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Transkript:

KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BERLIN (KdöR) RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 4 vom 27. Mai 2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. In eigener Sache: Bundesregierung spricht sich! gegen die Ost-West-Angleichung in dieser Legislaturperiode aus! 2. Nachweis über die fachliche Fortbildung 3. Sonntagsöffnung der Berliner Arztpraxen 4. Vertreterversammlung am 15.06.2009 5. Aktuelle Mailadresse 6. Termine für QM-Seminare 7. Punktwertübersichten II. Quartal 2009 8. Hotline zur Abrechnung II/09 bzw. Juni 2009 9. Information für das Praxisteam 10. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 17.06.2009 11. Fortbildungsveranstaltung 12. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Instituts

Anlage 1. In eigener Sache: Bundesregierung spricht sich gegen die Ost-West-Angleichung in dieser Legislaturperiode aus! Wir kämpfen weiter. Helfen Sie uns bei der Umsetzung. Bitte beachten Sie das Sonderrundschreiben im beigefügten Umschlag. 2. Nachweis über die fachliche Fortbildung Bei verspäteter Einreichung drohen erhebliche Honorarkürzungen Alle Zahnärzte, die am 30.06.2004 bereits zugelassen, angestellt oder ermächtigt und seitdem durchgehend tätig waren, sind gemäß 95 d SGB V verpflichtet, den Nachweis über die fachliche Fortbildung bis zum 30.06.2009 gegenüber der zuständigen KZV zu erbringen. Bis Ende Mai haben erst 72 % der Berliner Zahnärzte, die in diesen Zeitraum fallen, ihren Fortbildungsnachweis gegenüber der KZV Berlin geführt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig oder unvollständig erbracht, so ist die KZV durch den Gesetzgeber verpflichtet, in den ersten vier Quartalen nach Ablauf der Frist die Honorare um 10 % und ab dem darauf folgenden Quartal um 25 % zu kürzen. Zwei Jahre nach Ablauf der Frist ist ein Zulassungsentziehungsantrag durch die KZV zu stellen. Die Kürzungen erfolgen jeweils für ein ganzes Quartal und werden auch nach späterer Einreichung des Nachweises nicht mehr zurückgezahlt. Diese Maßnahmen erfolgen ebenso bei einer lediglich verspäteten Einreichung, auch wenn die Fortbildungspflicht rechtzeitig erfüllt wurde. Um derartige Maßnahmen zu vermeiden, betonen wir hiermit nochmals eindringlich die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Erbringung des Nachweises! Darüber hinaus wird die KZV Berlin Anfang Juni wiederholt die Kolleginnen und Kollegen persönlich anschreiben, die noch keinen Erfassungsbogen eingereicht haben. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kzv-berlin.de Zahnärzte Fortbildung. Nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes, also frühestens Anfang Juli 2009, erhalten Sie ein Zertifikat über die erfüllte Fortbildungspflicht und einen Hinweis darauf, ab wann der neue Fünfjahreszeitraum begonnen hat. Bitte beachten Sie, dass Punkte aus dem alten nicht in den neuen Zeitraum übertragen werden können. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Pentschew 8 90 04 1 17 E-Mail: alexandra.pentschew@kzv-berlin.de 3. Sonntagsöffnungen der Berliner Arztpraxen Wie Sie aus den Medien inzwischen erfahren haben, hat sich die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Arbeitszeitgesetz ( 9 Abs. 1) auseinandergesetzt und die KZV Berlin aufgefordert, die Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte über die Rechtslage zu informieren. Wir kommen dieser Verpflichtung hiermit nach und fügen zu Ihrer Information das Schreiben der Senatsverwaltung sowie unsere Pressemitteilung vom 18.05.2009 bei. 4. Vertreterversammlung am 15.06.2009 Die nächste Vertreterversammlung der KZV Berlin findet am Montag, 15.06.2009, um 19:00 Uhr im großen Saal der KZV Berlin statt. Wir laden alle interessierten Vertragszahnärzte hierzu herzlich ein. Die folgenden Vertreterversammlungen sind für den 14.09.2009 und den 09.11.2009 terminiert. Anlagen RS-Nr. 4/2009 KZV Berlin 1

