Malenter Runde

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Transkript:

Malenter Runde 08.11.2008 Sport-/Freizeitlärm Beispiele aus der Praxis Dipl.-Ing. Björn Heichen LAIRM CONSULT GmbH, Hauptstraße 45, 22941 Hammoor, Germany, Tel.: +49 (4532) 2809-0; Fax: +49 (4532) 2809-15; E-Mail: info@lairm.de

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 2/11 Inhalt: 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Grundsätzliche Konflikte im B-Plan 3. Beispiele 4. Möglichkeiten zur Festsetzung 5. Festsetzungen Bauleitplanung vs. Auflagen Baugenehmigung

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 3/11 1. Gesetzliche Grundlagen: - Bauleitplanung: DIN 18005, Teil 1 o Sportlärm: o Freizeitlärm: Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) länderspezifische Richtlinien Schleswig-Holstein: Freizeitlärm-Richtlinie (LAI) Niedersachsen: Anlehnung an TA Lärm Hamburg: TA Lärm - Baugenehmigung: 18. BImSchV, Freizeitlärm-Richtlinien - Sonderregelungen für seltene Ereignisse - Einstufung als Sport-/Freizeitanlage häufig nicht eindeutig: ggf. alternative Beurteilung - Überlagerung Sport- und Freizeitlärm kumulative Betrachtung

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 4/11 2. Grundsätzliche Konflikte in der Bauleitplanung - Planung neuer Sport- oder Freizeitanlagen: o Schutz der Nachbarschaft o Genehmigungsfähigkeit sicherstellen - Überplanung bestehender Sportanlagen: o Altanlagenbonus gemäß 18. BImSchV weiterhin anwendbar? - Heranrücken neuer Wohnbebauung o Schutz der Wohnbebauung o Bestandsschutz der Anlage sicherstellen o Altanlagenbonus in der Regel nicht anwendbar - Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV haben Grenzwertcharakter - Immissionsrichtwerte der Freizeitlärm-Richtlinien abwägungsfähig

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 5/11 3. Beispiele Beispiel: neue Wohnbebauung an Sportanlagen (Tennis/Bolzplatz/Skateranlage), aktiver Lärmschutz

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 6/11 Beispiel Sport- und Freizeitnutzung Freizeitlärm Sportlärm Lösung: Nutzung (MI/MK), Abstand Baugrenzen, aktiver Lärmschutz (Baugenehmigung)

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 7/11 Beispiel: neue Wohnbauflächen an Sportanlage Quelle: www.maps.google.de Vorschlag: Abschirmung durch Gebäuderiegel und Ausschluss von Immissionsorten

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 8/11 Beispiel: Nutzungsänderung bestehender Sportanlage Lange vorhandene Sportanlage: Wiederaufnahme intensiver Nutzung (Neu-)Bebauung außerhalb Baugrenzen: ggf. niedrigerer Schutzanspruch (Abwägung durch Behörde) Altanlagenbonus?

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 9/11 Beispiel Sportboothafen Lärm durch Motorboote und Segelboote (!) Schutz (fremder) Wohnbebauung erforderlich Sportlärm/Gewerbelärm? StUA Kiel: 18. BImSchV Beurteilung in Anlehnung an 18. BImSchV

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 10/11 4. Möglichen von Festsetzungen in der Bauleitplanung - Abstandsflächen - Aktiver Schallschutz (bauliche Lärmschutzanlagen) - Festsetzung von Bebauung zur Abschirmung (Mindesthöhen) - Passiver Schallschutz in der Regel nicht möglich - Aber Festsetzung von passiven Maßnahmen zum Ausschluss von Immissionsorten, z.b. nicht öffenbare Fenster und indirekte Lüftungen - Festsetzung von Auflagen zum Betrieb der Anlage, als Auflagen in der Baugenehmigung der Sportanlage - Festsetzung zur baulichen Ausführung der emittierenden Anlagen, z.b. geschlossene Tribünen - Städtebaulicher Vertrag

Malenter Runde 8. November 2008 Sport-/Freizeitlärm 11/11 5. Festsetzungen Bauleitplanung vs. Auflagen Baugenehmigung - Überplanung/Neuplanung von Anlagen: o Festsetzung von aktivem Schallschutz im B-Plan o Festsetzungen zur baulichen Ausführung im B-Plan o Auflagen zum Betrieb im Genehmigungsverfahren - Heranrücken von Wohnbebauung: o Festsetzung von aktivem Schallschutz bzw. abschirmender Bebauung im B-Plan o Festsetzungen zum Ausschluss von Immissionsorten im B-Plan o Auflagen zum Betrieb ggf. durch städtebaulichen Vertrag mit den Nutzern festschreiben