Änderungsunterlagen INHALTSVERZEICHNIS. 1. Kartenteil. 2. Begründung A. Erläuterung der Planung B. Umweltbericht

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Transkript:

Änderungsunterlagen 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim INHALTSVERZEICHNIS 1. Kartenteil 2. Begründung A. Erläuterung der Planung B. Umweltbericht Regionalverband Poststraße 16 Telefon: +49 69 2577-0 beteiligung@region-frankfurt.de FrankfurtRheinMain 60329 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 2577-1204 www.region-frankfurt.de Körperschaft des öffentlichen Rechts

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Lage des Änderungsbereiches (Quelle: Präsentationsgraphik 1:10.000 ATKIS -Basis-DLM) Grenze des Änderungsbereiches Ohne Maßstab - 2 -

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Darstellung der Flächen im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 in der am 17.10.2011 rechtswirksam gewordenen Fassung M. 1 : 50 000 Grenze des Änderungsbereiches -3-

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Vorgesehene Änderung M. 1 : 50 000 Grenze des Änderungsbereiches Gebiet A: "Vorranggebiet für Landwirtschaft" (ca. 3,6 ha) in "Gewerbliche Baufläche, geplant", Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant" (ca. 1,4 ha) in "Vorranggebiet für Landwirtschaft", Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant" (ca. 1,9 ha) in "Vorranggebiet für Landwirtschaft". -4-

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Anpassung der Beikarte 1 M. 1 : 50 000 Grenze des Änderungsbereiches -5-

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Anpassung der Beikarte 2 M. 1 : 50 000 Grenze des Änderungsbereiches -6-

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Begründung zur 1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich der Gemeinde Schöneck, Gebiet A: "Auf der Windecker Hohle", Ortsteil Kilianstädten Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant am nördlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant am südwestlichen Ortsrand", Ortsteil Büdesheim A: Erläuterung der Planung A 1. Formelle Gründe für die Durchführung des Änderungsverfahrens Das Verfahren zur Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) wird gemäß den 2 Abs. 1 und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 8 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) durchgeführt. Der RPS/RegFNP 2010 stellt gemäß 5 BauGB für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Sinne des 2 MetropolG die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar und legt gemäß 5 HLPG (Hessisches Landesplanungsgesetz) in Verbindung mit 9 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest. Aus den im Folgenden dargelegten Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es erforderlich, die Planaussagen in der Gemeinde Schöneck, in den Ortsteilen Kilianstädten und Büdesheim, zu überarbeiten. A 2. Geltungsbereich der Änderung Die Änderung umfasst drei Gebiete von insgesamt ca. 6,9 ha. Gebiet A liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Kilianstädten, betrifft in Flur 19 die Flurstücke 8 (teilweise), 9/1, 9/2 und 10 (teilweise) und umfasst eine Fläche von 3,6 ha. Die Fläche wird derzeit ackerbaulich genutzt. Im Norden und Westen grenzen gewerbliche Bauflächen an, im Süden und Südosten sowie Nordosten landwirtschaftlich genutzte Flächen. Gebiet B liegt am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Büdesheim und hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Im Norden ist es von der Bundesstraße B 521 begrenzt, im Westen schließt sich eine gemischte Baufläche an, im Süden liegen extensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im RPS/RegFNP 2010 als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt sind. Östlich liegen intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, die im RPS/RegFNP 2010 als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" dargestellt sind. Der Großteil des Gebietes wird derzeit ackerbaulich genutzt. Auf einer kleinen Fläche befindet sich im südlichen Teil des Gebietes ein KFZ-Parkplatz, der von dem südlich anschließend gelegenen Autohaus genutzt wird. Entlang der Bundesstraße verläuft ein Radweg mit Abstandsgrün zur Bundesstraße. Gebiet C liegt am südwestlichen Ortsrand von Büdesheim und ist ca. 1,9 ha groß. Auf einem Teil der Fläche (ca. 0,3 ha) befindet sich ein Gartenbaubetrieb mit Gewächshaus und zwei Wohnhäusern. Der übrigen Teil des Gebietes wird ackerbaulich genutzt. Im Osten grenzt die Bundesstraße B 521 an, im Norden liegen Wohnbauflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Westen und Süden befinden sich ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Abgrenzungen können den vorgelegten Planzeichnungen entnommen werden. -9-

