Ferienarbeit Kurzinformationen für Jugendliche und Arbeitgeber

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Transkript:

Ferienarbeit Kurzinformationen für Jugendliche und Arbeitgeber

Sicherheit ist erstes Gebot. Unfälle werden meistens an den ersten Arbeitstagen verursacht. Jugendliche Ferienjobs bieten Gelegenheit, - erste Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln - eigene Fähigkeiten zu testen - Verantwortung zu übernehmen Beachte aber folgende Punkte: Besprich Deine Pläne mit den Eltern. Triff mit dem Arbeitgeber genaue Abmachungen über Arbeitszeit, Lohn, Tätigkeit usw. (mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag). Lass Dich gut instruieren. Es geht um Deine Arbeit und um Deine Sicherheit. Unfälle werden meistens in den ersten Arbeitstagen verursacht. Arbeitest Du während mindestens 8 Wochenstunden, so bist Du gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Bei weniger als 8 Wochenstunden hast Du für Nichtberufsunfälle keinen Versicherungsschutz. Arbeitgeber Zeigen Sie dem Jugendlichen vor der Anstellung den Arbeitsplatz und sprechen Sie die Arbeitsbedingungen mit ihm ab. Sicherheit ist erstes Gebot. Zu Beginn einer Anstellung ist das Unfallrisiko am höchsten. Bei Ferienjobbern ist eine gute Arbeitsinstruktion besonders wichtig. Für die Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren benötigen Sie in den meisten Kantonen eine Bewilligung. (Ausnahmen: AI, AR, GL, GR, LU, NE, SG, SH, SZ, ZG ). Dem kantonalen Arbeitsinspektorat müssen Sie einen Altersausweis des Jugendlichen vorlegen können. Für ausländische Ferienjobber benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung der Fremdenpolizei.

Bestimmungen über Ferienjobs nach Arbeitsgesetz Alter Arbeiten Jugendliche unter 13 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. maximale Arbeitszeit Wochentage Zeitraum für die tägliche Arbeit 13 ab 13 Jahren erlaubt: - leichte Arbeiten - Botengänge - Handreichungen beim Sport pro Tag: 3 Std. pro Woche: 15 Std. (während der ganzen Schulferien) An Werktagen Ausnahmsweise sonntags für Handreichungen beim Sport Zwischen 6 und 20 Uhr innerhalb von 12 Stunden Tägliche Ruhezeit 12 Stunden 14 15 16-17 unter 16 Jahren verboten: *) - Arbeiten mit heftigen Erschütterungen - Arbeiten mit Schweiss- oder Schneidbrennern - Sortieren von Altmaterial - Arbeiten bei grosser Hitze oder Kälte - Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten - Bedienen von Gästen im Gastgewerbe - Arbeiten in Kinos, Zirkussen und Schaustellungsbetrieben unter 18 Jahren verboten: *) - Bedienen von Gästen in Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken oder Bars pro Tag: 8 Std. pro Woche: 40 Std. (während der halben Feriendauer von mindestens 3 Wochen) Höchstens wie erwachsene Arbeitnehmer, aber nicht über 9 Stunden pro Tag 45 Stunden pro Woche in industriellen Betrieben und Büros, 50 Stunden in übrigen Betrieben An Werktagen An Sonntagen nur in nichtindustriellen Betrieben, wo Sonntagsarbeit üblich ist Zwischen 6 und 20 Uhr innerhalb von 12 Stunden Tägliche Ruhezeit 12 Stunden Zwischen 6 und 22 Uhr innerhalb von 12 Stunden Ab 20 Uhr bewilligungspflichtig Tägliche Ruhezeit 12 Stunden 18 unter 19 Jahren verboten: *) - Bedienung von Maschinen oder Betriebseinrichtungen, die mit Unfallgefahren verbunden sind oder Jugendliche übermässig beanspruchen - Arbeiten, die mit Brand-, Explosions-, Unfall- oder Erkrankungsgefahren verbunden sind - Untertagarbeiten *) Allenfalls weitere Einschränkungen durch die kantonalen Schulgesetze.

Auskunft und Beratung AG Amt für Wirtschaft und Arbeit 062 835 16 80 AI Kantonales Arbeitsinspektorat 071 353 61 11 AR Kantonales Arbeitsinspektorat 071 353 61 11 BE Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 031 633 58 10 BL Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 061 826 77 77 BS Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 061 267 81 81 FR Département de l industrie, du commerce GE et de l artisanat 026 305 24 72 Office cantonal de l inspection et des relations du travail 022 319 28 50 GL Arbeitsinspektorat 055 646 60 00 GR Kantonales Arbeitsinspektorat 081 257 23 56 JU Service des arts et métiers et du travail 032 420 52 30 LU Amt für Industrie, Gewerbe und Handel 041 228 61 64 NE Service de l inspection et de la santé au travail 032 889 68 40 NW Kantonales Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamt 041 618 76 53 OW Amt für Arbeit, Technische Inspektorate 041 666 63 36 SG Amt für Wirtschaft 071 229 31 11 SH Kantonales Arbeitsinspektorat 052 632 74 82 SO Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit 032 627 94 27 SZ Kantonales Arbeitsinspektorat 041 819 16 30 TG Amt für Wirtschaft und Arbeit / Arbeitsinsp. 052 724 28 85 TI Ufficio dell ispettorato del lavoro 091 814 30 85 UR Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 041 875 24 04 VD Inspection cantonale du travail 021 316 61 31 VS Service social de protection des travailleurs et des relations du travail 027 606 74 00 ZG Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit 041 728 55 20 ZH Amt für Wirtschaft und Arbeit 01 315 73 11 Für rechtliche Fragen: seco-direktion für Arbeit Arbeitsbedingungen 031 322 29 48 www.seco-admin.ch Für Versicherungsfragen: Suva 0848 820 820 www.suva.ch Bundesamt für Sozialversicherung 031 322 90 11 www.bsv.admin.ch

Informiere Dich gründlich! Es lohnt sich. Bestellnummer 2719.d 06.01