H A U S H A L T S S A T Z U N G

Ähnliche Dokumente
Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2014

H a u s h a l t 2015

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

H a u s h a l t 2009

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan und. Mittelfristige Investitions- und

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Kämmerertagung

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

H a u s h a l t s s a t z u n g

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711)

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711)

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Finanzlage der Länderhaushalte

Amtliche Bekanntmachung

Stadt Lindau (Bodensee)

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Oberbürgermeister Michael Jann

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Hamburger Steuerschätzung November

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

H A U S H A L T S S A T Z U N G

TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E. Zur Beratung an: Finanzausschuss am

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr vom

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr vom 4. Juni 2014

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein für das Jahr 2010

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

Gegenüberstellung der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (in TEUR) Ist 2005 Ist 2006 Ist 2007 Ist 2008

N i e d e r s c h r i f t

Verwaltungshaushalt. Einnahmen des Verwaltungshaushalts. Bezeichnung HHSt. Ansatz 2016 Ansatz 2015

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM

B AMTSBLATT DES LANDKREISES TIRSCHENREUTH mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Bürgerversammlung

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Gemeinde Gipf-Oberfrick Abteilung Finanzen

Kommunale Finanzplanung

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.h., Telefon / 99 90

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom

Ab 2015 würden die Jahresergebnisse ohne Steuererhöhungen alle defizitär ausfallen, und zwar:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom

7. Jahrgang Ausgabetag Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Transkript:

H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.inn folgende Haushaltssatzung: 1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 8.163.000,00 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf je 4.820.000,00 festgesetzt. 2. Der Wirtschaftsplan 2013 für den Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef wird im Erfolgsplan in den Einnahmen 1.143.000,00 und in den Ausgaben auf 1.173.500,00 und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf je 50.000,00 festgesetzt. 1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 2.031.00,00 festgesetzt. 2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef werden auf 0,00 festgesetzt. 1 2 Seite 1

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 330 v.h. b) für die Grundstücke (B) 330 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h. 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 festgesetzt (Art. 73 GO). 2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef wird auf 350.000 festgesetzt. 3 4 5 6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. 7 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Gemeinde Kirchdorf am Inn, Johann Springer 1. Bürgermeister (GR-Beschluss Nr. ) Seite 2

V O R B E R I C H T (gem. 3 KommHV) 1 a) Einleitung Aufgabe des Vorberichtes ist es, allen interessierten Bürgern vor allen Dingen aber den politischen Entscheidungsträgern einen Überblick über die allgemeine Finanzlage und die Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen, des Vermögens und der Schulden in konzentrierter Form zu geben. Die Darstellung und Einschätzung dieser Positionen sowie wichtiger Kennzahlen wie z.b. der Pflichtzuführung, der freien Finanzspanne oder der Pro-Kopf-Verschuldung soll im Verbund mit den reinen Zahlen des Haushaltsplanes dem Gemeinderat als Information und Entscheidungsgrundlage dienen, um für das aktuelle Haushaltsjahr und die Finanzplanungsjahre bis 2017 die politischen Weichen stellen zu können. Die gesamte Haushaltswirtschaft muss stets auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung der Gemeinde ausgerichtet sein (Art. 61 GO). Die Aufstellung eines Haushaltsplans nur für ein Haushaltsjahr erfüllt diese Aufgabe nur bedingt, da größere Investitionsvorhaben sich über viele Jahre hinweg ausdehnen können. Daher kommt neben der laufenden Haushaltsplanung der mittelfristigen Finanzplanung eine immer größere Bedeutung zu. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit muss die Planung und Ausführung aller Entscheidungen und Maßnahmen der kommunalen Wirtschaft beherrschen. Hinzu kommt, dass den Pflichtaufgaben der Gemeinde Vorrang vor wünschenwerten Verbesserungen und Ausbauten eingeräumt werden muss. In den vergangenen Jahren konnte die Gemeinde ihre Haushaltsausgleiche ohne Nettoneuverschuldung bzw. in den Jahren 2011 und 2013 ohne jegliche Kreditaufnahmen trotz zum Teil erheblicher Investitionen herbeiführen. Der Haushalt 2014 durchbricht nun erstmals diese Reihe von ausgeglichenen Haushalten. Umso mehr müssen die zur Verfügung gestellten Mitteln sorgsam und bedacht eingesetzt werden. Seite 3

1 b) Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2013 Der durch den Gemeinderat beschlossene Haushalt 2013 wies ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Volumen von insgesamt 11.519.000 aus Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 7.997.000 und auf den Vermögenshaushalt 3.522.000 Im vorläufigen Rechnungsergebnis schließt das Rechnungsjahr 2013 im Verwaltungshaushalt mit 8.474.430 und im Vermögenshaushalt mit 2.635.524. Die prognostizierten Zuführungen zum Vermögenshaushalt und zur allgemeinen Rücklage werden erfüllt werden bzw. können sogar überschritten werden. Der gesamte Haushalt konnte ohne Kreditermächtigung abgewickelt werden. Die Verschuldung wurde weiter abgebaut und betrug zum Jahresende 2013 3.120.246 (ohne Eigenbetrieb). Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung aller Gemeindebürger in Höhe von 594 Euro. 2. Statistische Daten a) Einwohnerzahl: nach der Volkszählung am 27.05.1970 nach der Volkszählung am 25.05.1987 zum 31.12.2012 3.343 Personen 4.064 Personen 5.251 Personen b) Gesamtfläche der Gemeindeflur 3.165 ha davon Gebäude- und Freifläche 259 ha Landwirtschaftsfläche 1.226 ha Waldfläche 1.123 ha Verkehrsfläche 177 ha (Erhebung Stat. Landesamt zum 31.12.2010) c) Länge des gemeindlichen Straßennetzes Gemeindeverbindungsstraßen Ortsstraßen Gesamt davon mit Schwarzdecke ausgebaut 34.106 km 31.679 km 65.785 km 57.660 km Seite 4

