Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament
Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben haben können.
Allgemeines Testament Vorsorge- vollmacht Patienten- verfügung Betreuungs- vollmacht
Allgemeines Patientenverfügung Anweisungen, wie man als Patient ärztlich behandelt werden möchte, wenn man nicht in der Lage ist, selbst darüber zu entscheiden (Verlust der Einwilligungsfähigkeit) Vorsorgevollmacht Eine Vollmacht, die nur in bestimmten Fällen (z.b. Verlust der Geschäftsfähigkeit) wirksam sein soll. Betreuungsvollmacht Person eines zukünftigen Betreuers und Wünsche bzgl. der Betreuung können festgelegt werden Testament Regelung zur Übertragung von Vermögen von Todes wegen
Exkurs: Betreuung 1896 Voraussetzungen (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann. (1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. (2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
Fall 1 Herr A hat etwas Vermögen erwirtschaftet. Er möchte, dass sein Vermögen auch dann richtig verwaltet wird, wenn er selbst nicht mehr den Überblick über alles hat. Welche Maßnahme ist für ihn die Richtige? VORSORGEVOLLMACHT
Fall 2 Frau B möchte, dass ihre Wohnung rechtzeitig gekündigt wird, wenn sie dauerhaft in ein Pflegeheim muss, aber sich nicht mehr selbst darum kümmern kann. Womit kann sie das erreichen? VORSORGEVOLLMACHT
Fall 3 Herr X möchte nicht, dass er künstlich am Leben erhalten wird, wenn sein Körper sich nicht mehr von selbst am Leben halten kann. Was kann er tun? Patientenverfügung
Fall 4 Frau Y möchte nicht, dass sich irgendjemand ohne Aufsicht um ihr Vermögen kümmert, wenn sie es selbst nicht mehr kann. Sie möchte aber auch nicht von einem fremden betreut werden. Geht das? Betreuungsverfügung
Fall 5 Frau Z hat 2 Kinder und ein Haus, das auch nach ihrem Tod in Familienbesitz bleiben soll. Was kann man tun? Testament
Patientenverfügung gesetzliche Definition ein einwilligungsfähiger Volljähriger legt für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit fest, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt Grenze: keine Euthanasie nicht formbedürftig kann jederzeit widerrufen werden Der Begriff unmittelbar zum Tode führende Erkrankung Probleme in der Praxis / Sorgen eines Arztes
Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftliche Vollmacht Mithilfe einer Vollmacht kann der Bevollmächtigte Willenserklärungen im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber abgeben. Vorsicht vor Selbstbedienung des Bevollmächtigten kann formfrei erteilt werden aber am besten vom Notar beurkunden lassen! kann keine Patientenverfügung ersetzen, aber ergänzen durch Vorsorgevollmacht kann Betreuung vermieden werden Zentrales Vorsorgeregister
Testament unterscheide: gesetzliche Erbfolge (kein Testament) / gewillkürte Erbfolge (mit Testament) Form ist wichtig! eigenhändiges Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben notarielles Testament Not-Testament alles andere ist unwirksam! Grenze der freien Verfügung: Pflichtteilsrecht