Auszug aus der Verhandlungsschrift

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Transkript:

Auszug aus der Verhandlungsschrift Lfd. Nr..6 Jahr 2015 über die öffentliche, konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gosau am 2. November 2015. Tagungsort: Sitzungssaal im Kulturzentrum Gosau Anwesende 1. Bürgermeister Ing. Friedrich Posch, MSc als Vorsitzender 2. Dora Schmaranzer 3. Helga Pomberger 4. Rudolf Krikava 5. Mag. Hubert Spielbüchler 6. Gerhard Mayr 7. Mag. Gerhard Pilz 8. Josef Wallner 9. Jochen Winterauer 10. Mag a. Alexandra Mayr 11. Josef Schmaranzer 12. Martin Gamsjäger 13. Hannes Pomberger 14. Martina Mandl 15. Franz Gamsjäger 16. Herbert Laserer 17. Gerda Egger 18. Elisabeth Grill 19. Josef Egger jun. Weiters waren folgende Ersatzmitglieder anwesend: Josef Kreßl jun. Helmut Wallner Ursula Urstöger Hans Georg Rohringer Ing. Günther Posch Manfred Bauer Josef Leopold Kreßl sen. Silke Gamsjäger Georg Gamsjäger Michael Wallner Gerald Brunmayr Leopold Sommerer Daniel Spielbüchler Johanna Nutz Alexander Thaler Nina Schmaranzer Mag. Dr. Robert Reiter Maria Anna Egger Franz Putz Sven Pachler Bärbel Gamsjäger Annemarie Thaler Mag. Rainer Posch Fabian Schmaranzer 1

Der Leiter des Gemeindeamtes: Al. Johann Egger, akad. VM Sonstige Personen ( 66 Abs. 2 Oö. GemO 1990): (zb. Gemeindebedienstete) Der Bezirkshauptmannes: Ing. Mag. Alois Lanz, MBA ( 20 Abs. 3 OÖ GemO.) Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990): Andreas Gamsjäger, Gemeindebediensteter Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den neu gewählten Bürgermeister 1.1. Angelobung des direkt gewählten Bürgermeisters durch den Bezirkshauptmann Ing. Mag. Alois Lanz, MBA 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Angelobung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder und anwesenden GR- Ersatzmitglieder durch den Bürgermeister Ing. Friedrich Posch, MSc 4. Feststellung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie Berechnung und Bekanntgabe der einzelnen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zukommenden Gemeindevorstandsmandate durch den Vorsitzenden 5. Beschluss über den Wahlmodus (gesamter Gemeinderat) 6. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Fraktionswahl) 7. Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister (gesamter Gemeinderat) 8. Wahl des Vizebürgermeisters und Angelobung des Vizebürgermeisters und der übrigen Vorstandsmitglieder 8.1. Wahl des Vizebürgermeisters (Fraktionswahl) 8.2. Angelobung des/der Vizebürgermeister(s)in durch den Bezirkshauptmann 8.3. Angelobung der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister 9. Festsetzung der Anzahl der zu bildenden Ausschüsse und deren Zuständigkeiten (gesamter Gemeinderat) 10. Feststellung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) in den einzelnen Ausschüssen und allfällige Beschlussfassung bei Veränderungen gem. 33 Abs. 2 Oö. GemO. (gesamter Gemeinderat) 11. Beschlussfassung (Feststellung), welche Fraktion jeweils in einem bestimmten Ausschuss den/die Obmann/frau (Obmann/frau-StellvertreterIn) stellt (gesamter Gemeinderat) 12. Wahl der Obmänner/frauen und Obmänner/frauen-StellvertreterInnen sowie der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen (Fraktionswahl) 13. Wahl der Vertreter (Stellvertreter) in Organe außerhalb der Gemeinde (Fraktionswahl) 13.1. Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes 13.2. Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Gmunden 13.3. Mitgliederversammlung des Reinhaltungsverbandes Hallstättersee 13.4. Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland 13.5. in den Kindergartenbeirat 13.6. Personalbeirat der Gemeinde 13.7. Jagdausschuss der Genossenschaftsjagd Gosau 14. Allfälliges Pkt. 1) Eröffnung und Begrüßung durch den neu gewählten Bürgermeister Der Bürgermeister eröffnet um 19:02 Uhr die konstituierende Sitzung und begrüßt die Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates sowie die zur Ablegung des Gelöbnisses zusätzlich anwesenden Ersatzmitglieder. Er begrüßt weiters den Bezirkshauptmann, Herrn Ing. Mag. Alois Lanz, MBA von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden und die Zuhörer. 2