3. Übersicht über die Haushaltswirtschaft im Jahr 2014 Der geplante Haushalt 2014 weist ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Volumen von insgesamt 12.983.000 aus Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 8.163.000 und auf den Vermögenshaushalt 4.820.000 Als Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt sind nur mehr 342.500 (Vorjahr: 754.000 ) und als Zuführung zu den Rücklagen (Allg. Rücklage und Investitionsrücklagen) 605.000 (Vorjahr: 864.000 ) geplant. Der Haushaltsausgleich kann nur über Kreditaufnahmen in Höhe von 2.031.000 Euro erreicht werden. Die Verschuldung steigt damit erheblich und wird zum Jahresende 2014 4.916.126 (ohne Eigenbetrieb) betragen. Unter Hinzurechnung des Schuldenstandes Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef in Höhe von 224.048 wird die Fünf-Millionen-Marke deutlich durchbrochen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeindebürger steigt auf 979. Diese Gesamtentwicklung hat sich durch die Planungen für den Neubau des Feuerwehrhauses bereits seit Jahren abgezeichnet und kommt für die Gemeinde nicht überraschend. Ohne ausreichende Rücklagen auf die man nun zurückgreifen kann und muss, würde sie sich noch wesentlich dramatischer abzeichnen. Bedingt durch die derzeitige Niedrigzinsphase hält sich die Belastung durch den Schuldendienst für die nächsten Haushaltsjahre noch in vertretbaren Grenzen, allerdings gibt das deutliche Absinken des Rücklagenbestandes Anlass zu Bedenken. 4. Vermögenshaushalt 2014 zeichnet der Vermögenshaushalt eine Investitionssumme von 3.918.000 Euro. Dabei fließen 2,3 Mio Euro allein in ein Großprojekt, den Neubau des Feuerwehrhauses in Kirchdorf, das ergänzt wird durch einige Maßnahmen zum Infrastrukturausbau. Hervor zu heben ist, dass im Gegensatz zu ähnlich großen Projekten in der Vergangenheit die Gemeinde diese Investitionssumme so gut wie ausschließlich aus eigener Kraft finanzieren muss. Große Projekte der Vergangenheit wie der Neubau der Otto-Steidle-Halle, der Ausbau des Kindergartens St. Martin oder die energetische Sanierung der Volksschule Kirchdorf erhielten staatliche Förderungen von zum Teil deutlich mehr als 40 v.h. der Gesamtkosten. Deshalb gibt weniger das Volumen der Bauvorhaben 2014 Anlass zur Sorge als ihre Refinanzierung im Gemeindehaushalt. Bei einer sinkenden Zuführung des Verwaltungshaushaltes wird sich die steigende Belastungen durch höhere Tilgungsverpflichtungen auf die freie Finanzspanne auswirken und damit auch zukünftige Investitionen erschweren. Damit erklärt sich auch, dass ein weiteres Anwachsen der Verschuldung in neuerliche Rekordhöhen in jedem Fall vermieden werden sollte. Seite 5

Übersicht über die Verteilung: Einnahmen Vermögenshaushalt Zuweisungen und Zuschüsse; 511.000,00 ; 11% Beiträge und Entgelte; 170.500,00 ; 4% Veräußerung Grundstücke; 260.000,00 ; 5% Entnahme Rücklage; 1.505.000,00 ; 31% Darlehensaufnahme; 2.031.000,00 ; 42% Zuführung vom Verwaltungshaushalt; 342.500,00 ; 7% Ausgaben Vermögenshaushalt Tilgungen; 285.000,00 ; 6% Zuführung Rücklagen; 617.000,00 ; 13% Zuweisungen f. Investitionen; 400.000,00 ; 8% Hoch- Tiefbaumaßnahmen; 3.224.000,00 ; 67% Vermögenserwerb; 294.000,00 ; 6% Seite 6

4. 1 Einzeldarstellung Projekte 2014 Eine Einzeldarstellung aller Investitionspositionen im Vermögenshaushalt würde den Rahmen des Vorberichtes sprengen. In der Folge wird nur auf die wesentlichen Projekte näher eingegangen, die nicht aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Instandhaltung oder bereits geschlossenen Verträgen notwendig werden. (Einzelplan 1) Neubau Feuerwehrhaus für die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf a.inn Im Januar 2008 hat die FFW Kirchdorf der Gemeinde einen Antrag auf Neubau/Umbau des bestehenden FFW-Hauses vorgelegt. Das bestehende Gebäude, in seiner jetzigen Form, ist auf Dauer für den Betrieb der Feuerwehr nicht mehr geeignet. Seit 2008 baute die Gemeinde deshalb jährlich eine Rücklage in Form eines Bausparvertrages auf. Dieser zweckgebundene Rücklagenbestand in Höhe von 305.000 Euro kann in diesem Haushaltsjahr vollständig entnommen werden. Zur weiteren Finanzierung wurde der Gemeinde eine Festbetragsförderung des Freistaates Bayern für fünf Stellplätze in Aussicht gestellt. Die unabhängig von den Baukosten feststehende Fördersumme beläuft sich auf 264.000 Euro. Die staatliche Förderung wird sich demnach nur auf max. 11 v.h. der derzeit geschätzten Gesamtkosten belaufen. Im Februar 2014 fasste der Gemeinderat einen Beschluss zu Kostendeckelung für die anstehende Genehmigungsplanung des Feuerwehrhauses. Entsprechend dieses Beschlusses ist die weitere Planung so anzupassen, dass einschließlich Ausstattung des Gebäudes ein Betrag von 2.300.000 Euro nicht überschritten wird. Verbleibt es bei diesen Kosten muss die Gemeinde für den Neubau zusätzliche Mitteln in Höhe von 1.731.000 Euro aufbringen. Dieser Betrag ist im Vermögenshaushalt als Kreditaufnahme (HH-Stelle 9100.3760) vorgesehen. Seite 7

