Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Der Staatssekretär Beuthstr. 6-8 10117 Berlin-Mitte Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Beuthstr. 6-8 D-10117 Berlin -per Fax- 2 Spittelmarkt M 48, 248, 347 www.berlin.de/sen/bwf Frau Christa Müller (Fraktion der SPD) Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie Abgeordnetenhaus von Berlin Niederkirchnerstr. 5 10111 Berlin Geschäftszeichen II E 2 Bearbeitung Jutta Kaddatz Zimmer 6103 Telefon 030 9026 6556 Vermittlung intern 030 9026 7 926 Fax +49 30 9026 6005 email jutta.kaddatz @senbwf.verwalt-berlin.de Datum 18.04.2007 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 19.4.2007, Tagesordnungspunkt 4b Sehr geehrte Frau Vorsitzende, nachfolgend beantworte ich die vorab eingereichten Fragen der drei antragstellenden Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum o.g. Tagesordnungspunkt mit der Bitte, die Antworten an alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen weiterzuleiten. Die in der Aufbereitung genannten Zahlen betreffen den Stand 13.04.2007. Umfang: 1. Welchen zusätzlichen Lehrkräftebedarf bzw. Ersatzbedarf haben die Schulen bisher in diesem Schuljahr gemeldet und wie verteilt sich dieser auf die Bezirke, Schularten und Unterrichtsfächer? Zu 1: Bei den Einstellungen für befristete Vertretungen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2006/2007 handelt es sich um einen fließenden Prozess. Aufgrund von aus der Erkrankung zurückkehrenden Lehrkräften sowie neu auftretenden Langzeiterkrankungen verändert sich die der Bedarfe täglich. Neben bisher erledigten 344 Einstellungen sind derzeit 62 offene Bedarfe bekannt, bei denen die Schulleitungen die Auswahlverfahren durchführen. Folgende personelle Maßnahmen wurden bisher vorgenommen: Maßnahmen Personen Stellenumfang Aufstockungen und vorzeitige Rückkehr aus Beurlaubung 252 57,3 Einstellungen 344 280,2 Summe 596 337,5
2 Aufteilung der 344 befristeten Einstellungen auf Regionen, Schularten und Fächer: Region Mitte 16 Friedrichshain-Kreuzberg 32 Pankow 28 Charlottenburg-Wilmersdorf 31 Spandau 33 Steglitz-Zehlendorf 38 Tempelhof-Schöneberg 40 Neukölln 46 Treptow-Köpenick 15 Marzahn-Hellersdorf 6 Lichtenberg 8 Reinickendorf 39 Zentral verwaltete Schulen 12 Summe 344 Schulart Grundschulen 173 Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 25 Hauptschulen / Verbundene Haupt- und Realschulen 20 Realschulen 12 Gesamtschulen 53 Gymnasien 46 Zweiter Bildungsweg 3 Berufliche und zentral verwaltete Schulen 12 Summe 344 Fächer Arbeitslehre 5 Biologie 19 Berufliche Fachrichtungen 6 Chemie 4 Deutsch 87 Englisch 40 Erdkunde 3 Französisch 9 Informatik 1 Kunst 35 Latein 4 Mathematik 26 Musik 21
3 Philosophie 2 Physik 3 Sonderpädagogische Fachrichtung 28 Sozialkunde 8 Spanisch 6 Sport 37 Summe 344 Bei der Aufteilung auf Fächer handelt es sich um ungefähre Angaben, da aufgrund der ggf. vorhandenen Zweit- und Neigungsfächer Variationen möglich sind. 2. Wie viele geeignete Lehrer wurden aufgrund des Sofort-Programmes gefunden und bisher eingestellt? Wie wurde sichergestellt, dass diese hinsichtlich ihrer Qualifikation für die zu erwartenden Aufgaben geeignet sind? Ist das Sofort-Programm eine einmalige Maßnahme oder muss damit gerechnet werden, dass ein derartiges Vorgehen zur gängigen Praxis im Land Berlin wird? Zu 2.: Bisher wurden 344 Lehrkräfte befristet in den Schuldienst eingestellt. Ich gehe davon aus, dass das derzeit laufende Verfahren in dieser Größenordnung nur in diesem Schuljahr angewendet wird. Zum Schuljahr 2007/ 2008 haben die Berliner Schulen die Möglichkeit, zusätzlich 3% ihres anerkannten Unterrichtsbedarfs selbst zu bewirtschaften. Die teilnehmenden Schulen werden zu Beginn des Schuljahres 2007/ 2008 mit Personal in Höhe von 100% des anerkannten Unterrichtsbedarfs ausgestattet. In diese 100% Ausstattung werden langzeitig nicht verfügbare Lehrkräfte (mehr als 3 Monate nicht verfügbar) nicht einbezogen. Mit der Ausstattung von 100 % (+3% Budget) sichern die Schulen den Unterricht an Ihrer Schule mit befristeten Vertretungseinstellungen oder Stundenaufstockungen von bereits beschäftigten Lehrkräften. 3. Wie viele Absolventen, die in den vergangenen 3 Jahren ihr Lehramtsstudium abgeschlossen haben, stehen jetzt noch in Berlin zur Verfügung? Zu 3.: Die Bewerbungskartei für Lehrkräfte wird jährlich aktualisiert, halbjährlich sind neue Bewerbungen möglich. Die gewünschte Auswertung ist nur mit einem erheblichen Arbeitsaufwand zu erstellen. Dies ist derzeit nicht leistbar. 4. Wie viele freie Pädagogen wurden den betroffenen Schulen jeweils gemeldet? Zu 4.: Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Bedarfe ist eine solche Auswertung nicht möglich. Die Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten je nach Bedarf der Schule eine Liste der vorhandenen Bewerbungen sowie entsprechende Daten zur Kontaktaufnahme. Sie werden anschließend eigenverantwortlich tätig und führen das entsprechende Auswahlverfahren durch. In Einzelfällen bei gleichem Fachbedarf von mehreren Schulen wurden zentral koordinierte Auswahlverfahren durchgeführt. Dies betraf insbesondere die Grundschulen. 5. Wie vielen Schulen hat die Senatsverwaltung mitgeteilt, dass wahrscheinlich keine Lehrer mehr zur Verfügung stehen?
