Stadt Kandel Bebauungsplan Nordwest, Teilbereich K 2. Schalltechnisches Gutachten. Bosen, den

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Transkript:

Schalltechnisches Beratungsbüro Prof. Dr. Kerstin Giering & Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 4 6665 Nohfelden-Bosen Stadt Kandel Bebauungsplan Nordwest, Teilbereich K Bosen, den 08.0.06 Bericht-Nr.: 08_5_07

GSB GbR 08.0.06 Stadt Kandel Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Gartenstraße 8 76870 Kandel Auftrag vom: 008, Aktualisierung 04 und 06 Aufgabenstellung: Überprüfung der schalltechnischen Verträglichkeit des Planvorhabens Be bauungsplan Nord-West, Teilgebiet K Bearbeitung: GSB GbR Prof. Dr. Kerstin Giering & Sandra Strünke-Banz Kastanienweg 4 6665 Nohfelden - Bosen Telefon: 0685 / 8664 0678 / 707 Fax: 0678 / 795 Mail: k.giering@gsb-gbr.de Dieser Bericht besteht aus 5 Seiten und dem Anhang. Bericht-Nr. 08_5_gut07 Bosen, 08.0.06 Prof. Dr. Kerstin Giering Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07

GSB GbR 08.0.06 Inhaltsverzeichnis Seite Aufgabenstellung... Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen.... Rechtsgrundlagen und Regelwerke.... Sonstige Daten.... Immissionsschutz- und planungsrechtliche Grundlagen....4 Berechnungsgrundlagen... 5.5 Schallberechnungsprogramm... 5 Erarbeitung eine digitalen Simulationsmodells... 6 4 Straßen- und Schienenverkehrslärm... 6 4. Vorgehensweise und schalltechnische Rahmenbedingungen... 6 4. Ermittlung der Geräuschemissionen- und immissionen der maßgeblichen Verkehrswege... 6 4.. Straßenverkehr... 6 4.. Schienenverkehr... 8 4. Darstellung und Beurteilung der Berechnungsergebnisse... 9 4.4 Schallschutzmaßnahmen... 0 4.4. Lärmschutzwand... 0 4.4. Passive Schallschutzmaßnahmen... 5 Fazit... 4 Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite I

GSB GbR 08.0.06 Tabellen Tabelle Schalltechnische Orientierungswerte (OW) für Verkehrslärm gemäß Beiblatt zu DIN 8.005 Teil... Tabelle Immissionsgrenzwerte (IGW) für Verkehrslärm gemäß 6. BImSchV... 4 Tabelle Lärmpegelbereiche und erforderliches Gesamtschalldämm-Maß... Anhang Abbildung 0 Lageplan Abbildung 0 Straße, Beurteilungspegel Tag, 5,60 m Abbildung 0 Straße, Beurteilungspegel Nacht, 5,60 m Abbildung 04 Schiene, Beurteilungspegel Tag, 5,60 m Abbildung 05 Schiene, Beurteilungspegel Nacht, 5,60 m Abbildung 06 Straße und Schiene, mit LSW, Beurteilungspegel Tag,,50 m Abbildung 07 Straße und Schiene, mit LSW, Beurteilungspegel Nacht,,80 m Abbildung 08 Straße und Schiene, mit LSW, Beurteilungspegel Tag, 5,60 m Abbildung 09 Straße und Schiene, mit LSW, Beurteilungspegel Nacht, 5,60 m Abbildung 0 Straße und Schiene, mit LSW, Beurteilungspegel Tag, 8,40 m Abbildung Straße und Schiene, mit LSW, Beurteilungspegel Nacht, 8,40 m Abbildung Lärmpegelbereiche Aufenthaltsräume tags,,80 m Abbildung a Lärmpegelbereiche Aufenthaltsräume nachts,,80 m Abbildung Lärmpegelbereiche Aufenthaltsräume tags, 5,60 m Abbildung a Lärmpegelbereiche Aufenthaltsräume nachts, 5,60 m Abbildung 4 Lärmpegelbereiche Aufenthaltsräume tags, 8,40 m Abbildung 4a Lärmpegelbereiche Aufenthaltsräume nachts, 8,40 m Dokumentation Straßenverkehr Dokumentation Schienenverkehr Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite II

GSB GbR 08.0.06 Aufgabenstellung Die Stadt Kandel beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, um das Neubaugebiet Nord- West nordwestlich der Ortslage von Kandel auszuweisen. Das Plangebiet wird von Osten durch die Verlängerung der Guttenbergstraße, von Süden durch die Verlängerung der Hubstraße und von Westen durch den Bau einer Anschlussstraße mit Verlängerung an die Bundesstraße B 47 ( Ortsrandstraße) erschlossen. Im Osten wird das Plangebiet durch die Schienenstrecke Kandel-Winden begrenzt. Mit dem Gutachten des Büros GSB (Bericht 08_5_gut04) vom.07.04 liegt für den westlichen Teil des Plangebiets ( K ) bereits eine schalltechnische Untersuchung zu den Themenbereichen Neubau von Straßen, Veränderung des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen sowie Verkehrslärm im Plangebiet vor. Durch eine Veränderung von Verkehrszahlen für die Ortsrandstraße und die innergebietlichen Erschließungsstraßen sowie einer Veränderung des Zugmengengerüsts für den Prognosehorizont 05 mit Einführung der Schall 0 (0) ergibt sich die Notwendigkeit der Überarbeitung des Themenbereichs Verkehrslärm im Plangebiet und insbesondere des Schallschutzkonzepts. Aus fachlicher Sicht ist in der Aktualisierung des bestehenden Gutachtens deshalb die folgende Aufgabenstellung als untersuchungsrelevant einzustufen: Verkehrslärm im Plangebiet: Für das im Bebauungsplan vorgesehene Wohngebiet K sind die Geräuscheinwirkungen auf Grund der zu bauenden Ortsrandstraße, bereits bestehender Straßen sowie der Schienenstrecke Kandel-Winden zu untersuchen. Als maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist für den Verkehrslärm im Plangebiet die DIN 8.005, Teil, Beiblatt Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 987 heranzuziehen. Die Abbildung 0 im Anhang zeigt die räumliche Gesamtsituation. Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite

