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Transkript:

07.12.16 5534.1, 5530.2, 5531

Impressum Andreas Teuber Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Bremen-Bremerhaven.FbW-Koordination@arbeitsagentur.de Nicole Samuelson-Redeker Jobcenter Bremen Jobcenter-Bremen.FbW-Koordination@jobcenter-ge.de Uwe Petzold Jobcenter Bremerhaven Jobcenter-Bremerhaven.FbW-Koordination@jobcenter-ge.de Bremen, im Dezember 2016 Die Steuerung der Weiterbildungsförderung erfolgt über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Die Agentur für Arbeit (AA) und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven analysieren die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt unter qualifikatorischen Aspekten und entwickeln hieraus konkrete Vorstellungen über qualitative und quantitative Weiterbildungsbedarfe. Sie informieren die Bildungsträger frühzeitig über die Planungen. 2

Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen 2017... 4 1.1 Planungsgrößen 2017... 5 1.1.1 Umfang der Förderung der beruflichen Weiterbildung... 5 1.1.2 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer... 6 1.1.3 Geschäftspolitische Zielrichtung mit dem Förderungsaspekt der Nachhaltigkeit... 7 1.1.4 Erwartungen zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen... 7 1.1.5 Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (nur im Rechtskreis SGBIII)... 8 1.2 Zielgruppenorientierung... 8 2 Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele... 9 2.1 Verteilung der Bildungsziele FbW (ohne IFlaS) nach berufsfachlichen Schwerpunkten... 9 2.1.1 Bildungsziele mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten (Umschulungen)... 9 2.1.2 Weiterbildung mit einem beruflichen Teil-Abschluss bzw. ohne beruflichen Abschluss (Anpassungsweiterbildung)... 10 3 Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III)... 15 3.1 Bildungsziele, die im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) förderbar sind... 15 Legende: BA = Bundesagentur für Arbeit, IFlaS = Initiative zur Flankierung des Strukturwandel; FbW = Förderung der beruflichen Weiterbildung; BGS = Bildungsgutschein/e; TZ = Teilzeit, VZ = Vollzeit; QM = Qualitätsmanagement; TQM = Total Quality Management, BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales AWStG = Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz 3

1 Rahmenbedingungen 2017 Die Bildungszielplanung ist abhängig von den bisherigen Ergebnissen der Förderung beruflicher Weiterbildung, den Bedingungen des regionalen Arbeitsmarktes, der Kundenstruktur und des Angebots erreichbarer Bildungsträger. Arbeitsmarktprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen nehmen einen geschäftspolitischen Einfluss. Für das Jahr 2017 erstellen - wie in den Vorjahren - die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, das Jobcenter Bremen und das Jobcenter Bremerhaven eine gemeinsame Bildungszielplanung. Die Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgt unter dem Vorbehalt der Veränderungen des regionalen bzw. für die Kundinnen und Kunden erreichbaren Arbeitsmarktes und wird bei Bedarf im laufenden Jahr angepasst. Um dem Anspruch an die gemeinsame regionale Kooperation gerecht zu werden, wurde diese Bildungszielplanung mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren vom Grundsatz abgestimmt. Der Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt führt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften und bewirkt andererseits, dass sich Chancen für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt verschlechtern. Trotz guter Arbeitsmarktentwicklung haben insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Darüber hinaus erschweren zu geringe Grundkompetenzen eine berufliche Nachqualifizierung. Deshalb müssen Qualifizierungs-, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung stärker erschlossen werden. Das führte im Jahr 2016 zu einer gesetzlichen Anpassung und zum Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG). Gesetzliche Änderungen im Bereich FbW ab dem 01.08.16 im Rahmen des AWStG: Mit dem AWStG wird insbesondere für gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Zugang zur beruflichen Weiterbildung verbessert. Mit der Modifikation des Vermittlungsvorrangs nach 4 SGB III wird klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, können zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien erhalten, wenn dies für einen erfolgreichen Abschluss erforderlich ist. Zur Stärkung von Motivation und Durchhaltevermögen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer durch Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro, beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro. Gesetzliche Änderungen im Rahmen des 9. Änderungsgesetzes SGB II ab 01.01.17 Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz ( 5 Abs. 4 SGB II) fällt die Zuständigkeit der Betreuung der Arbeitslosengeld II aufstockenden Personen (Alg-Auftstockende) ab dem 01.01.2017 an die Agenturen für Arbeit. Dieser Personenkreis findet in der quantitativen Ausrichtung der Bildungszielplanung Berücksichtigung. Hinweise: Die Initiative Erstausbildung junger Erwachsener (2013-2015) wurde erfolgreich abgeschlossen. Das BMAS und die BA haben der Verlängerung und Weiterentwicklung der Initiative zugestimmt. Die Nachfolgeinitiative startete am 01.08.16 mit dem Titel Zukunftsstarter. Mit dem zum 01.08.2016 in Kraft 4

