Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 HLFS

Ähnliche Dokumente
Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 1: Rechtliche Grundlagen (Stand

Anforderungen an den Löschwasserrückhalt aus Sicht des Gewässerschutzes

Regierungspräsidium Kassel Obere Wasserbehörde September Die Regelungen im Brandfall: Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe

Vom 29. Juni Schutzziel

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

WassR 5.2 Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL)

Anlagenbezogener Gewässerschutz Brandschutzkonzept Brandschutzkonzept

Wasserrechtliche Vorsorgeregelungen zur Bewältigung von Schadensfallauswirkungen

Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) RdErl. d. Ministerium für Bauen und Wohnen

Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken

Zur Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL):

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften -

Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall

Konsequenzen für die Löschwasserrückhaltung aus VAwS und LöRüRL beim Lagern von wassergefährdenden

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL) - Fassung August

VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Die Industriebaurichtlinie in. der Praxis

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 6: Fragensammlung (Stand

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Hier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben.

Einführung in die DIN Baulicher Brandschutz im Industriebau

Schadstoffausbreitung bei Großbränden

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie-IndBauR NRW) vom

3. Anforderungen nach Anlagenarten

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mögliche neue Anforderungen

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Wichtige Aspekte zur Lagerung von Gefahrstoffen. Stuttgarter Gefahrguttag

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umsetzung der VAwS in NRW

Löschwasser-Rückhaltung Neuer Leitfaden für die Praxis

Handlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 3: Ausführungsbeispiele (Stand

Stellungnahme. Löschanlagen und Löschwasserrückhaltung in Laboratorien der Schutz- und Sicherheitsstufen S2 und S3

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau

Häufige Fragestellungen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren

Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen

Checklisten. Nr. 4 Zusammenlagerung

Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Änderungen AwSV zur VAwS (Bayern)

Merkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v.

Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen

ATV-DVWK-A 780 Teile 1 und 2. Inhalt. *Fördernde DWA-Mitglieder erhalten 20 % Rabatt.

Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011

Löschwasser-Rückhaltean lagen:

Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung

Errichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Verwendung von Beton als Abdichtmittel bei Rückhalteeinrichtungen von LAU-Anlagen

Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -

Leitfaden zur Gefahrstofflagerung in gesonderten Bereichen zur Unterstützung der Ersteller von Brandschutzkonzepten

Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhütungsschau (Gefahrenverhütungsschauverordnung - GVSVO)

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr

Die Beantwortung der Frage hängt

Bauen für die Landwirtschaft. Norbert Nehls. 06. März Regensburg

1. Fundamente für Transformatoren T411, T412 und T413 (Direktkuppler)

Brandschutzplanung Westerholt

Verordnung. Allgemeines, Zweck

Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek


Die Anlagenverordnung und das Technische Regelwerk

Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen

Anlage 7.4/1 (neu) zur Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr. Bei der Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Hinweise für die Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Gießen

Das Deutsche Institut für Bautechnik macht nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den

Kurzüberblick TRwS. Jahreshauptversammlung BBS + GT 2017

Bauprodukte und Zulassungen

zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 15. August 2000, S. 234

Rechtliche und technische Anforderungen an Biogas- und JGS- Anlagen sowie deren Überwachung

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

KAUFBEURER STADTRECHT

Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV November 2017 Gudrun Haase

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Stand: November September 2004 SächsGVBl. S. 427

VdS VdS-Richtlinien für Wasserlöschanlagen. K 160-Sprinkler. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS : (01)

FACHSTUDIUM M.SC. BRANDSCHUTZ I

Fachveranstaltung Lagern von Gefahrstoffen Print Media Academy, Heidelberg Sicherheitsschränke. Sicherheitsschränke - Vorschriften

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Musterindustriebaurichtlinie

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Leitfaden zum Umgang mit Hydraulikölen sowie Schmier- und Treibstoffen auf der Basis von Rapsöl und Rapsölmethylester ( Biodiesel )

Errichtung Änderung Nutzungsänderung Abbruch. 2 Antragsteller/Bauherr Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

TRwS 780 Oberirdische Rohrleitungen. Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen

18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis

Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)...sie konkretisiert die Vorgabe der 62,63 WHG

Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Transkript:

VB-SV 2013 HLFS Gliederung des Vortrages Löschwasserrückhaltung VB-SV 2013 Rechtsgrundlagen Allgemeine Anforderungen Technische Baubestimmung (LöRüRL) HE-Hessen zur Löschwasserrückhaltung (HE-LW-Hessen) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 1

Rechtsgrundlagen 62 (1) WHG: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Besorgnisgrundsatz) Quelle: HE-LW-Hessen Anlagenverordnung VAwS Hessische Bauordnung - HBO 3 Grundsatzanforderungen 3 Allgemeine Anforderungen 3 Nr. 4: Rückhaltegebot für Löschwasser 3 Abs. 1: Allg. Vorsorgegrundsatz: Gefährdung der öff. Sicherheit und Ordnung ist auszuschließen Anh. 1 Nr. 9.4 Ausführung nach Maßgabe der im Staats-anzeiger durch die oberste Bauaufsichtsbehörde oder oberste Wasserbehörde bekannt gemachten Anforderungen 3 Abs. 3 Die durch öff. Bekanntmachung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde eingeführten technischen Baubestimmungen sind zu beachten Sonstige Anlagen nach 62 WHG (A-, U-, R-, HBV-Anlagen) LAGER-Anlagen Einzelfallentscheidung, da noch keine technische Regel eingeführt. Orientierung an HE-LW-Hessen empfohlen. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie In der derzeit gültigen Fassung mit Erlass vom 27.6.2003 (StAnz. 2003, S. 3019) durch die oberste Bauaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der obersten Wasserbehörde als Technische Baubestimmung eingeführt. VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 2

Allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Anordnung - den Anlagen unmittelbar räumlich zugeordnet (dezentral) - räumliche Trennung ist zulässig, wenn Zuleitung sichergestellt (dezentral) - in Ausnahmefällen können Rückhaltemöglichkeiten in Abwasseranlagen genutzt werden (zentral) (Genehmigung Wasserbehörde) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 3

Allgemeine Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Dimensionierung Auffangvolumen und Hydraulik (Berücksichtigung von Leckagen, Löschwasser/Schaumhöhe und ggf. Niederschlagwasser) - für Lageranlagen gemäß dem technischen Regelwerk -LöRüRL- - für Nicht-Lageranlagen gemäß der HE-LW-Hessen - bei zentraler Rückhaltung Einzelfallprüfung durch die Wasserbehörde (TRwS 134) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 4

LöRüRL Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 5

LöRüRL Geltungsbereich (Ziffer 2.1 LöRüRL) WGK 1 > 100 t je Lagerabschnitt WGK 2 > 10 t je Lagerabschnitt WGK 3 > 1 t je Lagerabschnitt VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 6

WGK 1 Beispiele: Essigsäure Schwefelsäure Silicone Natronlauge Polyesterharze VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 7

WGK 2 Beispiele: Chlorbenzol Heizöl Formaldehyd Mehrbereichsschaummittel VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 8

WGK 3 Beispiele: Ottokraftstoffe Benzol Schwermetallverbindungen VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 9

LöRüRL Allgemeine Regelungen Wann ist eine Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich (Ziffer 1.4 LöRüRL) Lagerung nicht brennbarer Stoffe ohne Verpackung oder in nicht brennbaren Verpackungen und Bauteile des Objektes nicht brennbar oder keine Löschmittel Wasser / Schaum VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 10

LöRüRL Allgemeine Regelungen Wann ist die LöRüRL nicht anzuwenden (Ziffer 2.2 / 2.3 LöRüRL) Bereitstellung < 24 Stunden Transportbedingtes Zwischenlager Stoffe in der Produktion Explosive Stoffe Druckgase Radioaktive Stoffe VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 11

LöRüRL Allgemeine Regelungen Regelungsbereiche - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse 3000 l im Gebäude (Ziffer 5 LöRüRL) - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse 3000 l im Freien (Ziffer 6 LöRüRL) - Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse > 3000 l und ortsfeste Behältnisse (Ziffer 7 LöRüRL) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 12

