SOS-Kinderdorf Württemberg Konzeption für die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im SOS-Kinderdorf Württemberg Stand Januar 2006 SOS-Kinderdorf Württemberg Hermann-Gmeiner-Straße 1-23 73614 Schorndorf-Oberberken Telefon 07181 / 93 93 2 0 Telefax 07181 / 93 93 2 49 E-mail kd-wuerttemberg@soskinderdorf.de
INHALT Seite 1. Vorwort 3 2. Grundhaltung 3 3. Rechtliche Grundlagen 3 4. Aufnahmeverfahren 4 5. Formen der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem 5 6. Rückführung / Beendigung der Hilfe 6 7. Bauliche + materielle + personelle Ressourcen 6 8. Interne Fortbildung / Reflexion / Weiterbildung 6 9. Überprüfung, Weiterentwicklung, Fortschreibung 7 2
1. Vorwort Diese Konzeption wurde erstellt von der Projektgruppe Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem. Die Projektgruppe wurde im Rahmen einer Organisationsentwicklung des SOS-Kinderdorfes Württemberg im November 2001 installiert. Seitdem ist es ihre Aufgabe, kontinuierlich aktuelle Inhalte aus diesem Bereich aufzugreifen, das Konzept weiter zu entwickeln und konkrete Maßnahmen zu planen und zu organisieren. Z. B. wurden eine Broschüre und Informationsbriefe entwickelt für Eltern, die ihre Kinder im SOS-Kinderdorf Württemberg unterbringen. Es wurde ein Elterntreffen konzipiert, das nun jährlich durchgeführt wird. Eine Besuchswohnung ist ein weiteres Ergebnis der Projektgruppenarbeit ebenso wie die Auswahl von Themen in internen Fortbildungsveranstaltungen des SOS-Kinderdorfes. Das Leitbild und die Rahmenvorgabe Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Kontext stationärer Unterbringung des SOS-Kinderdorf e. V. wurden der Konzeption zu Grunde gelegt. Vereinbarungen der regionalen Arbeitsgemeinschaft nach 78 des KJHG Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe sind berücksichtigt. 2. Grundhaltung o Die Verantwortlichkeit für die Kinder liegt bei den Eltern! o Die Zusammenarbeit beruht auf gegenseitiger Achtung und Akzeptanz. o Wir achten und fördern die bisherigen Bindungen und Beziehungen des Kindes. o Wir suchen nicht nach Schuldigen, sondern arbeiten mit den Ressourcen des Herkunftssystems. o Wir übernehmen nach Absprache mit den Eltern Erziehungsaufträge. o Alle Beteiligten brauchen gegenseitige Unterstützung. o Wir legen Wert auf eine grundsätzliche Achtung des Gegenübers unabhängig von dessen Verhalten. o Wir achten die inneren und äußeren Grenzen, an die wir bei uns und Anderen stoßen, und lernen daraus. o Offenheit und transparentes Handeln sind uns in der Zusammenarbeit wichtig. 3. Rechtliche Grundlagen o Grundgesetz: Artikel 6 o Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): 1666 Gefährdung des Kindeswohls 1666a Trennung des Kindes von der elterlichen Familie; Entziehung der Personensorge o SGB VIII, KJHG: 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen 27 Hilfe zur Erziehung 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 36 Mitwirkung, Hilfeplan 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge 3
4. Aufnahmeverfahren Schritte im Aufnahmeverfahren: 1. Anfrage vom Jugendamt 2. Rückmeldung Ebene Bereichs- und Einrichtungsleitung Klärung Platz vorhanden ja / nein 3. Infos / Unterlagen - Klärung Ebene Bereichsleitung und Team, ggf. Fachdienst Klärung Möglichkeiten der Abdeckung des Hilfebedarfs 4. Erstkontakt Vorstellungsgespräch mit allen Beteiligten, d. h. auch mit evtl. Betreuer/Innen. - Kennen lernen der Beteiligten - Konkretisierung des Hilfebedarfs - Klärung der Erwartungen hinsichtlich der Zusammenarbeit (*siehe Anmerkungen) - Haus- und Dorfbesichtigung 5. Probe- / Schnupperkontakt Probewohnen des Kindes oder Jugendlichen über ein oder zwei Nächte, je nach Alter 6. Auswertungsgespräch alle Beteiligte: Mitarbeiter/Innen, Kinder, Eltern, Jugendamt 7. Aufnahmebeschluss der Beteiligten 8. Formale (Kosten-) Zusage des Jugendamtes 9. Aufnahme - Begrüßung - Zeit für Gespräche - Zeit für Abschied vom bisherigen Umfeld 10. Hilfeplan * Anmerkungen zu Schritt 4 Erstkontakt o Die innere Haltung der Mitarbeiter/Innen ist im Aufnahmeverfahren unparteilich und neutral gegenüber den anderen Beteiligten. o Die Einrichtung grenzt sich damit von einer evtl. spannungsgeladenen Vorgeschichte mit anderen Beteiligten ab. o Im Erstkontakt und/oder Auswertungsgespräch werden Besuchskontakte und Umgangsregelungen bis zum ersten Hilfeplan vereinbart. Im Hilfeplan werden dann weiter führende Regelungen festgelegt. o Ebenso wird geklärt, wer die Kinder zur Aufnahme in das SOS-Kinderdorf bringt. 4