getretenen Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) soll der Zugang von gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu abschlussbezogener beruflicher Weiterbildung verbessert werden. Eine verstärkte Betreuung der Teilnehmenden und Nutzung der neuen Fördermöglichkeiten soll zur Reduzierung der Abbruchquote beitragen. Im Fokus der Nachfolgeinitiative stehen: Umschulungen mit stärkerer Ausrichtung auf betriebliche Umschulungen (neben Ausbildung/Umschulung in Vollzeit ermöglichen Ausbildungen/Umschulungen in Teilzeit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eröffnen somit jungen Erwachsenen mit familiären Verpflichtungen berufliche Perspektiven Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen als Vorbereitung auf eine abschlussorientierte Weiterbildung (Umschulung) Forcierung berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen (die modulare Ausgestaltung eröffnet Geringqualifizierten die Möglichkeit schrittweise zum Berufsabschluss zu gelangen) Vorbereitungslehrgänge auf die Nichtschüler-/Externenprüfung. 1.1 Planungsgrößen 2017 1.1.1 Umfang der Förderung der beruflichen Weiterbildung AA Bremen-Bremerhaven: Der Budgetansatz beträgt für den SGB III - Bereich im Jahr 2017 rund 5,5 Mio.. Das entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel von rund 28 %. Daraus ergeben sich für die Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven bei FbW 1.173 und im Bereich IFlaS 300 Eintritte. Die geplanten Eintritte 2017 bewegen sich damit leicht über dem Niveau des Jahres 2016. In Verbindung mit dem Ziel der Agentur für Arbeit mehr Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar zum Ausbildungsabschluss führen, gibt es keine strikte Vorgabe für die Maßnahmedauer. Sie soll den Ausbildungsinhalten und ggf. der Zielgruppe angemessen sein. Im Bereich der Umschulungen plant die Agentur für Arbeit erneut mindestens 20 Eintritte in einzelbetriebliche Umschulungen. Dabei ist es ein Ziel der Agentur für Arbeit, diese Anzahl perspektivisch deutlich zu steigern. Jobcenter Bremen: Das Jobcenter plant für 2017 mit einem Budget von ca. 13,5 Mio. (entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel von ca. 28 %) und setzt unverändert einen geschäftspolitischen Schwerpunkt auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Für 2017 sind entsprechend des Budgetansatzes 2.413 Eintritte in FbW geplant. Davon 480 (19,9 %) Eintritte in Umschulungen. Der Anteil der betrieblichen Umschulungen wird 2017 erneut mit 50 Eintritten geplant. Zusätzlich werden im Bereich des Erwerbs von Grundkompetenzen 511 Plätze zur Verfügung stehen. Die Dauer beläuft sich in Vollzeit auf 5 und in Teilzeit auf 8 Monate und wird im engen Zusammenhang mit einer Umschulung stehen. Das Jobcenter Bremen hat seit 2013 mit einem hohen Anteil an Eintritten in abschlussorientierte Umschulungen die Initiative Ausbildung wird was- Spätstarter gesucht besonders mitgetragen. Die Kampagne, die seit dem 01.08.16 unter dem Namen Zukunftsstarter läuft, wird weiterhin durch das Jobcenter Bremen unterstützt. 5

Weitere Schwerpunkte für das Jahr 2017 werden die Frauenförderung als auch die Förderung von Alleinerziehenden und die Forcierung von Teilqualifikationen, insbesondere im Bereich Metall, sein. Um eine Teilnahme von Menschen mit Betreuungspflichten zu ermöglichen, erwartet das Jobcenter Bremen ein entsprechendes Angebot von Teilzeit-Maßnahmen. Des Weiteren wird die Strategie des bisherigen Projektes Vorbereitung zur Externenprüfung als Nachqualifizierung (NQVorE) fortgeführt. Jobcenter Bremerhaven: Das Jobcenter Bremerhaven plant für 2017 mit einem Budget von ca. 3,81 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel des Jobcenters Bremerhaven von 25,7 Prozent und ist gleichbedeutend mit der Planung von 611 Eintritten in berufliche Weiterbildung. Der Anteil abschlussorientierter Eintritte beträgt dabei ca. 21 Prozent, bzw. 130 Eintritte, und liegt damit deutlich über dem erzielten Ergebnis von 2016. Der Anteil betrieblicher Umschulungen wird mit 45 Eintritten geplant. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung genießt im Jobcenter Bremerhaven in 2017 weiterhin geschäftspolitische Priorität und stellt ein Kernelement in der Förderpolitik dar. Vor dem Hintergrund einer sich zunehmend verfestigten Arbeitslosigkeit einerseits und eines wachsenden Fachkräftebedarfs andererseits, kommt der Qualifizierungsförderung, insbesondere der abschlussorientierten Förderung, eine maßgebliche Rolle zu. Vor diesem Hintergrund plant das Jobcenter Bremerhaven eine verstärkte Umsetzung der Initiative Zukunftsstarter (Nachfolge Spätstarter gesucht EjE). Vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils an Leistungsberechtigten im SGB II mit Migrationshintergrund (insbesondere Flüchtlinge), liegt ein weiterer Förderschwerpunkt in der Bereitstellung entsprechender Förder-bzw. Weiterbildungsangebote für diese Zielgruppe. 1.1.2 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Qualifizierungen geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU) konnten 2016 gegenüber dem Vorjahr gut ausgebaut werden; neben der traditionell schwerpunktmäßig geförderten Altenpflege-Branche konnten Förderungen im Bereich Sicherheitsgewerbe und Bautenschutz/Schiffbau realisiert werden. Dies soll auch in 2017 fortgeführt werden. Wie auch in 2016 kommen folgende Förderungen in Betracht: Nach 82 und 131a SGB III können (unabhängig von der bereits vorhandenen Qualifikation) Beschäftigte in Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert werden, wobei die Erlangung eines Berufsabschlusses hier nicht vorrangig ist; für Geringqualifizierte ist dies nach 81 Abs. 2 SGB III möglich. Auch hier gilt die neue Regelung nach dem AWStG: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung erhalten beim Bestehen einer durch Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro, beim Bestehen der Abschlussprüfung eine weitere Prämie von 1.500 Euro. Das heißt beispielsweise in der Praxis: Umschülerinnen und Umschüler können die Prämie erhalten, -Teilnehmende an Vorbereitungskursen zu einer Externenprüfung nicht. Eine Förderung der Weiterbildung durch Jobcenter oder Arbeitsagentur ist Voraussetzung für die Auszahlbarkeit der Prämie. Geplant sind im Jahr 2017 rund 220 Förderungen für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 6

