WOHNPARK TRAUNAU Modernes Wohnen in der Gartenstadt

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Transkript:

WOHNPARK TRAUNAU Modernes Wohnen in der Gartenstadt Symbolfotos VORINFORMATION 2. BAUETAPPE

ZIEL BEDARFSGERECHTER LEISTBARER WOHNBAU FÜR UNSERE KUNDEN! Keine zeitgemäße Wohnqualität Erstbezug Februar 1955 57 Jahre alte Häuser. Wohnungen mit 2 Zimmereinheiten ohne Sanitärzellen. Zwei WC s pro Geschoss stehen den Mietern gemeinsam zur Verfügung. Für die gesamte Anlage gibt es ein Gemeinschaftsbad. Aus technischer Sicht entsprechen die Gebäude nicht mehr dem Standard. Es gibt keine PKW-Stellplätze für die Mieter. Moderne Wohnungen Anstelle der aktuell 130 Wohneinheiten werden 99 2 - bzw. 3 - Raumwohnungen neu errichtet, 13 der ursprünglich 130 Wohneinheiten bleiben erhalten, 4 Einheiten wurden bereits saniert. Die neuen 2-Raumwohnungen mit einer Größe von durchschnittlich 62m², sowie die 3-Raumwohnungen mit ca. 75m² sind nach Süd-West ausgerichtet, und entsprechen den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien. Realisierung in Etappen Vor allem um den Bewohnern zu ermöglichen in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben, erfolgt die Umsetzung des Bauvorhabens in 4 zeitlich aufeinander folgenden Bauphasen; in Abhängigkeit des Freiwerdens des Altbestandes. In einem ersten Schritt wurde auf der nördlichen Freifläche das erste Gebäude mit 17 Wohnungen errichtet. Nach Fertigstellung konnten bereits Familien in die neuen Wohnungen in der gewohnten Umgebung einziehen. Dadurch werden bestehende Bauten leer gewohnt, und stellen nach ihrem Abbruch den Bauplatz für den nächsten Bauabschnitt dar. Diese Abfolge wird bis zur Fertigstellung der Gesamtanlage wiederholt. Leistbare Wohnungen rd. 4,33 /m² (bestehende Gebäude) (ohne Heizkosten) rd. 7,60 /m² (saniertes Gebäude) (inkl. Heizkosten) rd. 8,00 /m² (neu errichtete Wohnung) (inkl. Heiz- und Warmwasserkosten und Parkplatz)

ZIELSETZUNG BEDARFSGERECHTER WOHNBAU Symbolfoto

LAGEPLAN ALTBESTAND SOFORTIGER ABBRUCH NACH FREIWERDEN ALLER WOHNUNGEN SOFORTIGER ABBRUCH NACH FREIWERDEN ALLER WOHNUNGEN ABBRUCH ERFOLGT SOFORTIGER ABBRUCH NACH FREIWERDEN ALLER WOHNUNGEN ABBRUCH ERFOLGT ABBRUCH ERFOLGT SOFORTIGER ABBRUCH NACH FREIWERDEN ALLER WOHNUNGEN SOFORTIGER ABBRUCH NACH FREIWERDEN ALLER WOHNUNGEN GENERAL- SANIERT BLEIBT VORERST BESTAND BLEIBT VORERST BESTAND ABBRUCH ERFOLGT

LAGEPLAN NEUBEBAUUNG BAUBEGINN NACH ABBRUCH DES ALTBESTANDES BAUBEGINN NACH ABBRUCH DES ALTBESTANDES GEPLANTE FERTIGSTELLUNG SOMMER 2016, BAUTEIL 2 FERTIG GESTELLT SOMMER 2014, BAUTEIL 1 BAUBEGINN NACH ABBRUCH DES ALTBESTANDES GEPLANTE FERTIGSTELLUNG SOMMER 2016, BAUTEIL 2 BAUBEGINN NACH ABBRUCH DES ALTBESTANDES

12 VORTEILE FÜR SIE! 1) Bauweise: Niedriegstenergiehaus mit kontrollierter Wohnraumlüftung immer Frischluft bei weniger Energieverbrauch! 2) Durch Wohnbauförderungsmittel Möglichkeit zum Bezug der Wohnbeihilfe! 3) Barrierefreie Erreichbarkeit aller Geschosse durch den Einbau von Liften! 4) Allen Wohnungen sind im EG Terrassen, im 1.OG und im 2. OG Loggien/Balkone zugeordnet! 5) Im EG (Haus2) sind neben 7 Wohnungen auch eine gedeckte Sitzzone u. ein gedeckter Fahrradabstellplatz vorgesehen! 6) Die Objekte werden mittels einer Zentralheizung Fernwärme beheizt! 7) Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls zentral, kein Boiler bzw. Durchlauferhitzer in der Wohnung! 8) Jeder Wohneinheit wird ein oberirdischer PKW - Abstellplatz zugeordnet! 9) Die Wohnungen bekommen im KG ein Abteil in einer vernünftigen Größe zugeordnet! 10) Im KG befinden sich der Fahrrad- bzw. Kinderwagenraum, die Waschküche, der Trockenraum! 11) Im Außenbereich sind befestigte Gehwege, Spiel- und Aufenthaltszonen geplant! 12) Anzahl Wohnungen: Haus 2 : 15 2-Raum-Wohnungen und 8 3-Raum-Wohnungen Haus 3 : 3 2-Raum-Wohnungen und 6 3-Raum-Wohnungen