LöRüRL Allgemeine Regelungen Bauliche Ausführung (Ziffer 4.2.4 LöRüRL) WU-Beton nach DIN 1045, mind. 20 cm Stahlauskleidung Dicht bis zur Entsorgung (TRwS 786) Stationäre Löschwasserbarrieren (Orientierung an VdS 2564-1) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 13

LöRüRL Allgemeine Regelungen Wie sind Lagerabschnitte voneinander zu trennen (Ziffer 5.2 LöRüRL) Innerhalb von Gebäuden durch Wände und Decken in F90- A Bauweise (Lagerabschnitte > 1.600 m 2 Brandwände) Außerhalb von Gebäuden durch Wände oder Abstände (i.d.r. 10 m, in besonderen Fällen 5 m siehe Nr. 6.2.3 LöRüRL) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 14

Allgemeine Regelungen Mischlagerung Lagern von Stoffen unterschiedlicher WGK (Ziffer 4.3 LöRüRL) Bestimmung der zulässigen Lagermenge Fläche des Lagerabschnittes Volumen der Rückhalteanlage nach der höchsten WGK < 1% WGK 3 in Lagern der WGK 2 < 5 % WGK 2 in Lagern der WGK 1 bleiben unberücksichtigt VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 15

LöRüRL Maßgebliche Parameter Wassergefährdungsklasse (VwVwS) schwach wassergefährdend WGK 1 wassergefährdend WGK 2 stark wassergefährdend WGK 3 Sicherheitskategorie K1 - K4 (Ziffer 3.13 LöRüRL) K1 öffentliche Feuerwehr K2 öffentliche Feuerwehr und BMA K3 Werkfeuerwehr und BMA K4 Feuerwehr und BMA und autom. Löschanlage VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 16

LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagerhöhe (Ziffer 5.3.1 LöRüRL) - Zulässige Lagermenge / Lagerfläche (Ziffer 5.3.6 LöRüRL) - Erforderliches Rückhaltevolumen (Ziffer 5.3.6 LöRüRL) < 12 m Oberkante Lagergut (Tabelle 2) > 12 m Oberkante Lagergut (Tabelle 3) VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 17

LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude Zulässige Lagerhöhe Ziff. 5.3.1 Blocklager bis 4 m Blocklager mit Sprinkler bis 5 m Regallager bis 5 m Block- und Regallager bis 6 m, wenn jede Lagerguteinheit von mindesten einer Seite für den Löschangriff der Feuerwehr zugänglich ist und eine Lagerguttiefe von 1,5 m je Lagerguteinheit nicht überschritten wird Regallager (Hochregallager) mit Sprinkler bis 40 m VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 18

LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagermenge bzw. -fläche Tab. 1 K 1 K 2 K 3 1 Sicherheitskategorie K 3 (2 Staffeln) K 3 (Zug) 2 WGK 1 WGK 2 WGK 3 in t bzw. m 2 in t bzw. m 2 in t bzw. m 2 200 800 1200 1600 2000 1000 1200 1000 K 4 4000 3000 2400 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 19 3 Zulässige Lagermenge sowie zulässige Fläche des Lagerabschnitts bei Lagerdichten von 0,7 bis 1,2 t/m 2 für 50 400 800 4 50 200 600 800

LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagermenge Tab. 1 1 Sicherheitskategorie 2 3 Zulässige Lagermenge 4 WGK 1 WGK 2 WGK 3 in t in t in t K 1 200 50 50 K 2 800 400 200 K 3 1200 800 600 K 3 (2 Staffeln) 1600 1000 800 K 3 (Zug) 2000 1200 1000 K 4 4000 3000 2400 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 20

K 1 K 2 K 3 K 3 (Zug) K 4 Löschwasserrückhaltung LöRüRL Regelungen für ortsbewegliche Behältnisse im Gebäude - Zulässige Lagerfläche Tab. 1 1 Sicherheitskategorie K 3 (2 Staffeln) 2 200 800 1200 1600 2000 4000 3 Zulässige Fläche des Lagerabschnitts bei Lagerdichten von 0,7 bis 1,2 t/m 2 für WGK 1 WGK 2 WGK 3 in m 2 in t m 2 in m 2 50 400 800 1000 1200 3000 1000 2400 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 21 4 50 200 600 800 Korrekturfaktor: < 0,7 t/m 2 1,3 > 1,2 t/m 2 0,5

