Individuelle Wohnform versus Gemeinwohlwohnen

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Transkript:

1 ALEJANDRO HÜNICH Koordinator und Gründer des Zusammen.Leben. e.v. Mobil: 0176/55320011 SAMUEL FLACH Entwickler des Wohnkonzeptes Gemeinwohlwohnen Mobil: 0176/81973458 Web: www.gemeinwohlwohnen.de E-Mail: gemeinwohlwohnen@gmail.com versus Gemeinwohlwohnen 1. Anliegen der Gegenüberstellung Die folgende Aufstellung versucht darzustellen, welche monetären Vorteile sich daraus ergeben können, dass Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gemeinsam zusammenwohnen, sich selbstständig ihre Assistenz organisieren und im Alltag gegenseitig unterstützen. Die Aufstellung vernachlässigt die sozialen und therapeutischen Wirkungen einer gemeinschaftlichen, alternativen en. Für die folgende exemplarische Kosten-Nutzen-Rechnung ist davon auszugehen, dass in der gemeinschaftlichen en mindestens drei Menschen mit Behinderung zusammen mit mindestens drei Menschen ohne Behinderung leben, die bereit sind als Assistent pflegerische Tätigkeiten zu übernehmen. 2. Erklärung der unterschiedlichen en (ambulante Pflege in eigenständiger Wohnung; Organisation der Pflege durch einen Pflegedienst) der angenommene Pflegeaufwand richtet sich nach dem rechtlich festgelegten Minimalaufwand der jeweiligen Pflegestufen Gemeinwohlwohnen (gemeinschaftliches Wohnen von mindestens drei Menschen mit Behinderung und drei Menschen ohne Behinderung; selbstorganisierte Assistenz nach dem Arbeitgebermodell; Einstellung eines Pflegedienstes nur für medizinisch und/oder pflegetechnisch anspruchsvolle Bedürfnissen) der angenommene ambulante Pflegeaufwand richtet sich nach den rechtlich festgelegtem Minimalaufwand der Grundpflege abzüglich dem Aufwand für Ernährung, Mobilität und Lagerung

2 der Pflegeaufwand der Assistenz richtet sich nach dem rechtlich festgelegten Minimalaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung zuzüglich dem Aufwand für Ernährung, Mobilität und Lagerung 3. Kostenübersicht Kosten der ambulanten Pflege nach durchschnittlichen Stundensätzen regulärer Pflegedienste Grundpflege: 36 /Stunde hauswirtschaftliche Versorgung: 24 /Stunde Fahrtkostenzuschlag: 3,50 /Fahrt Kosten der Assistenz nach Arbeitgebermodell Arbeitgeberbelastung bei einem Nettoverdienst der Assistenten von 10 /Stunde und einem Stundensatz von 90 Stunden pro : 13 /Stunde Fahrtkosten fallen weg Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung: monatlich 2000 für eine Betreuung vermittelt über reguläre Pflegeeinrichtungen tägliche Bereitschaftspauschale für Mitbewohner oder Mitbewohnerinnen entspricht 4 Stunden Assistenz Wohn- und Pflegenebenkosten (in der folgenden Aufstellung nicht berücksichtigt) durch das gemeinsame Wohnen verringert sich die Miete pro, außerdem ist es nicht notwendig für Pflegekräfte ein zusätzliches Zimmer bereitzustellen durch die gemeinsam organisierte Pflege/Assistenz verringert sich der durchschnittliche Pflegeaufwand pro, da manche sich überschneidende Tätigkeiten wegfallen; zusätzlich können bestimmte Pflegehilfsmittel geteilt und/oder gemeinsam günstiger eingekauft werden

