Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 152 16. 06. 2016 Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Der Weg ins Studium für Flüchtlinge Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Plätze und Mittel zur fachlichen und sprachlichen Vorbereitung an welchen Studienkollegs und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen Auslandsdiensts (DAAD) in diesem Jahr und in den kommenden Jahren bis 2019 finanziert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln); 2. über welche Kapazitäten und deren Auslastung die drei Studienkollegs Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz vor dieser zusätzlichen Maßnahme des Bundes verfügten und wie diese grundsätzlich finanziert werden; 3. ob und wenn ja in welcher Höhe und ab wann das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, ergänzend zu den Bundesmitteln eigene Mittel für Sprachmaßnahmen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen; 4. ob es den Bedarf und damit Initiativen oder Überlegungen für die Einrichtung weiterer Studienkollegs in Baden-Württemberg möglicherweise auch in der Kooperationsform Public Private Partnership (PPP) gibt; 5. ob sie ergänzend eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Hochschulen für besondere Beratungsangebote für die studierfähigen Flüchtlinge vor und im Studium plant; Eingegangen: 16. 06. 2016 / Ausgegeben: 19. 07. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
6. wie eine flächendeckende Lösung für die Lücke zwischen Integrationskurs und Hochschulsprachprüfung in Baden-Württemberg unter Einbeziehung der Studienkollegs und der Hochschulen aussehen könnte und ob entsprechende Szenarien bereits diskutiert werden oder sich gar in Erprobung an ausgewählten Standorten befinden; 7. welche Hochschulen in Baden-Württemberg in welcher Form mit dem Social Start up Kiron Open Higher Education kooperieren und auf welche Art und Weise diese Hochschulen in Zukunft Studienleistungen anerkennen wollen, die die Studierenden zum größten Teil in sogenannten Massive Open Online Courses (MOOCs) von US-amerikanischen Universitäten erbringen; 8. in welchen konkreten Notlagen und in welcher Gesamthöhe der im Januar 2015 eingerichtete Notfonds für finanzielle Überbrückungshilfen für Studierende aus Krisengebieten bis heute bereits Anwendung fand. 16. 06. 2016 Rolland, Rivoir, Dr. Schmid, Gall, Hinderer SPD Begründung Viele der studierwilligen Flüchtlinge in Baden-Württemberg bringen die für ein Studium notwendige akademische Qualifikation mit und auch eine hohe Motivation zum Hochschulstudium. Allerdings fehlen in fast allen Fällen die erforderlichen Sprachkenntnisse. Zulassungsvoraussetzung für ein Bachelor-Studium an einer deutschen Hochschule ist u. a. der Sprachtest OnDaF (Online-Einstufungstest für Deutsch als Fremdsprache), der Deutschkenntnisse auf B2/C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens abfragt. Die obligatorischen Integrations-Deutschangebote für Migranten und Flüchtlinge erreichen in der Regel aber maximal B1-Niveau. Das Land fördert im Rahmen seines Programmes Chancen gestalten Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen bzw. über die VwV Deutsch für Flüchtlinge zwar auch Sprachkurse auf B2/C1 Niveau, aber nicht als Schwerpunkt. Deshalb werden zusätzliche Angebote für den Ausbau von Deutschkursen für studierfähige Flüchtlingen von vielen Seiten (Deutscher Hochschulverband, Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg), insbesondere auch der Ausbau des Angebots der Studienkollegs gefordert. Diese bereiten junge Erwachsene mit einem internationalen Schulabschluss auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vor. Im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdiensts finanziert der Bund jährlich bis zu 2.400 Plätze in Studienvorbereitungskursen für studierfähige Flüchtlinge. 2
