Das Betriebliche Referentin: Dr. Regina Richter
Wer wir sind und woher wir kommen Arbeit und Leben, Hamburg DGB/VHS e.v. seit 1948 handicap seit 2004 SB-Politik BEM Demografie
Beratungsstelle Handicap Förderung und Kooperationen Integrationsamt der Freien und Hansestadt Hamburg
- kurz BEM genannt - soll bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters frühzeitig und professionell handeln
Rechtliche Grundlage Betriebliches Der Gesetzgeber fordert alle Arbeitgeber auf für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres wiederholt oder ununterbrochen länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein betriebliches einzuführen.
Die gesetzlichen Ziele des BEM sind die Arbeitsfähigkeit zu erhalten Arbeitsunfähigkeit zu überwinden erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Initiative für das BEM zu ergreifen. Das BEM umfasst alle Maßnahmen und Leistungen die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind
Durchführung Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Initiative für das BEM zu ergreifen. Die Personalstelle meldet (dem BEM Team) alle Krankentage über 6 Wochen. Das heißt, der Arbeitgeber muss mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen es wird zu einem BEM- Gespräch eingeladen
Kernprozess
Das BEM-Gespräch Betriebliches Wichtig für ein Gespräch im Rahmen des BEM ist die Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Das Gespräch ist also freiwillig! Außerdem ist die betriebliche Interessenvertretung und bei schwerbehinderten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Bei Bedarf kann auch das Integrationsamt und/oder der Betriebsarzt beteiligt werden.
Beteiligte Personen Betriebliches Das BEM Gespräch wird mit dem betroffenen Mitarbeiter, mit dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung geführt. Mit dem Arbeitgeber ist in der Regel ein Personalverantwortlicher gemeint und auf Wunsch kann der unmittelbare Vorgesetzte hinzugezogen werden. Der Mitarbeiter kann zusätzlich eine Person seines Vertrauens zum Gespräch mitnehmen.
Datenschutz im BEM Keine Datenerhebung ohne die Einwilligung des Beschäftigten (vgl. 84 Abs. 2 SGB IX) Die Daten dürfen nur zweckgebunden verwendet werden (im Sinne des BEM). Die erhobenen Daten dürfen nicht ohne weiteres für arbeitsvertragsrechtliche Zwecke verwendet werden Die BEM-Akte muss von der Personalakte getrennt bleiben In die Personalakte dürfen nur Hinweise aufgenommen werden, dass ein BEM angeboten, angenommen oder abgelehnt wurde, und dass es stattgefunden hat und abgebrochen oder beendet wurde
BEM Gespräch ist kein Krankenrückkehrgespräch das meist Sanktionen aufzeigt, sondern ein Hilfegespräch in dem Möglichkeiten der Unterstützung aufgezeigt werden. Der Unterschied ist erheblich!
BEM Gespräch Es soll über den Zweck des BEM informiert werden auf den Datenschutz und die Schweigepflicht verwiesen, sowie die Möglichkeiten und Grenzen des BEM aufgezeigt werden. Zu dem BEM Gespräch ist die Mitwirkung der betroffenen Mitarbeiter wichtig!
BEM Gespräch Es soll im BEM Gespräch geklärt werden, ob die Erkrankung mit der betrieblichen Arbeitssituation den Arbeitsmitteln der Arbeitsumgebung im Zusammenhang stehen
Wünsche und Befürchtungen des Mitarbeiters sollen ernst genommen und besprochen werden (Selbstbestimmungsrecht stärken) Krankheitsbedingte Einschränkungen sind zu erfragen. Bei einem notwendigen Arbeitsplatzwechsel sind z.b. Qualifikation und Stärken zu ermitteln.
BEM Gespräch Ziele und Vorstellungen des Mitarbeiters sollen geklärt werden. Mögliche Maßnahmen werden besprochen und veranlasst. Bei Bedarf sollen Fördermöglichkeiten bei dem zuständigen Rehabilitationsträger beantragt werden.
Während der Maßnahmen zum Beispiel einer Wiedereingliederung soll der Mitarbeiter begleitet werden, damit Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können.
BEM Gespräch In dem Gespräch muss der Mitarbeiter seine Diagnosen nicht benennen, aber die gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz. Ziel ist die Feststellung notwendiger Veränderungen und Anpassungen am Arbeitsplatz.
Beteiligung der Interessenvertretung: Strukturell Überwachen und einhalten des Prozesses und der Vereinbarungen Individuell BEM-Gesprächsbeteiligung bei schwerbehinderten Beschäftigten Unterstützungsgespräch (Selbstverständnis) Möglichkeiten und Maßnahmen Umsetzung und Begleitung Abschlussgespräch
Stolperstein Datenschutz? 1. Krankenrückkehrgespräche sind keine BEM-Gespräche: Sie verstoßen gegen dass Bundesdatenschutzgesetz (vgl. Eberhard Kiesche) 2. Informationsrecht der Interessenvertretungen: ist geregelt seit dem BAG Urteil 1 ABR 46/10 vom 7.2.2012 Dem Betriebsrat ist Quartalsweise ein Verzeichnis der Mitarbeiter zukommen zu lassen, die in die BEM-berechtigt sind. Der Datenschutz steht dem nicht im Weg. Begründung: keine Gesundheitsdaten sondern Krankenzeiten.
Ein gut gemachtes und im Ergebnis erfolgreiches BEM Win-win-Situation Betriebliches fördert die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten Das Betriebsklima verbessert sich Fehlzeiten gehen zurück Kosten sinken die Arbeitszufriedenheit steigt Der Arbeitgeber präsentiert sich als fairer und weit blickender Partner
Das BEM ist eine Aufgabe des Arbeitgebers, erfordert jedoch Teamarbeit. Denn es soll im Dialog mit allen Beteiligten entwickelt und umgesetzt werden. Das heißt den Beschäftigten gilt die ganze Fürsorgepflicht und die sollten alle Beschäftigte annehmen und einfordern!
Vielen Dank für Ihr Interesse! Arbeit und Leben Hamburg e.v. Beratungsstelle handicap Besenbinderhof 60 20097 Hamburg Dr. Regina Richter, FON: 040 28 40 16-59 handicap@hamburg.arbeitundleben.de www.hamburg.arbeitundleben.de