1.1.3 Geschäftspolitische Zielrichtung mit dem Förderungsaspekt der Nachhaltigkeit Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter wollen auch im Jahr 2017 einen deutlichen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten. Dabei wird im Rahmen der Bildungszielplanung zum einem ein Schwerpunkt auf den regionalen Arbeitskräftebedarf gelegt und zum anderen die offensive Ausrichtung auf die Gruppe der Erwachsenen ohne einen verwertbaren Berufsabschluss fortgesetzt. Bei der Auswahl des individuellen Qualifizierungsziels liegt der Fokus auf eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Beendigung der Maßnahme. Dabei ist der Aspekt einer langfristigen, möglichst dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit (Nachhaltigkeit) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch alle Möglichkeiten der Nachqualifizierung (Umschulung oder Nachholen eines Bildungsabschlusses außerhalb der regulären Ausbildung) gemeinsam mit den Netzwerkpartnern aus Kammern, Verbänden und Initiativen auszuschöpfen. Hierdurch sollen Ausbildungsabschlüsse nachträglich anerkannt oder absolviert werden, z.b. durch Externenprüfungen und Steigerung der Beratung im Rahmen der Anerkennungsverfahren. Die Arbeitsagentur und die Jobcenter führen die Strategie zur "Vorbereitung zur Externenprüfung als Nachqualifizierung" (NQVorE) fort. Ein Fachkräftebedarf wurde insbesondere für folgende Branchen identifiziert: Gesundheitswesen und Pflege (vor allem Altenpflege und Altenpflegehilfe), Sozial- und Bildungswesen (vor allem Erzieherinnen und Erzieher), Informationsverarbeitung und der Bereich Social Media im gewerblich technischen Bereich der Industrie sowie dem Sektor der erneuerbaren Energien, die Transportunternehmen, die Speditionen, die Lagerwirtschaft und die Häfen sind Wachstumsbranchen. Diese Wirtschaftszweige haben weiterhin einen hohen Bedarf an qualifizierten Fahrerinnen und Fahrern sowie an Fachkräften im Lagerwesen; hier ist der gesamte Bereich der Lagerei, Post- und Kurierdienste zu berücksichtigen. Die niedrigen Zinsen und die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur haben den Baubereich stabilisiert, aber auch in Nebenberufen wie z.b. im Metall- Elektro- und Holzbereich, werden Fachkräfte nachfragt. Fachverkäufer/innen werden insbesondere im Lebensmittelhandwerk gesucht. In der Produktion von Lebensmitteln sind Fachkräfte ebenfalls nicht ausreichend vorhanden (Beispiel Fleischerinnen/ Fleischer). 1.1.4 Erwartungen zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen Die Einlösungsquote in 2016 (ausgegebene Bildungsgutscheine im Verhältnis zu realisierten Eintritten) lag bei ca. 85 % in den Bereichen SGB II und III. Daher richtet sich die Bildungszielplanung nach einer entsprechend erhöhten Erwartung bei der Ausgabe (Rechnungsgröße 10 %). Zudem soll die Verteilung der Eintritte im Jahresverlauf gleichmäßig gesteuert werden. Dabei ist es Ziel der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, 60 % der Eintritte bereits im ersten Halbjahr zu realisieren. 7