(Einzelplan 4) Rücklagenbildung Seniorenheim St. Josef 2012 beschloss der Gemeinderat als Träger des Seniorenheim St. Josef den Aufbau einer Rücklage für die anstehende Sanierung oder Umbau des Hauses entsprechend den Vorgaben des Pflegewohn- und Qualitätsgesetzes. Im Haushalt 2014 wird diese Rücklagenbildung in Höhe von 100.000 Euro fortgeführt, die bis zu einer Ansparung von 1.000.000 Mio erfolgen soll. (Einzelplan 4) Anlage von Kinderspielplätzen Der Haushalt sieht in diesem Jahr wieder die Möglichkeit vor einen neuen Kinderspielplatz zu schaffen oder einen bestehenden grundlegend aufzuwerten. Im Vorfeld der Haushaltsplan wurde der Schwerpunkt hier bei der Erneuerung des Kinderspielplatzes an der Grundund Inntalmittelschule gesetzt. Haushaltsplanansatz 25.000 Euro (Einzelplan 6) Orts- und Erschließungsstraßen Auf Grund der laufenden Wasserrechtsverfahren müssen die Sickerschächte für die Straßenwasserversickerung grundlegend saniert werden. In einem ersten Schritt ist die Sanierung der Straßenwasserversickerung im Ortsteil Atzing I geplant. Konkrete Kostenschätzungen liegen hierzu noch nicht vor. Grundsätzlich sieht der Haushaltsplan Sanierungsmittel für laufende Maßnahmen in Höhe von 50.000 Euro vor. Der weitere Finanzbedarf in den Folgejahren wird sich gravierend erhöhen. Seite 8

(Einzelpläne 6,7 und 8) Maßnahme 015 Fortführung Erschließung Lärchen- und Ulmenweg Die gesamte Maßnahme wird über zwei Haushaltsjahre durchgeführt. Im Haushaltsjahr 2013 waren Ausgabemittel in Höhe von 845.000 Euro eingeplant. Auf Grund der erfolgten Grundstücksverkäufe beschloss der Gemeinderat noch 2013 die Ausweitung der Maßnahme Erschließung Lärchenweg auf die weitere Erschließung Ulmenweg. Für die Fortführung sind nun im Haushaltsjahr 2014 240.000 Euro eingeplant. Darin enthalten ist sowohl der notwendige Grunderwerb als auch die einzelnen Erschließungsbestandteile wie Straßenbau, Wasser- und Kanalleitungen, Straßenbeleuchtung und Ökoausgleich. Dem gegenüber stehen geplante Einnahmen in einer Gesamthöhe von 1.033.000 Euro aus beiden Haushaltsjahren. Eine Übersicht über die einzelnen beplanten Haushaltsstellen kann der Maßnahmeübersicht (Anlage 4 des Haushaltsplanes) entnommen werden. (Einzelplan 6) Erschließungsstraßen Mit der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Machendorf Julbach wird im Haushalt 2014 eine schon seit vielen Jahren diskutierte Straßenbaumaßnahme abgewickelt. Haushaltsplanansatz: 218.000 Euro Vergabesumme Baukosten Kostenanteil Gde Kirchdorf: 189.553, 75 EUR Für diese Maßnahme wird die Gemeinde Staatszuschüsse erhalten. Nachdem die Auszahlung der Mittel erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgt kann mit einem Erhalt im Haushaltsjahr 2014 nicht gerechnet werden. Die Zuwendung wurde in die Finanzplanung 2015 aufgenommen. Seite 9

(Einzelplan 6) Brückenbau Der Gemeinderat hat bereits den Neubau der sanierungsbedürftigen Brücke am Lindenweg beschlossen. Der Haushaltsplanansatz orientiert sich an der derzeit vorliegenden maximalen Kostenschätzung in Höhe von 250.000. Dem gegenüber steht die Zusage auf den Erhalt einer Festbetragsförderung von mindestens 60.000. (Einzelplan 7) Abwasserbeseitigung Ein Großteil des Leitungsnetzes der Gemeinde Kirchdorf a.inn ist überaltert. Durch den Erlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung im Februar 2013 hat die Gemeinde unter anderem die Überprüfung aller Kanalhausanschlüsse in einem regelmäßigen Turnus von 20 Jahren angeordnet. Bisher haben derartige Überprüfungen nur in einem sehr geringen Umfang stattgefunden. Mit den notwendigen Überprüfungen sollte zwingend im Haushaltsjahr 2014 begonnen werden. Zweckmäßig ist dabei die Verbindung der Sanierungsmaßnahmen zwischen öffentlichen und privaten Kanalnetz. Im Haushaltsplan 2014 ist in einem ersten Schritt ein Ansatz in Höhe von 70.000 eingeplant. In den Folgejahren werden hier weitere Mittel benötigt werden. (Einzelplan 7) Förderung Breitbanderschließung Der weitere Ausbau eines schnellen Internetzuganges für alle Ortsteile ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme für die Gemeinde. In einem ersten Schritt hat die Gemeinde 2012 ein Ausbauprogramm für den zentralen Ortsbereich durchgeführt. In der Zwischenzeit wurden neue Förderprogramme für weitere Ausbauschritte ins Leben gerufen. Derzeit laufen hierüber Verhandlungen. Um die schnelle Umsetzung der Maßnahme nicht zu gefährden sieht der Haushaltsplan 2014 bei einem Gesamtausgabebedarf von geschätzten 625.000 Euro Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro vor. Diesen gegenüber steht allerdings auch eine entsprechende Darlehensaufnahme in gleicher Höhe. Die restliche Finanzierung sowie die möglichen Zuwendungen hierfür wurde in die Finanzplanung 2015 aufgenommen. Seite 10

