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Transkript:

Der Europa-Gemeinderat Christian HUBER informiert! Europäische Union Christian HUBER Gemeinde Katzelsdorf Werte Bürgerinnen und Bürger von Katzelsdorf! Am 01.01.2012 wurde ich zum Gemeinderat in Katzelsdorf ernannt und am 13.03.2012 fand meine Angelobung durch unsere Frau Bürgermeisterin Hannelore Handler-Woltran im Rahmen der Gemeinderatssitzung statt. Nachdem ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin, habe ich immer wieder mit EU- Themen zu tun und deshalb wuchs auch mein Interesse an der Europäischen Union. Somit besuchte ich immer wieder EU-Internetseiten um mir selbst ein Bild von dieser Institution zu machen. Dabei entdeckte ich die Initiative Europa-Gemeinderäte, die von Vizekanzler und Außenminister Dr. Michael Spindelegger im Jahr 2010 ins Leben gerufen wurde. Die Idee dahinter war, dass es in den Gemeinden einen Ansprechpartner vor Ort für die Menschen gibt, der als Drehscheibe für Informationen über die EU fungiert. Zumal diese Funktion in Katzelsdorf bis dato noch nicht vergeben war, erklärte ich mich bereit die Agenden des Europa-Gemeinderates zu übernehmen. Als Europa-Gemeinderat von Katzelsdorf ist es mir ein besonderes Anliegen, Themen der Europäischen Union aufzugreifen und diese in meine Heimatgemeinde zu transportieren. Hierbei geht es mir nicht darum Propaganda für die EU zu betreiben, sondern bei Ihnen das Interesse für die Europäische Gemeinschaft zu wecken. Da das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Informationen zu EU-Themen an die Europa-Gemeinderäte aussendet, möchte ich diese auch Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Katzelsdorf zuteil werden lassen. Ihr Europa-Gemeinderat Christian Huber

Ein Service des BMeiA für EU-GemeinderätInnen März 2012 Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion ( Fiskalpakt ) Warum war es notwendig, einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zu beschließen? Die meisten Mitgliedstaaten der Eurozone wiesen in den vergangenen Jahren, auch aufgrund der Finanzkrise, hohe Defizite und einen insgesamt zu hohen Schuldenstand auf. Dies belastet die Zukunft dieser Staaten und der Euro-Zone insgesamt und steht auch im Widerspruch zu den in den EU-Verträgen enthaltenen Verpflichtungen. Diese geben für alle EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als offizielle Währung einführen möchten oder schon eingeführt haben, ausgeglichene Haushalte und Höchstgrenzen von 3 % des BIP für das jährliche Defizit sowie 60 % für den Gesamtschuldenstand vor. Am 1.12.2011 hat aus diesem Grund der frisch ernannte Präsident der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, bei seinem Auftritt im Europäischen Parlament einen Fiskalpakt verlangt, der strengere Regeln für die Mitgliedstaaten der Eurozone beinhalten sollte, um mittelfristig eine Gesundung der Staatsfinanzen der Euro- Mitgliedstaaten (Euro-MS) zu erreichen. Am 9.12.2011 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Euro-MS, eine Reihe von Maßnahmen zu treffen, um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion in diesem Sinne zu stärken. Was sind die wesentlichen Neuerungen gegenüber den bestehenden Regelungen zur Sicherung der Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion? Durch folgende 3 Ansätze soll die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion gestärkt werden: 1. Einführung einer Schuldenbremse zur Stärkung der Budgetdisziplin 2. Engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 3. Verbesserung der Steuerung der Euro-Zone Die EU-Verträge enthalten derzeit für die Einführung dieser Maßnahmen insgesamt keine ausreichende Rechtsgrundlage. Ihre Einführung hätte daher einer einstimmig zu beschließenden Anpassung der EU-Verträge bedurft. Warum wurde ein separater Vertrag abgeschlossen und wer hat unterzeichnet? Aufgrund der ablehnenden Haltung Großbritanniens konnte über eine Änderung der EU-Verträge keine Einigung erzielt werden. Die 26 übrigen EU-Mitgliedstaaten beschlossen daher, einen völkerrechtlichen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion abzuschließen. Die Entschlossenheit aller Beteiligten wurde durch die Teilnahme aller Nicht-Euro-MS

