SEGELANWEISUNGEN. ASV Offshore Challenge 2013 Edinburgh Kiel

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Transkript:

SEGELANWEISUNGEN ASV Offshore Challenge 2013 Edinburgh Kiel Beachte auch Allgemeine Anweisungen im Heft Deutsche Seeregatten 2013. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- LIEGEPLÄTZE Edinburgh: Granton Marina, Royal Forth Yacht Club Kiel: British Kiel Yacht Club, nach Verfügbarkeit (54º 23.1 N 10º 09.7 E) Ansteuerung BKYC: When entering Kiel Förde from the North follow the starboard lateral marks to Green No 9 / Friedrichsort Lighthouse (NP 76 - C1230). Then bear 230 degrees for 1.1 mile to Stickenhorn Easterly Cardinal. Turn North West for half a mile and we are the blue building with a t-piece jetty at the end of the creek. Die Liegegebühren im BKYC werden bis zum 01.06.2013 durch den Veranstalter übernommen. Liegegebühren aus anderen Yachthäfen werden nicht erstattet. REGATTABÜRO: Edinburgh: Royal Forth Yacht Club, Granton Marina Kiel: British Kiel Yacht Club WETTFAHRTLEITUNG: Ltd. Wettfahrtleiter: Jens Elstermeier Mitteilungen an die Wettfahrtleitung: Tel: +49 172 2439927 MAIL jens.elstermeier@cgi.com REGELN Die ASV Offshore Challenge 2013 wird nach den Wettfahrtregeln Segeln der ISAF, neueste Ausgabe des DSV, den Ordnungsvorschriften des DSV, den Klassenvorschriften für Vermessung, Ausrüstung und Vortrieb, der Ausschreibung und diesen Segelanweisungen ausgesegelt. Auf die KVR + SeeSchStrO wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Regatten der Nordseewoche wird die Empfehlung des Ausschusses Seeregatten zur Jugendförderung angenommen. Das im Messbrief angegebene Crewgewicht darf um 50 kg überschritten werden, wenn Crewmitglieder an Bord sind, die ihr 15. Lebensjahr nicht vor dem 1. Mai der laufenden Regattasaison vollendet haben. ZULASSUNG Es sind nur Yachten zugelassen, deren Besatzung zu 50% aus Mitgliedern eines ihrem jeweiligen nationalen Verband angehörenden Vereines ist. Die Steuerleute müssen ihre Eignung zum Führen einer Yacht durch einen dem Revier entsprechenden Führerschein nachweisen können und den Haftungsausschluss und die Teilnahmeerklärung auf dem Meldebogen durch Unterschrift erklären. - 1 - von - 8 -

SONDERBESTIMMUNGEN 1. Die Segelanweisungen können die WR teilweise ändern. 2. Es gilt das Recht der BRD. 3. Änderungen dieser Segelanweisungen erfolgen nur in schriftlicher Form an den Tafeln für Bekanntmachungen vor den Wettfahrtbüros. Sie werden bis 19.00 Uhr ausgehängt und gelten für den folgenden Tag. 4. Die Allgemeine Ausschreibung für alle Seeregatten im Heft Deutsche Seeregatten 2013, ist Teil der Ausschreibung. 5. Yachten, die gegen WR 28.1 (Absegeln der Bahn) verstoßen haben, können von der Wettfahrtleitung ohne Protestverhandlung als DNF gewertet werden. (Änderung der WR 63.1) CREWLISTEN Es ist eine Crewliste mit Namen, Anschriften und Telefonnummern eines Notfallkontaktes aller Besatzungsmitglieder bei der Wettfahrtleitung abzugeben. Spätester Abgabetermin: Samstag, der 25. Mai 2013, bis 18.00 Uhr. Ein Formular für die Crewlisten findet sich unter www.asv-offshore-challenge.de. VERMESSUNG 1. In Abänderung der WR 78.2 müssen gültige Messbriefe mit der Meldung abgegeben werden. In Ausnahmefällen kann der Messbrief bis spätestens 16.00 Uhr des Vortages der Wettfahrt im Wettfahrtbüro abgegeben werden. Danach kann das Boot als DNC oder DNS gewertet werden. 2. Boote ohne gültigen Messbrief 2013 des DSV sind nicht startberechtigt. Ausländische Boote müssen einen gültigen Messbrief ihres nationalen Seglerverbandes einreichen. 3. Die Wettfahrtleitung kann durch einen Beauftragten Kontrollvermessungen an den Booten vornehmen und die Einhaltung der Klassenvorschriften, die Ausrüstung sowie das Beachten der WR Anhang G kontrollieren. KLASSEN, WERTUNG Die ASV Offshore Challenge wird nach ORC INTERNATIONAL und nach ORC-Club ausgesegelt. Die Einstufung der Boote erfolgt in der Regel nach dem General Purpose. Die Auswertung erfolgt nach time- on- time, offshore. Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, nach ORC INTERNATIONAL vermessene Yachten in Gruppen einzuteilen, die nach ORC-Club gewertet werden. IRC Parallelwertung: für Schiffe, die nach ORC-International oder ORC-Club gemeldet werden, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Wertung nach IRC, Fassung 2013. Die Gewichts- und Segelbeschränkungen nach ORC-International und ORC-Club sind einzuhalten. - 2 - von - 8 -