A 3. Anlass und Inhalt der Änderung Auf den gewerblich genutzten Flächen nördlich und westlich von Gebiet A ist der Großflottendienstleister "Autokontor Bayern GmbH" ansässig. Die Firma expandiert und benötigt zusätzliche Flächen, um Kraftfahrzeuge aller Art zu lagern. Daher möchte sie ihre Betriebsstätte im Gebiet A um die o.g. Flurstücke erweitern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat in ihrer Sitzung am 01.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Windecker Hohle" mit der Maßgabe beschlossen, am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Kilianstädten Baurecht für eine gewerbliche Baufläche zu schaffen. Das Gebiet A "Auf der Windecker Hohle" ist im RPS/RegFNP 2010 als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" dargestellt. Im Rahmen der Änderung des RPS/RegFNP 2010 soll die Darstellung in "Gewerbliche Baufläche, geplant" (ca. 3,6 ha) geändert werden. Zur Kompensation dieser neuen Flächeninanspruchnahme wird die Darstellung von Bauflächen im Rahmen dieser Änderung des RPS/RegFNP 2010 an zwei anderen Stellen zurückgenommen (zusammen ca. 3,3 ha). Im Ortsteil Büdesheim, am nördlichen Ortsrand, wird eine als "Gewerbliche Baufläche, geplant" (Gebiet B) dargestellte Fläche in "Vorranggebiet für Landwirtschaft" geändert (ca. 1,4 ha). Am südwestlichen Ortsrand von Büdesheim wird eine im RPS/RegFNP 2010 als "Gemischte Baufläche, geplant" dargestellte Fläche (Gebiet C) ebenfalls in "Vorranggebiet für Landwirtschaft" geändert (ca. 1,9 ha). Entsprechend den jetzigen Planungsabsichten werden die bisherigen Planaussagen im RPS/RegFNP 2010 wie folgt geändert: Gebiet A: "Vorranggebiet für Landwirtschaft" (ca. 3,6 ha) in "Gewerbliche Baufläche, geplant", Gebiet B: "Gewerbliche Baufläche, geplant" (ca. 1,4 ha) in "Vorranggebiet für Landwirtschaft", Gebiet C: "Gemischte Baufläche, geplant" (ca. 1,9 ha) in "Vorranggebiet für Landwirtschaft". Der Kartenhintergrund in den Beikarten 1 und 2 des RPS/RegFNP 2010 wird - soweit erforderlich - an diese Änderungen der Hauptkarte angepasst. A 4. Regionalplanerische Aspekte Geplant ist im Gebiet A die Änderung von "Vorranggebiet für Landwirtschaft" in "Gewerbliche Baufläche, geplant". Die geplante Nutzung schließt an eine bereits dargestellte "Gewerbliche Baufläche, Bestand" an. Die ca. 3,6 ha große Erweiterungsfläche liegt unterhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze von 5 ha. Aus regionalplanerischer Sicht ist die Änderungsplanung städtebaulich vertretbar und weist bei dieser Flächengröße keine Raumbedeutsamkeit auf, so dass die Durchführung eines Abweichungsverfahrens nach 12 HLPG entbehrlich ist. Dies gilt auch für die beiden kleineren Gebiete B und C. A 5. Verkehrsplanerische Aspekte Das Gebiet A wird von der Windecker Straße (L 3009) aus erschlossen. Für die geplante Erweiterungsfläche der Firma Autokontor Bayern GmbH ist kein Ausbau des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes erforderlich. Die Anbindung an die Windecker Straße erfolgt über die vorhandene Zuwegung auf dem derzeitigen Firmengelände. Über die Windecker Straße (L 3009) ist das Gebiet A auch an das überörtliche Straßennetz angebunden. In südlicher Richtung fließt der Verkehr über die südlich von Kilianstädten neu ausgebaute Landesstraße L 3008 Richtung Niederdorfelden und Bad Vilbel auf die Bundesstraße B 3 ab. Über die B 3 wird die Autobahn A 661 an der Anschlussstelle "Preungeshei- 10 -

