Leitfaden für ehrenamtliche Paten



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Transkript:

Leitfaden für ehrenamtliche Paten Asylverfahren Wie verläuft ein typisches Asylverfahren? Erstverteilung von Asylbegehrenden (EASY) Unterbringung und Verpflegung Die Bundesländer sind für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig. Dazu müssen sie insbesondere Aufnahmeeinrichtungen (AE) schaffen und unterhalten. In diesen Einrichtungen erhalten die Asylbewerber zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs vorrangig Sachleistungen. Außerdem erhalten sie nach dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts vom 18.07.2012, das die Höhe der Geldleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für verfassungswidrig erklärte, bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens einen monatlichen Geldbetrag in Höhe von 130 Euro. Meldet sich der Asylbewerber bei einer AE, erfolgt unter Beachtung der Aufnahmequoten der Bundesländer die EASY-Verteilung, um die AE zu ermitteln, die für die Aufnahme zuständig ist. Antragsstellung, Anhörung, Entscheidung Das Bundesamt führt das Asylverfahren durch. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Auf Grund einer Gesamtschau, die alle relevanten Erkenntnisse ermittelt, wird entschieden, ob dem Asylbewerber Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zu gewähren oder der Asylantrag abzulehnen ist. Die Flüchtlinge stellen beim Bundesamt einen Antrag auf Asyl. Dann werden Sie in einer Unterkunft des Landes untergebracht. Dort bleiben Sie in der Regel 14 Tage. In der Einrichtung des Landes werden Sie auf TBC untersucht, bei konkretem Anlass auch auf andere Krankheiten. Danach werden Sie dann den Kommunen zugewiesen. Den entsprechenden Zuweisungsbescheid erhält die Kommune per Mail, um die nötigen Vorkehrungen zu treffen (z.b. Babybett, Kinderwagen, Wasserkocher). Am Tag der Weiterleitung werden sie von der Einrichtung mit einen Bus zum Rathaus gebracht. Im Rathaus werden Sie dann in Empfang genommen. An diesem Tag wird der Wohnsitz angemeldet, über Schule, Kindergarten und Tafelberechtigung informiert und der erste Scheck ausgehändigt. Die Schulsozialarbeiterin wird informiert. Diese veranlasst die Schuleingangsuntersuchung und die Anmeldung in der Schule. Nach der Aufnahme bringt der Hausmeister sie zur Unterkunft und weist sie dort in Verhaltensmaßnahmen ein. Was ist die BAMF? BAMF bedeutet Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dieses führt das Asylverfahren durch. Wann kommt ein Anwalt ins Spiel? Anfallende Kosten Gegen eine ablehnende Entscheidung des BAMF ist kein Widerspruchsverfahren möglich. Der Asylbewerber kann aber Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Klagefrist beträgt 14 Tage nach Zustellung der Entscheidung des Bundesamtes. Die Klage hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, außer bei Ablehnung des Antrags als (einfach) unbegründet und bei Widerruf/Rücknahme einer positiven Entscheidung. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht ist nicht erforderlich. Dennoch kann sich der Asylbewerber natürlich von einem Anwalt beraten und/oder vertreten lassen. Während bei Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz keine Gerichtskosten erhoben werden, sind die Kosten für einen Anwalt vom 1