Anlagen 5. Aktuelle Mailadresse Damit wir Sie auch per E-Mail gut erreichen können, bitten wir Sie, uns Änderungen Ihrer Mailadresse mitzuteilen. Schicken Sie Ihre aktuelle Mailadresse bitte an zulassung@kzv-berlin.de Gerne nehmen wir auch Ihre aktuelle Homepage-Adresse auf. 6. Termine für QM-Seminare Mittwoch, 08.07.09 Samstag, 12.09.09 Mittwoch, 23.09.09 Mittwoch, 21.10.09 Mittwoch, 04.11.09 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 1. Seminar oder 2. Seminar 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr 9:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Pro Zahnarztpraxis können sich jeweils 2 Teilnehmer anmelden. Die Veranstaltungen kosten pro Praxis 250,00 (auch bei nur einem Teilnehmer). Die Kursdauer beträgt 4 Stunden. Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Vehabovic 8 90 04 1 46 E-Mail: kontakt@kzv-berlin.de 7. Punktwertübersichten II. Quartal 2009 Die beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin sowie der fremden Ersatzkassen für das II. Quartal 2009. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Franke 8 90 04 2 71 Frau Kretschmann 8 90 04 1 29 Frau Rost 8 90 04 1 26 E-Mail: kontakt@kzv-berlin.de 8. Hotline zur Abrechnung II/09 bzw. Juni 2009 Wie zu jedem Quartalswechsel haben wir auch zur Abrechnung des II. Quartals 2009 als besonderen Service eine Hotline eingerichtet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. 9. Information für das Praxisteam Als Beilage für Ihr Praxisteam haben wir Ihnen die aktuellen Übersichten zur KCH- Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung und Individualprophylaxe beigefügt. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Goerigk 8 90 04 2 52 Frau Lüderitz 8 90 04 2 45 E-Mail: kontakt@kzv-berlin.de 10. Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 17.06.2009 Die Seminarreihe der KZV Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank wird mit dem Thema Der Zahnarzt als Unternehmer: Ja bitte! fortgesetzt. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 17.06.2009 von 15:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal der KZV Berlin Wir möchten Sie zu diesem Seminar ganz herzlich einladen. Die Einzelheiten zur Anmeldung sowie die Themenschwerpunkte bitten wir der Anlage zu entnehmen. 11. Fortbildungsveranstaltung Am Mittwoch, 17.06.2009, und Samstag, 27.06.2009, finden Fortbildungen zum Thema Zahnärztliche Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten der GKV statt. Näheres zu diesen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Einladung. Anlage Anlagen Anlage Anlage RS-Nr. 4/2009 KZV Berlin 2

Anlage 12. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Instituts Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen aktuelle Kursangebote des Pfaff Berlin. Bei Interesse bitten wir Sie, sich schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut anzumelden: Fax: 4 14 89 67 E-Mail: info@pfaff-berlin.de Telefonisch erreichen Sie das Team des Instituts montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr 41 47 25 40 Anlagen zu: Pkt. 1: - Sonderrundschreiben zum Thema Ost-West-Angleichung Pkt. 3: - Schreiben der Senatsverwaltung und Pressemitteilung der KZV Berlin Pkt. 7: - Punktwertübersichten Pkt. 8: - Übersicht zur Hotline Pkt. 9: - Information für das Praxisteam Pkt. 10: - Anmeldeformular Pkt. 11: - Einladung zur Fortbildung Pkt. 12: - Kursangebote des PPI Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog RS-Nr. 4/2009 KZV Berlin 3

+++ Pressemitteilung +++ Sonntagsservice am Patienten Zahnarztpraxen sollten sonntags wie Einkaufszentren öffnen können Berlin, 18.05.2009 In einer modernen Dienstleistungsgesellschaft müssen Zahnarztpraxen auch sonntags Ihre Patienten behandeln dürfen, fordert Dr. Jörg-Peter Husemann, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (KZV Berlin). Denn noch fallen Zahnarztpraxen unter das Verbot der Sonntagsarbeit. Darauf hatte die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung Anfang der Woche in einem Schreiben an die KZV Berlin hingewiesen. Nach Ansicht der Behörde fällt die Öffnung von Zahnarztpraxen nicht unter die Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes, wonach Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Not- und Rettungsdiensten sowie in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen beschäftigt werden dürfen. Unter diese anderen Einrichtungen sollten nach Ansicht der KZV Berlin auch die Zahnarztpraxen fallen. Von den derzeit 2575 Zahnarztpraxen, die bei der KZV Berlin zugelassen sind, bieten 13 Praxen am Sonntag reguläre Sprechzeiten an. Nach Vereinbarung sind noch weitere 5 am Sonntag geöffnet. Am Samstag bieten bereits rund 280 Praxen Sprechstunden an. Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten. Presseanfragen richten Sie bitte an: Susanne Drkosch Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin Tel.: 030 89004-168, Fax: 030 89004-190 mailto: susanne.drkosch@kzv-berlin.de http://www.kzv-berlin.de

Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin II. Quartal 2009 Stand 12.05.2009 ( 3 ) Kr./Ro./Fr. KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK Berlin 0,7937 0,9000 0,7280 0,7454 3,00 BKK VBU BKK Sachsen - Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0,7777 0,8750 0,7282 0,7454 3,35 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0,8292 0,8750 0,7282 0,7454 3,35 IKK BIG Gesundheit Kassennummern 3501080 + 3501091 >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,9452 0,7445 0,7454 3,50 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0,8267 0,8952 0,7445 0,7454 3,50 LKK MOD 0,8152 0,8454 0,7347 0,7454 3,00 Knappschaft 0,7945 0,9025 0,7366 0,7454 3,40 KB 2,80 KFO * 2,60 vdek 0,7872 0,8628 0,7266 0,7454 AOK U/J,A62, EWG,Asy/Asa 0,7937 0,9000 0,7280 0,7454 3,00 KOV,V/Vf,BVFG,BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen BW / BPol / ZV 0,9528 0,9528 0,8181 0,8181 2,80 Polizeipräsident 0,7872 0,8628 0,7266 0,7454 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,05 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Sachleistungspunktwerte ( KCH, IP, PAR, KB ) für Fremdkassen >unabhängig vom Wohnort des Patienten, sowie Punktwerte für WOP - Kassen >Patient wohnt außerhalb von Berlin, können Sie telefonisch erfragen. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK 3,00 3,00 3,00 LKK 3,00 3,00 3,00 Knappschaft 3,40 3,40 3,40 BKK 3,35 3,35 3,35 IKK 3,50 3,50 3,50 vdek 3,90 3,90 ----- Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 0 30 / 89 00 41 29, Frau Cristina Rost Tel: 0 30 / 89 00 41 26, Frau Sabine Franke Tel: 0 30 / 89 00 42 71 ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von KB 2,80 KFO * 2,60 Berlin 2009.xls.Kr./Ro./Fr.

Regionalkennzeichen Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin - Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Ersatzkassen Punktwerte II. Quartal 2009 Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0,7266 - für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,7454. KZV KZV Nr. KCH/ PAR/KB vdek Techniker KK GEK IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,8034 0,8067 0,8034 0,8067 0,8034 0,8067 05 Brandenburg 53 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 09 Sachsen-Anhalt 54 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 0,8100 0,8277 13 Schleswig-Holstein 36 0,9072 0,9627 0,9072 0,9627 0,9072 0,9369 15 Hamburg 32 0,9072 0,9202 0,9072 0,9202 0,9072 0,8845 17 Niedersachsen 04 0,8559 0,8575 0,8559 0,8575 0,8475 0,8575 30 Bremen 31 0,8616 0,8938 0,8616 0,8938 0,8315 0,8659 34 Westfalen-Lippe 37 0,9134 0,9156 0,9134 0,9156 0,8856 0,8876 40, 49 Nordrhein 13 0,9131 0,9585 0,9102 0,9555 0,8745 0,9165 50 Thüringen 55 0,8090 0,8090 0,8090 0,8090 0,8060 0,8060 51 Hessen 20 0,9123 0,9237 0,9123 0,9237 0,8690 0,8798 62-65 Rheinland-Pfalz 06 0,9213 0,9093 0,9153 0,9064 0,8928 0,8620 67 Baden-Württemberg 02 0,9193 0,9262 0,9129 0,9228 0,8915 0,8984 72 Sachsen 56 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 73, 78, 80 Baden-Württemberg 02 0,9193 0,9262 0,9129 0,9228 0,8915 0,8984 83 Bayern 11 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 93 Saarland 35 0,8957 0,9089 0,8957 0,9089 0,8745 0,8841 Stand: 25.05.2009 ( 3 ) Kr./Ro./Fr. Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZV'en gemeldeten Punktwerte kann die KZV Berlin wegen Alle Änderungen sind ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. " f e t t " gedruckt Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 0 30 / 89 00 41 29, Frau Christina Rost Tel: 0 30 / 89 00 41 26, Frau Sabine Franke 0 30 / 89 00 42 71 IP/FU

