Registrierung von zypriotischen Unternemen (PRIVATE COMPANIES WITH LIMITED LIABILITY BY SHARES) 20, HOMER AVENUE OFFICE 102 NICOSIA 1097 ZYPERN TEL : +357 22 665309 FAX : +357 22 668634 E MAIL : raflaw@raflaw.com.cy Kanzlei Profil GLAFKOS N. RAPHAEL & CO Rechtsanwalte GLAFKOS N. RAPHAEL & CO ist eine Rechtsanwaltskanzlei die 1955 von Rechtsanwalt (Barrister at Law) Glafkos N. Raphael gegrundet wurde. Sie wurde im Februar 1987 in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt. Seit Glafkos Raphael 1994 in den Ruhestand trat, sind Michael Gl. Raphael, Rechtsanwalt (Barrister at Law) und Nicholas Gl. Raphael die geschaftsfuhrenden Teilhaber. Der Sitz der Kanzlei ist in Nicosia, Zypern; sie kooperiert daruber hinaus auch mit Partnern in Griechenland (Athen und Thessaloniki) sowie in Russland (Moskau). Der Geschaftsbereich erstreckt sich in erster Linie auf Gesellschaftsrecht. Mehrere hundert Unternehmen wurden bereits gegrundet und registriert und werden zum Teil bis heute verwaltet. Die Kanzlei ist aber auch im Sport-Management engagiert und zahlt etliche Top- FuBballer der ersten zypriotischen Division zu ihren Klienten. Einzelheiten zur Registrierung von privaten internationalen Unternehmen mit durch Anteilscheine begrenzter Haftung (Private International Business Company Limited By Shares) Die private Gesellschaft mit durch Anteilscheine begrenzter Haftung (Private Company With Limited Liability By Shares) ist die bei weitem gebrauchlichste Unternehmensform fur Geschaftsaktivitaten in Zypern.. Es handelt sich hierbei um eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung, in etwa mit der deutschen GmbH vergleichbar. In den meisten Fallen nimmt ein internationales Unternehmen diese Gesellschaftsform an. Sie kann auch als Holding benutzt werden, ein sehr nutzliches Instrument zum Zwecke der Steuerplanung. Wir haben naturlich auch,public Limited Liability Companies (entspricht am ehesten der deutschen Aktiengesellschaft -AG) ),,Partnerships (in etwa vergleichbar mit der deutschen
OHG oder Partnergesellschaft) und seit kurzem auch die so genannte,societas Europaea (S.A.). 1.Name des Unternehmens Voraussetzung zur Registrierung jedes Unternehmens in Zypern ist die Zustimmung fur den gewunschten Namen der Gesellschaft durch den,registrar of Companies (etwa vergleichbar mit dem Registergericht / Handelsregister). Eine Zustimmung ist auberst unwahrscheinlich, wenn der gewunschte Name dem Namen eines bereits existierenden Unternehmens zu ahnlich ist, oder er als irrefuhrend, zu allgemein oder pompos angesehen wird. Er darf auch keine konigliche, nationale oder internationale Verbindung suggerieren oder bestimmte Worte wie Cooperative, Insurance, Bank oder Financial Services enthalten, auber wenn dies durch den Unternehmenszweck gerechtfertigt ist. Diese Regeln werden gelockert, wenn der Name einer Mutter-gesellschaft mit deren Zustimmung fur die zypriotische Tochtergesellschaft benutzt wird. Es ist empfehlenswert, mehr als einen Namen zu ubermitteln, um eine zugige Zustimmung zu gewahrleisten. Gesellschaftskapital (Share Capital) Das Grundkapital (Share Capital) einer Gesellschaft lautet in der Regel auf einen Nennbetrag in Zypriotischen Pfund (CYP =Cyprus Pounds) und ist in Anteile (Shares) von beliebigem Wert geteilt, wiederum ausgedruckt in zypriotischen Pfund. Das Grundkapital kann aber auch in Euros, Dollars oder anderen Wahrungen ausgedruckt werden. Ab dem 1. Januar 2008 wird das Zypriotische Pfund durch den Euro ersetzt. Genehmigtes oder Nominales Kapital (Authorized or Nomianal Capital) ist das gesamte Kapital, welches das Unternehmen den Anteilseignern zuteilen darf. Eingezahltes Kapital (Paid Up Capital) ist der Teil des genehmigten Kapitals, der den Anteilseignern zugeteilt und bezahlt wurde. Sowohl das genehmigte als auch das eingezahlte Kapital konnen jederzeit gemab den Bestimmungen der Satzung des Unternehmens erhoht werden. Anteilseigner (Shareholders) Das Unternehmen muss zumindest einen registrierten Anteilseigner haben. Fur jeden Anteilseigner und letztbegunstigten Besitzer ist es unbedingt erforderlich, die folgenden Angaben zur Person zu machen : Name und Vorname(n), irgendwelche vorherigen Namen, Staatsangehorigkeit, vollstandige Post- und Wohnanschrift, Beruf, kurze Beschreibung der geschaftlichen Tatigkeiten sowie eine Kopie des Passes des Anteilseigners.
