380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee. ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse

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Transkript:

380/110-kV-Leitung (Altenfeld) Landesgrenze Redwitz Alternativenprüfung Bereich Froschgrundsee ANHANG 1: Sichtbarkeitsanalyse 25

Seite 1 Sichtbarkeitsanalyse Froschgrundsee Vergleich der Trassenvarianten Ost und Trassenvarianten West 1 Methode Sichtbarkeitsanalyse Generell dient die Sichtbarkeitsanalyse dazu, die Sichtbarkeit der Freileitung zu simulieren und visuell beeinträchtigte Bereiche zu ermitteln. Die visuell beeinträchtigte Fläche ist kleiner als das gesamte Untersuchungsgebiet, denn innerhalb von bebauten Bereichen oder mit hohen Gehölzen (sogenannte sichtverstellende Elemente) bestandenen Flächen sind die Maste einer Freileitung in der Regel nicht sichtbar. Gleiches gilt für die sichtverschatteten Bereiche. Für die Sichtbarkeit bzw. die Sichtverschattung spielt außerdem das Relief eine bedeutende Rolle. Methode von PAUL et al (2004) mit einigen Modifikationen (s.u.). Sie erfolgt computergestützt mit der Software Visibility Analyst der Firma ECOGIS unter Verwendung digitaler Daten, die mit Einsatz des GIS verarbeitet werden. An digitalen Daten gehen in die Berechnung ein: Ein digitales Geländemodell mit einer einheitlichen Rasterweite von 25 m (DGM 25). Daten zu relevanten sichtverstellenden Strukturen (Waldflächen, Gehölzen und Siedlungsflächen). Diesen Strukturen werden Strukturhöhen zugewiesen, diese beträgt für Wälder 25 m, für Gehölze 5 m und für Siedlungs- und Gewerbeflächen 9 m. Die sichtverstellenden Strukturen wurden auf Grundlage des digitalen Landschaftsmodells (DLM) ermittelt bzw. im engeren Umfeld der Freileitung (600 m Korridor) aus der Biotopkartierung entnommen. Die Pfeiler der ICE-Brücke wurden als sichtverstellende Elemente berücksichtigt. Ebenso wurde die Aufschüttung für die ICE-Trasse westlich des Pöppelholzes, die im DGM noch nicht enthalten ist, berücksichtigt. Digitale Daten zu Standort und Masthöhen der Freileitungsmaste. Um die Strukturhöhen ausreichend genau abbilden zu können, wird das DGM25 erst in eine Rasterweite von 10 m umgerechnet (interpoliert) und dann um die Strukturhöhen erhöht. Die Sichtbarkeitsanalyse geht von dem Standort eines Betrachters aus. Jede Rasterzelle des interpolierten und um die Strukturhöhen erweiterten Geländemodells stellt einen Betrachterstandort dar. Als Standort des Betrachters wird folglich das Zentrum eines Rasterfelds der Größe 10 x 10 m zugrunde gelegt. Für jeden Betrachterstandort wird nun beurteilt, ob die Masten sichtbar sind. Ausgenommen sind hiervon allerdings jene Rasterzellen, die innerhalb einer sichtverstellenden Struktur liegen, für diese wird generell davon ausgegangen, dass die Masten nicht sichtbar sind.

Seite 2 Abb. 1: Sichtverschattung Die Eindrucksstärke an einem beliebigen Punkt im Untersuchungsraum hängt von mehreren Faktoren ab, die in die Sichtbarkeitsanalyse einbezogen werden. Einflussfaktoren auf die Eindrucksstärke sind: Höhe der Maste Sichtbarer Anteil der Maste Anzahl der sichtbaren Masten Entfernung Wie diese Einflussfaktoren im Programm umgesetzt werden, ist in Tab. 1 aufgeführt.

Seite 3 Einflussfaktoren Sichtbarkeit Umsetzung in der Sichtbarkeitsanalyse Sichtverschattung visuell beeinträchtigte Fläche Höhe der Maste Masthöhenindex i H Sichtbarer Anteil der Maste Identifikationsfaktor partielle (partielle Sichtverschattung) Sichtbarkeit i p Anzahl der sichtbaren Maste Identifikationsfaktor Mehrfachsichtbarkeit i M Entfernung Funktion der Eindrucksstärke w i Ergebnis: Eindrucksstärke ausgedrückt als Eingriffsfläche E R Tab. 1: Einflussfaktoren auf die Sichtbarkeit Abb. 2: Abhängigkeit der Eindrucksstärke der Freileitungsmaste von der Entfernung 2 Ergebnis Sichtbarkeitsanalyse Im Bereich Froschgrundsee soll die geplante 380-kV-Leitung parallel zu einer vorhandenen ICE-Talbrücke über den Froschgrundsee geführt werden. Hierfür sind zwei Varianten ausgearbeitet: Variante A1 (West) verläuft auf der nordwestlichen Seite der ICE-Talbrücke, Variante A2 (Ost) auf der südöstlichen Seite. Bei beiden Varianten wird das Tal der Itz, in dem sich der Froschgrundsee aufgrund des zum Zwecke des Hochwasserschutzes angelegten Dammes entwickelt hat, mit einem Spannfeld überspannt. Die dazugehörigen Maste werden jeweils auf den gegenüberliegenden höheren Lagen errichtet.

Seite 4 Aus dem Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse lässt sich folgendes ableiten: Das Südostufer des Froschgrundsees hat für die Erholung eine besondere Bedeutung. Es befinden sich am Südostufer ein Aussichtspunkt und ein Café, von denen aus sich ein weiter Blick über den Froschgrundsee und auf die den See überspannende ICE-Talbrücke bietet. Die Eindrucksstärke ist bei Trassenvariante A2 (Ost), wie nicht anders zu erwarten, größer als bei Trassenvariante A1 (West), allerdings sind die Unterschiede nicht gravierend, nämlich mittlere Stärke bei A1 und mittlere-hohe Stärke bei A2. Der Ostrand von Weißenbrunn liegt am nächsten an der geplanten Freileitung. Die abschirmende Wirkung der vorhandenen Gehölze und des Reliefs spiegeln sich im Ergebnis der Sichtbarkeitsanalyse wider. Für beide Varianten wurde eine eher geringe Eindrucksstärke am Ortsrand ermittelt. Beide Varianten unterscheiden sich kaum. Die Eindrucksstärke in der Feldmark nördlich Weißenbrunn ist bei beiden Varianten etwa gleich groß, hier bietet keine Variante einen entscheidenden Vorteil. Deutliche Unterschiede sind im Bereich der offenen Hanglagen südlich Weißenbrunn zu erkennen: Hier ist die Variante A2 (Ost) deutlich günstiger als Variante A1 (West). Die Bereiche mit hoher Eindrucksstärke sind wesentlich kleiner. Hier macht sich die abschirmende Wirkung der Aufschüttung für die ICE-Trasse bemerkbar. Für das Sportheim am Westrand des Pöppelholzes ist die Westvariante eindeutig günstiger. 3 Quellen PAUL, U., UTHER, D., NEUHOFF, M., WINKLER-HARTENSTEIN, K., SCHMIDTKUNZ, H., GROßNICK, J. (2004): GIS-gestützes Verfahren zur Bewertung visueller Eingriffe durch Hochspannungsfreileitungen Herleitung von Kompensationsmaßnahmen für das Landschaftsbild. Naturschutz und Landschaftsplanung 35 (5), S. 139 144.