Stellungnahme Mit Schreiben vom 11. Juli 2016 Nr. 7624.6/157/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Plätze und Mittel zur fachlichen und sprachlichen Vorbereitung an welchen Studienkollegs und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen Auslandsdiensts (DAAD) in diesem Jahr und in den kommenden Jahren bis 2019 finanziert werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln); Zu 1.: Den drei staatlichen Studienkollegs in Baden-Württemberg wurden im Rahmen des Integra-Programms 2016 bisher Mittel in Höhe von insgesamt 115.000 Euro für 25 Plätze bewilligt. Die Plätze werden nach dem aktuellen Antrags- und Bewilligungsstand für die kommenden Jahre bis 2019 auf jährlich 40 Plätze anwachsen. Außerdem wurden folgenden Hochschulen des Landes Mittel über insgesamt 853.000 Euro für 258 Plätze zur Umsetzung von Maßnahmen der fachlichen und sprachlichen Studienvorbereitung bewilligt: Hochschule Biberach, Universität Freiburg, Pädagogische Hochschule Freiburg, Universität Heidelberg, Hochschule Heilbronn, Universität Konstanz, Universität Mannheim, Hochschule Offenburg, Hochschule Pforzheim, Hochschule Reutlingen, Universität Stuttgart, Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), Hochschule für Technik Stuttgart, Universität Hohenheim, Universität Tübingen, Universität Ulm. Eine Aufgliederung der einzelnen Fördersummen pro Hochschule ist aufgrund der Vorgaben des Mittelgebers DAAD nicht möglich. Die Angaben beziehen sich auf die erste Ausschreibung des Integra-Programms mit Antragsschluss im Februar 2016. Für die kommenden Jahre wird es auch von den jeweiligen Ausschreibungsmodalitäten abhängen, wie sich die Bewilligungssummen und die Anzahl von Plätzen entwickeln werden. 2. über welche Kapazitäten und deren Auslastung die drei Studienkollegs Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz vor dieser zusätzlichen Maßnahme des Bundes verfügten und wie diese grundsätzlich finanziert werden; Zu 2.: Die Studienkollegs haben nach den zuletzt verfügbaren Daten (2014) Kapazitäten für 386 Teilnehmende zur Hinführung auf die Feststellungsprüfung (klassische Studienkollegs), die voll ausgelastet sind. Die Finanzierung der drei klassischen Studienkollegs in Baden-Württemberg erfolgt aus Landesmitteln, die im Einzelplan 14 des Staatshaushaltes veranschlagt sind. Darüber hinaus bieten die Studienkollegs Heidelberg und Karlsruhe Propädeutika und Sprachkurse an. Diese Angebote werden teilweise über Teilnehmerbeiträge finanziert. 3. ob und wenn ja in welcher Höhe und ab wann das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, ergänzend zu den Bundesmitteln eigene Mittel für Sprachmaßnahmen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen; Zu 3.: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage an dieser Stelle allein auf Sprachkurse für ein angestrebtes Hochschulstudium bezieht. 3
Wichtig ist hierbei zunächst, wie viele Mittel die Hochschulen aus dem vom Bund finanzierten Integra-Programm erhalten werden. Insbesondere werden hierfür die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde im Rahmen des Integra-Programms für das Jahr 2016 mit Bewerbungsfrist zum 30. Juni 2016 abzuwarten und auszuwerten sein. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage eines möglichen ergänzenden Finanzierungsbedarfes seitens des Landes zu gegebener Zeit erneut geprüft werden. 4. ob es den Bedarf und damit Initiativen oder Überlegungen für die Einrichtung weiterer Studienkollegs in Baden-Württemberg möglicherweise auch in der Kooperationsform Public Private Partnership (PPP) gibt; Zu 4.: Das Wissenschaftsministerium beobachtet in Abstimmung mit den Hochschulen die Entwicklungen an den Studienkollegs, um einen eventuellen Bedarf für eine Ausweitung der Kapazitäten rechtzeitig zu erkennen. Überdies wurde im Jahr 2016 an der staatlich anerkannten Karlshochschule International University, Karlsruhe die Einrichtung eines privaten Studienkollegs durch das Wissenschaftsministerium genehmigt. 