1.1.5 Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (nur im Rechtskreis SGBIII) Neben Umschulungen, die überwiegend in betrieblicher Form durchgeführt werden sollen, werden Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen angeboten. Zur Abgrenzung von konventionellen Anpassungsmaßnahmen zu Teilqualifikationen im Sinne der Initiative sind der Bildungszielplanung die Anlagen 1 IFlaS und 2 Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen beigefügt. Die Schwerpunkte entsprechen den jeweiligen Bildungszielplanungen. Das mittelfristige Ziel der Maßnahmen ist immer die Erlangung eines Berufsabschlusses, möglichst mit einer starken Beteiligung an Anleitung und Schulung im Betrieb. Außerhalb dieser Initiative steht der Agentur für Arbeit nur ein eingeschränktes Budget für ausbildungsabschlussorientierte Maßnahmen zur Verfügung. -Anlage 1 Hinweise zur Umsetzung der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) aus den aktuellen Weisungen - Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) -Anlage 2 berufsanschlussfähige Teilqualifikationen; hierzu ist auch eine Checkliste veröffentlicht (in der Anlage 2 enthalten). 1.2 Zielgruppenorientierung Im Rahmen der Aushändigung von Bildungsgutscheinen sind alle besonderen Zielgruppen des Arbeitsmarktes, wie Migrantinnen und Migranten (u.a. auch Flüchtlinge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten), ausländische Fach- und Führungskräfte sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger ins Berufsleben angemessen zu berücksichtigen. Für die Personengruppe der Wiedereinsteigenden wird explizit ein Kontingent an Bildungsgutscheinen zur Verfügung gestellt, das sich am individuellen Bedarf der Bewerberinnen und Bewerber dieser Zielgruppe orientiert, unabhängig von der arbeitsmarktlichen Betrachtung der restlichen Bildungsziele. Dies soll zu einer nachhaltigen Wirkung der bildungspolitischen Ausrichtung führen und auch nach Auslaufen besonderer Förderprojekte Frauen und Männern einen dauerhaften Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Die Förderung von Frauen soll entsprechend deren Anteil an den Arbeitslosen erfolgen. 8

2 Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Um Beratungsfachkräften, Bildungsträgern und Gremien eine Orientierung über diejenigen Bildungsziele zu geben, die einen nachhaltigen Integrationserfolg erwarten lassen, werden Ziele und Vorstellungen zum Inhalt der Maßnahmen genannt.. 2.1 Verteilung der Bildungsziele FbW (ohne IFlaS) nach berufsfachlichen Schwerpunkten 2.1.1 Bildungsziele mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten (Umschulungen) Bildungsziel AA Bremen- Bremerhaven JC Bremen JC Bremerhaven Gesamt: Betrieblich 20 50 45 115 kaufmännisch und Einzelhandel 5 95 0 100 gewerblich technisch 10 200 37 247 Pflege/ Erziehung/Gesundheit 10 135 48 193 ohne Berufsangabe 3 0 0 3 Gesamt 48 480 130 658 Hinter den o.g. Bildungszielen werden insbesondere folgende Berufe gesehen: Betrieblich Nach aktuellem Bedarf der Wirtschaft, vor allem im Gesundheitswesen, im Handwerk, im Dienstleistungsbereich, in der industriellen Fertigung und der IT-Branche Schwerpunkte von überbetrieblichen Maßnahmen: kaufmännisch und Einzelhandel Speditions-, Groß- und Außenhandelskaufleute, Einzelhandelskaufleute, Kaufleute im Gesundheitswesen gewerblich technisch Metall- Elektroberufe, Bau- und Baunebenberufe, Fachkräfte im Medizinbereich, IT-Fachberufe, Sicherheitsberufe, Fachkräfte in Lager/ Logistik/ Hafen, Berufskraftfahrer/innen, Eisenbahner im Betriebsdienst Pflege/ Erziehung/Gesundheit Altenpflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen und generalistische Ausbildung zum/r Helfer/in in der Alten- und Krankenpflege, Erzieher/innen, Sozialassistenten/innen, Heilerziehungspfleger/innen) ohne Berufsangabe alle mit besonderer arbeitsmarktlicher Relevanz im Einzelfall Teilhabe am Arbeitsleben alle, unter Berücksichtigung der persönlichen Einschränkungen und des Arbeitsmarktes Wiedereinstieg alle, unter Berücksichtigung der beruflichen Fachkenntnisse und des persönlichen Lebensumfeldes 9

2.1.2 Weiterbildung mit einem beruflichen Teil- Abschluss bzw. ohne beruflichen Abschluss (Anpassungsweiterbildung) Bildungsziel AA Bremen- JC JC Gesamt: Bremerhaven Bremen Bremerhaven Metall- und Maschinenbau 70 100 0 170 Elektrofachkräfte 40 80 0 120 Schweißfachkräfte 60 100 30 190 Wach-, und Sicherheitsgewerbe 30 90 16 136 Hotel, Gaststätten, Touristik 25 50 0 75 Gesundheits-, Pflege-, und Erziehungsleistungen 110 250 36 396 Baunebenberufe (Sanitär/Heizung/Klima, Maler, Tischler, Dachdecker etc.) 20 80 0 100 Regenerative Energien (Wind- Wasser- kraft, Blockkraftwerke etc.) 53 80 0 133 Hafen, Spedition/ Logistik, Groß- und Außenhandel 135 250 72 457 Fahrer/-in, Baumaschinist/-in 130 160 51 341 Sonstige kaufmännische Berufe 192 290 68 550 Informationstechnik (IT), Medien, Anwenderschulungen 135 100 0 235 Nachqualifizierung Externenprüfung 10 80 0 90 Sonstige Berufe (50) + Reserve (20) 70 223 208 501 Wiedereinstieg 45 0 0 45 Gesamt 1.125 1.933 481 3539 Hinweise: Maßnahmen mit Sprachanteilen müssen berufsbezogen ausgeprägt sein und werden daher in dem Bildungsziel geplant, das dem angestrebten Beruf entspricht. Nach einer Vereinbarung mit dem Land Bremen werden über den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderte Maßnahmen, die ein gemeinsames arbeitsmarktpolitisches Ziel verfolgen, bei der Ausgabe von Bildungsgutscheinen nach individuellem Förderbedarf berücksichtigt. 10