IDENTIFIKATION 1. In Abänderung der WR 77 müssen Klassenzeichen, Nationalitätsbuchstaben und Segelnummern so in den Segeln geführt werden, wie sie in der Meldung angegeben sind. 2. In Abänderung der WR Anhang G entfällt eine Verwarnung. Bei fehlenden oder falschen Segelnummern oder bei Verletzungen der Klassenvorschriften kann ein Boot in Abänderung der WR 63.1 ohne Protestverhandlung ausgeschlossen werden. 3. WR Anhang G 1.1 b) gilt nur für das Großsegel und das größte überlappende Vorsegel. In allen übrigen Segeln können Nationalitätsbuchstaben wie vor dem 1. April 1997 gefahren werden. 4. Alle Boote müssen am Achterstag, oder sofern dies nicht vorhanden ist, am Backstag den Zahlenwimpel ihres Starts und die Achterstagflagge der ASV Offshore Challenge setzen. Die Bugaufkleber sind am Rumpf in Bugnähe anzubringen. PREISE, KLASSENPREISE 1 Preis je angefangene 4 Meldungen, jedoch höchstens 3 pro Gruppe, Sonder- und Wanderpreise; nicht abgeholte Preise werden nicht nachgeschickt. Preis für das beste Vereinsschiff nach berechneter Zeit. Es erfolgt eine gemeinsame Wertung für ORC Club und ORC International vermessene Boote. Preis für das beste VASV Schiff nach berechneter Zeit. Es erfolgt eine gemeinsame Wertung für ORC Club und ORC International vermessene Boote. SICHERHEIT Hinsichtlich der Sicherheit und Ausrüstung der teilnehmenden Boote gelten die Sicherheitsrichtlinien für die Ausrüstung und Sicherheit von Segelyachten der Kreuzer Abteilung des DSV, neueste Ausgabe, Kategorie 2, in Übereinstimmung mit ihren Klassenvorschriften. Kontrollen der Sicherheitsausrüstung können unangekündigt in Edinburgh durchgeführt werden. INFORMATION Für Hinweise der Wettfahrtleitung wird während der ASV Offshore Challenge im Bereich Edinburgh UKW-Kanal 72 benutzt. Das Zielteam auf dem Kieler Leuchtturm arbeitet auf Kanal 71. TAFEL FÜR BEKANNTMACHUNGEN In Edinburgh: Royal Forth Yacht Club - RFYC, Granton NATURSCHUTZ Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. ÄRZTLICHE BETREUUNG ---- NOTHAFEN UND AUFGABE - 3 - von - 8 -

Die Steuerleute von Booten, die die Wettfahrt aus irgendeinem Grund nicht beenden, müssen dies unverzüglich über Funk der Wettfahrtleitung nach Anruf über Kanal 16 auf einem Arbeitskanal oder telefonisch beim Regattabüro unter +49 172 2439927 melden. PROTESTE Proteste sind schriftlich formuliert unter Benutzung des offiziellen Formulars innerhalb von 180 Minuten nach dem letzten Zieldurchgang der ASV Offshore Challenge 2013 im Regattabüro einzureichen. Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44 oder 31 ausgeführt hat, muss dies innerhalb der Protestfrist auf dem dafür im Regattabüro erhältlichen Formular melden. In Abänderung WR 61.1 (a) muss jedes Boot, welches protestieren will, die Wettfahrtleitung unverzüglich nach Zieldurchgang unter Nennung des Gegners informieren. TERMINE Am Samstag, 25. Mai 2013 abends Scottish Night Siegerehrung der Helgoland-Edinburgh Regatta und Farewell zur ASV Offshore Challenge 2013 im RFYC. Sonntag, 26. Mai 2013: Steuermannsbesprechung mit Strom- und Wetterbriefing im RFYC. Verteilung der Bahnkarten. Zur Steuermannsbesprechung sind jeweils zwei Personen pro gemeldetem Boot zugelassen. Sonntag, 26. Mai 2013 17:00 BST: 1. Start vor der Granton Marina, Firth of Forth Freitag, 31. Mai 2013 19:00 MEZ: Siegerehrung und Barbecue auf dem Gelände des BKYC BAHN Die aktuelle Bahn wird auf der Steuermannsbesprechung bekannt gegeben und verteilt. Start: vor Granton Marina. Die Startlinie wird aus Startschiff des RFYC und einer äußeren Begrenzungsmarke gebildet. Die Wettfahrtleitung arbeitet auf UKW Kanal 72. Initial Course: Die Position der Bahnmarken des Initial Course sowie Distanz und Peilung zur ersten Bahnmarke, werden über Funk UKW Kanal 72 bekanntgegeben. Skagen: Untiefentonne Skagen Rev mit nördlichem Toppzeichen an Steuerbord Position: 57 46,0 N 10 43,6 E Große Belt Brücke: Es ist die Durchfahrt Öster-Renden zu nehmen. Die Vorschriften des Verkehrstrennungsgebietes sind zu beachten Die Insel Langeland ist an Stb zu lassen Ziel: Kiel Leuchtturm. Die Ziellinie peilt vom Kiel-Leuchtturm ca. 335 (Kiel- Leuchtturm bleibt an Backbord) und ist ca. 200 Meter lang. Die Zielzeit ist zusätzlich von jedem Boot selbst zu nehmen, im Logbuch festzuhalten und dem Veranstalter aufzugeben. Die Boote sind aufgefordert sich 15min vor dem Zieldurchgang über UKW Kanal 71 beim Zielteam anzumelden. Nachts und bei unsichtigem Wetter ist beim Zieldurchgang die Segelnummer mit einem Scheinwerfer zu beleuchten. Distanz: ca 720 NM - 4 - von - 8 -

