DIE NEUEN TOURISMUSSTRUKTUREN 2015 IM BURGENLAND. ERFOLG MIT SONNE DRIN. Wir stärken uns für eine erfolgreiche Zukunft.

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Transkript:

IM BURGENLAND. ERFOLG MIT SONNE DRIN Wir stärken uns für eine erfolgreiche Zukunft.

INHALT 4 Struktur 5 Aufgabenverteilung 6 Mittelfluss 8 Umsetzung 10 FAQ häufig gestellte Fragen 15 Kontakt Grundlage dieser Informationsbroschüre bildet das im Auftrag des Landes Burgenland erarbeitete Konzept Organisationsentwicklung Netzwerk Tourismus im Burgenland und der Entwurf zum neuen Burgenländischen Tourismusgesetz. Es basiert auf drei Säulen der Basis, nämlich 1 Struktur 2 Aufgabenverteilung 3 Mittelfluss deutlich vereinfacht touristische Basis aktiviert klar definiert Zusammenarbeit professionalisiert zielgerichtet entsprechend der Aufgaben geregelt Diese werden in weiterer Folge genauer vorgestellt. Das Burgenland hat sich in den letzten Jahren in vielen Bereichen sehr positiv entwickelt. Gerade im Tourismus konnten über viele Jahre hinweg neue Nächtigungsrekorde erzielt und die Wertschöpfung durch Investitionen in den Ausbau der Qualität im Land, in den Regionen und in den n deutlich gesteigert werden. Ich möchte allen, die zu diesen Fortschritten im heimischen Tourismus beigetragen haben, sehr herzlich danken. Gerade in der heutigen Zeit gilt aber auch: Gut ist nur, wer ständig besser wird. Wir müssen den neuen Rahmenbedingungen, einer veränderten Wettbewerbssituation und den Anforderungen der Zeit Rechnung tragen, damit wir auch künftig unsere Ziele im Tourismus erreichen können. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind zeitgemäße, klare und schlanke Strukturen, die einen effizienten Mitteleinsatz ermöglichen. Durch das neue Tourismusgesetz stärken wir die Tourismusstrukturen im Burgenland, womit wir auch unsere Potentiale noch besser nutzen und die Zukunft des heimischen Tourismus erfolgreich gestalten können. Ich lade Sie dazu ein, diesen neuen und innovativen Weg gemeinsam zu gehen. Sorgen wir dafür, dass der Tourismus im Burgenland Zukunft hat! Hans Niessl Landeshauptmann Präsident Aufgrund des großen Fortschrittes des Burgenlandes im Tourismus seit 1992 einerseits und der veränderten Rahmenbedingungen und Wettbewerbsbedingungen andererseits ist es notwendig geworden, das Tourismusgesetz den heutigen Bedürfnissen anzupassen und zu modernisieren, um auf Basis dessen die Strukturschwächen zu beseitigen. Die Ziele des neuen Tourismusgesetzes waren vor allem die Aktivierung der touristischen Basis wie Verbände, Betriebe oder Anbieter und die Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft national und international gesehen. Aber auch die Professionalisierung der Tourismusstrukturen im Burgenland, der Abbau der Administration und die Mittelbündelung und Effizienzsteigerung standen im Vordergrund des neuen Tourismusgesetzes. Wichtig war mir vor allem auch, nicht die Tourismusverwaltung zu finanzieren, sondern die Produktentwicklung und das Marketing unter einer Dachmarke zu forcieren. Das Denken in Angeboten, nicht in Regionen, steht künftig im Vordergrund. Ebenfalls wird im neuen Gesetz die Aufgabenverteilung zwischen den Tourismusorganisationen gesetzlich geregelt. Dadurch werden Doppelgleisigkeiten vermieden und es können gemeinsam abgestimmte Initiativen effizient und effektiv umgesetzt werden. Auf eine landesweite Durchgängigkeit im Marketing und Branding wird ebenso Wert gelegt wie auf die Stärkung der Identifikation mit dem Tourismus vor Ort. Mit diesen neuen, innovativen Tourismusstrukturen 2015 wollen wir den burgenländischen Tourismus weiter stärken. Danke für Ihre Mitarbeit! Mag. a Michaela Resetar Landesrätin für Tourismus Präsidentin 2 3