Hinter den o.g. Bildungszielen werden insbesondere folgende Qualifizierungsinhalte gesehen: Metall- und Maschinenbau Elektrofachkräfte Schweißfachkräfte Konstruktion, Montagetechnik Schiffbautechnik Fluggerätetechnik Anlagenbau Trennen, Umformen, Fügen Zerspanungstechniken Steuerungstechnik (z.b. SPS), Robotik Programmieren und Einrichten von CNC-gesteuerten Maschinen Arbeitsplanung Qualitätssicherung, Qualitätsprüfung Lesen und Interpretieren von technischen Zeichnungen Hydraulik, Pneumatik CAD, CATIA und vergleichbare Konstruktions- und Zeichenprogramme CAD/CAE (AutoCAD,CATIA V4/V5,INVENTOR, Unigraphics, Solid Works für Konstrukteure, Techniker und Ingenieure) Elektrotechnik Elektronik Fluggerätetechnik System- und Netzwerktechnik Leitungselektronik Schaltschrankbau Robotik Installation, Wartung, Instandsetzungen von Maschinen und Anlagen,. Arbeitsplanung Qualitätssicherung, Qualitätsprüfung Lesen und Interpretieren von technischen Zeichnungen Hydraulik, Pneumatik, Regelungstechnik Sicherheits- und Haussteuerungssysteme Fehleranalyse an Fahrzeugen und Maschinen Leitungsmessungen durchführen Steuerungen aufbauen und prüfen Vorbereitung auf Schweißfachprüfungen Durchführung der Prüfung Nachbereitung WIG/MAG/MIG/Autogen mit gültigen Scheinen 11

Wach- und Sicherheitsgewerbe Hotel, Gaststätten, Touristik Gesundheits-, Pflege-, und Erziehungsleistungen Baunebenberufe (Sanitär/Heizung/Klim a, Maler, Tischler, Dachdecker etc.) Regenerative Energien (Wind- Wasserkraft, Blockkraftwerke etc.) Hafen, Spedition/ Logistik, Groß- und Außenhandel Basiswissen Wach- und Sicherheitsdienste IHK Sachkundeprüfung gemäß 34a GewO Grundwissen in Englisch, interkulturelle Kompetenz Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Anwenderschulungen im Bereich Küche, Service, Bankett- und Konferenzdienst, Ausschank und Bar, Kantine, Etage Anpassungen für Veranstaltungs- und Ticketservice und -organisation Fortbildungen für Tourismusmanagement, Tourenplanung etc. Hotelmanagement Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Anerkennung ausländischer Pflegeausbildungen und Abschlüsse Anpassungsfortbildungen in allen Fachebenen der Pflegeberufe (Altenpflegehilfe, Pflegeassistenz, Einzelthemen wie Demenz, Wundpflege bis hin zur Pflegeleitung, Pflegemanagement, interkulturelle Kompetenz). Anpassungen für Therapeut/innen unterhalb des akademischen Niveaus, die für eine Integration Voraussetzung sind ( z.b. Lymphdrainage-Kurse) Fachgerechte und menschenwürdige Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen Neubau- und Sanierungsarbeiten im jeweiligen Fachbereich Wärmedämmmaßnahmen Inbetriebnahme und Wartung moderner Energie- und Hauswassersysteme Ausbauarbeiten/ Trockenbau (Metall, Gipsplatten, Holz, Kunststoffe) Altbausanierung, Restaurierung Solaranlagen, Heizungsbau Fenster- und Türenbau Fußbodenarbeiten vom Estrich bis Parkettverlegung Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Kunststoffbearbeitung zur Herstellung von Windkraftanlagen Servicemonteur Windkraft Spezielle Fortbildungen für den Offshore-Bereich Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Handels- und Zollvorschriften Fachenglisch Moderne und verzahnte Lagerlogistik Internationaler Verkehr Einsatz moderner Ortungs- und Sicherheitssysteme Zahlungsverkehr und Buchführung Grundlagen Ladungs- und Transportsicherung Rechtliche Grundlagen für den Handel und Verkehr Fahrertraining mit Lizenzen für Niederflurfahrzeuge (Stapler) und Krane 12

