Arzneimittelforschung mit Kindern - Ethisch geboten oder bedenklich?



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Transkript:

Arzneimittelforschung mit Kindern - Ethisch geboten oder bedenklich? Von der Forschung an Kindern zur Forschung mit und für Kinder Arzneimittelforschung mit Kindern - Einleitung Forum Bioethik, Deutscher Ethikrat, Berlin 21.09.2011 Wolfgang Rascher Kinder- und Jugendklinik

Die Schädigung von Kinder durch ungeprüfte Medikamente ist erschreckend hoch 1901 Diphtherie-Antitoxin verunreinigt Tetanus 1937 Sulfanilamid+Diethylenglykol Tod (USA) 1956 Sulphisoxazole Kernikterus 1959 Chloramphenicol Grey Baby Syndrom 1959/61 Thalidomid Phokomelie (BRD) 1979 Valproat Leberversagen 1980 Salizylat Reye Syndrom 1982 Benzylalkohol Gasping Syndrom 1990 Propofol Metabolische Azidose 2000 Lamotrigen Hautreaktionen 2010 Sartane Nierenversagen, Tod 2 modifiziert nach Choonara Paed Perinatal Drug Ther, 2002

Was ist im 21. Jahrhundert anders? EU: Better Medicines for Children (2002) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt Ziele: Anhebung der Forschungsqualität bei der Entwicklung von Kinderarzneimitteln Steigerung des Anteils an zugelassenen Arzneimittel bei Kindern und Jugendlichen Verbesserung der Kenntnis der Arzneimitteltherapie bei Kindern Vermeidung unnötiger Studien bei Kindern 3

Neue Gesetze in und für Deutschland und Europa EU-Initiative 2002: Better Medicines for Children EU-Direktive (2001/20/EC) EU-Richtline (2001/20/EG) EU Regulation (1901/2006/EC) EU Verordnung (1901/2006/EG) Gültig nach Umsetzung In Deutsches Recht Gültig 30 Tage nach Verkündigung Umsetzung in Deutsches Recht durch 12. AMG Novelle, in Kraft am 6.08.2004 Verweis auf EU-Verordnung tritt 30 Tage nach Verkündigung am 27.12.2006 im Amtsblatt der EU in Kraft (26.01.2007) GCP - Rechtsverordnung 4

EU-Verordnung (1901/2006/EG) (Regulation on medicinal products for paediatric use) Neuzulassungen und Erweiterung von Indikationen: Pharmazeutischer Unternehmer legt detaillierten pädiatrischen Entwicklungsplan vor (Paediatric Investigation Plan-PIP) Pädiatrieausschuss (PDCO) der EMA prüft und legt verbindlich fest: Medikament wird sofort auch an Kinder getestet wird später an Kindern geprüft (Zurückstellung) wird nicht an Kindern geprüft (Freistellung) Belohnung: Patentschutzverlängerung für 6 Monate.

Anträge (Pädiatrische Entwicklungspläne - PIP) seit der Einführung der Kinderarzneimittelverordnung Zeitraum: 8/2007 12/2009 528 Anträge auf Studien (PIP) 136 Anträge auf Freistellung Endokrinologie 13,4 % Onkologie 11,0 % Infektionen 10,8 % Herz-Kreislauf 7,1 % Kritik des PDCO Substantielle Änderungen 38 % Darreichungsform 23 % Vernachlässigung der Neugeborenen 26 % Zurückstellung der Studien (Deferral) 82 % bis Sicherheitsdaten bei Erwachsenen vorliegen (Olski et al, EJCP 2011;67: 245-252)

Anzahl der Anträge (PIP) seit der Einführung der Kinderarzneimittelverordnung Anzahl der Anträge pro Monat (Olski et al, EJCP 2011;67: 245-252) 2007 2009

Zeitpunkt der Zurückstellung der klinische Studien mit Kindern Anzahl der akzeptierten Prüfpläne (PIP) (Olski et al, EJCP 2011;67: 245-252) Jahre 0 1 2 3 4 5 6 7 8 > 8

Anzahl der klinischen Studien mit Kindern in Europa (Januar 2005 bis Dezember 2009) Anzahl registrierter Studien mit Kindern (Olski et al, EJCP 2011;67: 245-252) 8,2 % aller Studien 9,4 % aller Studien Jahr 2005 2006 2007 2008 2009

Kinderarzneimittelverordnung 1901/2006/EU Limitationen EJCP 2010; 66: 1091-1097 PIP 2010: (Report to European Commission EMA/163613/2011) 280 Anträge neue Medikamente ( 7) 73 % 43 Anträge neue Indikationen ( 8) 24 % 4 Anträge off-patent Medikamente ( 30) 4 % Programm für Medikamente außerhalb des Patentschutzes greift nicht (Paediatric use marketing authorisation PUMA) Förderung Pädiatrischer klinischer Studien im Rahmen der EU- Forschungsförderung ab 2012 eingestellt bzw. unterbrochen

Frühere rechtliche Vorgaben Forschung am Menschen nur zulässig, wenn Proband nach genauer Aufklärung selbst zustimmt. Ausnahme für Kinder und Jugendliche: Altes AMG (vor 2004) Prüfung an Erwachsenen lässt keine ausreichenden Prüfergebnisse zu. Gesetzlicher Vertreter stimmt zu ( 40 Abs. 4) Leben des Kranken zu retten, Gesundheit wiederher-zustellen, oder Leiden zu erleichtern ( 41), d.h. Nutzen für Patienten muss gegeben oder sehr wahrscheinlich sein. 11

