Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements 3. Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements 4. Ende des Eingliederungsmanagements
Präambel Die nachfolgende Verwaltungsvorschrift basiert auf der gesetzlichen Grundlage des 84 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch). In diesem Leitfaden wird das Grundgerüst des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erklärt. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, dass jeder Arbeitgeber oder Dienstherr einrichten muss, um erkrankten Beschäftigten ein Unterstützungsangebot zur Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit und zur Vorbeugung anzubieten. Dieser Leitfaden informiert darüber, wie das BEM beim Landkreis Nordwestmecklenburg in die Praxis umgesetzt wird. 1. Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle Auszubildenden, Beschäftigten und Beamtinnen/Beamte des Landkreises Nordwestmecklenburg, im folgenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen genannt. 2. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements Betriebliches Eingliederungsmanagement dient dazu, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gehören alle Maßnahmen, einschließlich der Einleitung einer Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht. 3. Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements 3.1 Frühzeitiges Erkennen und Kontaktaufnahme mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Der Fachdienst Personal, Organisation und IT analysiert monatlich, ob Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den letzten zwölf Monaten sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren und informiert die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter und die/den zuständige/n Vorgesetzte/Vorgesetzten. Die Vorgesetzten nehmen mit der/dem betroffenen Mitarbeiterin/Mitarbeiter Kontakt auf und klären mit ihr/ihm in einem ersten Schritt Fragen über die Möglichkeiten des weiteren Einsatzes und die Ziele und Vorstellungen der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters. Es wird darauf hingewiesen, dass das BEM nur mit ihrem/seinem Einverständnis erfolgt. Die Einverständniserklärung muss in schriftlicher Form vorliegen. Erklärt sich die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter nicht damit einverstanden, wird dies dokumentiert und somit ist in diesem Fall das BEM beendet.
3.2 Information und Beteiligung des Personalrats/weiterer Interessenvertretungen Der Personalrat bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Auszubildenden ein/eine Vertreter/in der Jugendund Auszubildendenvertretung - ist zur Erfüllung der Überwachungspflicht über die Durchführung des BEM zu informieren. Ist die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter mit dem BEM einverstanden, ist sie/er danach zu befragen, ob sie/er damit einverstanden ist, dass der örtliche Personalrat, bei schwerbehinderten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern die Schwerbehindertenvertretung sowie bei Auszubildenden die Jugend- und Auszubildendenvertretung beteiligt wird. Falls die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter damit einverstanden ist, werden diese zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen. 3.3 Weitere Umsetzungsschritte des betrieblichen Eingliederungsmanagements Nach Erfassung der Ausgangssituation besprechen der Vorgesetzte und die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter sowie die unter 4.2. genannten Interessenvertreter, welche Maßnahmen notwendig sind, um eine schnelle Rückkehr in den Betrieb zu erreichen. Dies können beispielsweise sein: Individuelle Arbeitsplatzanpassung (z.b. individuelle Gestaltung der Arbeitszeit) Stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsmedizinische Betreuung am Arbeitsplatz Umsetzung Umschulung Qualifizierungsmaßnahmen So weit erforderlich wird der Betriebsarzt oder die Amtsärztin hinzugezogen. Weitere Hilfestellungen zu Möglichkeiten der Integration bieten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Integrationsämter bzw. Integrationsfachdienste an. Diese können bei Bedarf hinzugezogen werden. Personenbezogene Daten, die an Dritte weitergegeben werden müssen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters. Die Ergebnisse des Eingliederungsmanagements werden durch den Fachdienst Personal, Organisation und IT überprüft. 4. Ende des Eingliederungsmanagements Das BEM ist abgeschlossen, wenn das unter Punkt 2 genannte Ziel und die unter Punkt 4.3. genannten Möglichkeiten umgesetzt wurden oder wenn weitere Maßnahmen nicht möglich oder nicht erwünscht sind. Die Entscheidung ist zu protokollieren. Daneben kann das BEM jederzeit auf Wunsch der/des Mitarbeiterin/Mitarbeiters beendet werden.
Anlage 1 Datenblatt für das Betriebliche Eingliederungsmanagement Name: Vorname: Ggf. Grad der Behinderung: Zuständige/r Vorgesetzte/r: Tätigkeit in der Dienststelle: Fehlzeiten: BEM-Erstkontakt am/durch: Es besteht Einverständnis mit einem BEM ja/nein (siehe Anlage 2): Maßnahmen: Datum Maßnahme Ergebnis Hinweis: nach Abschluss des Eingliederungsmanagements zur Ablage im Fachdienst Personal, Organisation und IT
Anlage 2 Erklärung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Über das Betriebliche Eingliederungsmanagement, dessen Grund und Zielsetzung wurde ich informiert. Der Leitfaden Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg wurde mir ausgehändigt. Der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements stimme ich nicht zu. Ort, Datum Unterschrift Beschäftigte/r Der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements stimme ich zu. Alle meine Angaben hierzu sind freiwillig. Nach Absprache mit meiner/meinem Vorgesetzten und dem Fachdienst Personal, Organisation und IT sollen neben diesem/dieser und mir folgende Personen als Interessenvertreter teilnehmen: Unmittelbare/r Vorgesetzte/r: Vertreter/in des Fachdienstes Personal, Organisation und IT: Als Personalratsvertreter/in: Schwerbehindertenvertretung: Betriebsarzt/ärztin/Amtsarzt/ärztin: Weitere Personen: Alle diese Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ich stimme im Rahmen dieses Verfahrens der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an die Vorgenannten zu. Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erlangte Informationen werden ausschließlich in dem auf dem Datenblatt (siehe Anlage) dargestellten Umfang dokumentiert und in die Personalakte aufgenommen. Ärztliche Angaben zu Krankheitsdiagnosen werden nicht erfasst und auch nicht zur Personalakte genommen. Ort: Datum: Unterschrift Mitarbeiterin/Mitarbeiter