4. 2 Wie wird der Vermögenshaushalt finanziert? Entscheidend für die Ausarbeitung eines Vermögenshaushaltes sind die zur Verfügung stehenden Mittel. Bevor man Investitionen plant, muss man wissen wie viel Geld tatsächlich ohne weitere Kreditaufnahmen zur Verfügung steht. Nicht alles was wünschenswert für die Gemeinde ist, kann auch finanziert werden. Zuführung vom Verwaltungshaushalt Die zur Deckung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nicht benötigten Einnahmen sind nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts dem Vermögenshaushalt zur Schuldentilgung und für Investitionen zuzuführen. Gemäß 22 Abs. 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KommHV-K) sollte die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die planmäßige Tilgung der bestehenden Kredite abgedeckt werden kann. Der darüber hinausgehende Betrag kann für Investitionen verwendet werden (sogenannte Investitionsrate ). Nach dem vorliegenden Haushaltsplan ergibt sich für 2014 eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 342.500 (Vorjahr: 754.000 ). Die planmäßigen Tilgungsraten für die bestehenden Darlehen betragen in diesem Jahr 185.000 zuzüglich 100.000 für die Sondertilgung des Darlehens Ankauf Gewerbegrund Atzing. Die geforderte Pflichtzuführung nach den Bestimmungen der KommHV-K wird somit noch überschritten. Entwicklung Rücklagen Durch den ständigen Werteverzehr des gemeindlichen Vermögens ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung, neben ihrer Investitionstätigkeit auch kontinuierlich am Aufbau eines dem Anlagevermögen entsprechenden Rücklagenbestandes zu arbeiten. Seit 2010 konnte der Rücklagenbestand beständig ausgebaut werden und lag zum Teil deutlich über 1,5 Mio Euro. Durch die anstehenden Investitionen fällt der Rücklagenbestand zum Ende des Haushaltsjahr unter diese Marke auf 1.488.000. Auf Grund der vorliegenden Finanzplanung und den darin enthaltenen Anforderungen muss mit einem weiter abschmelzenden Rücklagenbestand gerechnet werden. Die notwendige Mindestrücklage war und ist in allen Jahren vorhanden ( 20 Abs. 1 und 2 Satz 2 KommHV-K). Seite 11

Schuldenstand Die Entwicklung des Schuldenstandes in den nächsten Jahren stellt sich wie folgt dar: Prognostizierte Schuldenentwicklung in TSD Euro 7.000 6.500 6.000 5.500 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 5.951 5.469 5.461 5.060 4.916 3.120 3.120 3.290 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Die Finanzplanung 2015 bis 2018 sieht weitere Darlehensaufnahmen für zwei große Projekte (Erschließung Baugebiet Hitzenau-Ost BA III, Sanierung GVStr Machendorf-Hitzenau) vor. Ein Haushaltsausgleich wird in diesem Zeitraum bei derartigen Projekten ohne Neuverschuldung auch bei positiver konjunktureller Entwicklung nicht möglich sein. Sollten die Darlehensaufnahmen in dieser Höhe in den Folgejahren benötigt werden, wird die Verschuldung der Gemeinde auf eine neue Rekordhöhe von knapp sechs Millionen Euro anwachsen. Trotz der momentan für die Gemeinde günstigen Zinssituation gibt diese prognostizierte Entwicklung Anlass zur Sorge. Auch wenn sich die Zinsbelastung durch die Aufnahme dieser Darlehen in einem noch vertretbaren und geringen Rahmen bewegen wird, wird durch das starke Anwachsen der Tilgungsleistungen in den Folgejahren für einen langen Zeitraum die freie Finanzspanne bei einer nicht mehr steigenden Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt aufgebraucht werden. Weitere Investitionen aus eigenen Mitteln werden so nicht mehr möglich sein. Seite 12

5. Verwaltungshaushalt Verwaltungshaushalt Einnahmen Sonstige Finanzeinnahmen; 587.500,00 ; 7% Realsteuer-,Hundesteuereinnahmen; 1.104.000,00 ; 14% Einnahmen aus Verw.- +Betrieb; 2.626.500,00 ; 32% Zuweisungen; 1.260.000,00 ; 15% Beteiligungsbeträge Est / Ust; 2.585.000,00 ; 32% Verwaltungshaushalt Ausgaben Zuweisungen + Zuschüsse ; 385.000,00 ; 5% Umlagen; 2.032.000,00 ; 25% Sonst. Finanzausgaben; 218.500,00 ; 3% Zuführung Verm.Hh; 342.500,00 ; 4% Personalausgaben; 2.292.000,00 ; 28% Sächl. Verw.+Betriebsaufwand; 2.788.000,00 ; 35% Seite 13