Folgen der 12. AMG-2004, der GCP-Verordnung und der EU-Kinderarzneimittelverordnung Studie an Erwachsenen nicht ausreichend und Indikation in der Pädiatrie (AMG 40 (4) 1, 2, 41 (2)1,2) Zumindest Gruppennutzen; Nutzen der Studie nicht für den individuellen Patienten nötig. (AMG 41 (2a und c)) Separate Aufklärung - Schulkinder und Jugendliche mit schriftlicher Zustimmung/Billigung (assent) (AMG 40 (4)3) Ethik-Kommissionen benötigen pädiatrischen Sachverstand einen im Umgang mit Minderjährigen erfahrenen Prüfer (AMG 40, Abs.4, Nr. 3) Keine Gewährung von Vorteilen, Entschädigung zulässig Minimales Risiko und minimale Belastung 12

Investigator Initiated Trials (IITs) Nicht-kommerzielle klinische Prüfungen (Wissenschafts-induzierte Studien), können einen hohen Nutzen für die betroffenen Patienten haben. Planung Durchführung und Berichterstattung im Einklang mit den Grundsätzen der guten klinischen Praxis erfolgen EU-Direktive 2001/20/EG Verbesserung der Qualität: die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der betroffenen Person werden geschützt und die Ergebnisse der klinischen Prüfung sind glaubwürdig GCP-Verordnung 1 (1)

Sicherheit von klinische Studien bei Kindern Sammons HM et al Acta Paediatr (2008) 97:474-477 1996-2002 (vor der Kinderarzneimittelverordnung!) 739 Studien 718 randomisierte, kontrollierte Studien 21 Pharmakokinetikstudien Keine Onkologie, keine HIV 54% Verum gegen Placebo, 35% neue Medikamente 26% Vergleich zweier bekannter Medikamente 74% erwähnen Sicherheitsüberwachung 2% haben Sicherheitsmonitoring-Komitees (DSMB) 14

Sicherheit von klinische Studien bei Kindern Sammons HM et al Acta Paediatr (2008) 97:474-477 523 Studien (71%) berichteten unerwünschte Ereignisse (UE), 151 Studien (20%) berichteten schwerwiegende UE, 270 Studien (36%) berichteten unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAWs), 80 Studien (11%) berichteten mittlere bis schwerwiegende UAWs UAWs: Akut: Langzeit: Apnoe, Hypotension, GI-Blutung, Sepsis Linksventrikuläre Hypertrophie, Nierensteine Ototoxizität, Gesichtsfeldeinschränkung Todesfälle in 83 Studien (11%) verursacht durch die Krankheit Vergleich in UAW-Studien erfasste Nebenwirkungen: Bei Krankenhausaufnahme alle erfassten UAWs 9,5 % 2,1 % schwerwiegende UAWs 1,2 % 0,8 (Neubert A, Rascher W: Monatsschrift Kinderheilkd. 2007, 155:700) 15

Schädigung von Kindern durch Medikamente in Studien? EURO-LB 02: Treatment Protocol for Lymphoblastic Lymphoma of the European Intergroup Cooperation on Childhood Non-Hodgkin- Lymphoma (EICNHL) Lymphoblastische Lymphome, alle Stadien, Therapieoptimierungsstudie, Einschlusskriterien Alter: 0-18 Jahre, Beginn 03/2004 - Abbruch 30.06.2008 (Weiterführung als Register) Stopp der Patientenaufnahme am 3.11.2005, da am 5. 10.2005 der 5. Therapietodesfall gemeldet wurde. 5 toxische Todesfälle bei 175 aufgenommenen Patienten Vergleich NHL-BFM 90, NHL-BFM 95 (4 toxische Todesfälle/387 Pat.) Sicherheitskomitee stoppt Studie vorübergehend.

Schädigung von Kindern durch Medikamente in Studien? Aktiviertes Protein C (Drotrecogin Alpha, Xigris ) zur Behandlung der schweren Sepsis (Blutvergiftung) Zulassung bei Erwachsenen 10/2002 Kinderstudie Stopp der Studie nach Aufnahme von 477 Patienten (von geplanten 600) wegen Unwirksamkeit. Geplante Interimsanalyse bei 400 Patienten Mortalität nach 28 Tagen: 17,1 vs 17,3 % In der Fachinformation vermerkt: Keine Anwendung > 18 Jahre Seltene Schäden und Nebenwirkungen durch Medikamente sind nur mit einem guten Pharmakovigilanzsystem zu erfassen.

Erfahrungen in den USA Seit 15 Jahren Anreize für die Industrie Medikamente für Erwachsene werden an Kindern geprüft. Zunahme der Kinderstudien (Sammons u. Choonara 2005, 61: 165) Aber: Spezifisch pädiatrische Medikamente werden nicht ausreichend geprüft (Seltene Indikationen) Gewinn für die Industrie: 35 Mio US $ pro Medikament (Boots et al, EJP 2007; 166: 849) 1996 2002

Zusammenfassung und Ausblick - Kinderarzneimittelverordnung Die Industrie beschäftigt sich mit Medikamenten für Kinder. Erste Ansätze einer besseren Versorgung von Kindern mit geprüften Arzneimitteln sind zu sehen. Offen bleibt, ob die geplanten Studien vorgenommen werden und den Kindern nutzen. Offen bleibt, ob Medikament ohne Patentschutz (Generika) noch geprüft werden. Offen bleibt, ob der negative Einfluss der GCP-Verordnung auf die nicht-kommerziellen Studien (Therapieoptimierungsstudien) überwunden wird.