Fahrer/-in, Baumaschinist/-in Sonstige kaufmännische Berufe Informationstechnik (IT), Medien, Anwenderschulungen Hafenkompetenzpass/ Hafenlogistiker Arbeitssicherheit in Lager, Häfen und Verkehr Containerumschlag Autoumschlag Offshore- Transporte Berufskraftfahrer/in- Ausbildung mit Führerschein CE und ADR-Scheinen Lagerarbeiten und kaufmännische Inhalte für Fahrer/in Komplexe Baumaschinenschulung mit intensiver Praxiseinweisung Bei hoher Integrationswahrscheinlichkeit auch Führerschein DE oder Spezialscheine (Autokrane, Straßenbahnen), wenn anders keine Integration möglich Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Waren- Kunden- und Buchhaltungssysteme (SAP, Datev, Lexware usw.) Buchhaltung (Lohn/ Gehalt und Finanzen) Kaufmännische Sachbearbeitung für Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere im Handwerk (Alleinkraft) Office-Management und Teamassistenz Verkaufs- und Vertriebsschulungen, Online-Marketing, Vertriebsmanagement Training für Callcenter-Agents Anwenderschulungen unabhängig von dem beruflichen Umfeld für IT-Arbeitskräfte Vorbereitung und Ablegen notwendiger Zertifikate, um in IT-nahen Dienstleistungsunternehmen oder in Fachabteilungen tätig werden zu können Inhaltliche Schwerpunkte sollten überwiegend sein: Programmierung, IT-Sicherheit, Software für Online- Dienstleistungen, Graphik-Design für Web-Anwendungen, Sicherheitsanwendungen, Diese Bildungsziele sind den jeweiligen Zielberufen der Bildungszielplanung zuzuordnen und bilden kein eigenes Bildungsziel. Gemeint sind praxisorientierte betriebswirtschaftliche Grundlagen (keine Studieninhalte, sondern stark an den Erfordernissen betrieblicher Praxis ausgerichtet), wie z. B: Akademikerinnen und Akademiker Elemente und Zusammenhänge des wirtschaftlich organisierten Betriebes: Marketing, Vertrieb, Kostenkalkulation, Controlling, Personal- und Arbeitsrecht) Unternehmensziele, Unternehmensführung, Unternehmenssteuerung, Visionen und Strategien Kenntnisse im Projektmanagement Zielfindung, Teambildung, Planung Struktur, Kommunikation, Abläufe, Phasen, Kosten, Terminsetzung, Projektcontrolling, Risikomanagement Kenntnisse im Qualitäts- und Prozessmanagement: Analyse, Optimierung, Neuausrichtung, Kostenrechnung, Kennzahlen, QM, TQM Praxisprojekt (inkl. Projektabschluss mit Präsentation) pädagogische Zusatzqualifikationen für Personen im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen 13

Nachqualifizierung Externenprüfung Bremer Lernweg Sonstige Berufe Erwerb von Sprachkenntnissen Teilhabe am Arbeitsleben Wiedereinstieg Weiterbildungen, die gezielt auf die Externenprüfung vorbereiten. Es sollen vorrangig vorhandene zertifizierte Angebote genutzt werden. Verkürzungen, Einzelfallzulassungen und Sonderförderungen (Ergänzungsmittel) im Rahmen des laufenden Projekts sind ebenfalls möglich. Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Über Teilzertifikate zum Berufsabschluss in den Branchen: Einzelhandel, Bau- und Baunebenberufe, Gartenbau, Maler Alle Berufs- und Qualifikationsfelder unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktrelevanz im Einzelfall Berufsbezogenes Englisch. Unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktrelevanz auch in Russisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Portugiesisch und Französisch Anpassungsfortbildungen im Einzelfall Überwiegend Fortbildungen, die eine Bürotätigkeit ermöglichen Auf die Ausführungen unter 1.2 wird Bezug genommen, bevorzugt werden abschlussorientierte Maßnahmen (Umschulungen) und Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse; gleichzeitig soll der Bereich der MINT-Berufe gefördert werden 14

3 Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Weiterbildungsförderung im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) wird nur für die Agentur für Arbeit besonders ausgewiesen, da hier gesonderte Mittel zur Verfügung stehen. Die Jobcenter fördern diese Ziele im Rahmen ihrer allgemeinen Bildungszielplanung. Förderungsfähige Maßnahmen sind: Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Hierzu gehören o die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB für 14 Ausbildungsberufe, o die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose erstellten Teilqualifikationen, o Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die in Anlage 1 aufgeführten Konstruktionsprinzipien berücksichtigt haben. Anlage 1 enthält auch eine beispielhafte Aufstellung von Angeboten, bei denen es sich ausdrücklich um keine berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen handelt. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger können auch über IFlaS gefördert werden, wenn es sich um Anpassungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss oder Teilqualifikation handelt. 3.1 Bildungsziele, die im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) förderbar sind Bildungsziel AA Bremen-Bremerhaven betrieblich 30 kaufmännisch und Einzelhandel 55 gewerblich technisch 95 Pflege/ Erziehung/ Gesundheit 105 ohne Berufsangabe 15 Gesamt 300 Die Berufe, die hinter den Förderungen stehen, sind 2.1.1 und 2.1.2. zu entnehmen. 15

