/oder Essenstände) etc. müssen sich eigen Stromkreise legen lassen.
7. Rigging/Hängepunkte: Sollte die Licht-- und Tonanlage geflogen werden, senden wir ihnen die für die jeweilige Halle spezifischen Rigging-- /Bühnenpläne separat zu. Die Kosten hierfür gehen in die örtlichen Kosten. 8. Bühne Es wird eine ebene, stabile und saubere Bühne benötigt, mit den folgenden Maßen: Bühnengröße Minimum: Breite 8 m Tiefe 6 m Höhe 1,5 m Die Bühne soll mit einer ausreichend beleuchteten Treppe (mit Handlauf) ausgestattet sein. Die Bühne muss nach Rücksprache (und nach erfolgtem Aufbau) mit einem Handlauf bzw. mit einem Geländer versehen werden. Die Bühnenfront und -- Seiten müssen dunkel abgehängt werden. Alle temporären Gegenstände und/oder Hindernisse (z.b. Sportgeräte etc.) die die lichte Höhe beeinträchtigen, beeinflussen oder stören, müssen über der Bühne bzw. aus dem Dach aus-- oder abgebaut werden. 9. Podeste Auf der Bühne werden Podeste benötigt: Schlagzeugriser: 2 x 2 m Höhe 40 cm Keyboardriser: 2 x 2 m Höhe 40 cm Bassriser: 1 x 2 m Höhe 40 cm 10. Absperrgitter werden nicht benötigt, da die Veranstaltung bestuhlt ist. Bitte den FOH und den Bereich rechts und Links neben der Bühne mit geeigneten Mitteln, Tensatoren oder ähnliches, absperren. 11. Mixerbereich / Kabelmatten Der gesamte benötigte Mixerbereich wird eine Größe von ca. 3 x 3 Meter haben. Am FOH werden keine Podeste benötigt! Die genaue Position wird während des Aufbaus festgelegt. Örtlich müssen ausreichend Kabelabdeckungen bereitgestellt werden. Sollten nur Kabelmatten vorhanden sein, mit denen das Multicore abgedeckt werden kann, so muss örtlich (und nicht produktionsseitig) ausreichend Gaffa-- Tape bereitgestellt werden um diese am Hallenboden verkleben zu können. Wenn die Multicores nicht durch die Mitte gelegt werden können, so wird das Ton-- und Lichtmulticore über die Hallenseite gelegt. 12. Effekte!!! Die Produktion führt einen Hazer mit!!!
13. Räume: Garderoben/Büros/Catering es werden mind. 2 große Garderoben und 1 Büroraum benötigt, die alle ab Aufbaubeginn sauber, angenehm temperiert (ca. 21 C) und verschließbar sein müssen, eine evtl. Schlüsselkaution wird vom örtlichen Veranstalter übernommen. Bitte auch mindestens 1 W-LAN Zugang für diesen Bereich sicherstellen! 14. Garderobenausstattung: Jeweils ein großer, abgeschlossener und klimatisierter Raum mit Dusche & Toilette für den ausschließlichen Gebrauch durch die Künstler. Der Raum soll groß und nett eingerichtet sein. Sofa Sessel Tisch Stuhl Großer Standspiegel Bitte achten Sie darauf, dass ausreichend Strom vorhanden ist. 15. Essensraum Ein großer Raum mit Tischen und Stühlen für ca. 10 Personen. In diesem Raum sollte auch das Catering stattfinden. Kühlschrank W-- LAN. 16. Produktionsbüro/Tourneeleitung Ein abschließbarer Raum mit einer ab Get-- In nutzbaren DSL Leitung oder W-- LAN. Ebenfalls sollte der Raum mit 02 Tischen und Stühlen ausgestattet sein. 17. Handtücher Ab Aufbaubeginn werden 6 große und 6 kleine vorgewaschene Handtücher benötigt. Desweiteren werden 6 kleine dunkle Handtücher für den Gebrauch auf der Bühne benötigt. zur Verfü- 18. Duschen Bitte achten Sie darauf, dass ausreichend heißes Wasser nach Show-- Ende gung steht. 19. Security, Ordner, Pässe Der örtliche Veranstalter ist für die Sicherheit des Tourneepersonals deren Habe, sowie für das gekaufte oder gemietete Produktionsmaterial verantwortlich. Dies bezieht sich besonders, aber nicht ausschließlich auf folgende Bereiche: Bühnenbereich Garderobenbereich Fahrzeuge Materialbereich FOH Eingangsbereich Es liegt in der Verantwortung des örtlichen Veranstalters, rechtzeitig zum Öffnen der Eingangstüren, angemessene Security an den Einlässen zu positionieren. Die Security s sollten immer erreichbar sein. Der Konzertbesucher sollte in keinster Weise gefährdet werden. Bei größeren Veranstaltungen sollte 1 Stunde vor Doors open eine Security Meeting stattfinden. Entscheidend ist, dass zu keinem Zeitpunkt die Gefahr besteht, dass mit der aufgestellten Security die Sicherheit des Publikums und der Künstler nicht mehr gewährleistet werden kann. Alle Ordner müssen freundlich aber bestimmt sein. Stablampen oder ähnliches Gerät, das einen waffenähnlichen Charakter hat, werden bestimmt nicht benötigt! Das Ordnungspersonal muss entsprechend gekennzeichnet sein, z.b. durch sichtbare Ausweise und soll ordentlich gekleidet sein. Kampfanzüge sind bei einer solchen Veranstaltung eher störend!!
20. Soundcheck Am Tage der Veranstaltung findet auch ein Soundcheck statt und dieser Soundcheck sollte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. 21. Presse Die Presse-und Medienaktivitäten am Showtag bzw. abend müssen im Vorfeld durch Black Lion genehmigt werden. Bitte stimmen Sie dies im Vorfeld mit Black Lion ab. (Aber wir werden es auch später noch hin bekommen) 22. Verkaufsstände/Fliegender Verkauf Während des Konzerts sind Verkaufsstände, die von der Bühne aus sichtbar sind oder Streulicht im Publikumsbereich eher störend. Es darf vor, während, und nach dem Konzert neben Food & Beverage Artikeln nur bandeigenes Merchandising verkauft werden! Für das Merchandising werden mindestens 01 kostenfreie Standfläche an der üblichen Position in der Halle benötigt. 23. Sanitätsdienst Bitte halten Sie die relevanten Notfallnummern sowie die des nächsten Krankenhauses bereit. Der Dienstbeginn des Sanitätsdienst ist spätestens bei Publikumseinlass. 24. Feuerlöscher Es werden mindestens 02 (zwei) CO2 Feuerlöscher für die Bühne und FOH benötigt. Bitte auch die Feuerlöscher im Garderobenbereich kontrollieren falls diese nicht schon hallenseitig angebracht sind. 25. Ansprechpartner Für Fragen stehen wir Ihnen gern unter folgenden Kontakten zur Verfügung: Tourneeveranstalter: Birgit Knab knab@kulturgipfel.de 089-559686-21 Produktion & Technik: Bühnenfabrik GmbH & Co.KG Harry Pillmayer Obere Römer Strasse 10 94060 Pocking Tel.: 08538/912654 Fax: 08538/912657 Mobil: 0170/9333555 Bitte die kommentierte und unterschriebene Bühnenanweisung an Kulturgipfel per Fax senden. Datum / Ort Unterschrift / Stempel