(außer Großbritannien) und durch den raschen Verhandlungsverlauf unter Beweis gestellt - beim informellen Europäischen Rat am 30. Jänner konnten die Verhandlungen bereits abgeschlossen werden. Der Vertrag wurde am 2. März 2012 von allen EU-Staats- und Regierungschefs mit Ausnahme von Großbritannien und der Tschechischen Republik am Rande des Europäischen Rates unterzeichnet. Die Tschechische Republik erwägt einen Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt. Was ist die Schuldenbremse und was bewirkt sie? Der Vertrag legt fest, dass die Budgets der Euro-MS künftig grundsätzlich ausgeglichen oder positiv sein sollen. Hierfür gibt es bereits jetzt länderspezifische mittelfristige Ziele im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das jährliche strukturelle Defizit darf 0,5% des BIP nicht übersteigen. Das bedeutet, dass die Neuverschuldung für laufende Ausgaben der öffentlichen Hand diesen Grenzwert nicht überschreiten darf. In vielen Euro-MS wird die Einhaltung dieser Verpflichtung Strukturreformen erfordern, um die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren. Vorübergehende Abweichungen sind aber im Fall außergewöhnlicher Ereignisse zulässig, die sich der Kontrolle des betroffenen Euro-MS entziehen. Beispiele dafür könnten Naturkatastrophen oder Wirtschaftseinbrüche sein. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages müssen die Euro-MS, die den Vertrag ratifiziert haben, in ihrem nationalen Recht diese Schuldenbremse sowie einen Korrekturmechanismus für den Fall von Abweichungen vom mittelfristigen Budgetpfad festschreiben. Dies soll vorzugsweise in der Verfassung erfolgen. Wesentlich ist, dass Schuldenbremse und Korrekturmechanismus dauerhaft und für die Haushaltsgesetzgebung bindend verankert werden. Die Prinzipien, auf denen der Korrekturmechanismus zu beruhen hat, sind noch von der Kommission vorzuschlagen. Was passiert wenn ein EU-MS den Vertrag nicht umsetzt? Wenn ein Euro-MS, der den Vertrag ratifiziert hat, Schuldenbremse und Korrekturmechanismus nicht vertragsgemäß umsetzt, dann können andere Vertragsparteien den Gerichtshof der Europäischen Union als Schiedsgericht anrufen. Die Europäische Kommission wird über die Umsetzung dieser Verpflichtung in den Rechtsordnungen der Euro-MS ebenfalls einen Bericht erstellen. Wird darin festgestellt, dass die Umsetzung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, führt dies aufgrund einer Vereinbarung der Vertragsparteien über die richterliche Kontrolle der Umsetzungsverpflichtung ebenfalls zu einer Befassung des Gerichtshofs der Union. Stellt dieser Mängel bei der Umsetzung fest und werden diese Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist behoben, dann kann der Gerichtshof in einem zweiten Verfahren auch gegen den betreffenden EU-MS eine Strafzahlung von bis zu 0,1 % des BIP verhängen, die dem Euro-Rettungsschirm oder im Falle von Nicht-Euro-MS dem EU-Budget zufließt. Die Euro-MS verpflichten sich im Vertrag, den Vorschlägen der Europäischen Kommission im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem Defizit im Rat zu folgen,