Übersicht Nr. Bezeichnung Einnahmen Anteil % am Anteil % am Ausgaben Gesamt HH Gesamt HH Deckung 0 Allgemeine Verwaltung 172.500,00 2,1% 931.500,00 11,4% - 759.000,00 1 Öff. Sicherheit 43.000,00 0,5% 186.500,00 2,3% - 143.500,00 2 Schulen 294.000,00 3,6% 825.000,00 10,1% - 531.000,00 3 Wissenschaft, Kultur 500,00 0,0% 28.500,00 0,3% - 28.000,00 4 Soziales 462.500,00 5,7% 1.038.500,00 12,7% - 576.000,00 5 Sport 51.500,00 0,6% 242.000,00 3,0% - 190.500,00 6 Bauwesen 106.500,00 1,3% 512.000,00 6,3% - 405.500,00 7 Öff. Einrichtungen 1.156.500,00 14,2% 1.368.000,00 16,8% - 211.500,00 8 Wirt. Unternehmen 502.500,00 6,2% 391.500,00 4,8% 111.000,00 9 Allg. Finanzwirtschaft 5.373.500,00 65,8% 2.639.500,00 32,3% 2.734.000,00 8.163.000,00 8.163.000,00 Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Gemeinde ihre Pflichtaufgaben nur dann erfüllen kann, wenn aus der Finanzwirtschaft genügend Mittel für die anderen Bereiche zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Erläuterungen auch zuerst auf diesen Abschnitt eingegangen. Einzelplan 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Erläuterung der wichtigsten Einnahmen Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer): Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Haushaltsjahr 2014 unverändert und liegen im Landesdurchschnitt. Das Schaubild zeigt, dass die Gewerbesteuer im Gegensatz zu den Grundsteuern keine verlässliche Säule der Gemeindefinanzen darstellt. Ihr Aufkommen schwankt zu stark. Seite 14

Einkommensteuerbeteiligung Die Gemeinden erhalten vom Staat einen Anteil an der Einkommensteuer (15% des Aufkommens aus der Lohnsteuer und an der veranlagten Einkommensteuer sowie 12% des Aufkommens aus dem Zinsabschlag). Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes München ergibt sich für die Gemeinde 2014 aus dem Einkommensteueraufkommen ein Anteil von 2.500.000 (Ansatz Vorjahr = 2.400.000 ). Nachfolgende kurze Zusammenstellung zeigt die Entwicklung der Einkommensteuerbeteilung der letzten Jahre in Gegenüberstellung zu einer der Hauptausgaben des VerwHH, der Kreisumlage: Vergleich ESt-Beteiligung / Kreisumlage 2.500.000,00 2.000.000,00 1.500.000,00 1.000.000,00 500.000,00-2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einkommensteuer 2.085.782 2.012.571 1.913.122 2.000.000 2.100.000 2.400.000 2.500.000 Kreisumlage 1.326.430 1.611.941 1.648.611 1.718.000 1.734.000 1.794.000 2.032.000 Differenz 759.352,0 400.630,0 264.511,0 282.000,0 366.000,0 606.000,0 468.000,0 Das Schaubild zeigt, dass der Gemeinde trotz steigender Einkommensteuerbeteiligung unter dem Strich weniger Mittel zur Verfügung stehen. Umsatzsteuerbeteiligung Als Ausgleich für die Steuerausfälle, welche den Gemeinden durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998 entstanden sind, erhalten diese nun einen Anteil von 2,2% an der Umsatzsteuer. Nach den Schätzungen des Statistischen Landesamtes beträgt der Anteil für unsere Gemeinde für 2014 voraussichtlich 85.000 (Vorjahr = 75.000 ). Seite 15

Schlüsselzuweisung Der zweitgrößte Einnahmeposten des Verwaltungshaushaltes ist nach wie vor die Schlüsselzuweisung in einer Höhe von 950.000 Euro (Vorjahr = 1.030.000 Euro). Mit der Schlüsselzuweisung sollen im Rahmen des Finanzausgleiches die Unterschiede in der Höhe der Steuereinnahmen und die Sonderbelastungen zwischen den Gemeinden ausgeglichen werden. Die Schlüsselzuweisung errechnet sich aus der durchschnittlichen Ausgabebelastung und der eigenen Steuerkraft der Gemeinde. Für die Berechnung der Steuerkraftzahl 2014 wird das Steueraufkommen des Jahres 2012 herangezogen. Durch die gestiegene Steuerkraft der Vorjahre erhält die Gemeinde in diesem Jahr deutlich weniger Schlüsselzuweisung als noch 2013 obwohl die Gesamtverteilungsmasse durch den Freistaat Bayern angehoben wurde. Übersicht Einnahmen gesamt: Aufteilung Einnahmen EPl. 9 Einkommensteuerbeteiligung; 2.500.000,00 ; 50% Gewerbesteuer; 600.000,00 ; 12% Grundsteuern, Hundesteuer; 504.000,00 ; 10% Kommunalanteil GrErwSt; 30.000,00 ; 1% Sonst. Zuwendungen; 280.000,00 ; 6% Umsatzsteuerbeteiligung; 85.000,00 ; 2% Schlüsselzuweisung; 950.000,00 ; 19% Seite 16