STRUKTUR deutlich vereinfacht touristische Basis aktiviert klar definiert Zusammenarbeit professionalisiert AUFGABEN- VERTEILUNG Burgenlands Tourismus- und Freizeitwirtschaft wird auf zwei gesetzlich geregelten Ebenen gebündelt: Touristische Aufgaben auf Ortsebene werden vom Tourismusverband übernommen; die wird entlastet....... entwickelt sich zu einer modernen Destination Management Company (DMC)... ist Treiber des Netzwerks Tourismus im Burgenland... ist verantwortlich für Marketing und Branding... ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts... beteiligt Tourismusverbände und Strukturen an touristischen Entwicklungsmaßnahmen des Burgenlandes. Landestourismusstrategie auf Basis von Marktdaten Branding Dachmarkenstrategie Marketing (Image und produktorientierte Vermarktung im Vordergrund) Impulsgeber zur Produktentwicklung und landesweite Produktentwicklung Verkauf Impulsgeber zur Qualitätsentwicklung Tourismusverband Für die Gründung eines Tourismusverbandes sind Mindestgrößen und/bzw. folgende Parameter verpflichtend: mindestens 100.000 Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 50.000 Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre und natur- oder kulturräumliche Einheit Unterschreitung der Nächtigungsgrenzen möglich, um eine flächendeckende Beteiligung in jedem Bezirk sicherzustellen sowohl mindestens 20.000 Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre für n der Ortsklasse I und II, als auch die Sicherstellung der Geschäftsführerfähigkeit Mehrere n können sich zur Gründung eines Tourismusverbandes zusammenschließen. Die Sitzgemeinde des mehrgemeindigen Tourismusverbandes wird von den n definiert. Das Land kann bei keiner Einigung zu einem Zusammenschluss verpflichten (wenn z. B. größere Tourismusverbände den Anschluss umliegender n nicht zustimmen sollten). n, die sich keinem Tourismusverband anschließen, werden über mitvermarktet. Einheitliche Rechtsform: Körperschaft öffentlichen Rechts. Generalversammlung Pflichtmitgliedschaft aller Wirtschaftstreibenden, die tourismusabgabenpflichtig sind Tourismusverband-Vorstand Integration der Unternehmer im Tourismusverband- Vorstand (7 Personen) 5 Vertreter der Unternehmer im Sinne des Tourismusgesetztes 2 vertreter Tourismusverband regionale bzw. lokale Profilierung innerhalb der Marke Burgenland (abgestimmt mit der Landestourismusstrategie) vernetzte Produktentwicklung vor Ort, Partizipation an der landesweiten Produktentwicklung Marketing in Kooperation mit Gästeinformation und -betreuung Tourismusinfrastruktur (z. B. Radweg) mit der Stärkung der Tourismusgesinnung/-identität vor Ort Durchführung touristischer Veranstaltungen in enger Zusammenarbeit mit Bereitstellung infrastruktureller Grundsubstanz (Wege, Gebäude und Infrastrukturen), die für Einheimische relevant sind und auch von Touristen genutzt werden Touristisch relevante Maßnahmen bezüglich Infrastruktur und Veranstaltungen sowie Steigerung der Attraktivität, die aufgrund vorhandener Ressourcen der auch von dieser übernommen wird (Tourismusverband gibt Mittel an Kooperationsvereinbarungen) 4 5

MITTELFLUSS zielgerichtet entsprechend der Aufgaben geregelt Bisher Individueller, paralleler, zersplitterter Mitteleinsatz Neu Finanzielle Stärkung der 2 touristischen Ebenen Ortstaxe 1,50 Tourismusförderungsbeitrag 0,4 1,5 vom Netto-Jahresumsatz Ortstaxe 1,50 Tourismusförderungsbeitrag 0,4 1,5 vom Netto-Jahresumsatz Grundbetrag 0,90 Zuschlag zum Grundbetrag 0,60 10 % Einhebungsgebühr 5 % Einhebungsgebühr Land Burgenland 10 % Einhebungsgebühr 10 % 40 % 50 % 0,05 0,10 0,10 0,35 Örtlicher Tourismusverband bzw. Regionalverband Örtlicher Tourismusverband Destination (nicht gesetzlich geregelt) 15 % 35 % 50 % Regionalverband Örtlicher Tourismusverband Anmerkung Bemessung nach Beitragsgruppen (A, B, C) Bemessung nach Ortsklassen (I IV) 10 % 50 % Tourismusverband 70 % (tour. Infrastruktur) variabel durch Kooperationsvereinbarungen auf Basis eines zweckgebundenen Leistungskataloges 40 % 30 % Anmerkung Bemessung nach Beitragsgruppen (A, B, C, D) Bemessung nach Ortsklassen (I IV) 6 7