Asylbewerber selbst zu tragen. Oft besteht die Möglichkeit mit einem Anwalt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Bei einer Abschiebung sind die Mitarbeiter des Sozialamts im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zur Mitwirkung verpflichtet. Wie lange bleiben die Migranten im Schnitt? Das Bundesamt differenziert zwischen der Verfahrensdauer sowie der Gesamtverfahrensdauer. Die Verfahrensdauer bezieht sich auf die Bearbeitungsdauer des Verfahrens beim Bundesamt und weist den Zeitraum von der Aktenlage bis zur Zustellung des Bescheids aus. Die Gesamtverfahrensdauer bezieht sich auf die Zeitspanne von der Aktenanlage bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Bei dieser Betrachtung steht der migrationspolitische Aspekt im Vordergrund, d.h. wie lange verweilt ein Asylbewerber insgesamt im Asylverfahren. Verfahrensdauer im Asylverfahren (Bearbeitungsdauer Erst- und Folgeantrag) Im Jahr 2013 dauerte das Verfahren beim Bundesamt für 59,7 % der Asylbewerber weniger als sechs Monate (2012: 70,4 % bzw. 2011: 68%) Entwicklung der Gesamtverfahrensdauer (Verwaltungs- und Gerichtsverfahren) Bei Asylbewerbern, deren Antrag im Jahr 2011 letztinstanzlich abgeschlossen wurde, betrug die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer 12,2 Monate (arithmetisches Mittel). Wie lange müssen sie auf eine Anhörung warten? Der Anhörungstermin sollte möglichst zeitnah zur Antragsstellung erfolgen, kann sich aber wegen hoher Antragszahlen über mehrere Wochen hinziehen. Prägende Faktoren der Verfahrensdauer Die Verfahrensdauer wird von einer Vielzahl verschiedener Faktoren geprägt. Darunter zum Beispiel: Herkunftsland: Handelt es sich z.b. um Anträge, deren Aussichtslosigkeit offenkundig ist, so ist eine Entscheidung sehr viel zügiger möglich als in Fällen, in denen weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist wie z.b. durch Einholung von Auskünften Besondere Fallgestaltung, Krankheitsfälle: Erfordern in der Regel weitere Sachverhaltsermittlungen bis hin zur Einholung umfangreicher ärztlicher Gutachten Hohe Zugangszahlen: Erhöhte Zugänge, wie z.b. in der zweiten Jahreshälfte 2012 aus des West-Balkan, erfordern vermehrte Anhörungen zu Lasten von Entscheidungen. Gleichzeitig kann dies dazu führen, dass Außenstellen je nach Verteilung der Antragssteller einer höheren Anhörungsbelastung ausgesetzt sind. Hierdurch können sich zwangsläufig längere Zeiten zwischen Antragstellung und Anhörung ergeben. 2

Zuständigkeiten Sozialamt Paten Beratung zu Kindergarten und Schule Krankenscheine Leistungsbewilligung Beratung bei Veränderung des Rechtsstatus und des damit ggf. korrespondierenden Wechsels des Leistungsträgers (Sozialamt oder Jobcenter) Unterstützung bei ausreisepflichtigen Personen im Hinblick auf die Ausreise (freiwillige Ausreise, Abschiebung) Ausstellung Mobilpass (für Vergünstigungen bei Nutzung des ÖPNV) Beratung zur Tafelberechtigung Unterstützung bei alltäglichen Problemen (z.b. Post, Behördengänge, Arztbesuche usw.) Haben Asylbewerber einen Termin beim BAMF, so können sie vom Paten zum nächsten Bahnhof gebracht werden Hinweis: Es sollte keine Rechtsberatung durch die Paten erfolgen! Alltagsfragen Wie geht man bei Arztbesuchen vor? Vor dem Arztbesuch muss im Rathaus ein Berechtigungsschein für den Hausarzt abgeholt werden. In dringenden Fällen kann dieser sofort ausgestellt werden. In der Regel soll die Sachbearbeiterin jedoch zumindest einen Tag im Voraus informiert werden. Benötigt die Person eine Überweisung zum Facharzt, so gilt dasselbe. Hier wird ein weiterer Berechtigungsschein benötigt. Dabei muss beachtet werden, dass beim Facharzt bereits ein Termin ausgemacht sein muss. Jeder ausgestellte Krankenschein kostet die Gemeinde rund 700. Nimmt der Asylbewerber keinen Termin im selben Quartal wahr, so sind vom Sozialamt dennoch die Kosten des Krankenscheins zu tragen. Müssen Bustickets bezahlt werden, wie ist der Gültigkeitsbereich? Jeder Asylbewerber erhält ein Mobilpass Ticket, mit welchem Fahrscheine vergünstigt erworben werden können. Dieses Mobilpass Ticket muss beim Kauf eines Fahrscheins vorgelegt werden. Der Gültigkeitsbereich kann dem Flyer der VRS entnommen werden. Wieviel Geld steht den Migranten zur Verfügung? Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die genauen Beträge können der Aufstellung im Anhang entnommen werden. Wird Kleidung, bzw. Wohnausstattung extra bezuschusst? Künftig gibt es einen Bezugsgutschein über 5 Kleidungsstücke jeweils einmal im Winter und Sommer. Dieser kann dann in den Stöberstübchen in Neunkirchen und Seelscheid eingelöst werden. Die Rechnung wird von der Gemeinde übernommen. Für Kleidung ist Geld im Regelbedarf berücksichtigt. Für eine Wohnung wird folgende Erstausstattung übernommen: (Single-) Küche, Bett, Kleiderschrank, Stuhl, Tisch, Waschmaschine, Pauschale für Malerbedarf, Lampen Die bewilligungsfähige Höhe wird anhand der Preise der Nachbarschaftshilfe festgesetzt. 3