GSB GbR 08.0.06 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen. Rechtsgrundlagen und Regelwerke Dieser schalltechnischen Untersuchung liegen die folgenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke zugrunde: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 0 (BGBl. I S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 76 des Gesetzes vom. August 05 (BGBl. I S. 974, 487) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. September 004 (BGBl. I S. 44), letzte Änderung 0. Oktober 05 6. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( Verkehrslärmschutzverordnung - 6. BImSchV) vom 0. Juni 990, letzte Änderung. August 05 DIN 8.005- Schallschutz im Städtebau Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 00 Beiblatt zu DIN 8.005, Teil Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren - Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 987 DIN ISO 96- Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil : Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 999 DIN 409 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November 989 VDI 79 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 987 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe 990, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau vom 0. April 990 des Bundesministers für Verkehr Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 0 (0)), Ausgabe 04 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8..04 (BGBl. I 04 S. 7 ).. Sonstige Daten Weiterhin wurde auf folgende Datengrundlagen zurückgegriffen: Planentwurf WSW & Partner, Stand..05 Katasterplan, Stadt Kandel Digitales Geländemodell (Überfliegungsdaten), Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation RLP Stand Kandel Verkehrsuntersuchung 0, Verkehrswirksamkeit von Durchfahrtsverboten für den Schwerverkehr. Aktualisierung, - Ergänzende Planungsfälle Baugebiete K, K7 Büro Modus Consult Ulm, Stand September 05 Zugmengengerüst Schienenstrecke Kandel-Winden, DB AG, 7.09.05 Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite

GSB GbR 08.0.06 Abstimmungsgespräch am 05.0.06 mit Stadt Kandel und Büro WSW & Partner.. Immissionsschutz- und planungsrechtliche Grundlagen Gemäß 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Der Schallschutz wird dabei für die Praxis durch die DIN 8.005 konkretisiert. Nach DIN 8.005, Teil, Beiblatt sind bei der Bauleitplanung in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.b. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) die nachfolgenden Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Die Tabelle zeigt in einer Übersicht die Orientierungswerte für verschiedene Gebietsnutzungen für Verkehrslärm. Tabelle Schalltechnische Orientierungswerte (OW) für Verkehrslärm gemäß Beiblatt zu DIN 8.005 Gebietsart Teil Orientierungswert in db(a) Tags (06.00-.00) Nachts (.00-06.00) Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete 50 40 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und 55 45 Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis 65 5 bis 65 Die Tageswerte beziehen sich auf einen Beurteilungspegel für die Zeit von 06.00 -.00 Uhr. Für die Nachtwerte gilt der Zeitraum von.00-06.00 Uhr. Der Beurteilungspegel beinhaltet eine energetische Mittelung der Immissionspegel innerhalb der genannten Zeitintervalle. Im Beiblatt zu DIN 8.005 Teil sind u.a. folgende Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte genannt: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z.b. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite

GSB GbR 08.0.06 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Bei Verkehrslärm wird der Abwägungsspielraum, den die DIN 8.005 mit dem Begriff des Orientierungswertes bietet, durch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (6. BImSchV) eingeengt. Bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges dürfen die in der Tabelle dargestellten Grenzwerte nicht überschritten werden. Für Allgemeine Wohngebiete sowie Mischgebiete und Dorfgebiete liegen diese um 4 db über denen der DIN 8.005. Tabelle Immissionsgrenzwerte (IGW) für Verkehrslärm gemäß 6. BImSchV Gebietsart Immissionsgrenzwert in db(a) Tags (06.00-.00) Nachts (.00-06.00) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Reine (WR) und Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete 59 49 (WS) Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 64 54 Gewerbegebiete (GE) 69 59 Werden im Rahmen der Bauleitplanung schalltechnische Konflikte in einer noch abwägbaren Größe festgestellt, kann zugunsten anderer Belange eine Zurückstellung des Schallschutzes erfolgen. Bei Überschreiten des Abwägungsspielraumes werden geeignete Schallschutzmaßnahmen (aktiv und / oder passiv) erforderlich. Auf die Anwendung dieses Abwägungsspielraums wird hier verzichtet, da es sich bei dem Plangebiet nicht um einen stark vorbelasteten Bereich oder eine Gemengelage handelt. Die Entscheidung des BVerwG, Urteil vom. März 007 (Urteil 4 CN.96), bei einer deutlichen Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 8.005 auf aktiven Lärmschutz zu verzichten, als nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft einzustufen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. So kann es abwägungsfehlerfrei sein, z. B. in dicht besiedelten Räumen, eine Minderung der Immissionen durch eine Kombination passiver Maßnahmen, Gestaltung der Gebäude und Anordnung schutzwürdiger Räume zu erreichen. In der vorliegenden Untersuchung werden, aufgrund des Nichtvorliegens eines dicht besiedelten Raums, primär aktive Schallschutzmaßnahmen, die durch passive ergänzt werden, konzipiert. Kann durch aktive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände, Schallschutzwälle, Maßnahmen an der Quelle) kein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt werden, werden weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Durch bauliche Vorkehrungen am Gebäude wie bspw. Grundrissorien- Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 4