3 4. Tabellarische Gegenüberstellung Fall 1 betrachtet die Pflegekosten für drei Menschen mit Behinderung der Pflegestufe 3 in der individuellen entspricht dies einem Pflegeaufwand von 4 Stunden Grundpflege, 1 Stunde hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sowie 3 Fahrten pro Tag und durch das Gemeinwohlwohnen fallen täglich nur noch 2 Stunden Grundpflege pro an, die anderen 3 Stunden können von der Assistenz übernommen werden. Die Fahrten reduzieren sich auf 3 pro Tag Grundpflege: 4 Stunden 144 /Tag/ Grundpflege: 2 Stunden 72 /Tag/ Fall 1: drei en mit Pflegestufe 3 Versorgung: 1 Stunde 24 /Tag/ / Assistenz: 3 Stunden 39 /Tag/ 4.836 en und 30 Tagen 16.065 / 11.229 / en und 30 Tagen und des Wohnzuschlag 10.305 / 4.854 / 673.740 Sozialhilfe in 5 Jahren 291.240 Fall 2 betrachtet die Pflegekosten für zwei Menschen mit Behinderung der Pflegestufe 1,sowie einem Menschen mit Behinderung der Pflegestufe 3 mit Härtefall in der individuellen entspricht dies einem Pflegeaufwand von 5 (Härtefall) bzw. 0,45 (Pflegestufe 1) Stunden Grundpflege pro Tag, zweimal 0,45 (Pflegestufe 1) Stunden hauswirtschaftliche Tätigkeiten pro Tag, 3 Fahrten pro Tag und und einer 24-Stunden-Betreuung durch das Gemeinwohlwohnen fallen täglich nur noch 3 (Härtefall) Stunden Grundpflege an, die anderen 2 (Härtefall) bzw. 1,5 (Pflegestufe 1) Stunden können von der Assistenz übernommen werden, die Fahrten reduzieren sich auf 3 pro Tag, anstelle der 24-Stunden-Betreuung steht die Bereitschaftspauschale

4 Grundpflege: 5 Stunden (Härtefall) 0,45 Stunden (Pflegestufe 1) 180 /Tag 2 x 27 /Tag Grundpflege:3 Stunden (Härtefall) 108 /Tag 24-Stunden-Betreuung 2000 / 24-Stunden-Bereitschaft 52 /Tag Fall 2: eine mit Härtefall, zwei en mit Pflegestufe 1 2.931 Fahrtkosten: 3 (Härtefall) 1( Pflegestufe 1) Versorgung: 0,45 Stunden en und 30 Tagen 2 x 3,50 /Tag 18 /Tag/ 10.625 / Assistenz: 2 Stunden (Härtefall) 1,5 Stunden (Pflegestufe 1) en und 30 Tagen 26 /Tag 20,50 /Tag 6.510 / 7.694 / und des Wohnzuschlag 2.964 / 461.640 Sozialhilfe in 5 Jahren 177.840 Fall 3 betrachtet die Pflegekosten für drei Menschen mit Behinderung der Pflegestufe 2 in der individuellen entspricht dies einem Pflegeaufwand von 2 Stunden Grundpflege, 1 Stunde hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sowie 3 Fahrten pro Tag und abweichend von den anderen beiden n geht Fall 3 davon aus, dass die Menschen mit Behinderung sich in dem Projekt Gemeinwohlwohnen dafür entscheiden lediglich ihr Pflegegeld in Anspruch zu nehmen und den gesamten Pflegeaufwand über das Arbeitgebermodell zu bezahlen Grundpflege: 2 Stunden 72 /Tag/ Fall 3: drei en mit Pflegestufe 2 3.432 Pflegegeld: 1.374 /Pers Versorgung: 1 Stunde 24 /Tag/ Assistenz: 3 Stunden en und 30 Tagen 9.585 / 6.153 / en und 30 Tagen Abzüglich des Pflegegeldes und des Wohnzuschlag 39 /Tag/ 3.510 / 1.521 / 369.180 Sozialhilfe in 5 Jahren 91.260

5 5. Langfristiger Ausblick Fall 1 würde durch das Konzept Gemeinwohlwohnen über einen Zeitraum von fünf Jahren 382.500 an Eigenbeteiligung oder Sozialhilfe einsparen (Kostenersparnis: 57% der Ausgaben) Fall 2 würde durch das Konzept Gemeinwohlwohnen auf einen Zeitraum von fünf Jahren 283.800 an Eigenbeteiligung oder Sozialhilfe einsparen (Kostenersparnis: 61% der Ausgaben) Fall 3 würde durch das Konzept Gemeinwohlwohnen auf einen Zeitraum von fünf Jahren 277.920 an Eigenbeteiligung oder Sozialhilfe einsparen (Kostenersparnis: 75% der Ausgaben) alle drei würden nach dem Arbeitgebermodell Arbeitsplätze für jeweils drei Assistenten schaffen, die als Geringverdiener ohne weitere Qualifikationen ein Nettogehalt von 900 (90 Arbeitsstunden pro ) erhalten würden und Krankenbzw. Rentenversichert wären Das Wohnkonzept Gemeinwohlwohnen schafft Arbeitsplätze für sozial und ökonomisch benachteiligte Menschen, ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstständigeres, alltägliches Leben und verringert die Ausgaben für die Pflege, die den Staat und die Menschen mit Behinderung belasten. Langfristig gesehen ist Gemeinwohlwohnen ein Konzept, von dem alle Beteiligten profitieren können.