UMSETZUNG in drei Schritten zum neuen Tourismusverband Der Tourismusverband wird nach der Vollversammlung über Antrag durch Verordnung errichtet. Der bestehende Tourismusverband bleibt bis zur Errichtung des neuen Tourismusverbandes verantwortlich (längstens jedoch bis 31. Dezember 2016). 1 Vollversammlung einberufen Wer Der Obmann, wenn ein örtlicher Tourismusverband in der besteht. Der Bürgermeister, wenn kein örtlicher Tourismusverband in der besteht bzw. 25 % der Unternehmer dies schriftlich verlangen. Wann Bis 30. Juni 2015 2 Antrag auf Errichtung stellen Wer Der Tourismusverband bei der Landesregierung. Wann Bis 31. März 2016 3 Errichtung des Tourismusverbandes Wer Die Landesregierung durch Verordnung. Wann Ab 1. Januar 2017 bzw. zu Beginn eines jeden Kalenderjahres unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Januar 2016. 8 9

FAQ Häufig gestellte Fragen Warum gibt es ein neues Tourismusgesetz Das Tourismusgesetz im Burgenland ist bereits älter als 20 Jahre und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die wichtigsten Vorteile des neuen Tourismusgesetzes im Burgenland sind: Aktivierung der touristischen Basis Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft Professionalisierung des Tourismus im Burgenland (unternehmerischer Zugang) Abbau der Administration klare Organisationsstrukturen und Kompetenzaufteilung Bündelung der Mittel und Steigerung der Effizienz Verwendung der Tourismusmittel ausschließlich für touristische Zwecke innovative gesetzliche Regelung mit Vorbildwirkung für ganz Österreich einheitliche Rechtsgrundlage Wo liegen die Kernbereiche Tourismusverbände und Kooperationsförderung Bündelung der Kräfte. Auf einer neuen gesetzlichen Basis werden die Tourismusorganisationen straffere und effizientere touristische Strukturen schaffen. Im Fokus steht die Bildung von schlagkräftigen Tourismusverbänden, die in einem abgestimmten Zusammenspiel mit der Landestourismusorganisation an der Tourismusentwicklung arbeiten. Stärkung der touristischen Unternehmer (Hauptakteure) Gemeinsam sind wir stärker. Durch die vorgesehene Stärkung der Unternehmer in einem Tourismusverband wird das Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht erhöht und die Motivation der Akteure gefördert. Durch den gesetzlich gesicherten Mittelfluss kann mit verstärkter Autonomie der Unternehmer an der touristischen Angebots- und Produktentwicklung gearbeitet werden. Aufgaben- und Kompetenzverteilung Nicht alle müssen alles tun, sondern jeder das Richtige. Die Aufgabenverteilung zwischen den Tourismusorganisationen wird gesetzlich geregelt. Dadurch werden Parallelarbeiten vermieden und gemeinsam abgestimmte Initiativen können effizient umgesetzt wird. Mittelfluss Mittel aus dem Tourismus für den Tourismus. Die gesetzlich festgelegten Mittel werden zweckgebunden, zielgerichtet und somit auch transparent und direkt verteilt. Gemäß den gesetzlich zugeteilten Aufgaben fließen die Mittel an die jeweiligen Tourismusorganisationen. Was sind die wesentlichen Veränderungen Aus gesetzlicher Sicht sind das Land Burgenland, die Landestourismusorganisation, die Tourismusverbände und die n die Träger des Tourismus, wobei in Zukunft die zwei Strukturebenen auf Landesebene und Tourismusverbände (auch mehrgemeindige) auf Ortsebene gestärkt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Mittel auf diese zwei strukturellen Ebenen ( und Tourismusverbände) gebündelt, wobei ein fixer Anteil aus der Ortstaxe der für die touristische Basisinfrastruktur zufließen wird. Was passiert mit den Regionalverbänden Der Regionalverband ist im neuen Tourismusgesetz nicht mehr vorgesehen. Örtliche Tourismusverbände, die einem Regionalverband angehören, werden in die neuen Tourismusverbände integriert. Die Regionalverbände bleiben bis zur Integration (längstens jedoch bis 31. Dezember 2016) bestehen. Was muss der Regionalverband tun Er hat...... bestehende Rechtsverhältnisse bis zum 31. Dezember 2016 zu beenden oder Übereinkommen über die Nachfolge in die Rechte und Pflichten zu erzielen,... keine neue Verbindlichkeiten einzugehen bzw. nur solche, die bis längstens 31. Dezember 2016 gelten, und... für die Auflösung durch Verordnung beginnend mit Ablauf des 31. Dezember 2016 zu sorgen. Für die Gründung eines neuen Tourismusverbandes sind folgende Mindestgrößen bzw. Parameter vorgesehen: 1 Anzahl der Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 100.000 2 Abweichend davon kann ein Tourismusverband gegründet werden, wenn a die Mindestanzahl der Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens 50.000 betragen hat und b das Gebiet des Tourismusverbandes eine natur- oder kulturräumliche Einheit bildet. 3 Die Mindestanzahl der Nächtigungen gemäß Punkt 2 für die Errichtung eines Tourismusverbandes kann unterschritten werden, damit pro Bezirk ein weiterer Tourismusverband errichtet werden kann. 4 n der Ortsklasse I und II können einen Tourismusverband gründen, wenn die Anzahl der Nächtigungen im Durchschnitt der letzten drei Jahre zumindest 20.000 betragen, wobei die Geschäftsführerfähigkeit gegeben sein muss. Die momentan bestehenden kleineren örtlichen Tourismusverbände bzw. die Unternehmer gemäß der Definition des Tourismusgesetzes sollen sich also im Sinne von vermarktungstechnischen Einheiten (Markenidentitäten) und strukturbedingten Optimierungsgegebenheiten zu Tourismusverbänden zusammenschließen bzw. diesen bilden. Unter welchen Voraussetzungen kann ein neuer Können statt der Gründung eines neuen Tourismusverbandes funktionierende Kooperationen von Tourismusverband gegründet werden n mit Tourismusverbänden weiter bestehen Die Tourismusmittel (Einnahmen aus Ortstaxe und Tourismusförderungsbeitrag) werden gesetzlich für Tourismusverbände gesichert, welche die vorgegebenen Mindestgrößen bzw. Parameter erreichen. Sollten sich die Unternehmer der n keinem Tourismusverband anschließen bzw. keinen Tourismusverband gründen, fließen die Mittel zur Mitvermarktung 10 11