GSB GbR 08.0.06 tierung zum Schutz schutzbedürftiger Räume, Errichtung der Außenbauteile entsprechend der Vorgaben der DIN 409, hinterlüftete Glasfassaden, verglaste Loggien o.ä. kann, zumindest im Innenwohnbereich, ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt werden..4 Berechnungsgrundlagen Die Beurteilungspegel des Straßenverkehrslärms werden generell rechnerisch auf Grundlage von durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV) ermittelt. Das Berechnungsverfahren ist durch die 6. BImSchV mit Verweisen auf die RLS-90 festgeschrieben. Hierauf verweist auch die DIN 8.005. Die Beurteilungspegel des Schienenverkehrslärms werden rechnerisch auf Grundlage des Zugmengengerüsts ermittelt. Das Berechnungsverfahren ist durch die 6. BImSchV mit Verweisen auf die Schall 0 (0) festgeschrieben. Die Schallausbreitungsrechnung erfolgt dabei im Wesentlichen auf der Grundlage der DIN ISO 96-..5 Schallberechnungsprogramm Der Aufbau des Digitalen Simulationsmodells und die Durchführung aller schalltechnischen Berechnungen erfolgten mit dem Schallberechnungsprogramm SoundPLAN 7.4 der Fa. SoundPLAN GmbH, Update vom.0.05. Für die Berechnung der Isolinienkarten wurden folgende Rechenlaufparameter gewählt: Reflexionsordnung: (Straße), (Schiene) Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger: 00 m Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle: 50 m Suchradius: 5.000 m Filter: db(a) Toleranz: 0, db Zulässige Toleranz gilt für das Gesamtergebnis Rasterkarte: o o Rasterinterpolation: Rasterabstand: 5,00 m Höhe über Gelände:,50 m,,80 m, 5,60 m bzw. 8,40 m o Feldgröße = 9 x 9 o o Min / Max = 0,0 db Differenz = 0, db Richtlinie DIN ISO 96-: Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 5

GSB GbR 08.0.06 o o o o Begrenzung des Beugungsverlusts einfach / mehrfach: 0,0 db / 5,0 db Berechnung mit Seitenbeugung: ja Verwende Glg. (Abar = Dz - Max(Agr,0) statt Glg. für (Abar = Dz - Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält o Umgebung: Luftdruck.0, mbar, relative Feuchte 70 %, Temperatur 0 C o o Meteorologische Korrektur C 0 = 0 db Bodeneffekt: berechnet Erarbeitung eine digitalen Simulationsmodells Im Zuge der weiteren Bearbeitung wird ein digitales Simulationsmodell (DSM) erstellt, um die für die Schallausbreitung bedeutsamen topografischen und baulichen Gegebenheiten lage- und höhenmäßig zu erfassen und in ein abstraktes Computermodell umzusetzen. Das DSM berücksichtigt zudem die entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung relevanten Schallquellen (Straßenabschnitte, Schienenstrecke). Als Bodenfaktor zur Beschreibung der akustischen Eigenschaften wird im Untersuchungsraum ein Wert von 0, in Ansatz gebracht. 4 Straßen- und Schienenverkehrslärm 4. Vorgehensweise und schalltechnische Rahmenbedingungen Das Ziel der Untersuchungen zum Straßen- und Schienenverkehrslärm ist es, die auf das Plangebiet einwirkende Lärmbelastung durch die Ortsrandstraße und die Wohngebietsstraßen innerhalb des Plangebiets sowie die Schienenstrecke Kandel-Winden zu bewerten und falls erforderlich, ein Schallschutzkonzept zu erstellen. Für die schalltechnische Begutachtung wurde der Prognosefall 05 betrachtet. 4. Ermittlung der Geräuschemissionen- und immissionen der maßgeblichen Verkehrswege 4.. Straßenverkehr Der Emissionspegel einer Straße ist der Mittelungspegel in einer Entfernung von 5 m zur Achse des Verkehrsweges. Die Ermittlung der Emissionen getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag (06.00 bis.00 Uhr) und Nacht (.00 bis 06.00 Uhr) erfolgt nach dem Teilstückverfahren der RLS-90. Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 6

GSB GbR 08.0.06 Für die Beurteilung der durch den Straßenverkehr im Plangebiet bedingten Immissionssituation wird der Planfall (Planungsfall.) für das Prognosejahr 05 in der Aktualisierung vom September 05 zugrunde gelegt. Die Verkehrsmengen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke - DTV) wurden durch das Verkehrsplanungsbüro mit dem Stand September 05 zur Verfügung gestellt. In Absprache mit dem Verkehrsgutachter wurde für alle Wohngebietsstraßen ein Lkw-Anteil tags von,0 % und nachts von,5 % zugrunde gelegt. Die Wohngebietsstraßen wurden hinsichtlich der Verkehrsmengenverteilung als Gemeindestraßen angenommen. Die Bezeichnung der Straßenabschnitte kann aus der Abbildung 0 entnommen werden. Für die Berechnung der Geräuschemissionen der relevanten Straßenabschnitte sind neben den in den Tabellen im Anhang genannten Verkehrsmengen die folgenden Annahmen zu berücksichtigen: Zulässige Geschwindigkeit Pkw / Lkw Ortsrandstraße Wohngebietsstraßen 50 km/h / 50 km/h 0 km/h / 0 km/h Fahrbahnoberfläche Asphalt (kein Zuschlag) Längssteigung der Straßenabschnitte aus dem DGM abgeleitet, Begrenzung auf < 8 %. Die Schallemission einer Straße bzw. eines Straßenabschnitts (Emissionspegel L m,e ) berechnet sich nach folgender Formel: (5) m Lm, E in db(a) L DV DStrO DStg DE Gleichung mit L (5) m D V D StrO D Stg D E Mittelungspegel der Straße Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Zuschlag für Steigungen und Gefälle Korrektur für Reflexionen. Dabei wird, ausgehend von den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p, der Mittelungspegel L m (5) nach folgender Formel bestimmt: Dadurch sind die Verkehrsmengen, insbesondere auf der Ortsrandstraße, höher als zum vorangegangenen Bearbeitungsstand. Vgl. RLS-90, Formel 6, Seite Ebenda, Formel 7, Seite 4 Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 7