mer Dreieck" erreicht. In nördlicher Richtung werden die LKW zukünftig über den Neubau der Bundesstraße B 45 im Bereich Nidderau und weiter auf der B 45 bis auf die Autobahn A 66, Anschlussstelle "Hanau Nord", gelangen. So wird für Wohngebiete keine zusätzliche Lärmbelastung entstehen. Gemäß einem Lärmschutzgutachten aus den Jahr 2010 ist derzeit innerhalb 24 Stunden mit 30 LKW-Bewegungen zu rechnen. Durch die Erweiterung wird eine Steigerung auf ca. 35 LKW-Bewegungen pro 24 Stunden prognostiziert. Die derzeitige Erschließung des Gebietes A durch den ÖPNV erfolgt über die Haltestelle "Gewerbegebiet Nord" mit der Buslinie MKK 31. Diese verkehrt zwischen Niederdorfelden (über Schöneck) und Hanau. Die Haltestelle wird nur wochentags und nur dreimal täglich angefahren (morgens aus Richtung Hanau um 6.24 Uhr und 6.39 Uhr sowie nachmittags in Richtung Hanau um 16.06 Uhr). Der nächstgelegene Bahnhaltepunkt befindet sich in Kilianstädten, ca. 2,4 Kilometer vom Firmengelände der Firma Autokontor entfernt. Tagsüber besteht die Möglichkeit, mit dem Bus vom Bahnhof Kilianstädten, Haltestelle Uferstraße, bis zur Haltestelle Hanauer Straße und umgekehrt zu fahren und von der Hanauer Straße ca. 750 m zur Fa. Autokontor zu laufen. Durch die Umwidmung der Darstellungen in den Gebieten B und C entstehen keine neuen verkehrsplanerischen Aspekte. A 6. Landschaftsplanerische Aspekte In der Entwicklungskarte des Landschaftsplanerischen Gutachtens der Gemeinde Schöneck vom 12.06.2006 ist für das Gebiet A "Fläche für die Landbewirtschaftung" dargestellt. Aktuell wird sie intensiv ackerbaulich genutzt. Die Böden haben hier ein hohes natürliches Ertragspotenzial und ein hohes Nitratrückhaltevermögen und sind für die landwirtschaftliche Nutzung gut geeignet. Gliedernde Gehölzstrukturen o.ä. sind auf der Fläche jedoch nicht vorhanden, sodass das Gebiet als Lebensraum für die heimische Flora und Fauna aktuell keine besondere Rolle spielt. Das Landschaftsbild ist bestimmt von der Lage am Ortsrand, von der landwirtschaftlichen Nutzung und von bewegten Relief der naturräumlichen Untereinheit des "Bergener Rückens". Das Gebiet hat für die naturbezogene Erholungsnutzung eine mäßige Bedeutung. Durch die ackerbauliche Nutzung und die Hanglage spielt die Fläche für die Kaltluftproduktion eine Rolle. Gebiet A liegt vollständig in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Schöneck-Kilianstädten für die Brunnen "Hellerborn" und "Im Wald" der Kreiswerke Main-Kinzig-GmbH (StAnz. 41/71 S. 1665). Die für diese Schutzzone geltenden Verbote und Regelungen sind im aufzustellenden Bebauungsplan und seiner Umsetzung zu beachten. Durch die geplante bauliche Nutzung werden die o.g. Funktionen beeinträchtigt bzw. zerstört. Die ökologischen Funktionen des Umweltmediums Boden (wie z.b. Versickerung, Grundwasserneubildung, Lebensraum für Tiere und Pflanzen) gehen durch die großflächige Versiegelung und Verdichtung verloren. Gebiet B wird zum größten Teil derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich außerdem auf einer kleinen Teilfläche ein KFZ-Parkplatz, der von dem südlich anschließend gelegenen Autohaus genutzt wird. Entlang der Bundesstraße verläuft ein Radweg mit Abstandsgrün zur Bundesstraße. Das landschaftsplanerische Gutachten stellt für Gebiet B Siedlungsflächen mit tatsächlicher Nutzung Acker dar. Auf einem Teil der Fläche des Gebietes C (ca. 0,3 ha) befindet sich ein Gartenbaubetrieb mit Gewächshaus und zwei Wohnhäusern. Der übrige Teil des Gebietes wird ackerbaulich genutzt. Für Gebiet C stellt das landschaftsplanerische Gutachten teilweise "Flächen für die Landbewirtschaftung" und "Flächen für die Landbewirtschaftung mit Nutzungsempfehlungen" dar. Als tatsächliche Nutzung ist Acker und im Bereich des Gartenbaubetriebes bebauter Bereich dargestellt. Außerdem gehört die nordwestliche Teilfläche zu einer Fläche mit Relevanz für den Klimaschutz. - 11 -