Pkt. 1.1) Angelobung des direkt gewählten Bürgermeisters durch den Bezirkshauptmannes Ing. Mag. Alois Lanz, MBA ( 20 Abs. 3 Oö. GemO.) Der Bezirkshauptmann, Herr Ing. Mag. Alois Lanz, MBA nimmt am Beginn der Sitzung die Angelobung des von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Gemeinde Gosau direkt gewählten Bürgermeisters Ing. Friedrich Posch MSc., geb. 06.12.1959, Beruf Unternehmer, wohnhaft in Gosau 411 vor. Er gelobt in die Hand des Bezirkshauptmannes mit den Worten Ich gelobe die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Ing. Mag. Alois Lanz, MBA hält im Anschluss daran eine kurze Ansprache und bedankt sich bei allen gewählten Mandatare für ihren Einsatz in der Vergangenheit und in der Zukunft. Pkt. 2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist einberufen wurde, b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht nachweislich im Postwege am 22.10.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist, c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde und d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist. e) Er verweist weiters auf die Rechtsfolgen gem. 23 Abs. 1 Z. 5 der Oö. GemO. (Mandatsverlust = unentschuldigt zur konstituierenden Sitzung nicht zu erscheinen bzw. sich vor der Angelobung unentschuldigt zu entfernen). Pkt. 3) Angelobung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder und anwesenden Gemeinderats-Ersatzmitglieder durch den Bürgermeister Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates sowie die anwesenden Ersatzmitglieder des Gemeinderates geloben dem Bürgermeister gegenüber mit den Worten Ich gelobe die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pkt. 4) Feststellung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie Berechnung und Bekanntgabe der einzelnen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zukommenden Gemeindevorstandsmandate durch den Vorsitzenden Bgm. Ing. Friedrich Posch MSc. Der Vorsitzende stellt nun gem. 24 Abs. 1 und 1a ivm 26 der Oö. GemO. fest, dass im Gemeindevorstand fünf Mitglieder vertreten sind. Von den fünf Mitgliedern entfallen drei Mandate auf die -Gemeinderatsfraktion, ein Mandat auf die -Fraktion und ein Mandat auf die - Fraktion. 3

Pkt 4.1 Mandatsermittlung Gemeindevorstand Teiler 1/1 10,00 (1) 5,00 (3) 4,00 (4) 1/2 5,00 (2) 2,50 2,00 (1/3 3,33 (5) 1,67 1,33 (1/4) 2,5 Mandate 3 1 1 Pkt. 5) Beschluss über den Wahlmodus Der Bürgermeister berichtet, dass grundsätzlich die nun nachfolgenden Wahlen geheim mittels Stimmzettel durchzuführen sind und nur nach einem einstimmig zu fassenden Gemeinderatsbeschluss eine Abstimmung per Akklamation möglich ist. Der Bürgermeister stellt daher folgenden Antrag: Die Wahlen - der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes - des Vizebürgermeisters/der Vizebürgermeisterin - der Obmänner/frauen (Stv) sowie der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen und - der Vertreter (Stv) in Organe außerhalb der Gemeinde sollen per Akklamation (Handzeichen) durchgeführt werden. Beschluss: einstimmige Annahme Pkt. 6) Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes (Fraktionswahl) Zunächst ersucht der Bürgermeister die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen um die Bekanntgabe der Fraktionsobleute und deren Stellvertreter. Von den Gemeinderatsfraktionen wurden folgende Fraktionsobmänner (StellvertreterIn) bekannt gegeben: Fraktion der : Fraktionsobfrau Helga Pomberger Fraktionsobfrau-Stellvertreterin Dora Schmaranzer Fraktion der : Fraktionsobmann Fraktionsobmann-Stellvertreter Fraktion der : Fraktionsobmann Fraktionsobmann-Stellvertreterin Josef Schmaranzer Martin Gamsjäger Herbert Laserer Gerda Egger 4

