Afrikanische Union Afrikanische Jugendcharta angenommen

Ähnliche Dokumente
PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 18. Mai 2004 (19.05) 9405/04 LIMITE JEUN 39 EDUC 113 SOC 247 RAXEN 5

Ich habe Rechte, du hast Rechte, er/sie/es hat Rechte... Eine Einführung in die Rechte von Kindern

Pazifik-Jugendcharta

Das Basis-Dokument. 1 Demokratie und Rechtsstaat

Kinder haben Rechte haben Kinder Rechte? /// Rechte der Kinder Kinder im Recht

START. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

2. Europarat. Bereinigte Übersetzung, zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Fassung. Fassung.

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Europarat Ministerkomitee

ARTIKEL 2 DISKRIMINIERUNGSVERBOT ARTIKEL 1 MENSCHENWÜRDE

Menschenrechte- Seite1

ENTWURF DER CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Gender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm

Europäische Jugendstiftung

Baustelle Demokratie

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

Das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz

Menschenrechtliche Grundlagen fu r ein inklusives Bildungssystem

Demokratieerziehung. Europäisches Jahr. der Demokratieerziehung

Gleichstellung im Sport

MC.DEC/4/13 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 6 December 2013 Ministerrat

Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit

UN Konvention über die Rechte des Kindes

Für Menschenrechte und Säkularisierung stehen

Erklärung zu den sozialen Rechten und den industriellen Beziehungen bei LEONI

Erklärung von Hermann Gröhe, Gesundheitsminister Mitglied des Deutschen Bundestags

2.3 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Der Kurdische Nationalrat in Syrien

Kinderrechte und Mitwirkung in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern

Inclusion Europe. Inclusion Europe + Inclusion International als Motoren gesellschaftlicher Partizipation. Respect - Solidarity - Inclusion

Ein Puzzle voller Menschenrechte - Anmerkungen zum Ausdruck

ich bin frei. Artikel 1: 60 JAHre MeNSCHeNreCHte ich SCHütze Sie Sie SCHützeN MiCH www. w amnesty.yde/60jahre

Das Gebäude der Kinderrechte

VERHALTENSCODEX FÜR VERTRAGSPARTNER DER 5. FEBRUAR 2016 TUCHFABRIK WILLY SCHMITZ GMBH & CO.KG

AACHENER ERKLÄRUNG zu Migration und Integration

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli

Verhaltenskodex für Vertragspartner von BOXMARK Leather

VI. Moderne wertorientierte Volkspartei

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Stellungnahme des NÖ Monitoringausschusses : NÖ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung (NÖ KJHEV)

Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 3. Dezember [ohne Überweisung an einen Hauptausschuss (A/70/L.24 und Add.

KONZEPT FÜR DIE VERGLEICHENDE ANALYSE VON LJUBLJANA UND GRAZ

Nichtamtliche Übersetzung

beteiligen schützen fördern

Nicht-Diskriminierung. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

RICHTLINIE ZU DEN MENSCHENRECHTEN

Wir geben den Kinderrechten eine Stimme!

Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training

Guillaume JACQUINOT. Inclusion Europe Die europäische Vereinigung von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Familien

Menschenrechte Quelle:

Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»

Frei von Furcht in Deutschland leben - kein Platz für Rechtsextremismus

Die Gruppe "Jugendfragen" hat dem beigefügten Wortlaut des oben genannten Entschließungsentwurfs einstimmig zugestimmt.

Quartett Skat Mau-Mau

Code of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten

Europäische Menschenrechtskonvention

Aktive Europäische Bürgerschaft

Europäische Menschenrechtskonvention

E UROPÄISCHE K OMMISSION

Gesundheitsbezogene Assistenzleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung oder chronischer seelischer Erkrankung im Lichte von ICF und UN-BRK

10279/17 hal/ab 1 DGC 1

EINHEIT NR. 4.1 Zusammenarbeit mit den Eltern als innovativer Ansatz. Rechtlicher Rahmen für die Arbeit mit den Eltern

Schweizer Aussenpolitik

Leitbild Gutes Altern in Schattdorf

Theoretisches Rahmenkonzept: Menschenrechtsbildung

Die nächste Konferenz der Jugendminister des Europarates wird 2011 stattfinden.