Hotline zur Abrechnung II/09 bzw. Juni 2009 Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Während der Hotline sind wir für Sie unter folgenden Rufnummern (89004+App.) und Zeiträumen telefonisch erreichbar. Zu diesen Zeiten können Sie auch Ihre Abrechnungen persönlich im Hause der KZV Berlin abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen jederzeit unser Posteinwurfschacht zur Verfügung. Montag 29.06.09 von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Hansen 2 43 Fr. Schäfer 3 03 Fr. Schröder 2 84 Fr. Kasimir 3 09 Fr. Paß 2 57 Dienstag 30.06.09 von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Schütz 2 73 Fr. Siegetta 2 55 Fr. Petzold 2 10 Fr. Eitner 2 27 Fr. Hartmann 2 36 Mittwoch 01.07.09 von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Thiel 2 86 Fr. Kopplin 2 19 Fr. Bähring 2 34 Fr. Marxen 2 58 Fr. Lüderitz 2 45 Fr. Thiel 2 86 Donnerstag 02.07.09 von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Piehl 2 29 Fr. Bauer 3 05 Fr. Krüger 2 65 Fr. Geißler 2 85 Fr. Petzold 2 10 Fr. Piehl 2 29 Freitag 03.07.09 von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Cichowicz 2 78 Fr. Keller 2 32 Fr. Belling 2 51 Fr. Schust, M. 2 41 Fr. Petzold 2 10 Fr. Cichowicz 2 78 Montag 06.07.09 von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Schröder 2 84 Fr. Hertzberg 2 18 Fr. Schmidt. R. 2 48 Fr. Richter 2 59 Fr. Schröder 2 84 Fr. Dumke 2 63 BKV Bei Fragen zum Kassenabgleich mit dem Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: 89 00 41 26, 89 00 41 29 oder 89 00 42 71.

Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Früherkennungsuntersuchung (FU) eines Kindes vom 30. bis zum 72. Lebensmonat Leistung Anzahl Zeitraum Ausnahme FU 3 Untersuchungen Mindestabstand 12 Monate IP 4 bei hohem Kariesrisiko 2 x je Kalenderhalbjahr abrechenbar* IP 5 bei verfrühtem Durchbruch der 6-Jahr-Molaren vor dem vollendeten 6. Lebensjahr abrechenbar Neben den Früherkennungsuntersuchungen kann eine Leistung nach Nr. 01 in demselben Kalenderhalbjahr nicht abgerechnet werden. Im folgenden Kalenderhalbjahr kann die Leistung nach Nr. 01 frühestens vier Monate nach Erbringung der Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden. Werden im Zusammenhang mit Früherkennungsuntersuchungen Maßnahmen der lokalen Fluoridierung erforderlich, so kann neben diesen Leistungen die Beratung (Nr. Ä1) nicht abgerechnet werden, da die Beratung Leistungsbestandteil der Früherkennungsuntersuchung ist. Daher ist eine Abrechnung der Nr. Ä1 neben einer Früherkennungsuntersuchung ausgeschlossen. Ab dem 30. Lebensmonat ist bei Kindern mit hohem Kariesrisiko ergänzend zu den oben genannten Maßnahmen die Anwendung von Fluoridlack zur Kariesvorbeugung angezeigt. Ein hohes Kariesrisiko wird durch folgende Werte für Kariöse, wegen Karies entfernte und gefüllte Zähne angezeigt: Alter bis 3 Jahre dmf-t > 0 Erklärung: d für diseased oder decayed d.h. an Karies erkrankte Zähne, 4 Jahre dmf-t > 2 m für missing, d.h. fehlende (also wegen Karies entfernte) Zähne, 5 Jahre dmf-t > 4 f für filed, d.h. gefüllte Zähne, 6 Jahre dmf-t > 5 t für teeth (Zähne). vorliegt. D.h., dass beispielsweise ein dreieinhalbjähriges Kind maximal 2 kariöse, wegen Karies entfernte oder gefüllte Zähne aufweisen darf, um nicht als hoch kariesanfällig zu gelten. Wenn z.b. bei einem Kind im 6. Lebensjahr mehr als 5 kariöse, wegen Karies entfernte oder gefüllte Zähne vorliegen, dann handelt es sich um ein hohes Kariesrisiko. Die IP 4 ist nur bei Kindern abrechenbar, bei denen ein solches hohes Kariesrisiko vorliegt *Eine Leistung nach Nr. IP 4 (lokale Fluoridierung der Zähne) kann bei Kindern mit hohem Kariesrisiko vom 30. Lebensmonat an bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. Die Fluoridierungen sollen in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Monaten, bei Patienten mit hohem Kariesrisiko ca. alle drei Monate erfolgen. Stand: Mai 2009 KZV Berlin

Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Individualprophylaxe 6 bis 17- jährige IP 1 Mundhygienestatus 1. Jahr 2 x im Jahr (1 x je Kalenderhalbjahr) 2. Jahr 2 x im Jahr IP 2 Mundgesundheitsaufklärung 2 x im Jahr (1 x je Kalenderhalbjahr) 2 x im Jahr IP 4 Lokale Fluoridierung 1 x je Kalenderhalbjahr * bei hohem Kariesrisiko ab dem 6. Lebensjahr 2 x je Kalenderhalbjahr 1 x je Kalenderhalbjahr IP 5 Fissurenversiegelung an den Zähnen 6 und 7 In der Regel 1 x in 3 Jahren (nach Befund des VZA) (1 x je Kalenderhalbjahr) 3. Jahr 2 x im Jahr (1 x je Kalenderhalbjahr) 2 x im Jahr * bei hohem Kariesrisiko ab dem 6. Lebensjahr 2 x je Kalenderhalbjahr 1 x je Kalenderhalbjahr (1 x je Kalenderhalbjahr) 4. Jahr neuer Beginn wie im 1. Jahr (1 x je Kalenderhalbjahr) neuer Beginn wie im 1. Jahr * bei hohem Kariesrisiko ab dem 6. Lebensjahr 2 x je Kalenderhalbjahr neuer Beginn wie im 1. Jahr Abrechnungsbestimmungen zur Nr. Ä1. Die Beratung kann neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal abgerechnet werden. Diese erste Leistung kann auch eine Individualprophylaxe Leistung sein. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr nach BEMA - Position Nr. 107 abrechnungsfähig. Bei verfrühtem Zahndurchbruch des 6-Jahr-Molaren vor dem vollendeten 6. Lebensjahr ist auch die Fissurenversiegelung nach Nr. IP 5 möglich. * Ein hohes Kariesrisiko wird durch die folgenden Werte des Karies-Indexes DMF-T / DMF-S angezeigt: Alter bis 7 Jahre dmf/dmf (t/t) > 5 oder D(T) > 0 8-9 Jahre dmf/dmf (t/t) > 7 oder D(T) > 2 10-12 Jahre DMF (S) an Approximal/Glattflächen > 0 13-15 Jahre D (S) an Approximal/Glattflächen > 0 und / oder mehr als 2 kariöse Läsionen Dies gilt auch für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Fluoridierungen sollen in regelmäßigen Abständen von ca. sechs Monaten, bei Patienten mit hohem Kariesrisiko ca. alle drei Monate erfolgen. ab 18 Jahre Kassenleistung 2 x Vorsorgeuntersuchung über KV- Karte. (1x je Kalenderhalbjahr) Abrechnung von Zst aber nur 1 x pro Kalenderjahr Privatleistung Prophylaxe nur Privat nach GOZ Stand: Mai 2009 KZV Berlin

Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Der Zahnarzt als Unternehmer: Ja bitte! Chancen im Gesundheitsmarkt optimal nutzen Der Gesundheitsmarkt ist allen Unkenrufen zum Trotz ein Wachstumsmarkt. Allerdings nicht immer in den herkömmlichen Angebotsstrukturen von Klinik und Praxis, sondern vor allem im Bereich der neuen Gesundheitsleistungen und innovativer Unternehmensformen, die vor allem auch von der Gesundheitspolitik und den Krankenkassen vehement postuliert werden. Der Praxisalltag sieht dagegen häufig ganz anders aus: Hier sieht sich der Zahnarzt bei marktwirtschaftlichen Kosten immer stärker budgetierten und stagnierenden, in vielen Fällen sogar rückläufigen Einnahmen gegenüber. Damit entwickelt sich die Kosten-Ertrags-Schere immer ungünstiger. Dass trotz dieser Entwicklung noch immer viele Zahnärzte wirtschaftlich erfolgreich im Markt bestehen beweist, dass es auf mehr als nur medizinisches Fachwissen ankommt, um die Existenzfähigkeit des Unternehmens Praxis dauerhaft zu sichern. Auf betriebswirtschaftliches Know-how kann der Zahnarzt heute ebenso wenig verzichten wie auf profunde Kenntnisse in Personalmanagement, Praxisorganisation und Marktforschung. Dass hierbei die eigentliche zahnmedizinische Dienstleistung am Patienten nicht zu kurz kommen muss, sondern dass eine gute Patientenbetreuung letztendlich nur dann möglich ist, wenn sich der Zahnarzt frei von wirtschaftlichen Zwängen ganz auf seine Arbeit mit den Patienten kümmern kann, beweisen inzwischen viele Praxen, in denen die Umstrukturierung von der Massen- zur Qualitätspraxis erfolgreich gelungen ist. Das Seminar vermittelt deshalb grundlegende Informationen zu verschiedenen Aspekten moderner Praxisführung angefangen von der Interpretation betriebswirtschaftlicher Kennzahlen als Voraussetzung zur Erstellung einer praisindividuellen Unternehmensplanung über Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Praxisorganisation bis hin zu Fragen der Personalauswahl und Personalmotivation: Die Themenschwerpunkte: Reformwerkstatt Gesundheitswesen Selbst aktiv werden statt sich von der Gesundheitspolitik gestalten zu lassen Freude am Beruf und unternehmerischer Erfolg zwei Seiten einer Medaille? Selbstmotivation und Zeitmanagement: Kreative Pausen von der Praxis statt ständiges Dasein in der Praxis Betriebswirtschaft als Werkzeug effizient nutzen Controlling Der betriebswirtschaftliche Bordcomputer für die Praxis Wie erfolgreich ist meine Praxis? Praxisindividuelle Kennzahlensysteme schaffen Transparenz Von Preisträumen zur realistischen Preiskalkulation: Wie hoch muss der Preis für meine zahnärztliche Leistung sein? Teamplayer statt einsamer Krieger Verantwortung teilen, Mitarbeiter mitgestalten lassen Die richtige Frau am richtigen Platz: Funktions- und Arbeitsbereiche definieren, Verantwortungshierarchien schaffen Den Kollegen Computer intelligent als innerbetrieblichen Kommunikationsprofi nutzen Besser sein als andere, sich durch ein eigenständiges Praxisprofil zum Markenzeichen entwickeln Marketing im Praxisalltag: Patienten für Mehr-Leistung und besseren Service begeistern! Simply the best: Für jedes Zahnproblem gibt es mehr als eine (Kassen)Therapie! Bieten Sie Ihren Patienten sinnvolle Diagnostik- und Therapiealternativen als Selbstzahlerbasis an! Die Leistung, nicht der Preis verkaufen: Patienten für ein Mehr an Qualität begeistern Das Verkaufsgespräch ist nicht alles auch der Service muss stimmen