Die namhaft gemachten Fraktionsobmänner und deren StellvertreterIn werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister stellt fest, dass die zur Besetzung der Mandate im Gemeindevorstand anspruchsberechtigten Gemeinderatsfraktionen folgende gültigen Wahlvorschläge für die Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes eingebracht wurden: Fraktion der : Ing. Friedriech Posch MSc. Dora Schmaranzer Rudolf Krikava Fraktion der : Josef Schmaranzer Fraktion der : Herbert Laserer Beschluss -Fraktion: einstimmig Beschluss -Fraktion: einstimmig Beschluss -Fraktion: einstimmig Pkt. 7) Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister (Gemeinderatsbeschluss) 20 Abs. 7 Z 2 ivm 24 Abs. 2 Oö.GemO.) Die Anzahl der Vizebürgermeister ist mittels Beschluss des gesamten Gemeinderates festzulegen (gem. 51 Abs. 1 absolute Mehrheit erforderlich). Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass ein (1) Vizebürgermeister festgesetzt wird. Beschluss: einstimmige Annahme Pkt. 8) Wahl der Vizebürgermeisterin und Angelobung der Vizebürgermeisterin und der übrigen Gemeindevorstandsmitglieder ( 27 ivm 24 Abs. 4 Oö.GemO Pkt. 8.1) Aufgrund des eingebrachten gültigen Wahlvorschlages wählt nun die berechtigte Fraktion () die Vizebürgermeisterin Die vorschlagsberechtigte Fraktion der hat einen gültigen Wahlvorschlag für die Wahl der Vizebürgermeisterin eingebracht: Frau Dora Schmaranzer Der Vorsitzende ersucht die Fraktion der um ihre Abstimmung Beschluss: einstimmige Annahme 5

Pkt. 8.2) Angelobung der Vizebürgermeisterin durch den Bezirkshauptmann Ing. Mag. Alois Lanz, MBA Der Bezirkshauptmann, Herr Ing. Mag. Alois Lanz, MBA nimmt die Angelobung der von der - Fraktion gewählten Vizebürgermeisterin Frau Dora Schmaranzer vor. Sie gelobt in die Hand des Bezirkshauptmannes mit den Worten Ich gelobe die Bundesverfassung und Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pkt. 8.3) Angelobung der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister Ing. Friedrich Posch MSc. Bürgermeister Ing. Friedrich Posch MSc. nimmt die Angelobung der von den Fraktionen gewählten Mitglieder des Gemeindevorstandes vor. Sie geloben in die Hand des Bürgermeisters mit den Worten Ich gelobe die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Pkt. 9) Festsetzung der Anzahl der zu bildenden Ausschüsse und deren Zuständigkeiten (Gemeinderatsbeschluss) Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund der Bestimmungen des 18b der Oö. GemO 1990 der Gemeinderat für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches Ausschüsse einrichten kann. Der Gemeinderat hat aber jedenfalls einen Prüfungsausschuss gem. 91 ivm 91a Oö. GemO und drei weitere Ausschüsse für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung, Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten, örtliche Umweltfragen sowie für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten einzurichten. Beschluss des gesamten Gemeinderates erforderlich; Pkt. 9.1) Aufgrund der bis 30.10.2015 stattgefundenen Beratungen zwischen dem Bürgermeister und den einzelnen Fraktionen sollen folgende Ausschüsse installiert werden: Bau- und Straßenbauangelegenheiten und Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung (intern Bauausschuss-Pflichtausschuss) örtliche Umweltfragen und Landwirtschaft (Pflichtausschuss) Schul-, Kindergarten-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten (intern: Bildung und Soziales Pflichtausschuss) Sport- und Kulturangelegenheiten (Pflichtausschuss) Wirtschaft und Tourismus Prüfungsausschuss (Pflichtausschuss) 6

