Vorlage Nr. 2/ FB 6/Strede - Rees, den
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- Martin Kappel
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1 Vorlage Nr. 2/ FB 6/Strede - Rees, den Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe Zur Entscheidung Geplante 110-/380 kv-hochspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Bundesgrenze (Doetinchem/NL) der RWE Transportnetz Strom GmbH Hier: Raumordnungsverfahren In der Fachausschusssitzung am hat die Verwaltung mitgeteilt, dass das NL- Raumordnungsverfahren mit Offenlegung erfolgt ist, aber das Verfahren auf deutscher Seite noch aussteht. Mit Schreiben vom sind die Unterlagen nunmehr von der Bez.- Regierung Münster vorgelegt worden. Die Offenlegung der Planunterlagen erfolgt vom , die Kommunen müssen Ihre Stellungnahme bis zum vorlegen. Zur Sitzung sind Vertreter der Amprion GmbH sowie der Bez.-Reg. Münster eingeladen worden, um die Planung zu erläutern und Fragen zu beantworten. Das Vorhaben ist von der Landesplanung entsprechend dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Vorhaben von energiewirtschaftlicher Notwendigkeit und vordringlichem Bedarf eingestuft worden. Das Vorhaben hat eine Streckenlänge von 34,9 km und es wird ein Planungskorridor von 400 m Breite zugrunde gelegt. Die Hochspannungsfreileitung wird in folgender Bauausführung realisiert: Neubau in vorhandenem Trassenraum nach Rückbau einer vorhandenen Leitung (km 17,5 21,5 Bereich Wittenhorst, km 24,5 29 Bereich Herken- Millingen/Stadtgebietsgrenze Isselburg) Neubau außerhalb bestehender Trassenräume ( km 21,5 24,5 Bereich Haldern), oder Zubeseilung auf vorhandene Mastgestänge (nicht im Stadtgebiet Rees). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich Monate Dauer in Anspruch nehmen. Es ist beabsichtigt, mit der Maßnahme ab Sommer 2012 zu beginnen. Für die Freileitung ist ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, da alle Freileitungen größer 110 kv überörtliche Bedeutung haben, wenn diese einer Planfeststellung oder Plange-
2 nehmigung bedürfen. Ziel des Raumordnungsverfahrens ist die Feststellung, ob ein Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt. Raumordnungsrelevant sind die Ziele der Entwicklungen von Siedlungen über die in den Bauleitplänen der Städte + Gemeinden hinausgehenden Räume. In der erstellten zugehörigen Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind alle Auswirkungen auf Schutzgüter untersucht und dargestellt. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung ist nicht möglich im Raumordnungsverfahren, da nur die Trassierung und nicht die direkte Linienführung mit konkret zugeordneten Flächen erfolgt. Für die geplante Leitung werden Masthöhen von m genutzt, die heutigen Masten haben eine Höhe von ca m. Zudem werden sich die erforderlichen Abstandsflächen auf beidseitig 35 m erheblich erhöhen (heute 15 m, außer entlang von Waldflächen 35 m). Für das Stadtgebiet Rees sind die folgenden 2 Planungs-/Bauabschnitte relevant. (Textauszüge aus den Planungsordnern): 3. Abschnitt: Neubau zwischen Wittenhorst und Abzweig Millingen überwiegend im Trassenraum (Länge ca. 11 km) Ab dem Pkt. Wittenhorst (noch im Stadtgebiet Hamminkeln) erfolgt im 3. Planungsabschnitt eine Bündelung der geplanten 380 kv-leitung in die Niederlande mit der bestehenden 110 kv-hochspannungsfreileitung Wesel Hüthum, die aus Altersgründen ersetzt werden muss, auf einem neuen 110/380-kV-Gestänge. Hierdurch