Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen & Konditionen Personalberatung und vermittlung für Berufe im Gesundheitswesen 1
Verzeichnis Ihre Stellenvakanz 3 1. Informationsgespräch / Auftragserteilung 2. Selektion / Eignungsabklärung 3. Referenzauskünfte Unsere Dienstleistungen 4 4. Bewerber, Arbeitgeber, Allgemein 5. Vermittlung und Verleih 5.a Try & Hire Kosten 5/6 6. Verrechnungsansätze 6.a Festanstellungen 6.b Vertragsauflösung 6.c Temporäreinsätze Lohnzahlung, Zulage, Nachtzuschlag 7. Zahlungskonditionen Allgemeine Rahmenbedingungen 7/8 8. Rechte und Pflichten 9. Schutzklausel 10. Schweigepflicht 11. Haftung 12. Kündigungsfristen 12.a Festanstellung 12.b Temporäreinsätze 13. Gerichtsstand / anwendbares Recht 2
1. Informationsgespräch / Auftragserteilung In einem Gespräch evaluieren wir gemeinsam das Anforderungsprofil sowie Ihre Vorstellungen und Zielsetzungen in personeller wie auch in fachlicher Hinsicht bezüglich der Stellenvakanz. Arbeitsrechtlich relevante Rahmenbedingungen wie Anstellungsdauer, Arbeitszeiten, Lohn etc. werden definiert. Selbstverständlich können Sie uns die Anforderungen an die zu besetzende Stelle auch schriftlich mitteilen. 2. Selektion & Eignungsabklärung Entsprechend dem Anforderungsprofil wählen wir Personal aus unserer eigenen Datenbank oder schreiben die Stelle aus (Internetplattform, Homepage, EURES). Nach Prüfung der Unterlagen, persönlichen Gesprächen und dem Abgleich mit Ihrem Anforderungsprofil stellen wir Ihnen, das Einverständnis der Kandidaten vorausgesetzt, geeignete Bewerber vor. Sie, wie auch die Kandidaten, erhalten regelmässig eine Information über den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens. Sollten Sie als Arbeitgeber sich für einen unserer Kandidaten entscheiden, schreiben wir den Mitbewerbern nur in begründeten Ausnahmefällen eine Absage. Generell haben Personen, die sich bei ONiKO CARE JOBS bewerben die Möglichkeit, sich für die interne Datenbank registrieren zu lassen (selbstverständlich kostenlos). 3. Referenzauskunft Referenzen dürfen nur mit Erlaubnis des Kandidaten/der Kandidatin erfragt werden. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe auf Ihren Wunsch hin. 3
4. Dienstleistungen Bewerber Persönliche Eignungsabklärung Assessments Beratung und Begleitung durch den Bewerbungsprozess Erstellen von aussagekräftigen Bewerberprofilen Regelmässiger Kontakt, Ansprechpartner Arbeitgeber Beratung und Unterstützung bei der Personalsuche Erstellen der Anforderungsprofile Bewerberselektion Eignungsabklärung Referenzauskünfte Allgemein Abrechnung Sozialversicherungsleistungen & Entschädigungen Erstellen der Lohnausweise Transparenz in Kommunikation und Handeln Mediation in Konfliktsituation Konstante Qualitätsprüfung und stetige Verbesserung im Rahmen der Qualitätssicherung 5. Vermittlung und Verleih Festanstellung Temporäreinsätze 5.a Try & Hire Der temporäre Mitarbeiter kann nach Beendigung des Einsatzes in den Betrieb des Kunden übertreten. Kostenlos: Wenn die Anstellung erfolgt, nachdem der Temporärmitarbeiter einen ununterbrochenen Einsatz von mindestens drei Monaten (520 Arbeitsstunden) ausgeführt hat oder der Arbeitnehmer drei Monate nach Ende des Einsatzes in den Einsatzbetrieb übertritt. Gegen Honorar: Wenn der Temporärmitarbeiter einen Einsatz von weniger als drei Monaten (520 Arbeitsstunden) ausgeführt hat und die Anstellung innert weniger als drei Monaten nach Einsatzende erfolgt. 4
6. Verrechnungsansätze Grundlage unserer Verrechnungsansätze sind die Lohnempfehlung von ZIGG, SRK, SBK, OdA sowie kantonale Richtlinien. 6.a Vermittlung - Festanstellung Wird ein von ONiKO CARE JOBS empfohlener Bewerber vertraglich eingestellt, verrechnet ONiKO CARE JOBS dem Auftraggeber folgende Honorarsätze (bezogen auf ein 100% Pensum) zuzüglich Mehrwertsteuer: Bruttojahresgehalt bis CHF 53 000,- Bruttojahresgehalt ab CHF 53 001,- Bruttojahresgehalt ab CHF 75 001,- 8% des Bruttojahresgehaltes 10% des Bruttojahresgehaltes 12% des Bruttojahresgehaltes 6.b Vertragsauflösung Wird das Vertragsverhältnis innerhalb der festgelegten Probezeit (max. 3 Monate) von Auftraggeber oder Mitarbeiter aus wichtigem Grund aufgelöst, ist ONiKO CARE JOBS sofort darüber zu informieren. In diesem Fall erstattet ONiKO CARE JOBS einen Teil des Vermittlungshonorars zurück: 1. Monat 60 % 2. Monat 40 % 3. Monat 20 % 6.c Vermittlung - Temporäreinsätze Lohnzahlung Die Lohnzahlung inkl. der gesetzlichen Sozialleistungen erfolgt über ONiKO AG. Unsere Verrechnungsansätze für temporäre Anstellungen (Personalverleih) unterscheiden sich je nach Funktion, fachlichen Anforderungen und Berufserfahrung des Kandidaten. Der vereinbarte Tarif wird im Verleihvertrag festgelegt. Zulagen Zulagen werden den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen entsprechend dem GAV Personalverleih entrichtet (Art. 24). Nachtzuschlag Entsprechend dem GAV Personalverleih wird Nachtarbeit nach Art. 25 entschädigt. 5