Anlage zum Rundschreiben Nr. 4/2009 Fax-Antwort an die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (bitte an die Fax-Nr. 0 30-31 51 21 70 faxen) Anmeldung zum Seminar mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am 17.06.2009 von 15:00 bis ca. 19:00 Uhr Veranstaltungsort: KZV Berlin großer Sitzungssaal im Erdgeschoss Georg-Wilhelm-Str. 16, 10711 Berlin Zur Teilnahme an dem Seminar Der Zahnarzt als Unternehmer: Ja bitte! am 17.06.2009 melde ich mich verbindlich an. Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen MwSt 50,00. Überweisen Sie bitte diesen Betrag auf das Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank: Kontoinhaber: Deutsche Apotheker- und Ärztebank Kontonummer: 03 99 79 00 98 BLZ: 300 606 01 Sofern eine angemeldete Person nicht am Seminar teilnimmt, verfällt die Teilnahmegebühr. Es werden keine gesonderten Anmeldebestätigungen verschickt. Für die Teilnahme werden, gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK, 4 Fortbildungspunkte vergeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank als Veranstalter nach Durchführung des Seminars mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Fröhlich, Telefonnummer: 31 51 27 01. Name des/der Teilnehmer/innen Anschrift Datum Unterschrift des Praxisinhabers

Zahnärztliche Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten der GKV Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen, die innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf An- oder Abfahrtswegen zum Arbeitsplatz verunfallen, sind berufsunfallversichert. Für die Therapie des Unfallschadens sind die Berufsunfallversicherungen im Rahmen der Kostenerstattung erstattungspflichtig. Daher sind ZE-Leistungen und die Abrechnungen von Begleitleistungen, z.b. KCH-Leistungen, Schienentherapie, nicht Teil des GKV-Budgets. Aus diesem Grunde wurden von der KZBV und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger separate Leistungskataloge für die HKP-Beantragung und Abrechung im Rahmen der Direktabrechung mit dem Unfallversicherungsträger entworfen. Ziel dieser Fortbildung ist es, bei der Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten das notwendige Wissen und die Umsetzung der Abrechnung mit den Unfallversicherungen zu vermitteln. Kursinhalte: a. gesetzliche Grundlagen ; b. Leistungsinhalte der BU - Verträge ; c. HKP-Erstellung, Beantragung und Abrechnung ; d. Abrechnung von Begleitleistungen; e. Diskussion von Fallbeispielen. Der Referent ist Gutachter gerade für dieses Sachgebiet und wird Einblick und Wissen über diese Thematik vermitteln. Datum, Ort : Mittwoch, 17. Juni; DRK-Kliniken, Salvador-Allende Str. 2-8 12559 Berlin; 19:00 22:00 Uhr : Samstag, 27.Juni; KZV Berlin, Georg-Wilhelm-Str. 16 10711 Berlin, 10:00 14:00 Uhr Referent : Dr. Wolfgang Kopp Punktebewertung : vier Fortbildungspunkte ( DGZMK und BZÄK ) Kursgebühr : 50,00 Euro (je Teilnehmer) vor Ort; Scripte enthalten Service : Getränke in der Pause Um Anmeldung zu den einzelnen Kursen wird gebeten: Fax. : 82 77 70 55 Fax. : 8 92 50 49 Diese Fortbildung wird von Berliner Berufsunfallversicherungsträgern unterstützt. 1