4 6. Welche Hilfen wurden diesen Schulen angeboten? Zu 5. und 6.: In einzelnen Bedarfsfächern bzw. häufig gewünschten Fächerkombinationen (z.b. L 1 WF Englisch, StR Mathematik/Physik, StR Latein/beliebiges Fach) stehen teilweise nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung. In Abstimmung mit den Schulen ist es durch die Einstellung von Lehrkräften mit geringfügig abweichenden Fächerkombinationen oder von Lehrkräften mit dem entsprechenden Neigungsfach bisher immer gelungen, den benötigten Fachbedarf abzusichern. 7. In welchem Umfang kann auf Lehrkräfte aus anderen Bundesländern (insbes. Brandenburg) zurückgegriffen werden? Zu 7.: Lehrkräfte, die bereits in anderen Bundesländern beschäftigt sind, stehen aufgrund ihrer vertraglichen Bindung grundsätzlich nicht für befristete Vertretungseinstellungen im laufenden Schuljahr zur Verfügung. Für die Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern gelten gesonderte Verfahren der Kultusministerkonferenz, insbesondere das Ländertauschverfahren. Hierbei sind Versetzungen nur zum 01. August oder 01. Februar eines Jahres möglich. Mit dem Land Brandenburg wurde eine zusätzliche Vereinbarung getroffen. Auf der Grundlage von Artikel 3 des Gastschülerabkommens zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin vom 29.08.2005 hat sich das Land Berlin verpflichtet, in den Schuljahren 2005/2006 bis 2008/2009 insgesamt 225 Lehrkräfte einzustellen oder im Wege der Versetzung zu übernehmen. Zum 01.08.2007 wird die Übernahme von 80 Personen angestrebt. Organisation: 1. Wie viele Mitarbeiter standen in der Senatsverwaltung für das Sofort-Einstellungs-Programm zu welcher Zeit zur Verfügung? Zu 1.: Die entstandenen zusätzlichen Aufgaben wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wahrgenommen. Zeitweise wurde eine interne personelle Unterstützung gewährleistet. 2. Genehmigen die bezirklichen Schulaufsichten einen Ersatz-Lehrerbedarf so, dass zwischen Genehmigung und Bereitstellung durch die Senatsverwaltung weniger als vier Wochen liegen können? Zu 2.: Bei Absinken der personellen Ausstattung unter 100% melden die Schulen ihren Vertretungsbedarf der örtlichen Schulaufsicht. Diese prüft den Bedarf unverzüglich und leitet ihn - sofern keine personellen Ausgleichmaßnahmen möglich sind - an die Zentrale der Senatsverwaltung. Dort werden die notwendigen Einstellungsverfahren ebenfalls unverzüglich veranlasst, die dann von der Schule durchgeführt werden. Danach ist das Beteiligungsverfahren (Frauen- und Schwerbehindertenvertretung, Personalrat) durchzuführen (siehe Frage 3). Alle Beteiligten sind bestrebt, das Verfahren zeitnah durchzuführen. 3. Welche Mitbestimmungsverfahren müssen bei der Ersatzlehrereinstellung berücksichtigt werden und welche zeitlichen Verzögerungen entstehen dadurch?