Verleih-Preise Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Fachausbildung Preis ab Pflegehelferin Offerte bestellen CHF Pflegeassistentin Offerte bestellen CHF Assistentin Gesundheit & Soziales Offerte bestellen CHF Fachangestellte Gesundheit / Betreuung Offerte bestellen CHF Dipl. Pflegefachkraft HF Offerte bestellen CHF Auch für Personal anderer Berufszweige im Gesundheitswesen erstellen wir gern ein Angebot. 7. Zahlungskonditionen Die Rechnungsstellung erfolgt für Festanstellungen bei Vertragsabschluss. Für Temoräreinsätze werden die geleisteten Stunden am Monatsende in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab Rechnungsdatum. 6
8. Rechte und Pflichten Der Auftraggeber legt die zu erfüllenden Tätigkeiten fest und trifft die zur Arbeitsaufnahme notwendigen Massnahmen, den Mitarbeiter sachgemäss zu instruieren. Er erfüllt die Sorgfaltspflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der ihm überlassenen Mitarbeiter und orientiert über die für den Einsatzort üblichen Sicherheitsvorschriften. Des Weiteren ist die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages zwischen dem Kunden und ONiKO Care Jobs treten die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und Konditionen in Kraft. Der Mitarbeiter ist angehalten, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu erfüllen. Bei Temporäreinsätzen schliessen die dem Kunden zur Verfügung gestellten Mitarbeiter einen Einsatzvertrag mit ONiKO CARE JOBS ab. Im zusätzlich unterzeichneten und ausgehändigten Rahmenarbeitsvertrag sind alle Rechte und Pflichten sowie allgemeine Bestimmungen zum Arbeitseinsatz geregelt. Mitarbeiter, wie auch Arbeitgeber sollen uns bei allfälligen Problemen oder Änderungen umgehend über den Sachverhalt informieren. Sollten sich mögliche Differenzen als unlösbar herausstellen und lässt sich von beiden Seiten keine Einigung erzielen, stellen wir dem Auftraggeber andere Kandidaten zur Auswahl. 9. Schutzklausel Als Auftraggeber verpflichten Sie sich, weder unmittelbar für sich, noch mittelbar für Dritte oder durch Vermittlung einer anderen Unternehmung, das bei Ihnen eingesetzte temporäre Personal anzustellen. Sollte ein durch uns vorgeschlagener Kandidat vor Ablauf von zwölf Monaten nach erstmaliger Präsentation der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber oder eines mittelbaren Dritten eingestellt werden, hält sich die ONiKO AG das Recht vor, das volle Honorar nachzufordern. 10. Schweigepflicht Persönliche Daten, Angaben und Aussagen zur eigenen Person, ihren privaten, familiären und finanziellen Verhältnissen ob seitens Bewerber oder Arbeitgeber werden vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergeleitet. 7
11. Haftung Der Auftraggeber sollte sich vor der definitiven Anstellung eines Mitarbeiters in jedem Fall von der Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten selbst überzeugen und unabhängig von der Beurteilung durch ONiKO CARE JOBS feststellen, ob der Bewerber dem Stellenprofil gerecht werden kann. Für sämtliche menschliche Vergehen (z.bsp. Entwendung von Wertgegenständen, Arbeitsutensilien, Bargeld) seitens des Mitarbeiters übernimmt ONiKO CARE JOBS / ONiKO AG keinerlei Haftung. 12. Kündigungsfristen 12.a Festanstellung Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitgebers. 12.b Temporäreinsätze Bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Einsatz ist der individuelle Einsatzvertrag nur mit gegenseitigem, schriftlichem Einverständnis kündbar und endet ansonsten mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Unbefristete Einsatzverträge sind auf jeden beliebigen Termin wie folgt kündbar: 1. 3. Monat ununterbrochener Anstellung: 2 Arbeitstage 4. 6. Monat ununterbrochener Anstellung: 7 Arbeitstage ab dem 7. Monat: 1 Monat * *(gemäss Art. 335c Abs.1 OR, sofern kein GAV eine kürzere oder längere Frist vorsieht) Von diesen Fristen ausgenommen sind grobe Vergehen oder Fahrlässigkeit. Dies gilt für alle Vertragspartner gleichermassen. 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht Alle Angaben unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Baden. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber 8