Ein auslandisches Unternehmen kann Anteilseigner einer zypriotischen Gesellschaft sein. In diesem Falle sind die wesentlichen Dokumente bezuglich der Gesellschaft zu ubermitteln. Geschaftsfuhrer (Directors) Das Unternehmen muss zumindest einen Geschaftsfuhrer (Director) haben. Es ist jedoch empfehlenswert, zwei Geschaftsfuhrer zu ernennen. Fur jeden Geschaftsfuhrer mussen unabdingbar folgende Angaben zur Person gemacht werden : Name und Vorname(n), eventuelle fruhere Namen, ob er bereits Geschaftsfuhrer in irgendeiner in Zypern registrierten Gesellschaft ist (und wenn ja, Namen der Gesellschaft(en) ), Staatsangehorigkeit, vollstandige Post- und Wohnanschrift, Beruf, kurze Beschreibung der geschaftlichen Tatigkeiten und eine Kopie seines Passes. Geschaftsfuhrer konnen Zyprioten oder Nicht-Zyprioten sein. Es muss jedoch angemerkt werden, dass der Residenz-Status eines Geschaftsfuhrers eines zypriotischen Unternehmens derschlusselfaktor ist, ob ein Unternehmen fur steuerliche Zwecke als inlandisches Unternehmen angesehen wird oder nicht. Moglichkeiten zur Ernennung von einheimischen Geschaftsfuhrernwerden von unserer Kanzlei angeboten. Sekretar (Secretary) In Ubereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts, Kapitel 113 (Companies Law, Cap 113) muss jedes Unternehmen einen Sekretar haben. Er handelt auf Anweisung und unter Kontrolle der Geschaftsfuhrer, sorgt dafur, dass das Unternehmen gesetzlich registriert bleibt und fuhrt Verwaltungsarbeiten aus. Aus praktischen Grunden wird gewohnlich ein Mitglied der Firma, welche das Unternehmen grundet, als Sekretar ernannt (oder eine Gesellschaft die durch diese Firma kontrolliert wird). Unsere Kanzlei stellt diese Dienstleistung zur Verfugung. Eingetragener Firmensitz (Registered Office) In Ubereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts, Kapitel 113 (Companies Law, Cap 113) muss jedes Unternehmen einen eingetragenen Firmensitz in Zypern haben. Der eingetragene Firmensitz ist die Adresse, an die gerichtliche Verfugungen, Bekanntmachungen und andere offizielle Dokumente dem Unternehmen zugestellt werden konnen. Gesellschaftsvertrag und Satzung des Unternehmens (Company s Memorandum and Articles of Association) Diese Dokumente sind die Grundungsurkunden des Unternehmens und werden von einem einheimischen Anwalt aufgesetzt. Sie unterteilen sich in den Gesellschaftsvertrag (Memorandum of Association)
Er bestimmt in erster Linie den Gegenstand des Unternehmens, seine Befugnisse insbesondere mit Hinsicht auf den Geschaftsverkehr mit Dritten, seinen Status der beschrankten Haftung und die Hohe seines genehmigten Kapitals. Die Satzung (Articles of Association) Sie beinhaltet die Regeln, unter denen das Unternehmen als juristische Person agiert, und regelt die Rechte der Anteilseigner. Gesellschaftsvertrag und Satzung zusammen mit den anderen beschriebenen Dokumenten werden durch unsere Kanzlei oder die Firma, welche die Grundung des Unternehmens unternimmt, aufgesetzt und dem Registrar of Companies zur Registrierung des Unternehmens zugesandt. Bankkonten (Bank Accounts) Das Unternehmen kann Bankkonten weltweit in den meisten der wichtigen Wahrungen