Erforderliches Rückhaltevolumen < 12 m Tab. 2 1 Fläche des Lagerabschnitts 25 50 75 100 150 200 250 300 400 500 600 700 800 900 1000 2 Erforderliches Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlage für WGK 1 in den Sicherheitskategorien K 1/K 2 K 3/K 4 in m 2 in m 3 in m 3 6 12 18 25 45 70 100 135 200 250 300 350 400 450 500 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 22 3 6 12 18 25 40 55 70 90 125 150 150 150 150 150 150

LöRüRL - Erforderliches Rückhaltevolumen > 12 m Tab. 3 Lagerguthöhe in m 12 < h < 18 18 < h 24 24 < h 32 32 < h 40 Erforderliches Volumen der Löschwasser-Rückhalteanlage für WGK 1 in m 3 175 225 275 325 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 23

Erforderliches Rückhaltevolumen nach Tab. 2 (<12 m) oder Tab. 3 (>12 m) wird mit dem Faktor der Referenz-WGK multipliziert Wassergefährdungsklasse WGK 1 Faktor 1,0 WGK 2 Faktor 1,5 WGK 3 Faktor 2,0 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 24

Bemessungsvorschläge gemäß der Hessischen Handlungsempfehlungen HE-LW-Hessen http://www.hmulv.hessen.de/ VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 25

HE-LW-Hessen Für nicht Lageranlagen (HBV / AU) keine Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn 100 t WGK 1 oder 10 t WGK 2 oder 1t WGK 3 DWA-A 779 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 26

HE-LW-Hessen Abfüll- und Umschlaganlagen Keine Löschwasserrückhaltung erforderlich, wenn die Bagatellregelung nach Anhang 1 Nr. 9.4 Buchstabe f) VAwS eingehalten ist der zu erwartende Anfall von Löschwasser und wassergefährdenden Stoffen im Brandfall so gering ist, dass er mit den vorhandenen Rückhaltevorrichtungen schadlos aufgenommen werden kann Regelfall bei Abfüll- und Umschlaganlagen wenn die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und geeignete Kleinlöschgeräte (Feuerlöscher) vorhanden sind VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 27

HE-LW-Hessen HBV-Anlagen Möglichkeiten zur Bemessung des Löschwasserrückhaltevolumen im Einzelfall: Analogieschluss zur LöRüRL Bemessung nach der Brandlast Bemessung bei Sprinkleranlagen Bemessung bei Werkfeuerwehr VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 28

HE-LW-Hessen Analogieschluss zur LöRüRL HBV-Anlagen mit vergleichbaren Randbedingungen wie Lageranlagen können in Analogie zur LöRüRL bemessen werden. z.b. Batch-Anlagen mit fest definierten Mengen an wassergefährdenden Stoffen innerhalb eines Brandabschnittes VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 29

HE-LW-Hessen Bemessung mit zu berücksichtigender Brandlast (Q ges ) Q ges [GJ] = Q m [GJ] + Q i [GJ] Q m = Mobile Brandlasten (Produkte, Verpackungen, Einrichtungen) Q i = Immobile Brandlasten (Gebäude, Dämmung, Verkleidungen) R LW [m 3 ] = Q ges [GJ] / 2,6 [GJ / m 3 ] R LW = Erforderliches Löschwasserrückhaltevolumen Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 30

HE-LW-Hessen Bemessung bei Sprinkleranlagen Bemessung nach brandlastabhängiger Methode Kappung bei 400 m 2 Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 31

HE-LW-Hessen Bemessung bei Werkfeuerwehr (Hilfsfrist 5 min) Nicht bei Explosionsgefahr Brandfrüherkennung! Bemessung nach brandlastabhängiger Methode Kappung bei 400 m 2 Sicherheitsfaktoren WGK 1 1 / WGK 2 1,5 / WGK 3 2 VB-SV 2013 2013 VR Dipl.-Ing.(FH) Andreas Koppe 32