In welcher Höhe bewegten sich die bisher gezahlten Rundfunkgebühren bei der Stadt Göttingen sowie den städtischen Gesellschaften?

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Transkript:

~ ~IRATE ~ Piraten Ratsfraktion, Hiroshimaplatz 1-4, 37 083 Göttingen Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Göttingen, und die Verwaltung Piraten Ratsfraktion Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Ansprechpartner: Dr. Tobias Schleuß 0551 1400-3078 Göttingen, den 02.02.2013 Anfrage zu Rundfunkabgaben in Göttingen Wie die Stadt Köln Ende Januar bekannt gab, wird sie die neue Rundfunkabgabe zunächst nicht entrichten, da diese gegenüber der bis Ende 2012 üblichen Rundfunkgebühr zu einem erhöhten Kostenaufwand für den kommunalen Haushalt führt und zudem die Berechnungsgrundlage nicht eindeutig zu sein scheint. Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen in Bezug auf Göttignen: In welcher Höhe bewegten sich die bisher gezahlten Rundfunkgebühren bei der Stadt Göttingen sowie den städtischen Gesellschaften? Wie hoch sind die Abgaben nach der Neuregelung? Falls eine Prüfung dahingehend noch nicht abgeschlossen ist: Welche Erkenntnisse liegen bereits vor bei Stadt bzw. den städtischen Geseflschaften? In den Pressemeldungen zu obigem Thema war von weiteren kommunalen Verbänden die Rede, in denen sich Widerstand gegen die Erhöhung der Abgaben und damit Mehrbelastung der kommunalen Haushalte regt. Wurde in kommunalen Verbänden (z.b. Städtetag), in denen auch Göttingen vertreten ist über das Thema beraten und gibt es ggf. einen gemeinsamen Standpunkt? Plant Göttingen ebenfalls Zahlungen auszusetzen? In welcher Höhe sind kommunale Bildungseinrichtungen oder Bildungseinrichtungen mit kommunalem Anteil (z.b. Kindergärten, Schulen, VHS) von den Mehrkosten betroffen? T: 0551/400-30771 piraten-ratsfraktion@goettingen.de 1 www.piratenpartei-goettingen.de Bankverbindung: Sparkasse Göttingen 1 Konto-Nr. : 560 194 091 BLZ: 26050001

Der Oberbürgermeister Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der : Piraten Ratsfraktion für die Sitzung des Rates am : 15.02.2013 THEMA : Rundfunkabgaben in Göttingen Antwort erteilt : Stadtbaurat Dienberg Vorbemerkung: Die nachstehenden Aussagen beziehen sich ausschließlich auf Organisationseinheiten der Stadt Göttingen. Daten für die städtischen Gesellschaften liegen hier nicht vor. 1) Die Rundfunkgebühren für die Stadt Göttingen betrugen für das Jahr 2012 insgesamt 9.379,12. 2) Nach der Neuregelung betragen die Gebühren voraussichtlich 23.382,76. (Für den Bereich der Schulen liegen noch nicht alle Bescheide vor, so dass es hier zu geringfügigen Änderungen kommen kann). 3) Ja, die Angelegenheit wurde ausführlich erörtert. 4) Die Stadt Göttingen verweigert die Zahlung der Rundfunkbeiträge an die GEZ nicht. Wir unterstützen das Ziel einer angemessenen Beitragsreduzierung. Hierzu verweisen wir auf die Stellungnahmen des Niedersächsischen Städtetages vom 08.02.2013 und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 04.02.2013, die als Anlage beigefügt sind. 5) Von dem Gesamtbetrag von 23.382,76 entfallen - auf städtische Schulen 8.198,88 (bisher 4.212,48 ) - auf städtische Kitas und Jugendeinrichtungen 3.594,00 (bisher 564,64 ).