Personalbeirat gem. 14 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 Pkt. 9.2)Der Gemeinderat sollte um spätere Zweifelsfälle möglichst von vorneherein hintanzuhalten auch die Kompetenzen der einzelnen Ausschüsse soweit wie möglich abgrenzen. Unter Beachtung des Einheitsaktenplanes wird nun vorgeschlagen, die Kompetenzen der Ausschüsse wie folgt zu regeln: Aufgabengliederung der Angelegenheiten (Vorschlag nach dem Einheitsaktenplan): Bau- und Straßenbauangelegenheiten und Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Straßen- und Wegebauten, Brücken, Verkehr, Wohnungen, ao. Bauvorhaben, Gemeindebauhof, örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Vermessungen, Feuerwehrwesen, sonstiges nach Ermessen des GR; örtliche Umweltfragen und Landwirtschaft Umweltschutz, Abwasserbeseitigung, Müllabfuhr, Luftverkehr, Veterinärpolizei, Flurpolizei, Grundlagenverbesserung in der Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft; sonstiges nach Ermessen des GR; Schul-, Kindergarten-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten allgemeinbildender Unterricht, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Kindergarten, Landesmusikschule, allgemeine öffentliche Wohlfahrt, freie Wohlfahrt, familienpolitische Maßnahmen, Jugendangelegenheiten, Kinder- und Jugendspielplatz im Sportzentrum, Seniorenangelegenheiten, Integrationsangelegenheiten, sonstiges nach Ermessen des GR; Sport- und Kulturangelegenheiten Sport und außerschulische Leibeserziehung, Sportzentrum, Sportförderung, Sportveranstaltungen (größere Sportevents), Kunst, Kultur und Kultus, Kulturzentrum, kulturelle Veranstaltungen, sonstiges nach Ermessen des GR; Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus allgemeine Wirtschaftsförderung, Einrichtungen und Maßnahmen zur Förderung des Tourismus, Förderung von Handel und Gewerbe, touristische Infrastruktur, MTV Dachstein-Salzkammergut, sonstiges nach Ermessen des GR; Prüfungsausschuss lt. Geschäftsordnung für die Prüfungsausschüsse (lt.verordnung der Oö. Landesregierung idgf.) Personalbeirat Die Aufgaben des Personalbeirates ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorsitzende ersucht den gesamten Gemeinderat, die Anzahl der Ausschüsse mit fünf (5) festzusetzen und die Kompetenzen wie unter Pkt. 9.2 grundsätzlich festzulegen. Beschluss: einstimmige Annahme 7

Pkt. 10) Feststellung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder in den einzelnen Ausschüssen und allfällige Beschlussfassung (Gemeinderatsbeschluss) bei Veränderungen gem. 33 Abs. 2 Oö. GemO Der Vorsitzende informiert, dass die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen grundsätzlich gleich mit der Anzahl der Gemeindevorstandsmitglieder (5) ist. Der Gemeinderat kann jedoch mit einem mit ¾-Mehrheit zu fassenden Beschluss diese Anzahl erhöhen oder aber auch herabsetzen. Der Ausschuss für Bau- und Straßenangelegenheiten sowie örtliche Raumplanung und der Ausschuss Schul-, Kindergarten-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten sollen mit sieben (7) Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) versehen werden. Der Prüfungsausschuss soll auf vier (4) Mitglieder reduziert werden. Der Vorsitzende ersucht nun um den Beschluss, dass der Bauausschuss und der Ausschuss für Bildung und Soziales auf sieben (7) Mitglieder aufgestockt wird und der Prüfungsausschuss auf 4 Mitglieder reduziert wird. Beschluss: einstimmige Annahme Pkt. 11) Beschlussfassung, welche Fraktion jeweils in einem Ausschuss den/die Obmann/frau (Obmann/frau-StellvertreterIn) stellt Der Bürgermeister berichtet, dass nach dem Verhältniswahlrecht (siehe Berechnung unter Pkt. 4.1) bei fünf Ausschüssen (ohne Prüfungsausschuss) die Anspruch auf drei Obmänner/frauen (Stellvertreter), die Anspruch auf einen Obmann/frau (Stellvertreter) hat und die Anspruch auf einen Obmann/frau (Stellvertreter) hat. Der gesamte Gemeinderat hat diese Zuteilung zu beschließen. Aufgrund der bereits eingebrachten Wahlvorschläge ersucht der Bürgermeister um folgenden Beschluss: Bau- und Straßenbauangelegenheiten und Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung: Obmann/frau: Stv.: Örtliche Umweltfragen und Landwirtschaft: Obmann/frau: Stv.: Schul-, Kindergarten-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten (intern: Bildung und Soziales) Obmann/frau: Stv.: Wirtschaft und Tourismus: Obmann/frau: Stv.: Sport und Kultur Obmann/frau: Stv.: 8