GSB GbR 08.0.06 (5) m L in db(a) = 7, 0 lg M 0,08 p Gleichung mit: M p Maßgebende stündliche Verkehrsstärke für einstreifige Straßen. Bei mehrstreifigen Straßen ist M zu gleichen Teilen auf die beiden äußeren Fahrstreifen aufzuteilen Maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über,5 t). Die Eingangsdaten und die berechneten Emissionspegel sind in den Tabellen im Anhang dokumentiert. Die Geräuschemissionen der einzelnen Straßenabschnitte werden nach dem in der RLS-90 dargestellten Teilstückverfahren mit Hilfe des Rechenprogramms SoundPLAN 7.4 ermittelt. Der Mittelungspegel (L m,i ) von einem Teilstück bestimmt sich danach gemäß folgender Formel: 4 L m, i Lm, E D I D S D BM D B in db(a) Gleichung mit L m,e D I D S D BM D B Emissionspegel für das Teilstück Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstands und der Luftabsorption Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten. Aus den einzelnen Teilmittelungspegeln (L m,i ) der verschiedenen Teilstücke berechnet sich nach der folgenden Formel der Gesamtmittelungspegel (L m ) am Immissionsort: 5 n 0 lg i =, 0 0 L m, i L = in db(a) Gleichung 4. m Es wurde kein Zuschlag K für die erhöhte Störwirkung lichtzeichengeregelter Kreuzungen gemäß der Tabelle der RLS-90 erteilt. Deshalb ist der Beurteilungspegel (L r ) gleich dem Gesamtmittelungspegels (L m ). 4.. Schienenverkehr Der Emissionspegel einer Schienenstrecke ist der Mittelungspegel in einer Entfernung von 5 m zur Achse des Verkehrsweges. Die Ermittlung der Emissionen getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag (06.00 bis.00 Uhr) und Nacht (.00 bis 06.00 Uhr) erfolgt nach der Schall 0 (0). 4 5 Vgl. RLS-90, Formel 0, Seite 7 Ebenda, Formel 9, Seite 7 Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 8

GSB GbR 08.0.06 Die zur Berechnung der Schienenverkehrsemissionen maßgeblichen Zugzahlen, Zuglängen, Geschwindigkeiten, Zugarten, Scheibenbremsanteile und Kurvenzuschläge wurden für den Prognosezustand 05 durch die Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt. Im Anhang sind die Originaldaten (Zugmengengerüst) und die Eingangsdaten sowie die daraus berechneten Emissionspegel dokumentiert. Die Schallausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet basieren auf der Schall 0 (0). Es wurde kein Schienenbonus berücksichtigt 6. 4. Darstellung und Beurteilung der Berechnungsergebnisse Die Darstellung der Berechnungsergebnisse für den Prognosefall erfolgt flächendeckend für das Plangebiet in Form von Isolinienkarten in 5,60 m Höhe über Grund (Höhe. OG) für den Tag (06.00 -.00 Uhr) und die Nacht (.00-06.00 Uhr). Die Abbildungen 0 und 0 spiegeln die Belastung durch den Straßenverkehr wider, die Abbildungen 04 und 05 durch den Schienenverkehr. Zur vereinfachten Lesbarkeit sind die Abbildungen so skaliert, dass auf Flächen, die in Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Orientierungswerte der DIN 8.005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht einhalten. Zusätzlich sind die 55 db(a)- bzw. 45 db(a)-isolinien blau eingetragen. Durch den Verkehrslärm der Ortsrandstraße sind in den der ihr zugewandten Baufeldern die schalltechnischen Orientierungswerte (OW) der DIN 8.005 deutlich überschritten (nachts stärker als tags). In Teilen der nördlich gelegenen Baufelder werden auch die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 6. BImSchV überschritten. In der Umgebung eines kleinen Abschnitts im südöstlichen Teil des Plangebiets kommt es aufgrund einer Wohngebietsstraße zu geringfügigen Überschreitungen des OW. Dies ist hier durch den Steigungszuschlag bedingt. Da über den genauen Höhenverlauf der innergebietlichen Erschließungsstraße zum gegenwärtigen Stand der Planungen noch keine Informationen vorliegen, wird diese Überschreitung nicht weiter berücksichtigt. Durch den Verkehrslärm der Schienenstrecke wird tags, bis auf einen kleinen parallel zur Schienenstrecke gelegenen Streifen, der Orientierungswert eingehalten. Nur in einem sehr schmalen Randbereich der östlichsten Baufenster treten auch geringfügige Überschreitungen des IGW auf. Nachts treten deutliche Überschreitungen des OW im östlichen Teil des Plangebiets auf, im Norden bis in eine Tiefe von ca. 50 m, im Süden bis auf mehr als 00 m und im mittleren Bereich ist das. Baufenster betroffen. Auch der IGW der 6. BImSchV wird in den ersten, im Süden auch in den zweiten Baufenstern z. T. deutlich überschritten (auf Höhe des. OG um maximal 0 db). 6 Die Anwendung des Schienenbonus wurde zum 0.0.05 für Neubaustrecken aufgehoben. Im Sinne einer einheitlichen Berechnung und Beurteilung von Schienenverkehrslärm wird auch in der vorliegenden städtebaulichen Aufgabenstellung auf diese aktuelle, dem Stand der Technik widerspiegelnde Regelung zurückgegriffen. Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 9