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

BRK. Von der Europäischen Union am ratifiziert. (Stand: November 2013)

Europäische Menschenrechtskonvention

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Stadt Luzern. Leitsätze. Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Stadtrat

Strategien von Jugendarbeit in Kommunen Ergebnisse des Projekts Europe goes local

Allgemeines zu den Menschenrechten

BESCHLUSS Nr TAGESORDNUNG DES IMPLEMENTIERUNGSTREFFENS ZUR MENSCHLICHEN DIMENSION 2012

Anhang Menschenrechte

Inklusion - gleichberechtigt mit allen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen

Leitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes

Der Strukturierte Dialog mit den Jugendlichen in der EU Sachstand und Handlungsbedarf

INKLUSION ALS FRAGE GESELLSCHAFTLICHER ANERKENNUNG KONSEQUENZEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN UND IHR UMFELD? Sigrid Graumann

ENTWURF EINES BERICHTS

Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten

Menschenrechte als Grundpfeiler einer nachhaltigen Entwicklung. Prof. Christine Kaufmann, Institut für Völkerrecht

Wir stärken dich und deine Rechte! Deutscher Kinderschutzbund Speyer

Der Lüner Dialog. Auf dem Weg zur Inklusion in Lünen. - Inpulsreferat Roland Borosch, MAIS NRW -

Das Programm. EU-Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION

BKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau

Kinderrechtequiz KINDERRECHTE SIND MENSCHENRECHTE. 1. Gleichheit. Haben alle Kinder auf der Welt die gleichen Rechte?

Materialien für die interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm

Menschenrechtsbildung mit Jugendlichen Karteikarten für den Workshopeinsatz

Die Europäische Union

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959

Forderung der Behindertenrechtskonvention Exklusion Separation Integration oder INKLUSION?

Forderungen der Jugendarbeit in Bayern

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1-13

Transkript:

Afrikanische Union Afrikanische Jugendcharta angenommen Die 7. Ordentliche Sitzung der Versammlung der afrikanischen Union in Banjul, Gambia, nahm am 2. Juli 2006 die Afrikanische Jugendcharta als ersten gesetzlichen Handlungsrahmen für die afrikanische Jugend an und forderte die Mitgliedsländer auf, zur Unterzeichnung und Ratifizierung der Charta sowie für deren öffentliche Verbreitung angemessene Schritte zu unternehmen. Die Unterzeichnerstaaten der Charta in der Afrikanischen Union sind dringend aufgefordert, die in der Charta verankerten Rechte, Freiheiten und Pflichten anzuerkennen. Wichtige Bestimmungen der Charta: Jeder junge Mensch hat das Recht, die in der Charta anerkannten und garantierten Rechte und Freiheiten unabhängig von seiner Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischen oder sonstigen Überzeugung, nationalen und sozialen Herkunft, Wohlstand, Geburt oder sonstigen Stand in Anspruch zu nehmen. Die Unterzeichnerstaaten ergreifen entsprechende Maßnahmen um sicherzustellen, dass die Jugend gegen alle Formen der Diskriminierung aufgrund ihres Standes, ihrer Handlungen, geäußerten Meinungen oder Überzeugungen geschützt wird. Die Unterzeichnerstaaten erkennen die Rechte junger Menschen aus ethnischen, religiösen und linguistischen Randgruppen oder von Jugendlichen aus Eingeborenenvölkern an, ihre eigene Kultur zu behalten, ihre eigene Religion frei auszuüben und ihre eigene Sprache in der Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer jeweiligen Gruppe zu benutzen. Jeder junge Mensch hat das Recht, jedes Land, auch das eigene, zu verlassen und in dieses Land zurückzukehren. Jeder junge Mensch hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, und die Freiheit, sich in Übereinstimmung mit dem Gesetz friedlich zu versammeln. Jeder junge Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. 241