an weiter. Freiwillige Zusammenschlüssen sind auch weiterhin möglich. Welche Rechtsform hat ein Tourismusverband in Zukunft Die Landestourismusorganisation und ein Tourismusverband werden in Form einer Körperschaft öffentlichen Rechtes gebildet; dies ist eine eigene Rechtsform, bei der die Mitglieder in diesem Fall die Unternehmer in Selbstverwaltung bisher öffentliche Aufgaben übernehmen. Um die Interessen aller Unternehmer vertreten zu können, herrscht in der Körperschaft öffentlichen Rechts verpflichtende Mitgliedschaft. Wie setzt sich der neue Tourismusverband-Vorstand zusammen Der Vorstand besteht zukünftig aus 5 Vertretern der Unternehmer im Sinne des Tourismusgesetztes und 2 vertretern. Welche Aufgaben hat der Tourismusverband Grundsätzlich werden alle touristischen Aufgaben (touristische Infrastruktur und Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der ) in Zukunft vom Tourismusverband übernommen. Wie wird der Tourismusverband finanziert Der Tourismusverband hat einen gesetzlichen Anspruch auf 50 % aus der Summe der Ortstaxe (das sind 0,71 pro Übernachtung nach Abzug der Abgeltung für die Einhebung) und auf 70 % aus den Mitteln der gesamten Tourismusförderungsbeiträge. Inwieweit haben Unternehmer jetzt ein größeres Mitspracherecht in Tourismusangelegenheiten Das neue Tourismusgesetz sieht eine verpflichtende Mehrheit der Unternehmer in der Zusammensetzung des Tourismusverband-Vorstandes vor. Zudem werden künftig 4 Unternehmer im Vorstand der Landestourismusorganisation vertreten sein. Dadurch wird ein verstärktes Mitspracherecht für die Unternehmer in Tourismusangelegenheiten sichergestellt. Was verändert sich für die Die ist für die Einhebung der Ortstaxe und für die touristisch-infrastrukturelle Grundsubstanz sowie für Veranstaltungen vor Ort (je nach touristischer Relevanz in Kooperation mit dem Tourismusverband) zuständig. Dafür bekommt sie einen gesetzlich fixierten Mindestbeitrag aus der Ortstaxe von 0,22 pro Übernachtung (das sind 5 % als Abgeltung für die Einhebung + 10 % Fixanteil). Aus dem Tourismus für den Tourismus 1 Aufgabe ist touristisch relevant und direkt/indirekt nächtigungswirksam. 2 Aufgabe entspricht den strategischen Richtlinien von. 3 Vereinbarung steigert die touristische Produktqualität im gemeinsamen Wirkungsbereich. 4 Vereinbarung führt zu zweckgebundenem Mitteleinsatz. 5 Vereinbarung steigert die Effizienz im Ressourceneinsatz. 6 Vereinbarung fördert das Miteinander zwischen Tourismusverband und. Beispiel eines möglichen Leistungskataloges Radwege (Grundsubstanz Beschaffenheit und Wartung der Wege) Bäder (Thermal-, See-, Frei- und Hallenbäder, Naturbadeseen) Reitwanderwege (Grundsubstanz Beschaffenheit und Wartung der Wege) Wander- und Pilgerwege (Grundsubstanz Beschaffenheit und Wartung der Wege) örtliche Kultureinrichtungen (Museen, Erlebniseinrichtungen etc.) sonstige Freizeiteinrichtungen (Eislaufplätze, Sporterlebnis etc.) Gestaltung des Ortsbildes (Grundsubstanz, Blumenschmuck etc.) Veranstaltungen und Events (Wein & Kulinarik, Natur, Kulturerlebnis, Sport) Im Speziellen geht es immer in Abstimmung mit Burgenland Tourismus um die regionale bzw. lokale Profilierung innerhalb der Marke Burgenland vernetzte Produktentwicklung Partizipation an der landesweiten Produktentwicklung Gästeinformation und -betreuung und Stärkung der Tourismusgesinnung/-identität Zwischen n und Tourismusverband besteht nach wie vor die Möglichkeit für individuelle Kooperationsvereinbarungen, wofür ein Leistungskatalog als Richtlinie zur Verfügung steht und ein Anteil aus den Einnahmen des Tourismusverbandes aus der Ortstaxe dafür vorgesehen wird. Die Grundsätze für die Kooperationsvereinbarungen zwischen und Tourismusverband lauten: 12 13

