Palliativmedizin. Palliativmedizin und Sterbebegleitung. in der ambulanten Versorgung. würdig leben bis zuletzt - Sterben als Teil des Lebens

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Transkript:

Palliativmedizin und Sterbebegleitung in der ambulanten Versorgung würdig leben bis zuletzt - Sterben als Teil des Lebens Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung der Schmerzen, anderer Krankheitsbeschwerden, psychologischer, sozialer und spiritueller Probleme höchste Priorität besitzt. ---- Therapiezieländerung! 1

Juristische Begriffe Aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen,nach 216 StGB gesetzlich verboten! Beihilfe zum Suizid: Bereitstellung des Mittels zum Suizid nicht strafbar; wider ärztlichen Ethos berufsrechtliche Konsequenzen Passive Sterbehilfe: Sterben lassen, im Wesentlichen auf Wunsch des Patienten, nicht strafbar Indirekte Sterbehilfe: Therapie am Lebensende lt. Bundesärztekammer nicht zu definieren, da kein unmittelbarer Zusammenhang von Schmerzmittelgabe und Eintritt des Todes Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung Präambel : 7.05.2004 Ablehnung der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid Selbstbestimmungsrecht des Patienten betont Basisbetreuung :z.b. menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Linderung von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit, Stillen von Hunger und Durst Medizinische Behandlung: kann in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen werden; Änderung d. Therapieziels von kurativer zu palliativer Behandlung I. Absatz: wahrheitsgemäße Unterrichtung des Patienten auf vorhandene Ängste wird eingegangen es ist ärztliche Aufgabe mit den Angehörigen zu sprechen II. Absatz : Änderung des Behandlungszieles bei absehbarem Sterben und auf Wunsch des Patienten --- Überleitung in Palliative Maßnahmen in Zweifelsfällen Teamberatung 2

III. Absatz: schwerste cerebrale Schädigung bedeutet nicht zwingend im Sterbeprozess zu sein, daher lebenserhaltende Maßnahmen grundsätzlich geboten IV. Absatz: den Wunsch des einwilligungsfähigen Patienten achten Ablehnung der Behandlung durch den Patienten bindend sofern die konkrete Situation derjenigen entspricht, die der Patient in der Verfügung beschrieben hat der mutmaßliche Wille ist juristisch bindend: seine früheren Äußerungen, seine Lebenseinstellung, seine religiöse Überzeugung, seine Haltung zu Schmerzen und zu schweren Schäden V. Absatz : Widersprechen sich Ärztliche Indikation und Patientenwillen, muss die Entscheidung über das Vormundschaftsgericht getroffen werden Patientenverfügung Gültigkeitsbedingungen: - Einwilligungsfähigkeit bei Abfassung Formalien: formlos - Beglaubigung nicht notwendig - keine zeitlichen Fristen - Widerruf jederzeit und formlos Inhalt: - Therapiebegrenzung - Einforderung strafrechtlich verbotener Handlungen nicht möglichm 3

Die Patientenverfügung ist vor allem eine Kommunikationshilfe. Sie ist für Patient, Angehörige und Ärzte Anlass, über den Therapieumfang nachzudenken und in einen Dialog miteinander zu treten Die Patientenverfügung sollte mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden Bundesärztekammer 2007 Flussdiagramm zur Frage der Therapieziel-Änderung, LMU München 4

Bedürfnisse und Wünsche sterbender Menschen nach Hause kommen nicht allein gelassen werden Selbstbestimmungsrecht Fragen nach dem Sinn des Lebens ohne Schmerzen und ohne Entstellungen zu leben ---- excellence in symptom control Symptomkontrolle Schmerzen Erbrechen und Übelkeit Dyspnoe Eine gute Palliativmedizin versucht einer vermuteten Symptomentwicklung durch vorzeitigen Behandlungsbeginn zuvorzukommen (antizipatives Handeln und nicht ( Krisenintervention Größtmögliche Sicherheit aber auch Autonomie für das Betreuungsnetz vor Ort Verzicht auf belastende, unnütze Therapiemaßnahmen Keine Diagnostik ohne Konsequenz 5