Anmeldeformular Bitte per Fax an 030 414 89 67 Seite 1 von 2 (Bitte wenden!) Strukturierte, Curriculare Fortbildung und Updates am Philipp-Pfaff-Institut Kontaktdaten: Tel. 030 414725-40 Email: info@pfaff-berlin.de Internet: www.pfaff-berlin.de Update Zahnheilkunde 2009: Evidenzbasierte Diagnostik und Therapie der kraniomandibulären Dysfunktion, Die Bedeutung der Arzneimittelanamnese in der zahnärztlichen Praxis, Evidenz in der Parodontalchirurgie: Wann regenerieren -- wann resezieren? Referenten: Prof. Dr. Jens Christoph Türp (Basel), Prof. Dr. Albrecht Ziegler (Kiel), OA Dr. Clemens Walter (Basel) Termin: Sa 04.07.2009, 09:00 15:45 Uhr Kursgebühr: 65,00 Fortbildungspunkte: 8 Strukturierte Fortbildung: Implantologie Moderator: Prof. Dr. Dr. Volker Strunz (Berlin) Erster Termin: Fr/Sa 03./04.07.2009, (insgesamt 10 Veranstaltungstage; 8 Referenten) Kursgebühr: 3.125,00 Fortbildungspunkte: 86 Strukturierte Fortbildung: Funktionsanalyse und --therapie für die tägliche Praxis Referent: Dr. Uwe Harth (Bad Salzuflen) Erster Termin: Fr/Sa 11./12.09.2009, (insgesamt 6 Veranstaltungstage) Kursgebühr: 1.485,00 (1.340,00 bei Anmeldung bis zum 31.07.2009 und Zahlung bis 14.08.2009) Fortbildungspunkte: 45 Strukturierte Fortbildung: Prothetik Moderator: Prof. Dr. Peter Pospiech (Homburg/Saar) Erster Termin: Fr/Sa 25.09/26.09.2009, (insgesamt 8 Veranstaltungstage) Kursgebühr: 2.725,00 (2.460,00 bei Anmeldung bis zum 14.08.2009 und Zahlung bis 28.08.2009) Fortbildungspunkte: 70 Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde Moderator: Prof. Dr. Georg Meyer (Greifswald) Erster Termin: Fr/Sa 11./12.09.2009 (insgesamt 24 Veranstaltungstage; 14 Referenten) Kursgebühr: 5.200,00 (4.680,00 bei Anmeldung bis zum 31.07.2009 und Zahlung bis 14.08.2009) Fortbildungspunkte: 185 Strukturierte Fortbildung: Psychosomatik in der Zahnmedizin Moderatoren: Dr. Dietmar Oesterreich (Stavenhagen) Prof. Dr. Rainer Richter (Hamburg) Erster Termin: Fr/Sa 11./12.09.2009 (insgesamt 8 Veranstaltungstage; 13 Referenten) Kursgebühr: 2.175,00 (1.960,00 bei Anmeldung bis zum 31.07.2009 und Zahlung bis 14.08.2009) Fortbildungspunkte: 74 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf www.pfaff-berlin.de. Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax E-Mail Kennziffer: KZV_RS_062009 Ort Datum Unterschrift

Anmeldeformular Bitte per Fax an 030 414 89 67 Seite 2 von 2 (Bitte wenden!) Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut Kontaktdaten: Tel. 030 414725-40 Email: info@pfaff-berlin.de Internet: www.pfaff-berlin.de Interdisziplinäres Forum MED-DENT Kiefernekrose unter Bisphosphonattherapie: Aktueller Stand der Wissenschaft Referenten: Prof. Dr. Dr. Bodo Hoffmeister (Berlin) Prof. Dr. Dieter Felsenberg (Berlin) Termin: Mi 17.06.2009; 18:00 21:00 Uhr Kursnr. 6040.1 Kursgebühr: 48,00 Fortbildungspunkte: 4 Vollkeramik perfekt im Team meistern Referenten: OA PD Dr. Jürgen Manhart (München); ZTM Hubert Schenk (München) Termin: Fr 12.06.2009; 14:00 19:00 Uhr / 13.06.2009; 09:00 17:00 Uhr Kursnr. 4035.0 Kursgebühr: 545,00 Fortbildungspunkte: 14 Abrechnung implantologischer Leistungen Referentin: Angelika Kircher (Berlin) Termin: Fr 12.06.2009; 14:00 19:00 Uhr Kursnr. 9043.2 Kursgebühr: 165,00 Qualifizierte Assistenz in der PA-Chirurgie Instrumentenkunde, Aufbereitung, OP-Vorbereitung und -Durchführung Referent: PD Dr. Anton Friedmann (Berlin) Termin: Sa 20.06.2009; 09:00-17:00 Uhr Kursnr. 9079.0 Kursgebühr: 225,00 Gewinnsteigerung in der Zahnarztpraxis: Sofortmaßnahmen mit großer Wirkung Referent: Hans-Dieter Klein (Stuttgart) Termin: Sa 27.06.2009; 09:00 16:00 Uhr Kursnr. 5070.1 Kursgebühr: 185,00 Fortbildungspunkte: 8 Bisshebung des Erosionsgebisses mit direkter Adhäsivtechnik Die Phase zwischen der Schiene und der permanenten Restauration: ein praktischer Übungskurs Referenten: Prof. Dr. Thomas Attin (Zürich) Dr. Uwe Blunck (Berlin) Termin: Sa 11.07.2009; 09:00 18:00 Uhr; Kursnr. 4030.2 Kursgebühr: 395,00 Fortbildungspunkte: 9 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf www.pfaff-berlin.de. Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax E-Mail Kennziffer: KZV_RS_062009 Ort, Datum Unterschrift