Die Familie genießt als grundlegende gesellschaftliche Institution den vollen Schutz und die Unterstützung der Unterzeichnerstaaten für ihre Gründung und Entwicklung, wobei zu beachten ist, dass die Struktur und Form der Familie sich in den verschiedenen Gesellschaften und Kulturen unterscheidet. Die Unterzeichnerstaaten stellen sicher, dass junge Männer und junge Frauen das gleiche Recht auf Eigentum genießen. Jeder junge Mensch hat das Recht auf soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Entwicklung unter entsprechender Beachtung seiner Freiheit und Identität und bei gleichzeitiger Nutzung des gemeinsamen Erbes der Menschheit. Die Unterzeichnerstaaten fordern Jugendorganisationen auf, bei Jugendprogrammen eine führende Rolle zu übernehmen und die Ausübung des Rechts auf Entwicklung sicherzustellen. Die Unterzeichnerstaaten: fordern die Medien auf, Informationen zu verbreiten, die für die Jugend von wirtschaftlichem, politischem, sozialem und kulturellem Nutzen sind; fördern die Entwicklung von Jugendmedien zur Verbreitung von Informationen unter jungen Menschen; fördern die internationale Zusammenarbeit bei der Erstellung, dem Austausch und der Verbreitung von Informationen aus nationalen und internationalen Quellen, die für die Jugend von wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Wert sind; gewähren Zugang zu Informationen und Bildung und Ausbildung für junge Menschen, damit sie ihre Rechte und Pflichten kennen lernen, in demokratischen Prozessen, Staatsbürgertum, Entscheidungsfindung, Regierung und Führung geschult werden und somit die technischen Fähigkeiten und das Selbstvertrauen entwickeln, sich an diesen Prozessen zu beteiligen. Jeder junge Mensch hat das Recht, sich in allen Bereichen der Gesellschaft zu beteiligen. Die Unterzeichnerstaaten ergreifen die nachfolgenden Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Beteiligung der Jugend in der Gesellschaft: Die Unterzeichnerstaaten: gewährleisten die Beteiligung der Jugend im Parlament und in anderen Entscheidungsgremien gemäß den gesetzlichen Vorschriften; erleichtern die Gründung oder den Ausbau von Plattformen zur Jugendbeteiligung an der Entscheidungsfindung auf der Ebene der kommunalen, nationalen, regionalen und kontinentalen Verwaltung; sichern den gleichberechtigten Zugang von jungen Männern und jungen Frauen zu deren Beteiligung an der Entscheidungsfindung und der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten; 242 Forum 21