GSB GbR 08.0.06 Aufgrund der hohen Überschreitungen der Orientierungswerte werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen erfolgt eine energetische Überlagerung der Immissionen von Straßen- und Schienenverkehr zum Gesamtverkehrspegel, getrennt nach den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht. 4.4 Schallschutzmaßnahmen Als prinzipielle Möglichkeiten zum Schallschutz bzw. zur Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 8.005 kommen in Betracht: Vergrößerung der Entfernung zwischen Quelle und Immissionsort: Zum Schutz vor Verkehrslärm wären solche großen Abstände zu den Lärmquellen erforderlich, dass eine effektive Nutzung des Plangebiets nicht mehr als möglich erscheint. Differenzierte Gebietsausweisung: Die Gebietsausweisung ist als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Konzeption aktiver Maßnahmen (bspw. Lärmschutzwand, Lärmschutzwall, Geschwindigkeitsbeschränkung, lärmmindernde Oberflächen). Zum Schutz vor dem Verkehrslärm der Ortsrandstraße und der Schienenstrecke Kandel-Winden wurde die schalltechnische Wirkung von Lärmschutzwänden untersucht. Geschwindigkeitsreduzierung und lärmmindernde Oberflächen für die Ortrandstraße oder Maßnahmen an der Schienenstrecke werden aus Gründen der Praktikabilität nicht betrachtet. Baukörperstruktur: Durch die Schaffung von geschlossenen Gebäuderiegeln entlang der Verkehrslärmquellen können ruhige Bereiche im Inneren des Plangebiets entstehen. Schallschutzmaßnahmen an den schutzwürdigen Nutzungen (passiver Schallschutz). 4.4. Lärmschutzwand, Lärmschutzwall Bei der Auswahl der einzusetzenden Schallschutzmaßnahmen zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse sollte den aktiven Schallschutzmaßnahmen Vorrang gegeben werden, da durch diese einer Verringerung der Geräuschimmissionen im Wohnumfeld, d.h. auch auf Außenwohnbereichen erreicht werden kann. Damit wird auch den Grundgedanken der DIN 8.005 Rechnung getragen. Für den Schutz des Wohngebiets gegen den Straßenverkehrslärm der Ortsrandstraße und den Schienenverkehrslärm der Schienenstrecke Kandel-Winden werden zur Straße,00 m hohe, absorbierende (Reflexionsverlust beidseitig 4 db) sowie zur Schiene,50 m bis,80 m hohe, hochabsorbierende (Reflexionsverlust beidseitig 8 db) Lärmschutzwände konzipiert 7. Im Südosten des 7 In der folgenden Bewertung werden die Lärmschutzwände im Wesentlichen aus schalltechnischer Sicht beurteilt; andere Belange wie Stadtbild, Gestaltungetc. wurden z. T. im Planungsprozess (Abstimmungsgespräch) berücksichtigt. Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 0

GSB GbR 08.0.06 Plangebiets schließt sich an die hier,80 m hohe Lärmschutzwand ein Lärmschutzwall von,00 m Höhe, einer Kronenbreite von,50 m und einer Wallneigung beidseitig von : an. Die Dimensionierung des aktiven Lärmschutzes erfolgte so, dass auf Höhe des Erdgeschosses die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV nicht überschritten werden und weitestmöglich die Orientierungswerte der DIN 8.005 eingehalten werden können. Zur vereinfachten Lesbarkeit sind die Abbildungen wiederum so skaliert, dass auf Flächen, die in Grüntönen dargestellt sind, Geräuscheinwirkungen vorliegen, die die Orientierungswerte der DIN 8.005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) am Tag und 45 db(a) in der Nacht einhalten. Zusätzlich sind die 55 db(a)- bzw. 45 db(a)-isolinien blau eingetragen. Mit den aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist es tags im Außenbereich (Höhe,50 m) möglich, den schalltechnischen Orientierungswert der DIN 8.005 einzuhalten (vgl. Abbildung 06). Nachts ist der OW auf Höhe des EG in den zur Straße ausgerichteten Rändern der Baufelder geringfügig überschritten, der IGW der 6. BImSchV kann eingehalten werden; bei den zur Schiene ausgerichteten Teilen des Plangebiets treten deutliche Überschreitungen des OW auf; der IGW der 6. BImSchV kann, bis auf Ecken der Baufenster eingehalten werden (vgl. Abbildung 07). Auf Höhe des. und. OG sind die Überschreitungen des OW stärker ausgeprägt. Dies ist in den Abbildungen 08 bzw. 09 für den Beurteilungszeitraum Tag bzw. Nacht für das. OG und in den Abbildungen 0 bzw. für das. OG dargestellt. Auf Höhe des. OG kann der IGW der 6. BImSchV tags noch bis auf Ecken der Baufenster eingehalten werden, auf Höhe des. OG ist das nur für die zur Straße ausgerichteten Baufenster der Fall. Auf Höhe des. und. OG sind die ersten zur Verkehrslärmquelle ausgerichteten Baufenster von Überschreitungen des IGW betroffen. Es werden zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 4.4. Passive Schallschutzmaßnahmen Aktivem Schallschutz sollte der Vorrang gewährt werden; für den Fall, dass der Einsatz aktiver Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichend oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, kommen passive Schallschutzmaßnahmen, d. h. Maßnahmen an den schutzwürdigen Gebäuden, in Frage. Eine Möglichkeit passiven Schallschutzes ist eine Grundrissorientierung der Gebäude in der Art, dass keine (öffenbaren) Fenster von Aufenthaltsräumen an der dem Verkehrsweg zugewandten Fassade der Gebäude vorgesehen werden. Eine weitere Möglichkeit passiven Schallschutzes ist die entsprechende Ausgestaltung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen, die von Überschreitungen der Orientierungswerte betroffen sind. Durch die Bestimmung eines erforderlichen Gesamt- Bauschalldämm-Maß (erf. R w,res ) des Außenbauteils wird sichergestellt, dass der der Schutzwürdigkeit des Raumes entsprechende Innenraumpegel eingehalten wird. Dazu kommt insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern und zusätzlich in den in der Nacht genutzten Aufenthaltsräumen (z.b. Kinder- und Schlafzimmer) der Einbau schallgedämmter Lüfter in Frage. Voraussetzung für den passiven Schallschutz durch Grundrissorientierung als alleinige Maßnahme ist, dass an mindestens einer Gebäudefassade keine Überschreitungen der Orientierungswerte vor- Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite

GSB GbR 08.0.06 liegen. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine detaillierten Planungen bekannt sind, kann aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude davon ausgegangen werden, dass an den den Verkehrslärmquellen abgewandten Gebäudefassaden keine Überschreitungen der Orientierungswerte auftreten. Zur Dimensionierung der Schallschutzmaßnahmen ist die baurechtlich eingeführte DIN 409 Schallschutz im Hochbau die maßgebliche Berechnungsvorschrift. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach den Vorschriften in den Kapiteln 5. bis 5.4 der DIN 409. Hierin werden Aussagen zu den Lärmpegelbereichen, zu den Anforderungen an die Außenbauteile unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten und Nutzungen, zu den Anforderungen für Lüftungseinrichtungen und / oder Rollladenkästen getroffen, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind. Der Ausgangspunkt für die Bestimmung der erforderlichen Qualität der Außenbauteile ist entsprechend den Vorgaben der DIN 409 der Beurteilungspegel am Tag (06.00-.00 Uhr). Aus der Differenz der Orientierungswerte für Verkehrslärm Tag und Nacht von 0 db(a) lässt sich ableiten, dass für in der Nacht besonders schutzwürdige Nutzungen (Schlafräume) ein um 0 db(a) strengerer Schutzstandard als am Tag anzusetzen ist. Diese Differenz der Orientierungswerte lässt sich auch auf die erforderliche / angestrebte Differenz der Innenraumpegel übertragen. Da die DIN 409 nur auf den Beurteilungszeitraum Tag zurückgreift, wird der Schutzstandard für die Nacht nur dann eingehalten, wenn der Beurteilungspegel in der Nacht auch ungefähr 0 db(a) niedriger als am Tag liegt, was hier nur für den Straßenverkehrslärm der Fall ist. Ist dies, wie hier beim Schienenverkehrslärm, nicht der Fall, so führt die Bemessung der passiven Schallschutzmaßnahmen in der Nacht zu einem Innenraumpegel, der dem strengeren Schutzstandard in der Nacht (Nachtnutzung Schlafen) nicht gerecht wird. Da im vorliegenden Fall die Differenz aus dem Beurteilungspegel in der Nacht durch Schienenverkehrslärm und dem Beurteilungspegel am Tag kleiner 0 db(a) ist, würde die Vorgehensweise zu einer nicht ausreichenden Dimensionierung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen führen. Aus diesem Grund wird aus dem Beurteilungspegel Nacht durch Addition eines Zuschlags von 0 db(a) zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Schutzbedürfnisses zwischen Tag und Nacht ein Quasi-Tagpegel ermittelt 8. Aus dem Tagpegel bzw. Quasi-Tagpegel berechnet sich unter Berücksichtigung der Freifeldkorrektur von db der für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen maßgebliche Außenlärmpegel, der entsprechend den Vorgaben der DIN 409 zu Lärmpegelbereichen zusammengefasst wird. Bei der Errichtung und der Änderung von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile der Aufenthaltsräume mindestens entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs nach der DIN 409 auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 409 nachzuweisen. 8 Siehe auch: Backhaus, C., Die Nacht am besten wie den Tag bemessen, Deutsches Ingenieurblatt, November 998, S. 4-6 und DIN 409- Entwurf vom Oktober 006 Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite

GSB GbR 08.0.06 Die folgende Tabelle stellt die Anforderungen an die Außenbauteile entsprechend der Raumnutzung für die Lärmpegelbereiche I bis VI zusammen. Tabelle Lärmpegelbereiche und erforderliches Gesamtschalldämm-Maß Lärmpegelbereich nach DIN 409 vom November 989, Tab. 8 Erforderliches Gesamtschalldämm-Maß der jeweiligen Außenbauteile (erf. R w,res in db) nach DIN 409 vom November 989, Tab. 8 Aufenthaltsräume von Wohnungen, Büroräume und ähnliches Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [- / db(a)] [db] [db] I / < 55 0 - II / 56 60 0 0 III / 6-65 5 0 IV / 66-70 40 5 V / 7-75 45 40 VI / 76 80 45 45 Gemäß den Abbildungen (,80 m), (5,60 m) und 4 (8,40 m) treten im Plangebiet für die am Tag genutzten Aufenthaltsräumen weitestgehend die Lärmpegelbereiche II und III auf. Nur auf den zur Schienenstrecke ausgerichteten Teilflächen der Baufenster der. Bebauungsreihe ist auf Höhe des. OG auch der LPB IV zu verzeichnen. Die Festsetzung von LPB ist nur auf den Flächen erforderlich, auf denen eine Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswerts der DIN 8.005 auftritt. Dazu ist in den Abbildungen die 55-dB(A)-Isolinie für den Beurteilungszeitraum Tag in blau eingetragen. Gemäß den Abbildungen a (,80 m), a (5,60 m) und 4a (8,40 m) treten im Plangebiet für die in der Nacht genutzten Aufenthaltsräume (Schlaf- und Kinderzimmer) weitestgehend die Lärmpegelbereiche II und III auf. Nur der Schiene zugewandte Bereiche weisen weitestgehend die LPB IV bis V auf. Nur auf den zur Schienenstrecke ausgerichteten Teilflächen der Baufenster der. Bebauungsreihe ist auf Höhe des. OG auch der LPB VI zu verzeichnen. Die Festsetzung von LPB ist nur auf den Flächen erforderlich, auf denen eine Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswerts der DIN 8.005 auftritt. Dazu ist in den Abbildungen die 45-dB(A)-Isolinie für den Beurteilungszeitraum Nacht in blau eingetragen. In diesen Abbildungen sind zusätzlich die Flächen schraffiert dargestellt, in denen nachts ein Pegel von 50 db(a) erreicht oder überschritten wird. Für zum Schlafen vorgesehene Räume in diesen Bereichen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind zur Belüftung schalldämmende Zuluftöffnungen als Ergänzung zu den erforderlichen Schallschutzfenstern vorzusehen. Im Bebauungsplan sind die Lage und Höhe der Lärmschutzwände sowie die Lärmpegelbereiche nach DIN 409 festzusetzen, anhand derer die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen dimensioniert werden können. Folgende textlichen Festsetzungen werden vorgeschlagen: Im Planungsgebiet sind gemäß 9 Abs. Nr. 4 BauGB bauliche Vorkehrungen zum Schutz gegen Verkehrslärm zu treffen. Zur Ortsrandstraße sind,00 m hohe LSW, zur Schienenstrecke,50 m bis,80 m hohe LSW und ein,00 m hoher Wall vorzusehen, deren Lage aus der Themenkarte # entnommen werden kann. Zusätzlich sind für die dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen- Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite

GSB GbR 08.0.06 den Räume passive Schallschutzmaßnahmen an den Fassaden gemäß DIN 409 Schallschutz im Hochbau entsprechend den im B-Plan festgesetzten Lärmpegelbereichen II bis III für tags genutzte Aufenthaltsräume und II bis VI für nachts genutzte Aufenthaltsräume vorzusehen. Die erforderlichen resultierenden bewerteten Schalldämm-Maße (erf. R w,res ) aller Außenbauteile der jeweiligen Aufenthaltsräume betragen: Lärmpegelbereich nach Erforderliches Gesamtschalldämm-Maß der jeweiligen Außenbauteile DIN 409 vom November (erf. R w,res in db) nach DIN 409 vom November 989, Tab. 8 989, Tab. 8 Aufenthaltsräume von Wohnungen, Büroräume und ähnliches Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [- / db(a)] [db] [db] I / < 55 0 - II / 56 60 0 0 III / 6-65 5 0 IV / 66-70 40 5 V / 7-75 45 40 VI / 76 80 45 45 Nachweise zur Schalldämmung sind im bauordnungsrechtlichen Verfahren nach DIN 409 zu führen. Dabei ist das erforderliche resultierende gesamte Schalldämm-Maß erf. R w,res aus dem Schalldämm-Maß aller Außenbauteile einzuhalten. Fenster von zum Schlafen vorgesehenen Räumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) sind zu weniger geräuschbelasteten Gebäudefronten hin zu orientieren. Ist eine Orientierung der Fenster von zum Schlafen vorgesehenen Räumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) zu weniger geräuschbelasteten Gebäudefronten nicht möglich, sind diese Räume bei Lage im Lärmpegelbereich III (ab 50 db(a) Außenpegel nachts) gemäß VDI 79 mit schalldämmenden Zuluftöffnungen als Ergänzung zu den erforderlichen Schallschutzfenstern zu versehen. Dabei ist das erforderliche resultierende gesamte Schalldämm-Maß erf. R w,res aus dem Schalldämm-Maß der massiven Außenbauteile, der Fenster, der schalldämmenden Zuluftöffnung und der Rollladenkästen gemeinsam zu erfüllen. Sollte es sich im Zuge eines konkreten bauordnungsrechtlichen Verfahrens im Einzelfall durch detaillierende schalltechnische Berechnungen herausstellen, dass, bedingt durch Abschirmungseffekte, geringere Lärmpegelbereiche an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 409 reduziert werden. 5 Fazit Die Stadt Kandel beabsichtigt, einen Bebauungsplan aufzustellen, um das Neubaugebiet Nord- West nordwestlich der Ortslage von Kandel auszuweisen. Das Plangebiet wird von Osten durch die Verlängerung der Guttenbergstraße, von Süden durch die Verlängerung der Hubstraße und von Westen durch den Bau einer Anschlussstraße mit Verlängerung an die Bundesstraße B 47 erschlossen. Im Osten wird das Plangebiet durch die Schienenstrecke Kandel-Winden begrenzt. Mit dem Gutachten des Büros GSB (Bericht vom 08_5_gut04) vom.07.04 liegt für den westli- Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 4

GSB GbR 08.0.06 chen Teil des Plangebiets ( K ) bereits eine schalltechnische Untersuchung zu den Themenbereichen Neubau von Straßen, Veränderung des Verkehrslärms an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen sowie Verkehrslärm im Plangebiet vor. Durch eine Veränderung von Verkehrszahlen für die Ortsrandstraße und die innergebietlichen Erschließungsstraßen sowie einer Veränderung des Zugmengengerüsts für den Prognosehorizont 05 mit Einführung der Schall 0 (0) wurde die Überarbeitung des Themenbereichs Verkehrslärm im Plangebiet und insbesondere des Schallschutzkonzepts erforderlich. Für den Schutz des Wohngebiets gegen den Straßenverkehrslärm der Ortsrandstraße und den Schienenverkehrslärm der Schienenstrecke Kandel-Winden werden zur Straße,00 m hohe, absorbierende sowie zur Schiene,50 m bis,80 m hohe, hochabsorbierende Lärmschutzwände konzipiert. Im Südosten des Plangebiets schließt sich an die hier,80 m hohe Lärmschutzwand ein Lärmschutzwall von,00 m Höhe an. Die Lage und Höhe der Lärmschutzwände sind im Bebauungsplan festzusetzen. Zusätzlich werden passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Im Plangebiet treten für die am Tag genutzten Aufenthaltsräumen weitestgehend die Lärmpegelbereiche II und III auf. Für die in der Nacht genutzten Aufenthaltsräume treten im Wesentlichen die Lärmpegelbereiche II und III auf. Nur der Schiene zugewandte Bereiche weisen die LPB IV bis VI auf. Die Festsetzung von LPB ist nur auf den Flächen erforderlich, auf denen eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 8.005 auftritt. Zusätzlich werden auf Flächen, auf denen nachts ein Pegel von 50 db(a) erreicht oder überschritten wird, in den zum Schlafen vorgesehenen Räumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer) zur Belüftung schalldämmende Zuluftöffnungen als Ergänzung zu den erforderlichen Schallschutzfenstern erforderlich. Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche nach DIN 409 festzusetzen, anhand derer die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen dimensioniert werden können. Erarbeitet durch Prof. Dr. Kerstin Giering Bosen, den 08.0.06 Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Bericht-Nr. 08_5_gut07 Seite 5