5. ob sie ergänzend eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Hochschulen für besondere Beratungsangebote für die studierfähigen Flüchtlinge vor und im Studium plant; Zu 5.: Im April 2015 erfolgte die Ausschreibung von Regionalen Koordinator/-innenstellen, die in jedem der vier Regierungsbezirke des Landes für die Beratung der Ansprechpersonen für Flüchtlinge an den Hochschulen zur Verfügung stehen. Die Positionen werden vom Wissenschaftsministerium finanziert und konnten zum Februar 2016 besetzt werden. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren spielen eine wichtige Rolle als Beratungsinstanz und Multiplikatoren im Sinne einer besseren Vernetzung zwischen den beim Thema Studium von Flüchtlingen relevanten Akteuren. Die Hochschulen sind im Umgang mit internationalen Studierenden sehr erfahren. Schwierigkeiten bereiten derzeit insbesondere sich ändernde bundesgesetzliche Regelungen, für die die Hochschulen einen besonderen Beratungsbedarf geltend machen. Das Wissenschaftsministerium sieht einen zusätzlichen Beratungsbedarf, prüft jedoch noch, ob hier eine flächendeckende Lösung oder einzelfallbezogene Hilfe sinnvoller erscheint. 6. wie eine flächendeckende Lösung für die Lücke zwischen Integrationskurs und Hochschulsprachprüfung in Baden-Württemberg unter Einbeziehung der Studienkollegs und der Hochschulen aussehen könnte und ob entsprechende Szenarien bereits diskutiert werden oder sich gar in Erprobung an ausgewählten Standorten befinden; Zu 6.: Das Wissenschaftsministerium und die Hochschulen entwickeln und verwirklichen (unter anderem im Rahmen des Integra-Programms) Lösungen im Sinne der Fragestellung. Die Frage, wie hochschulische Angebote mit der gesetzlich geforderten Teilnahme von Geflüchteten an Integrationsmaßnahmen verbunden werden können, wird wesentlich durch Bundesgesetze geregelt. Die Länder haben deshalb Lösungsvorschläge über den Bundesrat und die Kultusministerkonferenz (KMK) eingebracht, um eine optimale Verzahnung der Angebote zu erreichen. Baden- Württemberg kommt als Vorsitzland in der für Fragen des Hochschulstudiums von Flüchtlingen eingerichteten KMK-Arbeitsgruppe dabei eine besondere Rolle zu. 4
7. welche Hochschulen in Baden-Württemberg in welcher Form mit dem Social Start up Kiron Open Higher Education kooperieren und auf welche Art und Weise diese Hochschulen in Zukunft Studienleistungen anerkennen wollen, die die Studierenden zum größten Teil in sogenannten Massive Open Online Courses (MOOCs) von US-amerikanischen Universitäten erbringen; Zu 7.: Dem Wissenschaftsministerium ist als einzige formale Kooperation das Memorandum of Understanding der Kiron Open Higher Education mit der Hochschule Heilbronn für bis zu vier angehende Studierende im Bereich International Business and lntercultural Studies (IBIS) bekannt. Über Einzelheiten der Anerkennung der Studienleistungen ist dem Wissenschaftsministerium bisher nichts bekannt. Das Ministerium ist in Kontakt mit der Kiron Open Higher Education und prüft die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit baden-württembergischen Hochschulen. 8. in welchen konkreten Notlagen und in welcher Gesamthöhe der im Januar 2015 eingerichtete Notfonds für finanzielle Überbrückungshilfen für Studierende aus Krisengebieten bis heute bereits Anwendung fand. Zu 8.: Seit dem 1. Januar 2015 können die staatlichen Hochschulen Baden-Württembergs Anträge auf Überbrückungsleistungen für in Not geratene ausländische Studierende an das Wissenschaftsministerium richten. Die betroffenen Studierenden müssen sich grundsätzlich in einem Vollstudium befinden. Der Fond wurde bislang ausschließlich von Studierenden aus Krisengebieten genutzt, bei denen aufgrund der Geschehnisse in ihren Heimatländern die finanzielle Unterstützung ihrer Familien, die in der Heimat leben, weggefallen ist. Seit Einführung dieser Unterstützungsleistung wurden Mittel i. H. v. insgesamt rund 26.000 bewilligt. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5