Wie und wo kann man dies günstig erstehen? Kleidung gibt es in den Stöberstübchen in Neunkirchen und Seelscheid, Möbel bei der Nachbarschaftshilfe Sankt Augustin und im Fairpunkt in Siegburg. Wie sieht es aus mit der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln? Die Kosten für Verhütungsmittel werden nicht übernommen. Die Krankenhilfe orientiert sich an den Konditionen der gesetzlichen Krankenkassen. Weitgehend alles was in der Regel von der gesetzlichen Kasse übernommen wird, wird auch im Rahmen der Krankenhilfe bewilligt. Wohnsituation Wieviel qm Wohnraum steht einer Person zu? Eine Person hat Anrecht auf ca. 7 m² Ab wann kann man aus dem Wohnheim ausziehen? Sobald das Asylverfahren abgeschlossen ist, muss der Asylbewerber aus dem Wohnheim ausziehen. Ist der Asylbewerber vollziehbar zur Ausreise verpflichtet, so kann er bis zur Ausreise im Wohnheim bleiben. Was ist bei der Mietsuche zu beachten? Die Unterkunft muss in der Größe und die Kosten betreffend sozialhilferechtlich angemessen sein (siehe Anlage). Welche Kosten trägt die Gemeinde bei der Anmietung einer Wohnung? Dies ist einzelfallabhängig, wobei Einkommen berücksichtigt wird. Sollte kein Einkommen vorhanden sein, so sind Leistungen nach dem AsylbLG möglich. Strom muss aber immer vom Hilfeempfänger selbst bezahlt werden. Arbeit Ab wann dürfen die Asylbewerber arbeiten? Ab dem 3. bis 15. Monat nach Zustimmung der Agentur für Arbeit mit eingeschränkter Arbeitserlaubnis. Nach 15 Monaten bekommt der Asylbewerber eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis Wieviel dürfen Sie dazu verdienen? Alle Einnahmen werden bei der Berechnung der Leistung angerechnet. Es wird aber ein Freibetrag gewährt. Gelten Beschränkungen auch für minderjährige Familienmitglieder? Es gelten die Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 4

Kindergarten/Schule Welche Pflichten/Ansprüche bestehen in Bezug auf Schule und Kindergarten? Bei der Ankunft der Asylbewerber wird die Schulsozialarbeiterin von den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts informiert. Diese veranlasst dann die Anmeldung in der Schule und die Schuleingangsuntersuchung. Es besteht (Berufs-)schulpflicht bis 18 Jahre. Für Kindergartenplätze gibt es eine Warteliste. Die Anmeldung erfolgt zentral über die Sachbearbeiterinnen des Sozialamts bei der zuständigen Stelle des Kreisjugendamtes in Siegburg. Bei Fragen zu Schule und Kindergarten beraten diese gerne. Wie wird die Schulausstattung bezahlt? Die Erstausstattung kann über Frau Dickopf beantragt werden. Fortlaufende Leistungen sind über das Bildungs- und Teilhabepaket möglich. Kopiergeld ist aus dem Regelbedarf zu bezahlen. Krabbel-und Spielgruppen in der Gemeinde Krabbelgruppe Kirchenmäuse Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat 10:00-11:30 Dahlerhofer Str. 7 in Neunkirchen Ansprechpartnerin: Diakonin Elke Coxson 02247/3742 Krabbel-und Spielgruppen am kath. Kindergarten St. Georg Seelscheid Für Kinder ab 5 Monate Montag + Freitag 9:15-10:45 Am Ehrenmal 10 in Seelscheid 3,- pro Termin inkl. Materialkosten Kontakt: Isabella@krabbelundco.de Spiel-und Vorkindergartengruppen des Kinderschutzbundes Schnuppertag kostenlos! Gebühr 13,75 pro Monat. Geschwisterkinder frei. Bei Bedarf ist eine finanzielle Unterstützung durch den Kinderschutzbund möglich Kontakt: 02247-300601 (AB) info@dksb.info Breite Str. 2 in Seelscheid: Walzenrather Str. 9 in Neunkirchen Krabbelgruppe Mutter-Kind-Gruppe Für Kinder von 3-18 Monaten Für Kinder von 18-24 Monaten Mittwochs 9:15-11:15 Dienstags 9:15-11:15 Spielgruppe Dienstags 9:15-11:15 Mini Club Für Kinder ab 2 Jahre Freitags 9:00-11:00 5