Niedersächsischer Städtetag NST-Info-Beitrag Nr. 8.6 / 2013 vom 8. Februar 2013 Rundfunkbeitrag Der neue Rundfunkbeitrag hat in den letzten Tagen einen erheblichen Niederschlag in den Medien gefunden. Dabei war teilweise der Eindruck erweckt worden, dass die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene einen Boykott der Zahlung von Rundfunkbeiträgen androhen würden. Dies ist nicht der Fall. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Herr Dr. Articus, hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: Die Städte verweigern keineswegs die Zahlung der Rundfunkbeiträge an die GEZ. Und der Deutsche Städtetag droht dies auch in keiner Weise an. Wir haben zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass dies mehrere Städte planen. Zutreffend ist, dass die Zahlenbasis für die Zahlung der Rundfunkbeiträge zum Teil in den Städten noch nicht vollständig erhoben werden konnte, weil das neue Berechnungssystem eine Reihe von neuen Faktoren enthält. Nach Hinweisen der Städte auf deutliche Kostensteigerungen und einen gewachsenen Verwaltungsaufwand durch die Neuberechnung des Rundfunkbeitrages hat der Deutsche Städtetag Mitte Januar die Rundfunkkommission der Länder darum gebeten, eine gerechte Lösung zu suchen. Parallel bemüht sich der Deutsche Städtetag um eine detaillierte Aufklärung, wie sich die Belastungen der Städte und der Verwaltungsaufwand im Einzelnen erhöht haben. Verantwortliche der ARD haben uns bereits Gespräche über die Auswirkungen der Neuberechnung des Rundfunkbeitrages auf die Kommunen angeboten. Dieses Angebot begrüßen wir und nehmen wir gerne an, da der Deutsche Städtetag an einer konstruktiven Lösung und Aufklärung interessiert ist und sich an einer Stimmungsmache gegen den neuen Rundfunkbeitrag nicht beteiligt. Zu den anstehenden Gesprächen hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ergänzend Folgendes mitgeteilt: Unser Verhandlungsziel besteht in einer angemessenen Reduzierung der Beiträge der Kommunen, die ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge nicht primär zum Medienkonsum nutzen, sondern zur Erfüllung ihrer pflichtgemäßen Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls. Zumindest muss die Aufkommensneutralität gegenüber dem bisherigen Gebührenaufkommen gewahrt bleiben. Weiterhin ist der Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren. Erforderlich ist hierzu eine Abkehr vom Betriebsstättenbegriff als Bemessungskriterium. Den Grundsatz der geräteunabhängigen Beitragsbemessung wollen wir hingegen nicht in Frage stellen. Eine gemeinsame Verhandlungslinie wird derzeit im Rahmen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt. Dabei favorisieren wir eine pauschale Bemessung des Rundfunkbeitrags anhand der jeweiligen Mitarbeiterzahl der Kommune. Denkbar wäre auch eine Kombination mit dem Einwohnermaßstab. Die ebenfalls diskutierte pauschale Erfassung der kommunalen Kernverwaltung (ungeachtet der Verteilung auf mehrere Betriebsstätten) könnte dahingegen Abgrenzungsprobleme mit sich bringen. Hinsichtlich der Kraftfahrzeuge neigen wir zu der Forderung völliger Beitragsfreiheit." Ergänzend dazu hat der DStGB eine Position unter der Überschrift Entlastung, Verwaltungsvereinbarung, Planspiel und Moratorium erforderlich erarbeitet. Diese Position ist als Anlage beigefügt.

2 Seitens des Deutschen Städtetages wird derzeit überlegt, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene eine Umfrage bei allen Mitgliedern durchzuführen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen Grundlage für mögliche Veränderungen in der Berechnungsweise des Rundfunkbeitrages für Kommunen liefern. Über die weiteren Gespräche auf Bundesebene werden wir Sie zeitnah auf dem Laufenden halten. Wir bitten um Kenntnisnahme. Anlage

Bonn, 04. Februar 2013 III/1 2-03 pz/wi DStGB-Position zum Rundfunkbeitrag für Kommunen: Entlastung, Verwaltungsvereinfachung, Planspiel und Moratorium erforderlich 1. Kommunen als Träger von Allgemeinwohlaufgaben entlasten Kommunen erfüllen in ihren vielen öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen Allgemeinwohlaufgaben. Sie sind anders als Bund und Länder - bürgernah und dezentral organisiert. Dieser Sonderstellung ist entweder durch eine gänzliche Beitragsfreistellung, zumindest durch eine generelle Ausnahme der Beitragspflicht für gemeinnützige Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Behinderteneinrichtungen, Feuerwehr etc.), Rechnung zu tragen (s. Umsatzsteuerbefreiung der Kommunen nach 2 III UStG). Die Aufkommensneutralität nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss jedenfalls auch für die Kommunen gelten. 2. Verwaltungsvereinfachung und Pauschalierung Die gegenwärtig sehr aufwändige Berechnung des Rundfunkbeitrags ( Betriebsstättenbegriff ) ist zu vereinfachen. Hierzu sollte entweder die gesamte Kernverwaltung (Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Standesamt, Bürgeramt etc.) als eine einzige Betriebsstätte gelten oder eine Berechnung nach der Zahl der Beschäftigten erfolgen. Die bürgernahe kommunale Dezentralität darf jedenfalls nicht nachteilig sein. Bei den Fahrzeugen muss zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung generell der Stand von 2012 zugrunde gelegt werden. 3. Planspiel durchführen Eine neue Beitragsbemessungsgrundlage mit dem Ziel der Entlastung und der Verwaltungsvereinfachung erfordert die Vorabdurchführung eines Planspiels mit Kommunen unterschiedlicher Größenordnung, Struktur und Belegenheit. 4. Moratorium erforderlich Bis zum Ende des Planspiels und einer damit verbundenen neuen Berechnungsgrundlage für Kommunen muss der Rundfunkbeitrag 2012 (s. Beispiel Köln) für Kommunen zunächst weiter gelten.