Erläuterung der wichtigsten Ausgaben Gewerbesteuerumlage Obwohl das Aufkommen der Realsteuern den Gemeinden zusteht, haben die Gemeinden die Pflicht einen Teil ihrer Einnahmen wieder entsprechend dem Gemeindefinanzreformgesetz an den Bund und die Länder abzugeben. Die Gemeinde Kirchdorf am Inn wird daher seit 01.01.2006 mit einem Umlagesatz von 21,2 % zur Gewerbesteuerumlage herangezogen. Für 2014 müssen dafür 125.000 Euro aufgewendet werden. Kreisumlage Für die Berechnung der Kreisumlage wird die Steuerkraft bzw. Finanzstärke aller Kommunen im Landkreis herangezogen. Lag der Umlagesatz 2008 noch bei 48 v. H. stieg er in den Folgejahren auf den Höchstwert von 51 v.h. im Jahr 2011. Der Kreishaushalt wurde bisher nicht verabschiedet. Im Haushalt wurde eine Kreisumlage mit 51 v. H. eingeplant. Sollte der Hebesatz höher ausgewiesen werden, würde diese Steigerung unmittelbar zu Lasten der Zuführung zum Vermögenshaushalt gehen. Im Gegenzug würde ein Absenken der Kreisumlage zu einer unmittelbaren Steigerung führen. Einzelplan 0 und 1 Allg. Verwaltung und Öffent. Sicherheit und Ordnung Dem Stellenplan ist der derzeitige Personalstand im Rathaus zu entnehmen. Wie in allen anderen Einzelplänen sind auch die Personalausgaben ein entscheidender Faktor auf der Ausgabenseite. Die Sachkosten der Gemeinde Kirchdorf a.inn für das Rathaus (Unterhalt, Betrieb, EDV-Anlage) sind im Verhältnis zu anderen Gemeinden als niedrig anzusehen. Einzelplan 2 Schulen Grundschule und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a.inn Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 besuchen insgesamt 242 (Vorjahr: 244) Schüler die Grund- und Mittelschule Kirchdorf am Inn. Darunter sind insgesamt 19 Schüler aus der Gemeinde Julbach. Ende des Schuljahres 2010/2011 wurde die Volksschule Kirchdorf a.inn aufgelöst und in zwei selbständige Teilschulen die Grundschule Kirchdorf a.inn und die Inntal-Mittelschule Kirchdorf a.inn geteilt. Der Haushalt erfuhr aus diesem Grund gravierende Umstellungen in den Abschnitten 2150/2151 Volksschule und in den neuen Abschnitten 2110 Grundschule und 2130 Hauptschule. Erstmals in diesem Haushaltsjahr weisen die drei Spalten des Haushaltsplanes wieder aussagekräftige Zahlen aus. Seite 17

Gemäß des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages mit der Gemeinde Julbach wird der ungedeckte Bedarf der Mittelschule entsprechend den Schülerzahlen aufgeteilt. Schuljahr: 2013/2014 2010/2011 2005/2006 Schülerzahl gesamt: 98 307 388 Ungedeckter Bedarf gesamt 210.500,00 427.500,00 464.100,00 Je Schüler 2148 1.184,21 1.196,13 Anteil Kirchdorf 170.500,00 375.394,74 398.312,00 Anteil Julbach 40.000,00 52.105,26 65.788,00 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Der gesamte Abschnitt 4 schließt mit einem Zuschussbedarf von 576.000 (Vorjahr 482.000 ) ab. Hauptschwerpunkt dabei sind die Ausgaben für die verschiedenen Kindergärten. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden insgesamt 193 Kinder aus dem Gemeindegebiet in den verschiedenen Kindergärten angemeldet. Die Belegungssituation stellt sich wie folgt dar: Belegung Kindergärten Sonnenschein, 44, 25% St. Martin Ritzing, 82, 47% Julbach, 13, 8% Andere, 4, 2% Dreifaltigkeit Simbach, 20, 11% St. Nikolaus Simbach, 12, 7% Der Grafik kann man entnehmen, dass über ein Viertel aller Kinder nicht in den beiden von der Gemeinde getragenen Kindergärten untergebracht sind. Durch die Generalsanierung des Kindergartens St. Martin, verbunden mit der Schaffung einer eigenständigen U3-Gruppe hat die Gemeinde das Angebot für die Eltern deutlich verbessert. Zusätzlich wurde das Angebot (z.b. die Öffnungzeiten, Schließtage) in beiden Kindergärten an die Wünsche der Eltern angepasst. Die vorläufigen Anmeldezahlen für das neue Kindergartenjahr 2014/2015 zeigen dennoch einen Rückgang bei der Auslastung in beiden Kindergärten. Seite 18

Einnahmesituation bei eigenen KiTa's 511.000,00 160.000,00 80.000,00-271.000,00 KiTa St. Martin 255.000,00 60.000,00 42.000,00-153.000,00 KiTa Sonnenschein Gesamtkosten Betriebskostenförderung Elternbeitrag Durch den GdeHaushalt getragen Das Schaubild zeigt, dass von der bei Einführung des Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes angedachten Drittelung der Kosten zwischen staatlicher Förderung Elternbeiträgen Kommune beide Einrichtungen weit entfernt sind. Durch den Gemeindehaushalt werden mehr als die Hälfte der Gesamtkosten beider Einrichtungen getragen. Auf Grund der allgemeinen Haushaltslage müssen hier in Zukunft Veränderungen herbeigeführt werden. Zum einen kann die Gemeinde als Träger der Einrichtungen mit einen an den Mindestanstellungsschlüssel angepassten Personaleinsatz Kosten reduzieren. Gleichzeitig könnte mit einer moderaten Anhebung der Elternbeiträge eine bessere Finanzausstattung der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Einzelplan 5 Gesundheit, Sport, Erholung Die Ausgaben des Einzelplans 5 zählen fast ausschließlich zu den sog. freiwilligen Leistungen der Gemeinde. Derartige Leistungen kann und darf eine Gemeinde nur erbringen, wenn sie es sich auch wirtschaftlich leisten kann. Der Einzelplan schließt mit einem Fehlbetrag von 190.500 Euro. (Vorjahr 185.500 Euro) Größte Ausgabeposten sind dabei die Bewirtschaftungskosten der Otto-Steidle-Halle (Breitensportanteil) und sowie die Umlage an den Zweckverband Freizeit- und Erholung Unterer Inn. Einzelplan 6 Bau und Wohnungswesen, Verkehr Die laufende Erweiterung der Siedlungstätigkeit mit dem Neubau von Straßen bedingt auch steigende Kosten für den Unterhalt der gesamten Infrastruktur. Das gemeindliche Straßennetz ist in den vergangenen Jahren auf über 57 Km angewachsen. Ohne die Kosten für den Winterdienst, die stark durch die jeweilige Witterung beeinflusst werden, kostet der laufende Unterhalt der Straßen 2014 insgesamt 276.500 Euro. Hinzu kommen in diesem Jahr weitere veranschlagte 100.000 Euro für den reinen Winterdienst. Seite 19