KELLERGESCHOSS Haus 2

ERDGESCHOSS Haus 2

1. OBERGESCHOSS Haus 2

2. OBERGESCHOSS Haus 2

GRUNDRISSBEISPIEL 3-Raum Wohnung EG

GRUNDRISSBEISPIEL 3-Raum Wohnung 1. und 2. OG

GRUNDRISSBEISPIEL 2-Raum Wohnung EG

GRUNDRISSBEISPIEL 2-Raum Wohnung 1. und 2. OG

VORLÄUFIGE FINANZIERUNGSÜBERSICHT Haus 2

KELLERGESCHOSS Haus 3 TODO

ERDGESCHOSS Haus 3

1. OBERGESCHOSS Haus 3

2. OBERGESCHOSS Haus 3

GRUNDRISSBEISPIEL 3-Raum Wohnung EG

GRUNDRISSBEISPIEL 3-Raum Wohnung 1. und 2. OG

GRUNDRISSBEISPIEL 2-Raum Wohnung EG

GRUNDRISSBEISPIEL 2-Raum Wohnung 1. und 2. OG

VORLÄUFIGE FINANZIERUNGSÜBERSICHT Haus 3

DIE WOHNBEIHILFE SIE BEWIRKT EINE REDUZIERUNG DER MONATLICHEN MIETE! Folgende Unterlagen benötigt das Land von Ihnen: Einkommensnachweis(e) des letzten Kalenderjahres (Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, Notstandshilfe, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Auslandseinkünfte u.dgl., Einkünfte aus Ferialarbeit, Nachweis über Alimente oder Waisenrente) bzw. aktueller Monatslohnzettel (bei Arbeitsbeginn) aller in der gemeinsamen Wohnung lebenden Personen Nachweis der Staatsbürgerschaft (Ablichtung / Kopie des Reisepasses bei Nicht-EWR-Bürgern bzw. Nicht-EWR-Bürgerinnen) und Versicherungsdatenauszug der letzen fünf Jahre Wohnungsaufwandsbestätigung des Wohnungsunternehmens; Bei nicht geförderten Mietwohnungen- ein vergebührter Mietvertrag, aus welchem der Hauptmietzins, die Umsatzsteuer, die Betriebskosten sowie die Wohnungsgröße ersichtlich sind Bei Nicht-EWR-Bürgern bzw. Nicht-EWR-Bürgerinnen Meldebestätigung über den ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich von mehr als fünf Jahren; Bei Lehrlingen und Studenten Lehrvertrag bzw. Inskriptionsbestätigung und gegebenenfalls Studienbeihilfenbescheid; Bei Präsenz- und Zivildienern Bestätigung über Präsenz/Zivildienst (gegebenenfalls Bescheid über Wohnkostenbeihilfe); Bei geschiedenenen Personen Scheidungsurkunde und Vergleichsausfertigung, Nachweis über aktuelle Unterhaltsleistungen; Bei erheblicher Behinderung Bescheid des Bundessozialamtes, bei Kindern Bescheinigung des Finanzamtes über erhöhte Familienbeihilfe; Bestätigung der Gemeinde auf dem Ansuchen oder Privathaushaltsbestätigung (Linz); Bei Alleinerziehenden: Nachweis der aktuellen Alimentationszahlung in Form vom Beschluss des Bezirksgerichtes bzw. Bestätigung des Jugendamtes; Bei Schülern: Schulbesuchsbestätigung ab dem 18. Lebensjahr Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig? Von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben. Vom Einkommen aller in der Wohnung lebenden Personen. Unterhaltsleistungen für Kinder und Waisenrenten können beim Bezieher bis zu 162 Euro als Einkommen gerechnet werden. Für jedes Kind, welches nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und für das Unterhalt geleistet wird, können bis 162 Euro beim Leistenden vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Eine Berücksichtigung erfolgt jedoch nur bis zur tatsächlichen Höhe. Von der angemessenen Wohnnutzfläche maximal 45 m² für die erste Person maximal 15 m² für jede weitere Person. Vom anrechenbaren Wohnungsaufwand. Die Höchstgrenze beträgt 3,50 Euro pro m² Nutzfläche. Bei Mietwohnungen ist der anrechenbare Wohnungsaufwand jener Betrag, der monatlich von Hauptmietern, Wohnungseigentumsbewerbern zu entrichten ist. Dieser Betrag vermindert sich um die Betriebskosten, öffentliche Abgaben, besondere Aufwendungen und die Verwaltungskosten. Im Betrag enthalten sind aber: Mehrwertsteuer, Verzinsung der Grundkosten, Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge. Auch die Kategoriemiete wird durch die Wohnbeihilfe abgestützt. Quelle: www.land-oberoesterreich.gv.at, Abfragedatum: 30.03.2015 Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: Amt der Oö. Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung Bahnhofplatz 1-4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-141 40 Fax (+43 732) 77 20-21 43 95 E-Mail wo.post@ooe.gv.at