Gebiet B und C liegen in der Schutzzone III des qualitativen Heilquellenschutzgebietes "Oberhessischer Heilquellenschutzbezirk". Die für diese Schutzzone geltenden Verbote und Regelungen sind im aufzustellenden Bebauungsplan und seiner Umsetzung zu beachten. Durch die Rücknahme der geplanten Gewerbefläche im Gebiet B und die Rücknahme der geplanten Mischbaufläche in Gebiet C werden sich die derzeitigen Nutzungen in den beiden Gebieten nicht verändern, sodass durch die Planänderungen keine Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet werden. In allen drei Änderungsgebieten ist mit archäologischen Bodendenkmälern zu rechnen. Die Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist in der Flächennutzungsplanung wegen der Beschränkung auf die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und der auf dieser Planungsstufe meist noch relativ unbestimmten Planung nur allgemein möglich. Für die Kompensation der geplanten Eingriffe im Gebiet A, die nicht in den Bauflächen selbst untergebracht werden können, weist der RPS/RegFNP 2010 die Ökologisch bedeutsame Flächennutzung aus. Abgeleitet aus dem Biotopverbundsystem der kommunalen Landschaftspläne, sind dies Gebiete, die wegen ihres Zustandes, ihrer Lage oder wegen ihrer natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonders geeignet sind. Eine Konkretisierung der Einzelflächen sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgt erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hierfür bieten die Landschaftspläne und landschaftsplanerischen Gutachten detaillierte Maßnahmenplanungen. Neben dem Biotopverbundsystem bietet auch die Realisierung des Regionalparks Möglichkeiten zur Kompensation. Die landschaftsplanerischen Belange bezüglich der Umweltfaktoren Boden, Grundwasser, Klima und Artenschutz sind in Teil B Umweltbericht behandelt. A 7. Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange Altlasten oder Altablagerungen sind in den Änderungsgebieten nicht bekannt. In allen drei Änderungsgebieten ist mit archäologischen Bodendenkmälern zu rechnen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu treffen, die der Beeinträchtigung von Umweltbelangen in Gebiet A so weit wie möglich entgegenwirken, wie Begrünung der Grundstücksfreiflächen und Straßen, Festsetzung von Maßnahmenflächen für Naturschutz und Landschaftspflege, Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung etc.. Durch die Änderungen in den Gebieten B und C werden keine neuen Beeinträchtigungen von Umweltbelangen vorbereitet. A 8. Darlegung der planerischen Erwägungen Die Firma "Autokontor Bayern GmbH" betreibt einen ihrer vier Logistikstandorte im Schönecker Ortsteil Kilianstädten. Auf dem Firmengelände werden Fahrzeuge aller Art aufbereitet, instandgesetzt und gelagert. Hierfür sind große Flächen erforderlich. Die Firma expandiert und hat auf den vorhandenen Flächen die Kapazitätsgrenze erreicht. Sie benötigt eine Flächenerweiterung um ca. 3,6 ha südöstlich anschließend an das bestehende Firmengelände. Da es sich bei der Fläche im Änderungsbereich um ackerbaulich genutzte Flächen handelt und keine naturschutzfachlichen Gründe entgegenstehen, wird den Belangen der Wirtschaft der Vorrang vor der Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzfläche gegeben. Bis zum Jahr 2004/2005 befand sich auf der Fläche, die heute von der Firma Autokontor genutzt wird, die Nidder-Kaserne der Bundeswehr. Mit der Firma Autokontor hat die Gemeinde Schöneck einen geeigneten Nachnutzer für die großen, versiegelten Konversionsflächen gefunden. Daher unterstützt die Gemeinde die Firma bei der geplanten Erweiterung. - 12 -