Aufteilung Kosten Einzelplan 6 Bauhofleistung Straßenunterhalt; 115.000,00 ; 22% Bachunterhalt; 35.000,00 ; 7% Sonstige Kosten; 22.500,00 ; 4% Personalausgaben; 64.500,00 ; 13% Winterdienst; 100.000,00 ; 20% Straßenunterhalt; 50.000,00 ; 10% Straßenbeleuchtung; 125.000,00 ; 24% Einzelplan 7 Öffentliche Einrichtungen Abwasserbeseitigung Der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat sich wie folgt entwickelt: 1983: 2531 Einwohner 67,5 % Anschlussgrad 1991: 3279 Einwohner 75,4 % Anschlussgrad 2007: 4972 Einwohner 94,1 % Anschlussgrad Die Gemeinde erfüllt damit ihren Versorgungsauftrag. Für alle noch nicht an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Haushalte liegen wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Aufgrund der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Entwässerungssatzung (EWS) gelten seit 01.01.2011 folgende Beiträge und Gebühren: 1,18 Euro Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser 156,00 Euro Grundgebühr im Jahr für Wasserzähler der Nenngröße bis 5 m³/h Nach erheblichen Unterdeckungen in den Vorjahren kann seit der Gebührenanpassung ein so gut wie ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet werden. Der vom Gesetzgeber geforderte Kostendeckungsgrad wird damit erreicht. Seite 20

Übersicht Einnahmen Ausgaben Kanalisation 2014 2013 2012 2011-15.500-4.500-1.500-7.500-122.210 2010-142.551 2009 2008-51.864-200.000-100.000-100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Defizit Einnahmen Ausgaben Friedhof Durch die Vorhaltepflicht von Grabstätten kann eine derartige kostenrechnende Einrichtung nicht wirtschaftlich geführt werden. Die Grafik zeigt, dass das Defizit für den gemeindlichen Friedhof aber in 2011 durch den gestiegenen Gesamtaufwand nach dem Neubau der Aussegnungshalle und der Neugestaltung der Außenanlagen für den Friedhof auf eine bedenkliche Höhe angewachsen war. Durch die Anhebung der Gebührensätze konnte dieser Trend gestoppt und das Defizit auf ein wieder vertretbares Maß reduziert werden. Der Kalkulationszeitraum für diese Einrichtung läuft 2014 ab. Eine Neukalkulation der Gebührensätze ist aus diesem Grund noch in diesem Haushaltsjahr durchzuführen. Entwicklung Bestattungswesen 2014-25.000,00 58500 83500-20.000,00 2013-36.500,00 2012-59.500,00 2011 78500 58500 48500 85000 43.500,00 103.000,00 Defizit Ausgaben Einnahmen 2010-19.724,00 61.780,00 42.056,00-80.000,00-40.000,00-40.000,00 80.000,00 120.000,00 Seite 21

Bauhof Die Aufgaben des Bauhofes sind durch die Erschließung von Neubaugebieten und die Erweiterung der kommunalen Liegenschaften in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Aufgabenerweiterung zog zwangsläufig Kostensteigerungen mit sich. In der Vergangenheit war es erforderlich sowohl den Personalstand als auch den Fuhrpark/Gerätschaften des Bauhofes Zug um Zug auszubauen. Nach der Verwaltung ist der Bauhof in der Zwischenzeit mit 13 ausgewiesenen Stellen die zweitgrößte Einrichtung im gemeindlichen Stellenplan. In den Gemeindedaten finden sich hierzu folgende Werte, die die Entwicklung der letzten 30 Jahre zeigen: Verkehrsfläche 1980: 84 ha 2010: 177 ha Gebäudefläche 118 ha 259 ha Neben der Unterhaltung des Wasserwerks, der Abwasserbeseitigung und des Straßennetzes ist der Bauhof Dienstleister für alle Liegenschaften und Einrichtungen der Gemeinde. Der Umfang seiner Arbeiten wird ihm dabei durch die Anforderungen der anderen Betriebsteile vorgegeben. Eine Kostenreduzierung für diesen Bereich des Bauhofes könnte nur erreicht werden, würden diese Aufgaben entweder grundsätzlich reduziert oder extern vergeben und zugleich Stelleneinsparungen im Bauhof vorgenommen. Bei Gesamtkosten in diesem Haushaltsjahr von 706.500 Euro verbleiben nach Weiterverrechnung der Arbeitsleistung auf die anderen Betriebsteile immer noch 156.000 Bereitstellungskosten. Auf Grund der allgemeinen Haushaltslage sollte auch in diesem Bereich jegliches Einsparpotenzial genutzt werden. Einzelplan 8 Wirtschaftliche Unternehmen, Grundvermögen Wasserversorgung Der Anschlussgrad an die öffentliche Abwasserbeseitigung hat sich wie folgt entwickelt: 1983: 3569 Einwohner 95,2 % Anschlussgrad 1991: 3869 Einwohner 89,0 % Anschlussgrad 2007: 5147 Einwohner 97,4 % Anschlussgrad Die Gemeinde erfüllt damit ihren Versorgungsauftrag. Für alle noch nicht an die Wasserversorgung angeschlossenen Haushalte liegen wasserrechtliche Erlaubnisse vor. Aufgrund der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) gelten seit 01.01.2011 folgende Beiträge und Gebühren: 0,66 netto pro Kubikmeter Wasser (unverändert) 72,00 netto Grundgebühr für Wasserzähler der Nenngröße bis 5 m³/h (bisher 30,00 ) Die Abrechnung 2013 zeigt einen leicht gestiegenen Gesamtverbrauch von 207.860 cbm (Vorjahr: 208.040 cbm). Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 mussten Wasserverluste von 11,35 % hingenommen werden. Seite 22