HÖRWACHE Alle teilnehmenden Yachten sind aufgefordert, während der gesamten Wettfahrt auf UKW Kanal 16 Hörwache zu gehen. TRACKING Alle teilnehmenden Boote werden für die Dauer der Wettfahrt von der Firma Satpro mit einem Positions-Tracker ausgestattet, der an die mitgelieferte 12V Stromversorgung anzuschließen ist und über Deck montiert werden muss. Die Tracker sind nach der Wettfahrt an Satpro zurückzugeben. Sie werden zentral im Regattabüro auf dem Gelände des BKYC gesammelt. LIEGEPLÄTZE Edinburgh: Granton, RFYC Kiel: Kieler Yachthäfen Beim BKYC sind in begrenzter Anzahl Liegeplätze für die Teilnehmer der ASV Offshore Challenge reserviert. Bis Samstag, 01.06.2013 fallen für die Teilnehmer der Regatta keine Liegekosten an. Liegekosten aus anderen Marinas werden nicht erstattet. ERGEBNISSE schnellstmöglich im Internet unter: www.asv-offshore-challenge.de und www.nordseewoche.de. PREISVERLEIHUNG Die Preisverleihung findet am 31. Mai in Kiel statt. Alle Teilnehmer sind herzlich zur Siegerehrung und dem anschließenden Barbecue zum Selbstkostenpreis (10-15,00 Euro) beim BKYC eingeladen. Nicht abgeholte Preise werden nicht nachgeschickt. Auszug aus den schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen Nr. 13/13 der Wasser- und Schifffahrtsämter Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg, Tönning, Wilhelmshaven und Lübeck: Auf Antrag vom 04.01.2013 wird der Akademischer Seglerverein, c/o Jens Elstermeier, Pontstraße 110-112 in 52064 Aachen die nach 57 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 der Seeschifffahrtsstraßen Ordnung (SeeSchStrO) vom 03.05.1971 in der zzt. geltenden Fassung erforderliche Genehmigung für folgendes Vorhaben erteilt: Regatta: ASV Offshore Challenge (Edinburgh in Schottland Kiel) Zeitraum: 26.05. -01.06.2013 Bereich: Zielankunft Nähe LT Kiel Sie ist befristet bis auf o. g. Termine und gilt nur für diesen Einzelfall. Die Genehmigung berechtigt nicht, in Rechte Dritter einzugreifen oder Gegenstände anderer zu beeinträchtigen. Die Genehmigung ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungsakte. Die Genehmigung ist nur mit Zustimmung der Wasser- und Schifffahrtsämter übertragbar. - 5 - von - 8 -