Die drei betroffenen Flurstücke werden derzeit von einem Landwirt bewirtschaftet, der noch dieses Jahr in den Ruhestand tritt. Einen Hof-Nachfolger gibt es nicht, sodass mit dem Flächenverkauf keine Existenzgefährdung für diesen landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist. Die Gemeinde Schöneck hat sich bereit erklärt, für diese ca. 3,6 ha neue Gewerbefläche im Gegenzug auf im RPS/RegFNP 2010 dargestellte Bauflächen an anderer Stelle zu verzichten. Sie hat dafür zwei Flächen im Ortsteil Büdesheim vorgeschlagen. Hier werden die Darstellungen für insgesamt ca. 3,3 ha Gewerbe- bzw. Mischbauflächen im RegFNP in "Vorranggebiet für Landwirtschaft" geändert. Der RPS/RegFNP 2010 stellt in der Gemeinde Schöneck eine ca. 8 ha große Fläche nördlich des Firmengeländes der Firma Autokontor als "Gewerbliche Baufläche, geplant" dar. Sie ist die einzige Flächenreserve für die gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde. Allerdings kommt weder aus Sicht der Kommune noch aus Sicht der Firma Autokontor diese Fläche als Alternative in Frage. Die Kommune will auf dieser Fläche kleine und mittelständische Betriebe, z. B. aus den Bereichen Handwerk, Metallbau und verarbeitendes Gewerbe ansiedeln. Aus städtebaulichen Gründen soll hier eine kleinteilige Bebauung entstehen, die die großen Stellplatzflächen der Fa. Autokontor optisch abschirmt und den nördlichen Ortseingang von Kilianstädten attraktiver gestaltet. Für die Fa. Autokontor ist eine Erweiterung nach Norden aufgrund betriebsinterner Abläufe nicht sinnvoll und nicht gewünscht. Die Abweichung vom landschaftsplanerischen Gutachten der Gemeinde Schöneck ist daher gerechtfertigt. - 13 -

B: Umweltbericht B 1. Einleitung B 1.1 Inhalt und wichtigste Ziele der Änderung Auf den ehemaligen Bundeswehrflächen der Nidder-Kaserne in Schöneck ist seit dem Jahr 2005 die Firma Autokontor Bayern GmbH ansässig. Das Unternehmen floriert und möchte expandieren. Dazu benötigt es weitere Stellplatzflächen für PKWs und möchte aufgrund dessen sein Firmengelände in den Bereich "Auf der Windecker Hohle" im Ortsteil Kilianstädten vergrößern. Damit das Gebiet als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Darstellung und Festlegung "Vorranggebiet für Landwirtschaft" in "Gewerbliche Baufläche, geplant" (3,6 ha) zu ändern. Zur Kompensation der Flächenneuinanspruchnahme wird im Ortsteil Büdesheim, im Gebiet B, "Gewerbliche Baufläche, geplant" in "Vorranggebiet für Landwirtschaft" (1,4 ha) sowie im Gebiet C "Gemischte Baufläche, geplant" ebenfalls in "Vorranggebiet für Landwirtschaft" (1,9 ha) geändert. B 1.2 Umweltschutzziele der Fachgesetze und Fachpläne Die folgenden Ziele von Fachgesetzen und Fachplänen sind zu beachten: BBodSchG 1, BImschG 1, BImschG 50, BNatSchG 1 Abs. 1 + 5, WHG 6 Abs. 1 Nr. 4 Sie lauten: BBodSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 50 Planung Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des - 14 -

Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte und Zielwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen. BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich aus 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542). Sie lauten auszugsweise: "(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). (5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. " WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) - Wasserhaushaltsgesetz 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung (1) Nr. 4: Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel, bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen. B 2. Umweltauswirkungen der Änderung B 2.1 Bestandsaufnahme Gebiet A wird zur Zeit auf der gesamten Fläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Boden ist hier für die landwirtschaftliche Nutzung gut geeignet, er hat ein hohes natürliches Ertragspotenzial sowie ein hohes Nitratrückhaltevermögen. Gliedernde Gehölzstrukturen fehlen, das Gebiet spielt als Lebensraum für die heimische Flora und Fauna nach derzeitiger Einschätzung aktuell keine besondere Rolle. Allerdings liegt die Planfläche gemäß der Karte zur "Hessenweiten Verbreitung des Feldhamsters" (2005) innerhalb des Potenzialgebietes des Feldhamstervorkommens. Die Population befindet sich demnach hier in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Im Bebauungsplanverfahren muss über Gutachten geklärt werden, inwieweit geschützte Arten durch die Planung betroffen sind. Evtl. notwendig werdende CEFMaßnahmen müssen im Bebauungsplanverfahren rechtlich gesichert und rechtzeitig umgesetzt werden. Das Landschaftsbild ist bestimmt von der Lage am Ortsrand, von der landwirtschaftlichen Nutzung und vom bewegten Relief der naturräumlichen Untereinheit des "Bergener Rückens". Das Gebiet hat für die naturbezogene Erholungsnutzung eine mäßige Bedeutung. Durch die ackerbauliche Nutzung und die Hanglage spielt die Fläche für die Kaltluftproduktion eine Rolle. Die Fläche liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet Zone III. - 15 -