5 Zu 3.: Auch bei befristeten Ersatzeinstellungen sind die bei Einstellungen üblichen Beteiligungsverfahren mit den zuständigen Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauen- und Schwerbehindertenvertretung) zu beachten. Diese sind zu den Bewerbungsgesprächen einzuladen und nach Auswahlentscheidung zu beteiligen. Die Frauenvertretung und ggf. Schwerbehindertenvertretung haben ein Recht auf Terminabsprache für die Teilnahme am Bewerbungsgespräch. Der Personalrat ist lediglich eine Woche vorher schriftlich einzuladen. Für eine Einstellungsvorlage gelten jeweils 14 Tage Frist nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Frauenvertretung) und nach dem Personalvertretungsgesetz (Personalrat). Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß Sozialgesetzbuch IX zu beteiligen und ggf. anzuhören. 4. In welchen Zeitabständen wird die zentrale Bewerberinnenliste gepflegt und aktualisiert? Ist es gewährleistet, dass Bewerberinnen die nicht mehr zur Verfügung stehen, tatsächlich nicht mehr in der Liste enthalten sind? Zu 4.: Die Bewerbungskartei für Lehrkräfte wird jährlich aktualisiert, halbjährlich sind neue Bewerbungen möglich. Sofern Bewerber/innen mitteilen, dass sie für eine Einstellung in den Berliner Schuldienst nicht mehr zur Verfügung stehen, werden diese aus der Kartei gelöscht. Stehen Lehrkräfte ausschließlich für unbefristete Einstellungen zur Verfügung, werden diese nach entsprechender Mitteilung nicht mehr in Auswahlverfahren für befristete Vertretungseinstellungen berücksichtigt. Politische Steuerung: 1. Wie viele Referendariatsplätze bestehen zur Zeit tatsächlich? Zu 1.: 1.500 2. Wie viele Lehramts-Absolventen warten auf einen Referendariatsplatz? Mit welchen Wartezeiten haben Lehramts-Absolventen zu rechnen? Zu 2.: Zum Einstellungstermin am 30.01.2007 konnte insgesamt 409 Bewerbern/innen kein Einstellungsangebot unterbreitet werden. Für Bewerber für das Amt des Studienrats mit beruflicher Fachrichtung und das Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern - entstehen generell keine Wartezeiten, da hier keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Für die anderen Lehrämter betrug die durchschnittliche Wartezeit 155 Tage, wobei in einzelnen Fächern oder Fächerkombinationen bei einer unterdurchschnittlichen Abschlussnote in Einzelfällen auch Wartezeiten von 910 Tagen entstanden sind. 3. Wie viele Referendare befinden sich in der Abschlussphase und stehen damit zur Einstellung für das Schuljahr 2007/08 zusätzlich zur Verfügung? Zu 3.:
6 408 Lehramtsanwärter werden voraussichtlich bis Ende des laufenden Schuljahres 2006/07 die zweite Staatsprüfung abgelegt haben. 4. Wie viele Examenskandidaten werden eine Fakultas für die bekannten Mangelfächer (Bsp. Englisch, Latein, Mathematik, Physik etc.) erhalten? Zu 4.: Amt des Studienrats Biologie 36 Chemie 9 Englisch 52 Französisch 24 Informatik 6 Latein 4 Mathematik 19 Physik 15 gesamt 165 Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern - Biologie 6 Chemie 1 Englisch 6 Französisch 4 Mathematik 3 Physik 1 gesamt 21 Amt des Lehrers Biologie 7 Englisch 17 Mathematik 7 gesamt 31 5. Wie viele Lehrer sollen zum kommenden Schuljahr eingestellt werden? Zu 5.: Zum Schuljahr 2007/2008 werden 220 neue Lehrkräfte in den Berliner Schuldienst eingestellt. Die Einstellungen erfolgen in Vollbeschäftigung vor allem in den Bedarfsfächern Informatik, Mathematik, Englisch, Latein, Spanisch, Bildende Kunst, Musik, Physik und Chemie. Zusätzlich erhalten die bisher mit 2/3 der wöchentlichen Stundenzahl teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte der beiden letzten Einstellungsjahrgänge das Angebot, Ihre Arbeitszeit auf eine volle Stelle aufzustocken. Mit diesen Stundenaufstockungen stehen weitere Lehrerstunden im Umfang von bis zu 200 Stellen zusätzlich für den Unterricht an den Berliner Schulen zur Verfügung.
7 6. Hält der Senat es für angemessen, wenn die Schulverwaltung einer Hauptschule einen über 70jährigen Pensionär vorschlägt? Zu 6.: Aufgrund des Ankündigung von befristeten Vertretungseinstellungen haben sich auch bereits pensionierte Lehrkräfte beworben. In Einzelfällen wurden den Schulen mit Vertretungsbedarf auch entsprechende Daten zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Schulleitungen diese Bewerbungen im Auswahlverfahren ggf. zu berücksichtigen. Ein Vorschlag von Seiten der Senatsverwaltung ist nicht erfolgt, die Auswahlentscheidung wird von der Schule eigenverantwortlich getroffen. Die 70- jährige pensionierte Lehrkraft ist vom Schulleiter der Hauptschule nicht für eine Einstellung ausgewählt worden. Mit freundlichen Grüßen Eckart R. Schlemm