Kriterien für die schriftliche Leistungsmessung moderne Fremdsprachen. (Französisch)

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Transkript:

Kriterien für die schriftliche smessung moderne Fremdsprachen (Französisch) 1. Aufgabenbereiche Alle Anforderungsbereiche (s. Punkt 4. Anforderungsbereiche) werden in den Klassenarbeiten abgedeckt; es werden vier Klassenarbeiten pro Schuljahr in den Jahrgängen geschrieben. Es obliegt der pädagogischen Freiheit und liegt im Ermessen der Lehrkraft, ob darüberhinaus Tests geschrieben bzw. benotet werden (Vokabeln, Grammatik). Vokabeltests bestehen nicht (nur) aus Wortgleichungen. Sie bereiten die Schüler bereits auf die Klassenarbeit vor und/oder sollen so die Schüler entlasten. Klasse 6 und 7 vorwiegend auf die gegenwärtigen Unterrichtsinhalte beziehen Textproduktion (Gewichtung ca. 20-25% der Gesamtpunktzahl, z.b.: bei einer Gesamtpunktzahl von 60 VP, 12-15 VP für die Textproduktion) Gewichtung Textproduktion Inhalt : Sprache = 1 : 2 (z.b.: Inhalt 5 VP; Sprache 10 VP) Klasse 8 und 9 vorwiegend auf die gegenwärtigen Unterrichtsinhalte beziehen. Textproduktion (Gewichtung ca. 25-33% der Gesamtpunktzahl) Gewichtung Textproduktion Inhalt : Sprache = 1 : 1,5 (z.b.: Inhalt 6 VP; Sprache 9 VP) Klasse 10 Klassenarbeiten 1-3 vorwiegend auf die gegenwärtigen Unterrichtsinhalte beziehen. Textproduktion (Gewichtung ca. 40-50%); in die Texte sollen die aktuellen Grammatik-Themen eingebaut werden (z.b. gérondif, participe présent etc.) Die vierte Klassenarbeit entspricht den Anforderungen einer Kursstufen-Klausur. (s. unten) Gewichtung Textproduktion Inhalt : Sprache = 1 : 1,5 (z.b.: Inhalt 6 VP; Sprache 9 VP)

Kursstufe Leseverstehen Textproduktion (Analyse- und Reorganisationsaufgaben, Kommentar) eine Hörverstehensklausur Textproduktion: Gewichtung Inhalt : Sprache = 1 : 1,5 Die Sprachmittlung ist Teil der Textproduktion. Als Richtlinie gilt: beim Erreichen der Hälfte der möglichen Punkte wird bei Klassenarbeiten die Note 4 und bei Tests die Note 4-5 erteilt.

2. Bewertungskriterien Sprache und Inhalt bei der Textproduktion (kriteriengestützte Korrektur) Es gelten die folgenden Kriterien, wobei den Anforderungen der einzelnen Klassenstufen Rechnung getragen wird. Die angegebenen Verrechnungspunkte dienen als Beispiel für eine mögliche Verteilung. Bei einer ungenügenden inhaltlichen in einer Teilaufgabe (max. 1 VP) kann die sprachliche in dieser Teilaufgabe mit höchstens ausreichend (max. 8 VP) bewertet werden. Bei einer ungenügenden sprachlichen in einer Teilaufgabe (max. 1,5 VP) kann die inhaltliche in dieser Teilaufgabe mit höchstens ausreichend (max. 5 VP) bewertet werden. 2.1. Bewertungskriterien: Sprache (Sprachrichtigkeit, Ausdrucksvermögen, Verständlichkeit) sehr gute (15 13VP) gute (12,5 10,5 VP) befriedigende (10 8,5 VP) ausreichende (8 5,5 VP) mangelhafte (5 2 VP) ungenügende (1,5 0 VP) nahezu korrekter Sprachgebrauch; kaum Verstöße gegen die Sprachnorm; durchweg sehr gute Verständlichkeit differenzierter Wortschatz, sichere Beherrschung von idiomatischen Wendungen; differenzierter Gebrauch auch komplexerer syntaktischer und grammatischer Strukturen sehr gute Verwendung textstrukturierender Elemente weitgehend korrekter Sprachgebrauch; wenige Verstöße gegen die Sprachnorm; gute Verständlichkeit reichhaltiger und treffsicherer Wortschatz weitgehend differenzierter Gebrauch auch komplexerer syntaktischer und grammatischer Strukturen gute Verwendung textstrukturierender Elemente angemessener Sprachgebrauch; mehrere Verstöße gegen die Sprachnorm, die Verständlichkeit ist nicht beeinträchtigt weitgehend sichere Verwendung eines insgesamt einfacheren, dem Thema angemessenen Wortschatzes durchgehend angemessener Gebrauch syntaktischer und grammatischer Strukturen angemessene Verwendung von textstrukturierenden Elementen noch angemessener Sprachgebrauch mehrere, vereinzelt auch gröbere Verstöße gegen die Sprachnorm die Verständlichkeit ist stellenweise beeinträchtigt Verwendung eines einfachen, begrenzten Wortschatzes, der aber eine angemessene Darstellungdes Sachverhaltes noch erlaubt Gebrauch einfacher grammatischer Strukturen textstrukturierende Elemente werden nur vereinzelt bzw. teilweise falsch verwendet kaum noch angemessener Sprachgebrauch; sehr viele, auch grobe Verstöße gegen die Sprachnorm; die Verständlichkeit ist deutlich beeinträchtigt Verwendung eines äußerst einfachen, sehr begrenzten Wortschatzes Gebrauch äußerst einfacher, oft auch lückenhafter grammatischer Strukturen fehlende bzw. häufig falsche Verwendung textstrukturierender Elemente eine sprachliche, die der Aufgabenstellung nicht gerecht wird