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Obmänner/frauen sowie deren StellvertreterInnen für die einzelnen Ausschüsse, wie vorgetragen, den einzelnen Fraktionen zuzurechnen. Beschluss: einstimmige Annahme Sonderregelung für den/die Obmann/frau (Stv.) des Prüfungsausschusses ( 91a Abs. 3 Oö.GemO). Der gesamte Gemeinderat beschließt, welcher Fraktion das Vorschlagsrecht für den/die Obmann/frau (Stv) zukommt. Aufgrund der bereits eingebrachten Wahlvorschläge ersucht der Bürgermeister den gesamten Gemeinderat, der das Vorschlagsrecht für die Obfrau und der das Vorschlagsrecht für die Obfrau-Stellvertreterin zu erteilen. Beschluss: einstimmige Annahme Pkt. 12) Wahl der Obmänner/frauen und Obmänner/frauen-StellvertreterInnen sowie der übrigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) in den einzelnen Ausschüssen (Fraktionswahlen) Der Bürgermeister berichtet, dass die Wahl der Ausschüsse grundsätzlich in Fraktionswahl zu erfolgen hat. Folgende Wahlvorschläge wurden für die Wahl in die Ausschüsse eingebracht: Bau- und Straßenangelegenheiten und Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung: Mitglieder: Gerhard Mayr Obmann Jochen Winterauer Obmann- Stv. Rudolf Krikava Leopold Sommerer Martin Gamsjäger Franz Gamsjäger Josef Egger sen. Ersatzmitglieder: Josef Wallner Dora Schmaranzer Sven Pachler Daniel Spielbüchler Helmut Wallner Manfred Bauer Mag. Rainer Spielbüchler Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig 9

örtliche Umweltfragen und Landwirtschaft: Mitglieder Josef Schmaranzer Obmann Herbert Laserer Obmann Stv. Mag.Dr. Robert Reiter Mag. Alexandra Mayr Josef Wallner Ersatzmitglieder Maria Anna Egger Franz Putz Annemarie Thaler Martina Mandl Josef Egger sen. Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Bildung und Soziales: Mitglieder Helga Pomberger Obfrau Gerhard Mayr Obfrau Stv. Daniel Spielbüchler Nina Schmaranzer Silke Gamsjäger Martin Gamsjäger Gerda Egger Ersatzmitglieder Rudolf Krikava Alexander Thaler Johanna Nutz Dora Schmaranzer Helmut Wallner Michael Wallner Josef Egger jun. Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig 10

Sport- und Kulturangelegenheiten: Mitglieder Mag. Hubert Spielbüchler Obmann Hannes Pomberger Obmann Stv. Alexander Thaler Nina Schmaranzer Gerda Egger Ersatzmitglieder Leopold Sommerer Sven Pachler Bärbel Gamsjäger Georg Gamsjäger Josef Egger jun. Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Wirtschaft und Tourismus: Mitglieder Elisabeth Grill Obfrau Mag. Gerhard Pilz Obfrau Stv. Dora Schmaranzer Mag. Hubert Spielbüchler Josef Kressl jun. Ersatzmitglieder Jochen Winterauer Nina Schmaranzer Victoria Gamsjäger Michael Wallner Herbert Laserer Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Prüfungsausschuss: Mitglieder Martina Mandl Obfrau Elisabeth Grill Obfrau Stv. Josef Wallner Mag. Gerhard Pilz Ersatzmitglieder Mag. Peter Schiffbänker Gerda Egger Bärbel Gamsjäger Gerhard Mayr Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig 11