Nach einem ausgeglichenen Ergebnis in 2012 weist der diesjährige Haushalt erneut wie in 2013 ein klares Defizit aus. Ursache hierfür sind die steigenden Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrbrüchen und weiterer Unterhaltsmaßnahmen durch den Bauhof. Zumindest müssen im Vergleich zum Vorjahr keine weiteren Kostensteigerungen hingenommen werden. Bei den Gebühren sowohl für die Abwasserbeseitigung als auch der Wasserversorgung läuft der Kalkulationszeitraum 2014 aus. Erst ab dem Jahr 2016 kann nach der Neukalkulation wieder mit ausgeglichenen Ergebnissen in beiden Bereichen gerechnet werden. Auf Grund der Haushaltslage ist aber eine deutliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades in den Folgejahren unumgänglich. Übersicht Einnahmen Ausgaben Wasserwerk 2014 2013 2012 2011 2010-100.000-50.000-50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 Defizit Einnahmen Ausgaben Liegenschaften Bei der Vermietung/Verpachtung der gemeindlichen Liegenschaften wird 2014 ein Überschuss in Höhe von 10.000 Euro erwirtschaftet (Vorjahr 13.500 Euro). Diesem vermeindlich positiven Ergebnis stehen allerdings aufgelaufene Sanierungsmaßnahmen an allen vermieteten Gebäuden gegenüber. Eine Finanzierung der notwendigen Maßnahmen aus den laufenden Einnahmen wird nicht möglich sein. Bei bestehender Haushaltslage kann die Gemeinde in diesem Bereich aber auch nicht auf allgemeine Haushaltsmittel zurückgreifen. Hier sollte in der Folge überprüft werden, durch eine Reduzierung des Gesamtbestandes auf weniger Objekte für die verbleibenden Objekte Mittel zu erhalten. Seite 23

6. Kassenlage Über einen längeren Zeitrahmen hinweg mussten in der Vergangenheit Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Der Grund dafür ist die Aufrechterhaltung der Liquidität aufgrund des schwankenden Finanzbedarfs. Dies wird sich auch in Zukunft durch die zeitliche Verschiebung zwischen dem Erhalt von Einnahmen und der Verpflichtung zur Leistung von Ausgaben nicht vermeiden lassen. Zur Sicherung der ständigen Zahlungsbereitschaft der Gemeindekasse ist in der Haushaltssatzung 2014 ein Kassenkredit bis zur Höhe von 1.000.000 vorgesehen (in der Regel soll das Kassenkreditvolumen 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen i.h.v. 8.163.000 Euro, Art. 73 Abs. 1 und 2 Ziff. a GO nicht übersteigen). Belastend für die Kassenlage sind neben den unterschiedlichen Einnahmen-/ Ausgabezeitpunkten auch die bestehenden Einnahmereste. Das Kassenjahr 2013 schloss mit folgenden Einnahmeresten ab: 2013: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Kassenreste aus Vorjahren 205.897,45 113.582,20 Abgang KR a. Vj. 4.693,42 0,00 Laufendes Anordnungsoll 8.479.123,90 2.515.354,22 Ist-Einnahmen 7.352.620,97 2.517.780,67 Kasseneinnahmereste 1.327.706,96 111.155,75 Im Vermögenshaushalt sind die Einnahmereste langfristig durch gewährte Stundungen gebunden. Im Verwaltungshaushalt dagegen wird ein Großteil der Reste im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt, ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt als uneinbringlich zu betrachten. Diese Beträge müssen ebenfalls dauerhaft über die Kassenkredite mitfinanziert werden. Seite 24

7. Zusammenfassung Die gesamte Haushaltslage der Gemeinde zeichnet 2014 ein zur Sorge Anlass gebendes Bild. Nur auf Grund der Haushaltskonsolidierungen der Vorjahre und der daraus resultierenden Rücklagenbildung ist es der Gemeinde möglich, die Einschnitte bei der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt abzumildern. Noch kann die Gemeinde aus eigener Kraft kleinere Projekte umsetzen. Bei dem seit Jahren vorbereiteten Großprojekt Neubau Feuerwehrhaus muss bereits fast vollständig auf Fremdmittel zurückgegriffen werden. Durch die dadurch in Zukunft bestehenden Tilgungsverpflichtungen wird auch dieser Spielraum vollständig ausgeschöpft werden. Zum Ende des Haushaltsjahres muss man mit einen Schuldenstand von über fünf Millionen Euro rechnen. Noch niemals in der Geschichte der Gemeinde Kirchdorf a.inn belastete man die Gemeindebürger mit einer derartigen Pro-Kopf-Verschuldung. In Anbetracht der geschilderten Fakten ist die Gemeinde gefordert ihre Finanzen wieder zu stabilisieren. Haushaltsausgleiche auf Basis von Neuverschuldungen gehen zu Lasten zukünftiger Generationen. Dies kann nicht gewollt sein. Für den Vermögenshaushalt gilt deshalb umso mehr der Grundsatz, dass das Wünschenswerte auch finanzierbar sein muss. Zugleich muss aber auch ein verstärktes Augenmerk auf den Verwaltungshaushalt gerichtet werden. Mögliche Einschränkungen bei den freiwilligen Leistungen oder das reduzieren gewohnter Leistungen der gemeindlichen Einrichtungen wären ein möglicher Weg. Notwendige Gebührenanpassungen bei den kommunalen Einrichtungen werden in jedem Fall ein weiterer unabdingbarer Schritt sein. S. Pfanzelt Kämmerin Gemeinde Kirchdorf a.inn Seite 25