Gebiet B wird zum größten Teil derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Der nördliche Teil der Fläche weist Böden mit hoher Produktionsfunktion (sehr hohes Ertragspotenzial und Filtervermögen) auf. Im südlichen Bereich sind Böden mit hoher Lebensraum- und hoher Archivfunktion anzutreffen. Es handelt sich um Auenböden im potenziellen Überflutungsbereich der Nidder, die ein hohes Biotopentwicklungspotenzial haben. Die südlich angrenzenden Flächen sind Teil des Landschaftsschutzgebietes Auenverbund Wetterau. Etwa die Hälfte der Fläche weist eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf. Das gesamte Gebiet B liegt in einem Heilquellenschutzgebiet der Zone II. Der unversiegelte Teil des Gebietes hat eine hohe Relevanz für den Kaltlufthaushalt. Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich auf einer kleinen Teilfläche ein KFZ-Parkplatz, der von dem südlich anschließend gelegenen Autohaus genutzt wird. In diesem Bereich ist der Boden versiegelt, die eben beschriebenen Funktionen der Schutzgüter sind verändert oder nicht mehr vorhanden. Auch der größte Teil des Gebietes C wird intensiv ackerbaulich genutzt. Auch bei diesen Flächen handelt es sich um Böden mit hoher Produktionsfunktion (sehr hohes Ertragspotenzial und Filtervermögen). Sie sind Teil eines von Schöneck über Karben und Nidderau bis nach Wöllstadt reichenden, bedeutenden unzerschnittenen Raumes. Der größte Teil des Gebietes C weist eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf. Das gesamte Gebiet C liegt in einem Heilquellenschutzgebiet der Zone II. Der unversiegelte Teil des Gebietes hat eine hohe Relevanz für den Kaltlufthaushalt. Auf einem Teil der Fläche des Gebietes C (ca. 0,3 ha) befindet sich ein Gartenbaubetrieb mit Gewächshaus und zwei Wohnhäusern. In diesem Bereich ist der Boden versiegelt, die oben beschriebenen Funktionen der Schutzgüter sind verändert oder nicht mehr vorhanden. In allen drei Änderungsgebieten ist mit archäologischen Bodendenkmälern zu rechnen. B 2.2 Prognose und Bewertung Auswirkungen der bisherigen Planung Die bisherige Planung sieht für Gebiet A eine landwirtschaftliche Nutzung (Vorranggebiet für Landwirtschaft) vor, die der derzeitigen Realnutzung entspricht. Vorhandene Böden mit einer hohen Produktionsfunktion (hohes Ertragspotential und Filtervermögen) bleiben erhalten und können genutzt werden. Oberflächenwasser kann ungehindert versickern, der Wasserkreislauf wird gefördert und der Grundwasserschutz ist gesichert. Vorhandene Lebensräume für Fauna und Flora bleiben erhalten, ebenso wie das von der landwirtschaftlichen Nutzung und vom bewegten Relief bestimmte Landschaftsbild. Als bisherige Planung ist für das Gebiet B geplante gewerbliche Baufläche dargestellt sowie für Gebiet C geplante gemischte Baufläche. Durch diese geplante Bebauung werden Böden mit hoher Produktionsfunktion versiegelt und gehen für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Die Versickerung von Oberflächenwasser wird verringert, der Wasserkreislauf negativ beeinflusst, es gehen potenzielle Lebensräume für Flora und Fauna verloren, das Landschaftsbild wird baulich überformt. Auswirkungen der Planänderung Durch die nun im Gebiet A geplante Bebauung sind die zuvor für die Gebiete B und C beschriebenen Auswirkungen zu erwarten: Versiegelung und Nutzungsverlust von Böden mit hoher Produktionsfunktion, Verringerung der Versickerung von Oberflächenwasser, Verlust von Lebensräumen für Flora und Fauna, Veränderung des Landschaftsbildes. In den Gebieten B und C werden durch die Planänderung und somit Beibehaltung der bisherigen Nutzung keine neuen Umweltauswirkungen vorbereitet. - 16 -