Anlage 1 Hinweise zur Umsetzung der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) Die Förderung im Rahmen von IFlaS soll dazu genutzt werden, Geringqualifizierten den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen zu ermöglichen und Berufsrückkehrenden bzw. Wiedereinsteigenden die Rückkehr in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. 1. Förderfähiger Personenkreis In IFlaS einbezogen werden 1. Arbeitslose (vorrangig Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger) und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Wiederungelernte i. S. d. 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, 2. arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Berufsrückkehrende ( 20 SGB III) und Wiedereinsteigende, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern ( 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Die Einbeziehung setzt weiter voraus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen alleinigen Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe Qualifikation haben, geeignet sind für die angestrebte Weiterbildung bzw. die damit verbundene berufliche Tätigkeit und damit eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme und nachhaltige Integration erwartet werden kann. Zur Abklärung der für eine abschlussorientierte Weiterbildung erforderlichen Eignungsvoraussetzungen (z.b. in gesundheitlicher Hinsicht oder in den Bereichen intellektueller Fähigkeiten, nicht kognitiver Merkmale wie z.b. Motivation und sozialer Kompetenzen) bieten die Fachdienste der BA vielfältige Unterstützungsangebote, deren Nutzung empfohlen wird. 2. Qualifizierungsziele/Maßnahmearten/-mix Für Geringqualifizierte können ausschließlich Qualifizierungsziele gefördert werden, die auf anerkannte Berufsabschlüsse ausgerichtet sind und für die in der jeweiligen Region, bezogen auf das voraussichtliche Ausbildungsende, ein regionaler Bedarf erkennbar ist. Im Rahmen von IFlaS ist auf einen Qualifizierungsmix nachfolgender Maßnahmearten beruflicher Weiterbildung zu achten: Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Hierzu gehören o die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB für 22 Ausbildungsberufe, o die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose erstellten Teilqualifikationen, o Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die in Anlage 2 aufgeführten Konstruktionsprinzipien berücksichtigt haben. Anlage 2 Teil B der Weisung/Information enthält auch eine beispielhafte Aufstellung von Angeboten, bei denen es sich ausdrücklich um keine berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen handelt. Die Agenturen für Arbeit schätzen auf der Grundlage der dort zusammengestellten Konstruktionsprinzipien eigenständig ein, ob es sich bei 16

Weiterbildungen um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt. Sie können hierzu bei einigen Aspekten (z.b. inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild, Kompetenzfeststellung) die Fachkunde der zuständigen Stellen (z.b. Kammern) nutzen; eines förmlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens durch diese Stellen bedarf es jedoch nicht. Für Berufsrückkehrende und Wiedereinsteigende können zur Unterstützung der Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auch andere Qualifizierungsziele z.b. im Bereich der Anpassungsqualifizierung gefördert werden. Anlage 2 A. Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses sicherstellen soll. Qualifizierungen, die weder zu den im BA-Projekt entwickelten Teilqualifikationen noch zu den JobstarterConnect-Ausbildungsbausteinen gehören sind nur dann berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne, wenn die nachfolgenden Konstruktionsprinzipien berücksichtigt wurden: 1. Inhaltliche Ausrichtung am Berufsbild Geregelte Ausbildungsberufe bilden den Referenzrahmen für Teilqualifikationen. Die Teilqualifikationen müssen in der Summe alle Positionen eines Berufsbildes abdecken; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne der Berufsschulen sind zu berücksichtigen. An dieser Stelle bietet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Kammern) an, die Aussagen zur Übereinstimmung der Lehrinhalte nach Inhalte und Dauer mit entsprechenden Ausbildungsabschnitten aus der betreffenden Ausbildungsordnung treffen können. 2. Dauer/ Anzahl Teilqualifikationen sollen berufliche Handlungsfähigkeit herstellen und hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zielgruppe der Geringqualifizierten abgestimmt sein. Die Zahl der Teilqualifikationen innerhalb eines Berufs muss begrenzt sein (Vermeidung von Fragmentierung, Aufrechterhaltung von Transparenz, Begrenzung von administrativen und Prüfungsaufwänden). Daraus leiten sich folgende Anforderungen ab: Mindestdauer einer Teilqualifikation: zwei Monate Höchstdauer einer Teilqualifikation: sechs Monate Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf: fünf bis acht zeitlicher Gesamtumfang aller Teilqualifikationen orientiert sich an einer Dauer von etwa zwei Dritteln der Erstausbildungszeit. 3. Zuschnitt auf betriebliche Einsatzgebiete/ Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt Die Teilqualifikation soll den Teilnehmer/ die Teilnehmerin in die Lage versetzen, nach Abschluss im vorgesehenen betrieblichen Einsatzgebiet einzumünden. Es geht also nicht darum, lediglich verschiedene Positionen aus einem Berufsbild zu einer Teilqualifikation zusammenfassen. 17