wird ein Neubau im vorhandenen Trassenraum möglich. Ab dem Leitungspunkt Wittenhorst verläuft der Leitungskorridor bis zur Kreuzung mit der K 6 auf einer Länge von 1,1 km und weiterführend auf einer Länge von 0,2 km bis zur Kreisgrenze Wesel/Kleve(ca. km 18,6) fast ausschließlich über Ackerflächen und Grünlandbereiche in nordwestlicher Richtung. Auch dieser Leitungsabschnitt liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Die geplante Leitung verläuft dann im Kreis Kleve. Dort wird die Leitung auf einer Länge von 1,7 km bis zur Kreuzung mit der L 459 (ca. km 20,00) in nordwestlicher Richtung geführt. Im vorgenannten Teil überspannt die Leitung land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen, wobei die Durchquerung der Waldflächen Klosterheide auf einer Länge von 1,4 km erfolgt. Im bereich des Korridors liegt etwas bei km 19,5 eine sog. Fläche besonders funktionaler Prägung (ehemaliges Kloster Schledenhorst). Die geplante Leitung führt in nordwestlicher Richtung weiter und verläuft auf einer Länge von 1,2 km erneut über Agrarflächen sowie kleinflächige Gehölze, bis zur Nordwestseite des Kies- und Baggersees bei Helderloh(Meierhshof). Alle überspannten Flächen liegen in einem Landschaftsschutzgebiet. Im Zuge des Vorhabens wird die Ortschaft Haldern durch den Rückbau von ca. 2,4 km der 110 kv-leitung, die derzeit den nördlichen Siedlungsrand tangiert, entlastet. Dies wird ermöglicht durch den neuen Korridor Umgehung der Ortslage Haldern, der eine Länge von ca. 2,9 km aufweist und auf 2,7 km ein Landschaftsschutzgebiet quert. Der Korridor wird hierfür nördlich des zuvor genannten Baggersees nach Nordosten abgewinkelt. Er verläuft auf einer Länge von 1,5 km über intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen Siedlungsflächen bis zur Kreuzung mit der L 468 (ca. km 23). Hier befindet sich auch ein kleinerer Waldbereich, der gekreuzt wird. An der vorgenannten Straße wird die Leitung dann nach Nordwesten abgewinkelt und tritt westlich des Halderner Baches im Nordwesten von Haldern wieder in den Trassenraum der bestehenden Leitung ein (ca. km 24,5). In der Weiterführung in nordwestlicher Richtung werden auf einer Länge von ca. 1 km überwiegend landwirtschaftliche genutzte Flächen überspannt. Auch im vorgenannten Korridor-
3 abschnitt führt der geplante Neubau in gleicher Trassenlage an Einzelhofanlagen heran, Gebäudeüberspannungen sind aber nicht vorzunehmen. Etwa bei km 25,5 wird ein Baggersee (Baggersee bei Laakhausen) gequert. Nördlich davon verläuft der Korridor weiterhin in nordwestlicher Richtung über Acker- und Weideflächen und kreuzt etwa bei km 26,5 die Kreisgrenze Borken/Kleve. Der vorgenannte Korridor verläuft auf einer Länge von 1,2 km in einem vom Kreis Kleve festgesetzten Landschaftsschutzgebiet, das im LP Rees dargestellt ist. In der Weiterführung schneidet die Kreisgrenze zwischen Kleve und Borken und zugleich Grenze zwischen Reg.