FFH-Verträglichkeitsprüfung Gemäß 34 Bundesnaturschutzgesetz sind Pläne und Projekte vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Entwicklungs- und Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten zu prüfen. In den maßgeblichen Gesetzen ist festgelegt, dass Flächennutzungspläne zu den zu prüfenden Plänen zählen. Natura 2000-Gebiete sind Gebiete nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie oder der Europäischen Vogelrichtlinie. Das Prüfverfahren gliedert sich in drei Stufen: Prognose oder Screening (überschlägige Prüfung), detaillierte Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmenprüfung. In der Prognose erfolgt die überschlägige Bewertung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Entwicklungs- und Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes oder seiner maßgeblichen Bestandteile durch die Planung offensichtlich auszuschließen sind. Maßgebliche Bestandteile eines FFH-Gebietes sind: - vorkommende oder zu etablierende Lebensraumtypen sowie Arten der Anhänge I und II der FFH - Richtlinie, - die charakteristischen Arten und Lebensgemeinschaften des jeweiligen Lebensraumtyps, die den nach den Erhaltungszielen zu sichernden oder anzustrebenden Erhaltungszustand bestimmen, - die Lebensräume der Arten nach Anhang II der FFH - Richtlinie, - die für die zu erhaltenden oder wiederherzustellenden Lebensraumbedingungen maßgeblichen standörtlichen Voraussetzungen oder Strukturen (z.b. abiotische Standortfaktoren). Im Scoping-Verfahren zum RPS/RegFNP 2010 des Regionalverbandes wurde festgelegt, dass geplante Bauflächen innerhalb eines 1000 m-radius um FFH-Gebiete einer FFHPrognose zu unterziehen sind, geplante Grünflächen (bis auf Sport) in einem 200 m-radius. Gebiet A liegt innerhalb des 1000 m - Radius, somit ist eine FFH-Prognose zu erstellen. Die Prognose kam zum Ergebnis, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000Gebieten durch die Planung ausgeschlossen werden können (siehe Angaben im Formblatt im Anhang). B 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich Die genannten Auswirkungen im Gebiet A können durch Maßnahmen zur Gestaltung sowie durch ökologische Kompensationsmaßnahmen möglichst im Nahbereich des Vorhabens gemindert bzw. ausgeglichen werden. Hierzu zählen u.a.: - möglichst geringe Flächenversiegelung und ggf. Bodenentsiegelung, - Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen in Form von Bauzeitenregelungen und ökologischen Baubegleitungen; ggf. Umsiedlung von Arten, - Rückführung des Niederschlagswassers in den Wasserkreislauf am Ort der Entstehung (Sammlung des Oberflächenwassers und Nutzung als Brauch- und Beregnungswasser), - Festsetzungen zum aktiven und passiven Schallschutz, die über den Bebauungsplan zu regeln sind, - Festsetzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen im Bebauungsplan. Durch die geänderte Darstellung des RPS/RegFNP 2010 im Bereich der Gebiete B und C werden die bisher möglichen Eingriffe in Natur und Landschaft zurück genommen. Die vielfältigen Funktionen der Schutzgüter können weiterhin ihre Wirkung entfalten. B 2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Das einzige alternative größere Gewerbeflächenpotenzial in der Gemeinde Schöneck befindet sich nördlich des Firmengeländes der Firma Autokontor. Es handelt sich um eine ca. 8 ha große Freifläche, die im RPS/RegFNP 2010 als "Gewerbliche Baufläche, geplant" dargestellt ist. Weder aus Sicht der Kommune noch aus Sicht der Firma Autokontor kommt diese Fläche als Alternativstandort in Frage. Die Kommune will auf dieser Fläche kleine und mittelständische Betriebe, z. B. aus den Bereichen Handwerk, Metallbau und verarbeitendes Gewerbe ansiedeln. Aus städtebaulichen Gründen soll hier eine kleinteilige Bebauung entste- 17 -