Der Bürgermeister stellt abschließend fest, dass somit alle Obleute, Stellvertreter und Mitglieder/Ersatzmitglieder in die Ausschüsse von den jeweils stimmberechtigten Fraktionen einstimmig gewählt wurden. Pkt. 13) Wahl der Vertreter (Stellvertreter) in die Organe außerhalb der Gemeinde gemäß 33a Oö. GemO. Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Gmunden Dora Schmaranzer Mitglied Gerhard Mayr Ersatzmitglied Beschluss : einstimmig Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Gmunden Mag. Dr. Robert Reiter Vertreter Maria Anna Egger Stellvertreterin Beschluss : einstimmig Mitgliederversammlung des Reinhaltungsverbandes Hallstättersee Ing. Friedrich Posch, MSc Vertreter Dora Schmaranzer Vertreter Ing. Günter Posch Vertreter Herbert Laserer Vertreter Daniel Spielbüchler Stellvertreter Mag. Dr. Robert Reiter Stellvertreter Franz Gamsjäger Stellvertreter Mag. Rainer Spielbüchler Stellvertreter Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland Aufgrund der Satzungen des WEV kann die Gemeinde Gosau einen Vertreter Stellvertreter)in die Verbandsversammlung entsenden. Das Vorschlagsrecht dazu hat die. Ing. Friedrich Posch, MSc Vertreter Josef Schmaranzer Stellvertreter Beschluss : einstimmig Die Fraktion der stimmt dem Vorschlag der einstimmig zu. 12

Kindergartenbeirat: 3 Mitglieder aus dem Gemeinderat (fraktionsfrei) Dora Schmaranzer Mitglied Helga Pomberger Mitglied Gerda Egger Mitglied Johanna Nutz Ersatzmitglied Nina Schmaranzer Ersatzmitglied Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Personalbeirat der Gemeinde Es sind vier Dienstgebervertreter zu entsenden (auch Ersatzmitglieder möglich); Ing. Friedrich Posch, MSc Vorsitzender Rudolf Krikava Vorsitzender Stv. Hannes Pomberger DG Vertreter Gerda Egger DG Vertreter Dora Schmaranzer DG Stellvertreter Gerhard Mayr DG Stellvertreter Manfred Bauer DG Stellvertreter Elisabeth Grill DG Stellvertreter Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Jagdausschuss der Genossenschaftsjagd Gosau ( 16 Oö.Jagdgesetz) Johanna Nutz Mitglied Mag. Dr. Robert Reiter Mitglied Franz Gamsjäger Mitglied Jochen Winterauer Ersatzmitglied Leopold Sommerer Ersatzmitglied Josef Kreßl sen. Ersatzmitglied Beschluss : einstimmig Beschluss : einstimmig Zu Pkt. 14) Allfälliges Bgm. Ing. Friedrich Posch MSc. bedankt sich beim aktuellen Gemeinderat und erläutert die weiteren Schritte zur nächsten Periode. Der Gemeinderat soll sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken über allfällige Ehrungen machen. Des Weiteren stehen in der neuen Periode interessante Aufgaben für den Gemeinderat, wie Neuauflage des Flächenwidmungsplanes und ÖEK, diverse Finanzierungen usw., an. Ein besonderes Anliegen ist ihm, dass die Bevölkerungszahl nicht weiter abnimmt, hier gegenzusteuern wäre u.a. eine Aufgabe für die diversen Ausschüsse. Laserer Herbert: Schmaranzer Josef: Gratuliert Bgm. Ing. Friedrich Posch MSc. zur Wahl und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit für die Zukunft. Gratuliert Bgm. Ing. Friedrich Posch MSc. ebenfalls zur Wahl und wünscht sich wie bereits in der vergangenen Periode, eine weiterhin gute Zusammenarbeit, auch fraktionsübergreifend. 13

Bgm. Friedrich Posch Msc: Bedankt sich für die Glückwünsche und bemerkt, dass ein breites Spektrum im Gemeinderat vertreten ist, dankt allen und hofft auf gute Zusammenarbeit. Dora Schmaranzer: Bedankt sich bei allen für Ihr Vertrauen und zur Wahl zur Vizebürgermeisterin. Ein Dank auch an Mag. Rainer Posch für die Vorarbeit und sie freut sich auf die Aufgaben die auf sie zukommen werden. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17. September 2015 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.57 Uhr....... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 25. Juni 2015 keine Einwendungen erhoben wurden und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Gosau, am Der Vorsitzende......... Gemeinderat Gemeinderat 14