geben politischen Maßnahmen und Programmen wie auch der Jugendvertretung und Gleichaltrigen-Programmen für ausgegrenzte Jugendliche wie Schulabbrecher und arbeitslose Jugendliche Vorrang, um diesen eine Chance und Motivation zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu bieten; bieten Zugang zu Informationen, so dass junge Menschen ihre Rechte und Möglichkeiten zur Beteiligung an der Entscheidungsfindung und am zivilgesellschaftlichen Leben kennen lernen; ergreifen Maßnahmen zur Professionalisierung der Jugendarbeit und führen aussagefähige Bildungsprogramme in der Hochschulbildung und bei ähnlichen Bildungseinrichtungen ein; bieten technische und finanzielle Unterstützung zum Aufbau der institutionellen Kapazitäten von Jugendorganisationen; führen politische Maßnahmen und Programme für freiwillige Jugendprogramme auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene als eine wichtige Form der Jugendbeteiligung und als Mittel zur gegenseitigen Ausbildung unter Gleichaltrigen ein; bieten Zugang zu Informationen und Leistungen, die Jugendliche in die Lage versetzen, ihre Rechte und Pflichten kennen zu lernen; nehmende Vertreter der Jugend in die Delegationen zu den Ordentlichen Sitzungen und sonstigen relevanten Konferenzen auf, um die Kommunikationskanäle auszubauen und die Diskussion von Jugendthemen zu verstärken. Jeder Unterzeichnerstaat entwickelt eine umfassende und in sich schlüssige Nationale Jugendpolitik. Diese Politik ist interdisziplinär und betrachtet die gegenseitigen Beziehungen zwischen den vor den jungen Menschen liegenden Herausforderungen; Die Entwicklung einer nationalen Jugendpolitik basiert auf umfangreichen Beratungen mit Jugendlichen und bezieht deren aktive Beteiligung an der Entscheidungsfindung auf allen Regierungsebenen bei den Themen mit ein, die die Jugend und die Gesellschaft als Ganzes betreffen; In die gesamte Planung und Entscheidungsfindung sowie die Programmentwicklung wird eine Jugendperspektive einbezogen und eingegliedert. Die Benennung von Zentralstellen für die Jugend in den Regierungsstrukturen ermöglicht einen solchen Prozess; Mechanismen zum Umgang mit diesen Herausforderungen für die Jugend werden in den nationalen Entwicklungsrahmen des Landes einbezogen; Die Politik bietet Leitlinien zur angenommenen Jugenddefinition und legt Untergruppen als Zielgruppen für die Entwicklung fest; Die Politik setzt sich für die Chancengleichheit von jungen Männern und jungen Frauen ein; Eine Bewertung des Ausgangspunktes oder eine Analyse der Lage bilden die Grundlage für die Politik zu prioritären Themen der Jugendentwicklung; Die Politik wird vom Parlament verabschiedet und als Gesetz erlassen; 243

Ein nationaler Jugendkoordinierungsmechanismus wird gegründet und bietet eine Plattform sowie eine Verbindung zu Jugendorganisationen, damit diese sich an der Entwicklung der Jugendpolitik sowie der Umsetzung, Überwachung und Evaluierung von diesbezüglichen Programmen beteiligen können; Nationale Aktionsprogramme mit Zeitvorgaben werden entwickelt, die mit einer Umsetzungs- und Evaluierungsstrategie verknüpft sind, für die Indikatoren skizziert werden; Ein solches Aktionsprogramm wird von angemessenen und nachhaltigen Zuweisungen aus dem Haushalt begleitet. Jeder junge Mensch hat das Recht auf hochwertige Bildung. Die Unterzeichnerstaaten erkennen das Recht von jungen Menschen auf einen Lebensstandard an, der für ihre ganzheitliche Entwicklung angemessen ist. Jeder junge Mensch hat das Recht auf Erwerbstätigkeit. Jeder junge Mensch hat das Recht, den besten erreichbaren physischen, mentalen und geistigen Gesundheitszustand zu genießen. Angesichts der bedeutenden Rolle der Jugend bei der Förderung von Frieden und Gewaltfreiheit und der dauerhaften physischen und psychischen Narben durch die Beteiligung an Gewalt, bewaffneten Konflikten und Krieg werden die Unterzeichnerstaaten: die Fähigkeiten von jungen Menschen und Jugendorganisationen bei der Schaffung von Frieden, Konfliktverhütung und Konfliktlösung durch Förderung von interkulturellem Lernen, staatsbürgerlicher Bildung, Toleranz, Menschenrechtsbildung und Demokratie, gegenseitiger Achtung der kulturellen, ethnischen und religiösen Vielfalt, der Bedeutung von Dialog und Zusammenarbeit, Verantwortung, Solidarität und internationaler Zusammenarbeit zu stärken. Jeder wegen einer Verletzung des Strafgesetzbuches angeklagte oder für schuldig befundene junge Mensch hat das Recht, human und unter Achtung der unveräußerlichen Würde des Menschen behandelt zu werden. Die Unterzeichnerstaaten erkennen das Eigeninteresse von Jugendlichen, den Erben der Umwelt, am Schutz ihrer natürlichen Umwelt an. Die Unterzeichnerstaaten ergreifen Schritte zur Förderung und zum Schutz der von der Gemeinschaft anerkannten Moral und traditionellen Werte. Die Unterzeichnerstaaten erkennen das Recht junger Menschen auf ein Leben in allen Teilen der Welt an. Junge Menschen haben das Recht auf Ruhe und Freizeit und auf Beteiligung an Spielen und Freizeitaktivitäten, die Bestandteil einer gesunden Lebensführung 244 Forum 21