5. Formen der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem o Im Hilfeplangespräch werden verbindliche Absprachen getroffen in Bezug auf: - Besuche des Herkunftssystems im Kinderdorf - Besuche und Ferienaufenthalte der Kinder/Jugendlichen bei ihren Angehörigen - Teilnahme an familiären Festen - Telefonate und briefliche Kontakte - Kontakte zu anderen Angehörigen o Regelmäßiger Informationsaustausch, schriftlich und in Telefonaten bzw. Gesprächen (Begleitung durch den Fachdienst) - über Erziehungsplanung - aktuelle Entwicklungen o Bei Bedarf Beratungsgespräche mit dem/r Fachdienstmitarbeiter/In o Einbeziehung des Herkunftssystems in den pädagogischen Alltag - Feste - Arztbesuche - Elternabende usw. o Besuchswohnung des Kinderdorfes: Eine Möglichkeit für Eltern und Kinder, im Kinderdorf ungestört gemeinsame Zeit zu gestalten (Kochen, spielen, gemeinsam übernachten,...). o Eltern-Event: Alle Eltern der Kinder/Jugendlichen werden mindestens 1 x/jahr in das SOS-Kinderdorf Württemberg eingeladen. Der 1. Teil des Tages wird inhaltlich zu bestimmten Themenschwerpunkten für die Eltern gestaltet, der 2. Teil gilt einem Eltern- Kind-Fest mit Mittagessen, Spiel und Spaß, Kaffee und Kuchen. o Elternfragebögen: Zur Evaluation der Zusammenarbeit mit den Eltern werden in regelmäßigen Abständen Fragebögen (zur Zusammenarbeit mit dem SOS-Kinderdorf Württemberg) an die Eltern der betreuten Kinder und Jugendlichen verteilt. Sie werden anonym von den Eltern beantwortet und von der Leitung d. Kinderdorfes ausgewertet. 6. Rückführung / Beendigung der Hilfe o Bedarfsklärung in Rückbindung mit Einrichtungsleitung und Bereichsleitung. o Entscheidungsfindung und weitere Planung im Hilfeplan. o Grundsatz: Offenheit / Klarheit für alle Beteiligten o Planungsschritte umsetzen o Besuche zu Hause / in der nachfolgenden Einrichtung o intensivere Kooperation der Beteiligten o verstärkte Abgabe der alltagspraktischen Erziehungsverantwortung an die Eltern o Abschiedsritual o Zukünftige Kontaktgestaltung (Bedarfsklärung und Planung im Rahmen des Hilfeplans) o Nachbetreuung o Unterstützung bei und nach Auszug junger Erwachsener o Angebot der Beratung für Eltern bei Rückführung, ggf. Angebot von Flexiblen Hilfen o Gestaltung des Umgangs mit der Kinderdorfmutter bzw. mit den Erzieher/Innen 5
7. Bauliche + materielle + personelle Ressourcen o Baulich: - Besuchswohnung - weitläufiges Gelände mit diversen Spielmöglichkeiten für Eltern und Kinder o Materiell: Bereitstellung von Finanzen für - Elterntreffen - Elternstammtische - Elternfreizeiten - Weiterqualifizierung von Mitarbeiter/Innen o Personell: - Moderatoren/Innen für Elterngespräche (Fachdienst, Bereichs-, Einrichtungsleitung) - Referenten/Innen für Seminare (Fachdienst, Honorarkraft) - Zeitressourcen für Elterngespräche (auch über die Leistungsbeschreibung hinaus) 8. Interne Fortbildung/Reflexion/Weiterbildung o Reflexion der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Rahmen der Erziehungsplanung unter der Federführung des Fachdienstes o Supervision - Einzelsupervision - Teamsupervision - Berufsgruppenspezifische Supervision o Regelmäßige Inhouse-Seminare (in- und externe Referenten/Innen) zu aktuellen Themen o Fort- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen, z. B. systemische Familienarbeit o periodische Mitarbeitergespräche o Personalgespräche bei aktuellem Bedarf u. U. Einbeziehen der Fachdienst- Praxisberatung 9. Überprüfung, Weiterentwicklung, Fortschreibung o Auf Teamebene mit den Instrumenten: - Hilfeplanung - Erziehungsplanung o Auf Bereichsleitungsebene - Auswertung der Hilfepläne - Auswertung der Fragebögen - Rückmeldung an die Teams - inhaltliche Arbeit mit den Teams, z.b. Teamtage - Vorschlag an Leitungsebene: Themen für Inhouseseminare o Auf Einrichtungsleitungsebene - initiiert alle zwei Jahre eine neue Projektgruppe zum Thema Zusammenarbeit mit dem HKS - Initiierung von Seminaren, Fortbildungen - Auswertung mit Bereichsleitung und Fachdienst im Rahmen von FIAT (siehe Sitzungsordnung) - Festlegen von Themenschwerpunkten für die inhaltliche Arbeit im Rahmen des Elterntreffens. 6
o Auf Trägerebene - Initiierung von Arbeitskreisen und Projektgruppen zur Erstellung von Rahmenvorgaben - Auf der Ebene der Vernetzung der Einrichtung - Mitarbeit im Arbeitskreis nach 78 KJHG der Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung im Rems-Murr-Kreis (RMK) und im Arbeitskreis nach 78 KJHG Qualitätsentwicklung in der stationären Jugendhilfe des RMK. 7