GSB GbR 08.0.06 Anhang Stadt Kandel, Bebauungsplan Nord-West, Teilbereich K Anhang

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000 Lageplan Abb 0 Stand 0/06,00m,50m 4 5 4 4 0,50m Kandel-Winden,00m,80m Zeichenerklärung Straßenachse 9 Emissionslinie Oberfläche 6 7 -a-,00m Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall 8 6 Baufenster Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000 Verkehrslärm (Straße) Planfall. plus 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags 5,60m über Grund (Höhe. OG) Abb 0 Stand 0/06 4 5 4 4 0 Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9 <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 OW DIN 8.005 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 6,5 6,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < Emissionslinie Oberfläche Gebäude Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000 Verkehrslärm (Straße) Planfall. plus 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts 5,60m über Grund (Höhe. OG) Abb 0 Stand 0/06 4 5 4 4 0 Pegelwerte nachts in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9 <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 40,0 40,0 < <= 4,5 4,5 < <= 45,0 OW DIN 8.005 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < Emissionslinie Oberfläche Gebäude Baufenster 45 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

440500 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000 Verkehrslärm (Schiene) Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags 5,60m über Grund (Höhe. OG) Abb 04 Stand 0/06 Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Schienenstrecke -a- <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 OW DIN 8.005 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 6,5 6,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < Gebäude Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

440500 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000 Verkehrslärm (Schiene) Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts 5,60m über Grund (Höhe. OG) Abb 05 Stand 0/06 Pegelwerte nachts in db(a) Zeichenerklärung Schienenstrecke -a- <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 40,0 40,0 < <= 4,5 4,5 < <= 45,0 OW DIN 8.005 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < Gebäude Baufenster 45 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags,50m über Grund (Außenbereich) Aktiver Lärmschutz Abb 06 Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9,00m <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 OW DIN 8.005 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 6,5 6,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts,80m über Grund (EG) Aktiver Lärmschutz Abb 07 Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m Pegelwerte nachts in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9,00m <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 40,0 40,0 < <= 4,5 4,5 < <= 45,0 OW DIN 8.005 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags 5,60m über Grund (. OG) Aktiver Lärmschutz Abb 08 Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9,00m <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 OW DIN 8.005 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 6,5 6,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts 5,60m über Grund (. OG) Aktiver Lärmschutz Abb 09 Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m Pegelwerte nachts in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9,00m <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 40,0 40,0 < <= 4,5 4,5 < <= 45,0 OW DIN 8.005 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel tags 8,40m über Grund (. OG) Aktiver Lärmschutz Abb 0 Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9,00m <= 45,0 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 OW DIN 8.005 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < <= 6,5 6,5 < <= 65,0 65,0 < <= 67,5 67,5 < <= 70,0 70,0 < Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Isophonenkarte Beurteilungspegel nachts 8,40m über Grund (. OG) Aktiver Lärmschutz Abb Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m Pegelwerte nachts in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 8 6 -a- 9,00m <= 5,0 5,0 < <= 7,5 7,5 < <= 40,0 40,0 < <= 4,5 4,5 < <= 45,0 OW DIN 8.005 45,0 < <= 47,5 47,5 < <= 50,0 50,0 < <= 5,5 5,5 < <= 55,0 55,0 < <= 57,5 57,5 < <= 60,0 60,0 < Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall Baufenster 55 db(a)-linie Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Lärmpegelbereiche (LPB) Grundlage: maßgebl. Außenlärmpegel tags,80m über Grund (EG) Aktiver Lärmschutz Abb Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m LPB, Außenlärmpegel in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 -a- 9,00m I <= 55,0 55,0 < II <= 60,0 60,0 < III <= 65,0 65,0 < IV <= 70,0 70,0 < V <= 75,0 75,0 < VI Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall 8 6 Baufenster 55 db(a)-linie tags Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de

4 440500 9 Stadt Kandel Bebauungsplan 'Nordwest' Teilgebiet K 549000 549000,00m Verkehrslärm (Straße+Schiene) Planfall. plus 05, Prognose 05 Lärmpegelbereiche (LPB) Grundlage: maßgebl. Außenlärmpegel nachts,80m über Grund (EG) Aktiver Lärmschutz Abb a Stand 0/06,50m 4 5 4 4 0,50m,00m,80m LPB, Außenlärmpegel in db(a) Zeichenerklärung Straßenachse 6 7 -a- 9,00m I <= 55,0 55,0 < II <= 60,0 60,0 < III <= 65,0 65,0 < IV <= 70,0 70,0 < V <= 75,0 75,0 < VI Emissionslinie Oberfläche Schienenstrecke Gebäude Lärmschutzwand Lärmschutzwall 8 6 Baufenster 45-dB(A)-LInie nachts Festsetzung Lüfter Plangebiet 548500 548500 Maßstab :500 0 5 50 75 00 m 440500 GSB GbR Tel.: 0685/8664 Prof. Dr. Kerstin Giering 0678/707 Kastanienweg 4 Fax: 0678/795 6665 Bosen Mail: k.giering@gsb-gbr.de