sind, sowie einer ungehinderten Beteiligung an Sport und Sportunterricht, Theater, Kunst, Musik und sonstigen Formen des kulturellen Lebens an. Die Unterzeichnerstaaten erkennen die Notwendigkeit an, die Diskriminierung von Mädchen und jungen Frauen gemäß den in verschiedenen internationalen, regionalen und nationalen Menschenrechtskonventionen und -instrumenten niedergelegten Pflichten zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Frauen zu beseitigen. Die Unterzeichnerstaaten erkennen das Recht von geistig und körperlich behinderten Jugendlichen auf besondere Betreuung an und stellen sicher, dass diese Jugendlichen einen gleichberechtigten und wirkungsvollen Zugang zu Bildung, Ausbildung, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, Sport, Sportunterricht sowie Kultur- und Freizeitaktivitäten haben. Die Unterzeichnerstaaten arbeiten für die Beseitigung aller Hindernisse, die sich negativ auf die volle Eingliederung von geistig und körperlich behinderten Jugendlichen in die Gesellschaft auswirken können, sowie für die Bereitstellung von entsprechenden Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Erleichterung ihrer ungehinderten Mobilität. Jeder junge Mensch hat Pflichten gegenüber seiner Familie und der Gesellschaft, dem Staat und der internationalen Gemeinschaft. Die Jugend hat die Pflicht: Hüter ihrer eigenen Entwicklung zu werden; das familiäre Leben und den Zusammenhalt zu schützen und dafür zu arbeiten; die Eltern und Ältesten umfassend zu achten und ihnen vor dem Hintergrund der positiven afrikanischen Werte jederzeit Hilfe zu gewähren; die staatsbürgerlichen Pflichten einschließlich des Wahlrechts, der Entscheidungsbildung und der Regierung voll wahrzunehmen; sich für die Bildung unter Gleichaltrigen zur Förderung der Jugendentwicklung in Bereichen wie Alphabetisierung, der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik, Prävention von HIV/AIDS, Gewaltprävention und der Schaffung des Friedens zu engagieren; einen Beitrag zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Unterzeichnerstaaten und von Afrika zu leisten, indem sie ihre körperlichen und intellektuellen Fähigkeiten in deren Dienst stellt; für eine ehrliche Arbeitsethik einzutreten und Korruption abzulehnen und aufzudecken; für eine Gesellschaft frei von Substanzmissbrauch, Gewalt, Zwang, Kriminalität, Erniedrigung, Ausbeutung und Einschüchterung zu arbeiten; Toleranz, Verständnis, Dialog, Konsultation und Achtung vor Anderen 245

unabhängig von deren Alter, Rasse, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Fähigkeit, Religion, Stand oder politischer Zugehörigkeit zu fördern; Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verteidigen; eine Kultur der Freiwilligkeit und des Schutzes der Menschenrechte sowie der Beteiligung an Aktivitäten der Zivilgesellschaft zu fördern; Patriotismus für die Einheit und den Zusammenhalt Afrikas zu fördern; afrikanische Traditionen und das afrikanische Kulturerbe zu fördern, zu erhalten und zu achten und dieses Erbe an künftige Generationen weiterzugeben; Vorkämpfer für die Vertretung des kulturellen Erbes in Sprachen und Formen zu werden, zu denen Jugendliche eine Beziehung aufbauen können; die Umwelt zu schützen und die Natur zu erhalten. Weitere Einzelheiten sind erhältlich unter: www.uneca.org/docs/ und www.africaunion.org 246 Forum 21