soferne nicht eine qualifizierte Mehrheit aller Euro-MS gegen den Kommissionsvorschlag ist (dies ist die oft zitierte umgekehrte qualifizierte Mehrheit ). Bisher reicht es für die Ablehnung des Kommissionsvorschlags, dass keine qualifizierte Mehrheit der Euro-MS für den Kommissionsvorschlag zustande kommt. Die Europäische Kommission erhält dadurch gegenüber jenen Euro-MS, die zu hohe Budgetdefizite zu verantworten haben, deutlich mehr Gewicht. Bei Überschreiten der Gesamtschuldengrenze von 60 % des BIP ändert der Vertrag nichts an den bisherigen Verfahren im Rahmen des in den EU-Verträgen bereits verankerten Defizitverfahrens. Wie verbessert der Vertrag die wirtschaftspolitische Koordinierung? Die Euro-MS verpflichten sich zu stärkerer wirtschaftspolitischer Koordinierung mit dem Ziel Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu fördern, zur Finanzstabilität und zur längerfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen und so das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen. Größere Wirtschaftsreformen sollen untereinander vorabgesprochen werden, die europäische Ebene wird in diese Koordinierung einbezogen. Wie verbessert der Vertrag die Steuerung der Euro-Zone? Der Vertrag sieht künftig jährlich mindestens zwei informelle Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone vor, an denen der Präsident der Europäischen Kommission teilnimmt. Der Präsident der Europäischen Zentralbank wird zu diesen Gipfeltreffen eingeladen, der Präsident des Europäischen Parlaments kann angehört werden. Neu ist auch, dass die Staats- und Regierungschefs der Euro-MS einen Vorsitzenden wählen, als erster Vorsitzender wurde am 1. März der aktuelle Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy zum Vorsitzenden der Euro-Gipfeltreffen gewählt. An Euro-Gipfeltreffen zu Fragen der Wettbewerbsfähigkeit, wesentlichen Änderungen der Regeln der Euro-Zone oder zum Vertrag selbst nehmen auch jene Nicht-Euro-MS teil, die den Vertrag ratifiziert haben. Die anderen EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament werden über die Gipfeltreffen regelmäßig informiert. Warum hat Österreich von Anfang an den Vertrag unterstützt? Österreich hat eine stabile Wirtschaft und stabile Staatsfinanzen. Globalisierung und Binnenmarkt haben zu einer immer stärkeren Verflechtung der Wirtschaftsräume geführt, die auch gegenseitige Abhängigkeiten mit sich bringt. Die Finanzkrise, die in den USA ihren Ausgang genommen hat, hat auch in der Euro-Zone ihren Niederschlag gefunden und Schwächen offengelegt. Die meisten Euro-MS haben sich in den vergangenen Jahren zu stark verschuldet, auch Österreichs Schuldenstand ist deutlich angewachsen und muss reduziert werden. Einige Euro- MS brauchten Unterstützung. Der neue Vertrag legt unter anderem mit der Schuldenbremse Verpflichtungen fest, die zu einer mittelfristigen Gesundung der Staatsfinanzen aller Euro-MS beitragen sollen. Dabei gilt es in erster Linie die laufenden Staatsausgaben in Einklang mit den

laufenden Staatseinnahmen zu bringen. Dies gilt für die öffentliche Verwaltung ebenso wie für die Systeme der sozialen Sicherheit, das Gesundheitswesen, Bildung und die Altersversorgung in einer alternden Gesellschaft. Diese Reformen muss jeder Euro-MS selbst durchführen. Der Vertrag sieht dazu stärkere Koordinierung und Abstimmung vor und ermöglicht so den Euro-MS, die Reformen aufeinander abzustimmen, voneinander zu lernen und sich aufeinander verlassen zu können. Das Tempo der Verhandlungen und die Teilnahme fast aller Nicht-Euro-MS zeigt den großen Zusammenhalt in der Union und die Entschlossenheit, die Krise zu meistern. Die Bundesregierung will Schuldenbremse und Korrekturmechanismus verfassungsgesetzlich verankern und führt darüber Gespräche mit den anderen Parteien im Parlament. Wann tritt der Vertrag in Kraft? Der Vertrag soll in Kraft treten, sobald 12 der 17 Euro-MS den Vertrag ratifiziert haben, Zieldatum ist der 1. Jänner 2013. In Irland ist laut irischem Recht ein Referendum über den Vertrag abzuhalten. Nach dem Stichtag des 1. März 2013 erhalten Euro-MS, die ihre Staatsschulden nicht mehr selbst auf den Finanzmärkten finanzieren können, nur dann Unterstützung durch den permanenten Euro-Schutzschirm (European Stabilisation Mechanism ESM), wenn sie den Vertrag bereits ratifiziert haben. Nach Ablauf der einjährigen Umsetzungsfrist für Schuldenbremse und Korrekturmechanismus ist die erfolgte Umsetzung Bedingung für ESM-Unterstützung.