Informationen Ansprechpartner KONTAKT Informationen zu den neuen Tourismusstrukturen im Burgenland finden Sie auf www.burgenland.at und www.burgenland.info Für Fragen, die über die Online-Information hinausgehen, stehen gerne zur Verfügung: Hauptreferat Tourismus des Landes Burgenland OAR Paul Mayerhofer E-Mail paul.mayerhofer@bgld.gv.at Tel. 057/600-2542 Wann tritt das neue Tourismusgesetz in Kraft Das neue Tourismusgesetz tritt mit 1. Januar 2015 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Organisationsstruktur der Tourismusorganisationen mit Übergangsfristen schrittweise an die neue Rechtsgrundlage anzupassen. Parallel dazu ist die Finanzierung der einzelnen Tourismusorganisationen umzustellen. Die Gründung eines neuen Tourismusverbandes ist bereits am 1. Januar 2016 möglich, wenn...... ein Antrag auf Errichtung bis 30. Juni 2015 gestellt wurde.... die örtlichen Tourismusverbände, die im neuen Tourismusverband zusammengeschlossen werden, keinem Regionalverband angehören oder... der Regionalverband, dem einer dieser örtlichen Tourismusverbände angehört, gleichzeitig mit der Errichtung des Tourismusverbandes aufgelöst wird. Was ändert sich auf Landesebene Das Land ist gemeinsam mit der Landestourismusorganisation, den Tourismusverbänden und den n Träger der Tourismus- und Freizeitwirtschaft Burgenland und übernimmt künftig die Einhebung des Tourismusförderungsbeitrages. Was ändert sich bei der Finanzierung von Burgenland Tourismus hat einen gesetzlichen Anspruch auf 40 % der Ortstaxe (das sind 0,57 pro Übernachtung nach Abzug der Abgeltung für die Einhebung) und 30 % aus den Einnahmen der Tourismusförderungsbeiträge. Die Mittel entsprechen der Finanzierung der übernommenen (bestehenden und zusätzlichen) Aufgaben. Landesverband Dir. Mario Baier E-Mail baier@burgenland.info Tel. 02682/63384-10 14 15

IMPRESSUM. Herausgeber, 7000 Eisenstadt. Redaktion Mag. Cornelia Grosinger. Gestaltung Gabi Koller Grafik im Kontext, www.gabikoller.com Fotos, Peter Burgstaller (Umschlagseiten), Lois Lammerhuber (Seite 14); Land Burgenland (Seite 3, LH Niessl); Iris Milisits (Seite 3, LR Resetar); Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel/Paldan (Seiten 9 und 10); Südburgenland Tourismus/Haidinger (Seite 3). Druck Wograndl, Mattersburg. Allen Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Stand Juni 2014. In dieser Broschüre wurde aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf gendergerechte Formulierungen verzichtet. Gleichwohl sind immer Personen beiderlei Geschlechts angesprochen. BURGENLAND TOURISMUS Johann Permayer-Straße 13, 7000 Eisenstadt T +43 (0) 2682/63384-0, F +43 (0) 2682/63384-20 info@burgenland.info, www.burgenland.info www.burgenland.info