2.2. Bewertungskriterien: Inhalt sehr gute (10 8,5 VP) gute (8 7 VP) befriedigende (6,5 5,5 VP) ausreichende (5 4 VP) mangelhafte (3,5 1,5 VP) ungenügende (1 0 VP) erfüllt die gestellten Aufgaben umfassend durchgehend sehr differenzierte, sachgerechte, logisch strukturierte und kohärente Darstellung bei der Sprachmittlung werden alle zentralen Aspekte vollständig, durchgängig klar strukturiert und entsprechend der Aufgabenstellung eindeutig adressatenbezogen wiedergegeben die der Aufgabenstellung entsprechenden Textsortenmerkmale sind überzeugend angewandt erfüllt die gestellten Aufgaben gut differenzierte, sachgerechte, logisch strukturierte und kohärente Darstellung bei der Sprachmittlung werden die zentralen Aspekte überwiegend klar strukturiert und entsprechendder Aufgabenstellung mit dem erforderlichen Adressatenbezug wiedergegeben die der Aufgabenstellung entsprechenden Textsortenmerkmale sind angemessen angewandt erfüllt die gestellten Aufgaben weitgehend differenzierte, sachgerechte, logisch strukturierte und meist kohärente Darstellung bei der Sprachmittlung werden die wichtigen Aspekte weitgehend strukturiert und entsprechend deraufgabenstellung adressatenbezogen wiedergegeben die der Aufgabenstellung entsprechenden Textsortenmerkmale sind meist angemessen angewandt erfüllt die gestellten Aufgaben in Grundzügen insgesamt sachgerechte Darstellung, gewisse Mängel in der Strukturierung sowie in der Kohärenz bei der Sprachmittlung werden die für die Aufgabenstellung notwendigen Aspekte wiedergegeben, teilweise Mängel in der Strukturierung, Kohärenz bzw. dem geforderten Adressatenbezug die der Aufgabenstellung entsprechenden Textsortenmerkmale sind nicht durchgängig angemessen angewandt erfüllt die gestellten Aufgaben nur eingeschränkt nur wenig relevante Aspekte im Blick auf die Aufgabenstellung, Mängel in der sachgerechten Darstellung, Strukturierung und Kohärenz bei der Sprachmittlung fehlen die für die Aufgabenstellung zentralen Aspekte; deutliche Mängel in der Strukturierung und im geforderten Adressatenbezug die der Aufgabenstellung entsprechenden Textsortenmerkmale sind kaum erkennbar die Aufgabenstellung ist nicht erfüllt

3. Korrekturzeichen Art des Verstoßes Sprachliche / formale Mängel Grammatik Lexik Rechtschreibung Zeichensetzung Bei geringfügigen stilistischen Mängeln Unleserlich Mängel inhaltlicher Art Inhalt Wiederholung Zeichen im Text Gr L R Z St Ul I W 4. Anforderungsbereiche (vgl. auch Übersicht zu den Operatoren) Anforderungsbereich I: Reproduktion und Textverstehen umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren. Anforderungsbereich II: Reorganisation und Analyse umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte. Anforderungsbereich III: Werten und Gestalten umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen. Quellen: Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien für die Abiturprüfung an den allgemein bildenden Gymnasien gültig für die Abiturprüfung 2014. Hg v. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen an Gymnasien der Normalform und Aufbauform mit Heim ab Abitur 2014 Servicepaket. Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012) (http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_10_18-bildungsstandards- Fortgef-FS-Abi.pdf)