Beispiel: Verkäuferin/ Verkäufer: Lehrgangsinhalte wie kundenorientiertes Führen von Verkaufsgesprächen, Abwickeln von Kassiervorgängen, Nutzen von Kassensystemen, Warenpräsentation gehören zwar auch zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans im Ausbildungsberuf. Die Aneinanderreihung dieser Inhalte macht aber aus einer Qualifizierung noch keine anschlussfähige Teilqualifikation. Auch die anderen Konstruktionsprinzipien müssen Beachtung finden. Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzgebiet notwendigen Kompetenzen sowie die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse müssen berücksichtigt werden, um Arbeitsmarktverwertbarkeit zu gewährleisten. Teilqualifikationen müssen obligatorisch betriebliche Praxisphasen enthalten. Diese sollten nicht weniger als ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation umfassen und so gestaltet sein, dass es sich um angeleitete Lern- und Übungsphasen im betrieblichen Arbeitskontext handelt. 4. Kompetenzfeststellung Die in einer Teilqualifikation erworbenen Kompetenzen werden unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, wie sie auch bei Berufsabschlussprüfungen gelten, individuell festgestellt. Die zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellung für BA- Teilqualifikationen bilden hier den Orientierungsrahmen (z.b. Einrichtung von Prüfungsausschüssen beim Träger unter obligatorischer Hinzuziehung betrieblicher Experten oder Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern). Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung muss nachgewiesen sein (z.b. durch FKS nach der AZWV). Inwieweit ggf. bestehende Prüfungsausschüsse der Kammern im Bereich der Berufsausbildung auch zur Kompetenzfeststellung von Teilqualifikationen genutzt werden können, ist mit den Kammern abzustimmen. 5. Zertifikate Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind strukturierte und aussagefähige Zertifikate auszuhändigen, die sowohl der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer als auch potenziellen Arbeitgebern eine Orientierung bieten. Hierzu muss das Zertifikat mindestens folgende Bestandteile aufweisen: Angabe der ggf. erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und dauer. Darüber hinaus muss das Zertifikat Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil enthalten, da die Teilqualifikation der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer eine Perspektive bieten soll, einen anerkannten Berufsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Detaillierte Kompetenzprofile mit Verweisen auf die entsprechenden Berufsbildpositionen der Ordnungsmittel erleichtern die passgenaue Weiterführung von Bildungsschritten und geben Kammern ein zuverlässiges Auskunftsmittel an die Hand, um über die Zulassung zu einer Externenprüfung zu entscheiden. B. Was sind keine berufsanschlussfähigenteilqualifikationen im BA-Sinn? Qualifzierungsbausteine nach 69 BBiG Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung (z.b. MS-Office/ SAP-Weiterbildungen, CNC-/ CAD-Weiterbildungen, Baumaschinenbedienung, Gabelstaplerausbildung, Betreuungsassistenz/ Betreuungskraft in Pflegeheimen/ Pflegehilfskraft 18

Qualitätsmanagement, Erwerb von Berechtigungen wie Führerscheinen, beschleunigter Grundqualifikation, Sachkundeprüfung (IHK) im Bewachungsgewerbe, Schweißscheinen, IHK Fortbildungsprüfungen, usw.) Mit den aufgeführten Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen, die generell im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung zu berücksichtigen sind, verfügen die AA über die notwendigen Anhaltspunkte, um Bildungseinrichtungen über die Anforderungen zu informieren und vorliegende Angebote einzuschätzen. Zur weiteren Unterstützung kann auch die nachfolgende Checkliste herangezogen werden. 19

Checkliste Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen Die nachfolgende Checkliste soll Anhaltspunkte bei der Einschätzung liefern, ob es sich bei Weiterbildungsangeboten um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt. 1 1. Inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild Ja Nein 1.1 Die Teilqualifikationen sind inhaltlich an einem Berufsbild eines geregelten, mindestens zweijährigen Ausbildungsberufes ausgerichtet 1.2 Wenn ja, an welchem 1.3 Die Teilqualifikationen decken in ihrer Summe alle Positionen eines Berufsbildes ab; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne der Berufsschulen wurden berücksichtigt 2. Dauer und Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf 2.1 Die einzelnen Teilqualifikationen dauern mindestens zwei Monate 2.2 Die einzelnen Teilqualifikationen dauern höchstens sechs Monate 2.3 Die Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf liegt zwischen fünf und acht 2.3 Der zeitliche Gesamtumfang aller Teilqualifikationen beträgt insgesamt Monate (Es empfiehlt sich hier eine Orientierung an einer Dauer von etwa zwei Dritteln der jeweiligen Erstausbildungszeit) 3. Zuschnitt der Teilqualifikationen auf betriebliche Einsatzgebiete 3.1 Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzgebiet notwendigen Kompetenzen werden vermittelt 3.2 Die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse sind berücksichtigt 3.3. Die Teilqualifikation enthält obligatorisch betriebliche Praxisphasen (möglichst mindestens ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation) 4. Kompetenzfeststellung 4.1 4.2 Die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen werden im Rahmen praktischer und theoretischer Prüfungen individuell festgestellt Die Feststellung der Kompetenzen soll erfolgen durch den Träger selbst 1 An einigen Stellen bietet es sich an, die Fachkunde der zuständigen Stellen zu nutzen; eines förmlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens durch diese Stellen bedarf es jedoch nicht. Werden Fragen mit Nein beantwortet, handelt es sich nicht um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne 20

unter Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern auf folgende Weise: Wenn die Kompetenzfeststellung durch den Träger selbst erfolgt: 5. Zertifikate Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung wurde durch externe Stellen geprüft und bestätigt (z.b. FKS, Kammern). Bei der Durchführung der Prüfungen werden die Qualitätsstandards, die bei Berufsabschlussprüfungen gelten, berücksichtigt. Zur Feststellung der Kompetenzen wird ein Prüfungsausschuss beim Träger eingerichtet. Dem Prüfungsausschuss gehören obligatorisch betriebliche Experten an. 5.1 Die Teilnehmer erhalten strukturierte und aussagefähige Zertifikate Die Zertifikate weisen folgende Bestandteile auf 5.2 Angabe der ggf. erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und dauer Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil 21