1.) Schmerzen rechtzeitiger Einsatz von Morphin!! Therapieplan mit Angabe von Einnahmezeiten bei Neueinstellung/Umstellung Schmerzskala bei Durchbruchschmerzen Add-on-Analgetikum Cave: Obstipation (keine Toleranzentwicklung!) während das Antiemetikum nach ca. 3 Wo wieder abgesetzt werden kann Morphinpflaster nicht bei Kachexie u. Ikterus!!! bei fehlender Schmerzeinstellung : - Kombination mit Coanalgetika suchen - Opioidrotation bzw. Änderung der Applikation Knochenschmerzen Coanalgetika - NSAR Kortikoide Bisphosphonate viszerale Schmerzen Kapselschmerz d. Leber, Milz neuropathische Schmerzen Myalgie - Metamizol Butylscopolamin - Kortikoide - Antikonvulsiva Antidepressiva - Tetrazepam,Flupirtinmaleat Nicht der Schmerz, sondern der Mensch, der Schmerzen hat muss behandelt werden!! Merke: Sorgen, Trauer, Angst, Isolation aber auch Schlafmangel und Langeweile senken die Schmerzschwelle und führen zu stärkerer Schmerzwahrnehmung 6

2.) Erbrechen und Übelkeit Ursachen : gastrointestinal, cerebral, metabolisch, medikamentös, toxisch, psychisch Erste Maßnahmen: Absetzen aller verzichtbaren Medikamente, Frischluft, angenehme Düfte, kleine ( keine ) Mahlzeiten Gastrale Stase, funktionelle Obstruktion - Metoclopramid Domperidon GI-Obstruktion - Dimenhydrinat Haloperidol Erhöhter intrakranieller Druck - Dexamethason Dimenhydrinat Metabol., chem. Ursachen ( Hyperkalziämie, Urämie; Opioide, Digitalis) Chemotherapie psychisch Schluckauf - Haloperidol Levomepromazin - Ondansetron Dexamethason - Levomepromazin - Metoclopramid Levomepromazin Nifedipin (Entspannung ( Zwerchfells.d 7

3.) Dyspnoe Atemnot ist das, was der Patient sagt, nicht das, was wir messen! In der Agonie bei 90% veränderte Atmung Todesrasseln : keine Atemnot! - Für die Angehörigen sehr belastend - Therapie: Buscopan 4-5Amp. sc., Scopolamin sc /Pflaster Absaugen meist ohne Effekt!! Durch Flüssigkeitszufuhr in der Agonie wird der Sterbeprozess infolge Zunahme von Pleuraerguss, Aszites und Todesrasseln erschwert! Therapie : - allgemein : Ruhe und Lagerung Atemanleitung Fenster auf Ablenkung Ätherische Öle Ventilator - Bedarfsmedikamente : Tranquilizer (Lorazepam, Midazolam) Opiate (10mg Morphin bzw. 20- ( Tagesdosis 50mg der Neuroleptika ( (Levomepromazin Steroide ( (Dexamethason Der Palliativ Notfallkoffer ( Tr. Morphin ( ret. oral, Amp., ( Supp Laxantien ( z.b.: Dulcolax Tr.+ Dexamethason Metamizol Lorazepam (sublingual) u./o. Midazolam Haloperidol u./o. Levomepromazin Dimenhydrinat u. Metoclopramid 8

(. Amp Butylscopolamin ( mindestens 5 Antikonvulsiva ( Gabapentin, Carbimazol) ( Doxepin Antidepressiva ( Amitriptylin, Furosemid zusätzlich: Urinkatheter, NaCl 500ml, Abocath Merke: fast alle in der Palliativmedizin notwendigen Medikamente sind sc. zu verabreichen! Wie kann der Mensch heute würdig w sterben? 95 % der Beschwerden lassen sich medikamentös und durch ausführliche Gespräche mit den Patienten und ihren Angehörigen sowie durch Schaffung einer ruhigen und sicheren Atmosphäre behandeln!... wenn wenn Ärzte die Diagnose Sterben stellen und der Betroffene damit die Chance erhält seine Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. und Ärzte durch Wahrhaftigkeit in der Kommunikation Entscheidungsräume schaffen wenn alle Beteiligten anerkennen, dass die Bedürfnisse des Sterbenden im Mittelpunkt stehen und Sterbebegleitung in einem gleichberechtigten multiprofessionellen Team gelebt wird 9

wenn ein gesunder Umgang mit Nähe und Distanz gepflegt wird und eigene Ressourcen gesucht werden ( Supervision, Rituale, Seelsorge,...) wenn in schwierigen Begleitungssituationen Fallbesprechungen bzw. Round-table-Gespräche mit allen Beteiligten durchgeführt werden wenn wir alle vorhandenen ambulanten Strukuren zu einer ambulanten Palliativversorgung vernetzen... 0179/ 8120106 rund um die Uhr Februar 2007 V A P H V Vernetzte Ambulante Palliativ Hospizliche Versorgung Sterbebegleitung ist eine erfahrungsvolle, intensive Auseinandersetzung mit dem Leben 10

Sterbebegleitung ist Haltung, Kompetenz und Erfahrung Dr.E. KüblerK bler- Ross denn... 11