Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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Transkript:

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 26 Gemeindeordnung (GO) NRW Die Bürger können beantragen Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Bürgerentscheide sind neben Wahlen das zweite Standbein der Demokratie in den Städten und Gemeinden. Ausreichende Informations- und Ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Schlüssel für das Funktionieren der direkten Demokratie.

Bürgerbegehren Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis 10.000 Einwohner von 10 % bis 20.000 Einwohner von 9 % bis 30.000 Einwohner von 8 % bis 50.000 Einwohner von 7 % - Brühl bis 100.000 Einwohner von 6 % bis 200.000 Einwohner von 5 % bis 500.000 Einwohner von 4 % über 500.000 Einwohner von 3 % der Bürger unterzeichnet sein.

Bürgerbegehren Das Bürgerbegehren: Einreichung muss schriftlich sein Eine Entscheidung zu bringende Frage haben Begründung Vorschlag für die Deckung der Kosten Bis zu drei Unterschriftberechtigte Bürger/innen benennen Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich

Bürgerbegehren Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag.

Bürgerbegehren Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Gegen die ablehnende Entscheidung des Rates können nur die Vertreter des Bürgerbegehrens klagen. Fraktionen können den Ratsbeschluss bei einer Unzulässigkeitserklärung prüfen lassen (Landrat, Regierungspräsident)

Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Übertragbar auf Kreistag (Kreistagsbürgerentscheid)!

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Entspricht der Rat dem Bürgerbegehren, so unterbleibt der Bürgerentscheid.

Bürgerentscheid Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger/innen beträgt.

Bürgerentscheid Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Brühler Bürgerbegehren

Brühler Bürgerbegehren Ratsbeschluss zum Abriss und Neubau des Anbaus an Rathaus Steinweg vom 06.06.2011

Brühler Bürgerbegehren 1. Einladung Schluss mit Steuerverschwendung in Brühl! Bürgerbegehren zum Erhalt Anbau Rathaus B Dienstag, 14. Juni 2011, 19.30 Uhr Ort: Brühler Schlosskeller, Kölnstraße 74-84, 50321 Brühl Informieren wird uns an diesem Abend: Herr Thorsten Sterk Mehr Demokratie e.v. NRW : (Informieren Sie sich: http://www.nrw.mehr-demokratie.de) Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort!

Brühler Bürgerbegehren Es schließen sich Bürger/innen, gesellschaftliche Gruppen und Parteien, wie attac, Die Linke, BVB zu einem Bündnis gegen die Vernichtung kommunalen Eigentums zusammen und wollen der weiteren Verschuldung in Brühl Einhalt gewähren.

Brühler Bürgerbegehren Notwendige Unterschriften: 2500 Gesammelt wurden 4500 Unterschriften Übergabe der Unterschriften am 05.09.2011 Ratssitzung am 17.10.2011 wird das Bürgerbegehren von CDU, SPD und FDP für rechtlich als nicht zulässig erklärt nicht ausreichende Begründung der Kostendeckung laut Rechtsgutachten Beanstandung des Ratsbeschluss von GRÜNEN und DIE LINKE

Brühler Bürgerbegehren Einreichung Klage der Vertretungsberechtigten für die Initiative Geschätzte Kosten bei einem negativen Ausgang des Rechtsstreits von ca. 5000

Brühler Bürgerbegehren Sollte die Klage erfolgreich sein, wird der Ratsbeschluss ersetzt durch das Gerichtsurteil Zur Anwendung kommt dann: Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brühl vom 02.05.2005 (wurde von der Stadt erlassen)

Positives Beispiel Siegburg 19.09.2010 Die Siegburger sind gegen ein neues Einkaufszentrum in ihrer Stadt und für den Erhalt ihres Rathauses. Das ist das Ergebnis des ersten Bürgerentscheids der Stadtgeschichte am Sonntag. 67,2 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den von Bürgermeister Franz Huhn (CDU) und seiner Partei befürworteten Rathaus-Abriss. Die Pläne zum Bau eines ECE- Einkaufszentrums anstelle des Rathauses landen damit im Papierkorb. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 47,3 Prozent. Mit 9.905 Ja-Stimmen (67%) für den Erhalt des Rathauses und gegen das geplante ECE-Center 4.829 Nein-Stimmen (33%) Einwohner 42.773

Neuer Gesetzesentwurf 4 Änderungen sollen verabschiedet werden: (Soll noch im Dez. 2011 in den Landtag eingebracht werden!) 1. Kostendeckungsvorschlag wird durch Kostenschätzung der Kommunalverwaltung ersetzt 2. Der Negativkatalog wird gestrafft 3. Quorum Bürgerentscheid nach Einwohnerzahlen (bis 50.000 Einw. 20% / bis 100.000 Einw. 15% / über 100.000 Einw. 10%) 4. Konkurrieren Ratsbürgerentscheid und Bürgerentscheid wird eine Stichfrage vorgesehen

Änderung der Kreisordnung Bürgerentscheid kann Kreistagsbeschluss ersetzen Bürgerbegehren muss unterzeichnet werden von: - bis 200.000 Einw. = 5% Unterzeichner - (Bürgerentscheid mind. 20% Zustimmung) - bis 500.000 Einw. = 4% Unterzeichner - (Bürgerentscheid mind. 15% Zustimmung) - mehr als 500.000 = 3% Unterzeichner - (Bürgerentscheid mind. 10% Zustimmung)

Weitere Informationen zum Thema Bürgerbegehren sind zu finden: http://www.dielinke-bruehl.de/ Internetseite: http://www.schuldenstoppbruehl.de/2.html http://www.nrw.mehr-demokratie.de

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Zusammengestellt von: Eckhard Riedel DIE LINKE. Brühl 07.12.2011