WOHNBEIHILFE II Wenn das Haushaltseinkommen (Monatseinkommen x 14/12) nachstehende Obergrenzen überschreitet, ist die Bewilligung einer Wohnbeihilfe nicht mehr möglich! *) Ist die tatsächliche Wohnnutzfläche kleiner als die angemessene Wohnnutzfläche oder liegt der Wohnungsaufwand unter 3,50 Euro pro m² verringert sich die Obergrenze entsprechend. Anmerkung: Im Falle einer erheblichen Behinderung, Alimentationszahlungen, Internat etc. kommt es zu einer Erhöhung des Gewichtungsfaktors und dies führt auch zu einer Erhöhung der Obergrenze. Bitte beachten Sie, dass je näher Ihr Haushaltseinkommen der in der obigen Tabelle angeführten Obergrenze kommt, desto niedriger wird die Wohnbeihilfe. Quelle: www.land-oberoesterreich.gv.at, Abfragedatum: 30.03.2015 Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: Amt der Oö. Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung Bahnhofplatz 1-4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-141 40 Fax (+43 732) 77 20-21 43 95 E-Mail wo.post@ooe.gv.at

FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN Österreichischer Staatsbürger / EWR-Bürger Nicht EWR-Bürger: mehr als fünf Jahre in OÖ ihren Hauptwohnsitz & Einkünfte haben Volljährigkeit Wohnung muss Hauptwohnsitz sein Einkommensgrenzen - jährliches Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld - bei einer Person 37.000,00 - bei zwei Personen 55.000,00 - für jede weitere Person 5.000,00 - Alimentationszahlungen erhöhen die Einkommensgrenzen jeweils um 5.000 Bei Wohnungszuweisung ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres nachzuweisen

AUFTEILUNG MIETKOSTEN

VOLÄUFIGER AUSSTATTUNGSUMFANG Sie werden darauf hingewiesen, dass Änderungen, die im Ermessen der LAWOG liegen, vorgenommen werden können. Fenster Kunststofffenster in weiß, mit Isolierverglasung Innenfensterbänke weiß Innentüren Vollbautürblätter in Stahlzarge; weiß lackiert Wohnungseingangstüre Vollbautüre in Holzrahmenstock; weiß lackiert Fußböden Keramische Fliesen: Abstellraum, WC, Bad, Vorraum, Küche Holz- Klebeparkett (Eiche oder Esche): Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer (wenn vorhanden) Balkon- und Loggia: Holzbeläge (Lärche natur) Terrassen: Betonplatten Wandoberflächen Keramische Fliesen: Bad bis Oberkante Zarge, WC-Rückwand bis ca. 1,30m über Fußbodenoberkante Gemalte Oberfläche: sämtliche restliche Wand- und Deckenflächen innerhalb der Wohnungseinheit (gebrochenes weiß) Sanitäre Installationen und Einrichtungen Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss; Elektro- u. Sanitärinstallation gerichtet für Geschirrspüleranschluss und Untertischspeicher (der Untertischspeicher samt Armatur ist vom Mieter beizustellen) Bad: Einbauwannen (weiß) mit Füll- und Brausebatterie Waschbecken (weiß), Waschmaschinenanschluss WC: Wand-WC-Schale (weiß) mit Unterputzspülkasten Innenliegende Bäder und WC s werden mit mechanischen Raumentlüftungsventilatoren entlüftet. Elektroinstallationen Lichtschalter, Lichtauslässe, Steckdosen, Starkstrom, Gegensprechanlage usw. TV-Empfangsanlage Zentral-Heizung & Warmwasseraufbereitung Zentralheizungsanlage

INFORMATION & VERGABE LAWOG ANSPRECHPARTNERIN Frau Claudia Völk Tel.: 0732/ 93 96-231 Fax: 0732/ 93 96-306 E-Mail: verwaltung@lawog.at Internet: Wohnungsanmeldung und Vergabe Symbolfoto Magistrat der Stadt Wels Wohnungsservice Stadtplatz 1, 4600 Wels Tel.: +43 7242 235-4490 oder 4410 E-Mail: zr@wels.gv.at