-Bezirk Düsseldorf und Münster den Korridor wiederholt. So wird die Leitung im Kreisgebiet Borken auf einer Länge von 1,2 km neu errichtet. Der Leitungsverlauf erfolgt hier im Landschaftsschutzgebiet Heelden. Überspannt werden landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen. Im Nahbereich der B 67, die in diesem Bereich ebenfalls vom Korridor gekreuzt wird (ca. km 26,5), sind einzelne Hofanlagen vorhanden. An den Trassenraum der Leitung grenzt die Umspannanlage Millingen mit dem Abzweigpunkt Millingen (ca. km 27,5) an. 4. Abschnitt: Neubau einer110-/ 80 kv-leitung zwischen Abzweig Millingen und Pkt. Isselburg-Westüberwiegend im vorhandenen Trassenraum (Länge ca. 3,6 km) Am Abzweig Millingen knickt der Korridor nach Osten ab, verläuft über landwirtschaftliche Flächenund kreuzt die A 3 (ca. km 28,8). Nach der Überquerung der A 3 verläuft der Korridor nach Norden (ca. km 29) und stößt nach einem ca. 400 langen Neubauabschnitt auf die vorhandene Trasse der Hochspannungsfreileitung Millingen Isselburg. Ab hier beginnt das Stadtgebiet Isselburg. Bislang ist in dem vorgeschalteten Verfahren (Scoping-Termin) von Seiten der Stadt mitgeteilt worden, dass anstelle der Hochspannungsfreileitung eine Erdverkabelung insbesondere in den Nahbereichen zu den bebauten Ortslagen zu berücksichtigen sei. Im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz EnLAG) von Aug ist allerdings festgelegt worden, dass eine Erdverkabelung auf der Hochspannungsebene nur für 4 Pilotprojekte errichtet oder betrieben werden kann. Damit sind weitere Forderungen aus Sicht der Verwaltung nach einer Erdverkabelung ausgeschlossen. Im Übrigen sind bei einer Erdverkabelung folgende Dinge zu berücksichtigen. Vor und hinter einer verkabelten Leitungsführung sind Übergangsstationen zu errichten, die die Größe eines Fußballfeldes haben und mit 3 m Zäunen gesichert werden. Für die Erdleitungen wird eine Trasse von 20 m 2,0m tief ausgehoben, der Boden ausgetauscht und für die Rohrgründung fester Unterbau geschaffen. Die Rohrpakete (ca. 6 Rohre mit 20 cm) werden mit Spezialmanschetten geschützt. Auf den Trassen dürfen im Anschluss keine Bäume/Sträucher gepflanzt werden. Aus der Gemeinde Raesfeld ist zu vernehmen, dass sich dort bereits die Landwirtschaft gegen die Erdverkabelung zusammenschließt, da die Bodenverhältnisse durch die Erdverkablung erheblich beeinträchtigt werden. Für das Stadtgebiet Rees ist zu betonen, dass es sich um einen Ausbau der bestehenden Trasse mit zusätzlicher Höchstspannung von 380 kv handelt. Im Ortsbereich Haldern, wo die Freileitung heute über eine bebaute Siedlungslage verläuft, ist bereits über den Antragsteller eine Trassenänderung berücksichtigt. Diese Trassenänderung verläuft nördlich des Baggersees Kathage an der Lohstraße mit nordöstlicher Richtung bis zur Isselburger Straße, ca. 500 m nördlich der Fa. Novoferm, und schwenkt dann wieder südwestlich Richtung Herkener Weg (zwischen Oostendorpshof und Weimannshof) wieder zur heutigen Trasse Richtung Empel/Millingen.
4 Bei der Trassenänderung ist aus Sicht der Stadt zu berücksichtigen, dass möglichst keine Wohnhäuser im Außenbereich überspannt werden. Zudem sollte die Freileitung so aufgestellt werden, dass im Eckbereich Lohstraße auch weiterhin der Festival/Bühnenaufbau für das regional bedeutsame Haldern-Pop-Festival gewährleistet werden kann. Insgesamt ergibt sich für den Ortsbereich Haldern eine Verbesserung durch die Trassenverschwenkung im Vergleich zur heutigen Situation. Im weiteren Verlauf über Heeren/Herken, Baggersee Heeren-Herken bis Millingen L 459 ergeben sich keine Trassenveränderungen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe stimmt dem Raumordnungsverfahren für die geplante 110/380-kV- Hochspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel Bundesgrenze (Doetinschem/NL), in der vorliegenden Form zu. Anlage: Kartenauszug mit Kilometrierungsangaben
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