eroffnen. Es ist jedoch ratsam, zu jeder Zeit ein kleines Konto fur ortliche Ausgaben in Zypriotischen Pfund (ab 01.01.2008 in Euro) in Zypern zu unterhalten. Die Unterschriftsberechtigten fur derartige Konten mussen nicht unbedingt Geschaftsfuhrer des Unternehmens sein. Es ist jedoch ein entsprechender Gesellschaftsbeschluss des Unternehmens (gemab den Bestimmungen der jeweiligen Bank) erforderlich, um die Bank entsprechend zu instruieren. Bei der Eroffnung eines Bankkontos hier in Zypern wird die Bank nach weiteren Einzelheiten fragen, die sie bezuglich der Verhinderung von Geldwascherei fur notwendig erachtet. Buchprufer Jedes Unternehmen muss seine Buchprufer haben, welche die Konten des Unternehmens prufen und die Steuererklarung (Official Financial Returns) einreichen. Die meisten der internationalen Buchhaltungs-/Buchprufungsgesellschaften haben Niederlassungen in Zypern oder sind zumindest durch Reprasentanten vertreten. Sie berechnen die normalen, vom Zeitaufwand abhangigen internationalen Gebuhren. Die Konten konnen auch sonst wo gefuhrt werden, mussen aber den zypriotischen Behorden durch lokal zugelassene Buchprufer eingereicht werden. Rechtsberater (Legal Advisor) Es ist nicht zwingend, einen Rechtsberater/Rechtsbeistand fur das Unternehmen zu haben, aber Gesellschaften ernennen normalerweise einen Berater auf Pauschalbasis (Retainer Fee), hauptsachlich um sich seine Dienste fur den Fall des Falles oder fur einfachere Rechtsberatungen zu sicheren. Das schliebt allerdings Erscheinen vor Gericht, Recherchen, das Aufsetzen von Dokumenten oder ahnliche Arbeiten nicht ein. Anforderungen an das weitergehende Berichtswesen
Ein in Zypern registriertes Unternehmen mit beschrankter Haftung muss im Wesentlichen die folgenden Anforderungen an das Berichtswesen einhalten: Jahrlich geprufte Finanzkonten, die von Buchhaltern erstellt werden sollten, die in Zypern praktizieren. Kopien mussen dem Department of Inland Revenue (Finanzamt) eingereicht werden. Der erste testierte Jahresabschluss kann die ersten 18 Lebensmonate des Unternehmens umfassen. Ein Jahresbericht in gesetzlich vorgeschriebener Form muss beim Registrar of Companies eingereicht werden. Er muss das Gesellschaftskapital, die eingetragenen Anteilseigner, Geschaftsfuhrer, Sekretar und den eingetragenen Firmensitz des Unternehmens beinhalten. Zuteilungen von neuen Anteilen und Anderungen in der Unternehmensstruktur sowie bestimmte andere Anderungen mussen dem Registrar of Companies mitgeteilt und registriert werden. Registrierungs- und Verwaltungsdienste Unseren qualifizierten Rechtsanwalte bieten Ihnen Rechtsberatungen sowohl vor der Registrierung (um die Charter mabgeschneidert an jedwede Ziele des Klienten anzupassen) als auch nach der Registrierung des Unternehmens an. Wir konnen sie auberdem in allen Fragen bezuglich des Handels- und Gesellschaftsrechts, Projektdokumentation und Darlehen beraten. Daruber hinaus bieten wir Verwaltungsdienste fur Unternehmen in Zypern an, z. B. die Stellung von zypriotischen Geschaftsfuhrern, Sekretaren und Geschafts-adressen sowie Stellvertreter- (Nominee) oder Treuhander-(Trustee) Dienste. INFO: info@raflaw.com.cy