hen, die die großen Stellplatzflächen der Fa. Autokontor optisch abschirmt, und den nördlichen Ortseingang von Kilianstädten attraktiver gestaltet. Für die Fa. Autokontor ist eine Erweiterung nach Norden aufgrund betriebsinterner Abläufe nicht sinnvoll und nicht gewünscht. Als weitere Planungsmöglichkeit wurde geprüft, ob es möglich ist, die bauliche Entwicklung in die Höhe und nicht in die Fläche auszuweiten, das heißt, die Fahrzeuge auf einer zweiten Ebene unterzubringen. Nach Auskunft des zukünftigen Nutzers ist ein 2-geschossiges Parkhaus für die vorgesehene Nutzung nicht geeignet. Bei den zukünftigen Parkflächen handelt es sich um Stellplätze für PKW s, Kleintransporter, Lieferwagen und Neufahrzeuge mit Kastenaufbau. Die Fahrzeuge variieren in Länge, Breite und Höhe erheblich (z.b. PKW Länge = 4,00 m, Kastenauslieferungswagen Länge = 12 m). Bei den unterschiedlichen Abmessungen der Fahrzeuge wird eine flexible Einteilung der Stellflächen benötigt. Diese kann in einem Parkhaus mit starrem Stützenraster nicht gewährleistet werden, sodass diese Planungsvariante entfällt. B 3. Zusätzliche Angaben B 3.1 Prüfverfahren Das verwendete Prüfverfahren ist in Umfang, Detaillierungsgrad und Methodik identisch mit den in Kapitel 3.1 des Umweltberichtes zum RPS/RegFNP 2010 beschriebenen Prüfverfahren. Zur Anwendung kommen insbesondere die darin beschriebenen Teilverfahren zur Prüfung von Einzelflächen (Einzelprüfung) und zur Prognose der Natura 2000-Verträglichkeit. Dabei sind keine Probleme mit technischen Verwaltungsvorschriften (z.b. TA Lärm, TA Luft) oder anerkannten Regelwerken der Technik (z.b. DIN 18005 Teil I, Schallschutz im Städtebau) aufgetreten. Für die Einzelprüfung wurde ein auf dem Programm ArcMap (GIS) beruhendes Abfrage-, Dokumentations- und Erstbewertungsinstrumentarium entwickelt, mit dem alle relevanten Umweltbelange ermittelt und in die weiter eingrenzende, verbal-argumentative Bewertung eingebracht werden können. Die Einzelprüfung bezieht sich auf geplante Einzelvorhaben bzw. auf die geplante Änderung des RPS/RegFNP 2010. Insgesamt werden die Auswirkungen der Planung auf sieben verschiedene Schutzgüter (Gesundheit des Menschen/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter) sowie Wechselwirkungen und 42 meist gebietsbezogene Umweltthemen untersucht. Hierzu zählen sowohl Gebiete hoher Umweltqualität, die negativ oder positiv beeinflusst werden können, als auch Vorbelastungen, die die Planung selbst beeinträchtigen können. Ein Teil dieser Umweltthemen ist zusätzlich mit starken rechtlichen Bindungen belegt, die sich für bestimmte Planungen als Restriktion erweisen können. Für einzelne Umweltthemen wurden darüber hinaus so genannte Erheblichkeitsschwellen definiert, bei deren Überschreiten mit voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Die Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit wird auf die erste Verfahrensstufe, die Prognose, begrenzt. In der Prognose erfolgt eine überschlägige Bewertung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Entwicklungs- und Erhaltungsziele eines Natura-2000 Gebietes oder seiner maßgeblichen Bestandteile durch die Planung offensichtlich auszuschließen sind. Die Prognose ist auf die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ausgerichtet. Diese gibt nur die Grundzüge der angestrebten Bodennutzung wieder. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist eine weitere Prognose anhand der dann konkretisierten Planungsziele durchzuführen. - 18 -

B 3.2 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) Das Konzept zum Monitoring ist Bestandteil des Umweltberichtes des RPS/RegFNP 2010. Die Bauämter der Gemeinden werden gebeten, jährlich zu der Umsetzung der RPS/RegFNP-Änderung, insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zur Beschlusslage oder erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu berichten. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain behält sich vor, fallweise aufgrund solcher Berichte die betroffenen Träger öffentlicher Belange anzuhören. B 3.3 Zusammenfassung Zur Kompensation der Flächenneuinanspruchnahme eines bisher landwirtschaftlich genutzten Bereichs im Ortsteil Kilianstädten durch Gewerbe wird im Ortsteil Büdesheim eine geplante Mischbaufläche sowie eine geplante Gewerbefläche zurückgenommen. Es handelt sich bei den beiden Kompensationsgebieten ebenfalls überwiegend um hochwertige landwirtschaftliche Produktionsflächen. B 3.4 Datenblatt PlanUP Die Datenblätter bilden die Datengrundlage für den vorliegenden Umweltbericht und können beim Regionalverband FrankfurtRheinMain eingesehen werden. - 19 -