Die Genehmigung wird unter folgenden Bedingungen und Auflagen erteilt: 1. Die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sowie schifffahrtspolizeilicher Verfügungen müssen von allen Wettfahrtteilnehmern eingehalten werden. Durch diese Genehmigung werden keine Sonderrechte begründet. 2. Die Schifffahrt, insbesondere die Berufsschifffahrt, darf durch die Regatta/Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden. 3. Dem Wasserschutzpolizeirevier Kiel ist rechtzeitig vor der Veranstaltung das endgültige Wettfahrtprogramm mit Zielankunftszeit, Zielort und Angabe der vorliegenden Teilnehmerzahl zuzuleiten. 4. Das Auslegen von Regattatonnen (Zielmarken) ist im Fahrwasser nicht gestattet und darf erst kurz vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sie sind unmittelbar nach Beendigung der Regatta wieder einzuziehen. 5. Für die Gestellung von Sicherungs- und Rettungsfahrzeugen und deren Ansprechbarkeit untereinander hat der Veranstalter zu sorgen. 6. Die aufsichtführenden Behörden sind - in besonderen Fällen oder wenn es ausdrücklich verlangt wird - über den Ablauf der Wettfahrten zu informieren. Eine verantwortliche Kontaktperson ist dann zu benennen. 7. Die Regatta darf nur bei geeigneten Wetterverhältnissen und guter Sicht in der Kieler Bucht zum Ziel geführt werden. 8. Die Wettfahrten dürfen von Fahrzeugen, die die vorgeschriebenen Positionslaternen nicht führen können, nur während des Tages durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass diese Fahrzeuge mit Sonnenuntergang einen Hafen oder Liegeplatz erreichen können. 9. Auf Weisung der Beauftragten des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lübeck (WSA) oder der Wasserschutzpolizei (WSP) und bei Eintritt widriger Wetterverhältnisse oder bei Sichtverschlechterung während der Regatta müssen die Boote unverzüglich einen geeigneten Liegeplatz aufsuchen. 10. Der Abbruch der Regatta ist allen Teilnehmern durch geeignete Mittel klar zu erkennen zu geben. 11. Situationsbedingten Anweisungen der Bediensteten der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bzw. der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten. Diese haben dann Vorrang vor dieser Genehmigung. 12. Bei eventuellen zeitlichen/örtlichen Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen sind unter den betreffenden Verantwortlichen erforderliche Absprachen zu treffen, die einen reibungslosen Ablauf der Wettfahrten sicherstellen. 13. Eine dem Antrag gegenüber abweichende Durchführung der Regatta ist der Genehmigungsbehörde rechtzeitig mitzuteilen, um einem möglichen Erlöschen der Genehmigung entgegenzuwirken. 14. Der Antragsteller/Veranstalter hat sicherzustellen, dass vorstehende Bedingungen und Auflagen der Wettfahrtleitung sowie den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht werden. Genehmigung wird unter folgendem Vorbehalt erteilt: Nachträglich notwendig werdende Beifügungen, Änderungen und Ergänzungen von Auflagen sowie der Widerruf dieser Genehmigung bleiben vorbehalten, sofern dieses für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder die Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren erforderlich wird. VERANSTALTENDER VEREIN: AKADEMISCHER SEGLERVEREIN DER RWTH in AACHEN e.v., ASV AACHEN Pontstrasse 110, 52064 Aachen - 6 - von - 8 -

UNTERSTÜTZENDE VEREINE: REGATTAGEMEINSCHAFT NORDSEEWOCHE e.v., RGNW An der Alster 47 a, 20109 Hamburg, Tel.: 040-28 05 20 79 RFYC, The Royal Forth Yacht Club Middle Pier, Granton Harbour, Edinburgh EH5 1HF Office Telephone and Fax: +44 (0) 131 552 8560 Club house and bar: +44 (0) 131 552 3006 BKYC, British Kiel Yacht Club Schusterkrug 25, 24159 Kiel, Jetty Manager +49 431 398833 (Rob) DAS TEAM Vorstand: Anja Krüger, Friedhelm Hunnekuhl Organisationleiter 2013: Anja Krüger, Anne Orthen Wettfahrtleiter: Jens Elstermeier JURY Die Jury der Nordseewoche: Vorsitzender: Jan Tellkamp Beisitzer: Sven Ove Baumgartner, Ove Simonsen Weitere Jurymitglieder werden bei Bedarf benannt. REGATTABÜRO Edinburgh: Büroleiter: Jens Elstermeier Team: Burghard Glaß, Carsten Herzig, Anne Orthen, Gert Slopianka, Philipp Hafemann Kiel: Büroleiter: Jens Elstermeier Team: Inken Braunschmidt, Gerhardt Henßen, Anja Krüger, Anne Orthen, Georg Schramm TECHNISCHE BETREUUNG SATPRO: Reiner Hauser AUSWERTUNG / ERGEBNISDIENST Leitung: Jens Elstermeier Mit Unterstützung der Nordseewoche: Marcus J. Boehlich WETTER- UND STROMBRIEFING Wetterwelt, Meeno Schrader. DIE WETTFAHRTLEITUNG Ltd. Wettfahrtleiter: Jens Elstermeier START- UND ZIELTEAM Jens Elstermeier (Start) Jens Elstermeier (Ziel) BESATZUNG SICHERUNGSBOOTE RFYC im Startbereich. - 7 - von - 8 -

PRESSE UND INFORMATION Philipp Hafemann, Anne Orthen FOTOS Anne Orthen MULTIMEDIA / INTERNET www.asv-offshore-challenge.de Thomas Neugebauer - 8 - von - 8 -