STP 2015 «BMA» und «SPA»

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Transkript:

STP 2015 «BMA» und «SPA» Kurt Girschweiler, Leiter Produktlinie Brand, Evak, Gas Siemens Schweiz AG, Obmann SES-Verband TAK-BMA Mitglied VKF-Fachkommission Technischer Brandschutz

Agenda Informationen zum SES-Verband Stand der Technik Papier (STP) BMA 1.1.2015 Diverse Überarbeitungen Neu erstellte Kapitel Herausforderungen Qualitätssicherung im Brandschutz im Zusammenhang mit Brandfallsteuerungen Stand der Technik Papier (STP) SPA 1.7.2015 Anhang 2 Einstufung der Betriebsarten Anhang 3 Anforderungen an Sprinkleranlagen im Hochhaus Kapitel 6.2 Rohrsysteme Neue VKF-Formulare für BMA und SPA 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 2

Der SES-Verband stellt sich vor Der 1972 gegründete Verband «Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen» (SES) will den Sicherheitsmarkt für den Kunden übersichtlich machen und ihm eine Entscheidungshilfe im vielfältigen Angebot bieten indem er z.b. Richtlinien für Security und Safety erarbeitet und pflegt Ausbildung in den Bereichen Security und Safety mit eidg. Abschluss anbietet die Qualitätsanforderungen der rund 90 Mitglieder regelt Änderungen in den SES-Richtlinien BMA / SPA sind im Änderungsindex öffentlich verfügbar unter: http://www.sicher-ses.ch / Dokumente / SES-Richtlinien Bezug der SES-Richtlinien in el. Form einzeln oder alle Richtlinien siehe: http://www.sicher-ses.ch/de/dokumente/ses-richtlinien.html 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 3

STP Brandmeldeanlagen 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 4

Überarbeitete Punkte in der SES-Richtlinie BMA 2.3 Abs. 2 Akustische Alarmierung Anzahl, Positionierung und Lautstärkeneinstellung akustischer Alarmierungsgeräte muss so gewählt werden, dass punktuell kein unnötig hoher Schallpegel erreicht wird. 7. Überwachungsflächen und Anordnung 7.1 Abs. 3 Punktförmige Rauch- und Wärmemelder sind grundsätzlich waagrecht zu installieren. Bei Dachneigungen bis 20 dürfen Punktmelder falls diese nicht von der Decke distanziert sind mit gleicher Neigung direkt an der Decke befestigt werden. 7.2 Tabelle 1 Für die massgebende Raumhöhe für die Auslegung ist neu der Melderstandort definiert. 7.2 Tabelle 1 Die Auslegung von Brandmeldern nach den neuen EN54-29, -30, -31 wurde definiert. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 5

Überarbeitete Punkte in der SES-Richtlinie BMA 7. Überwachungsflächen und Anordnung 7.6 Abs. 1 Definition offene Fläche für Treppenhäuser (Treppenauge mind. 1m 2 ). Falls das Treppenauge weniger als 1m 2 aufweist, ist auf jedem Geschoss ein Melder anzuordnen. 7.7.2 Tabelle 3 Neue Möglichkeit der Befestigung der von Brandmeldern in Unterzügen bei der Grösse des Deckenfeldes unter 80% von Amax. Auf dem Unterzug oder im Deckenfeld mit einem Abstand von der Decke von ½ der Unterzugshöhe bis unterkant Unterzug. 7.11 Abs. 1 Handfeuermelder sind rot und müssen mindestens 15 mm von der Wand vorstehen. 7.11 Abs. 2 Behindertengerecht bauen (SIA 500). Nach Absprache mit der Brandschutzbehörde kann der Handfeuermelder z.b. auf einer Höhe von 100 cm anstelle 150 cm installiert werden. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 6

Überarbeitete Punkte in der SES-Richtlinie BMA 8 Sonderanwendung Generell sind Sonderanwendungen durch die Brandschutzbehörde zu bewilligen. 8.3 Abs. 6 Eine Weiterleitung des Brandalarms von Ansaugrauchmeldern an die öffentliche Feuermeldestelle ist neu auch in der Klasse A und B unter Bedingungen zulässig. Beispielsweise in Räumen wie Daten- oder EDV-Centern sowie hohen Räumen bei welchen keine Täuschungsgrössen vorhanden sind. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 7

Überarbeitete Punkte in der SES-Richtlinie BMA Fertigstellung der Anlage (Kapitel 11) 11.1 Dokumentation Es werden zusätzliche Dokumente gefordert wie z.b. Blockschema, Definition des Anlagenverantwortlichen, Informationen der Alarm- und Störungsübertragung. 11.2 Übergabe an den Kunden Für die Übergabe der Anlage an den Kunden ist ein Abnahmeprotokoll zu führen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. 11.3 Abnahmeprüfung Wie bisher verlangt, wird durch die Errichterfirma bestätigt, dass die Anlage den geltenden Brandschutzvorschriften entspricht. Abweichungen sind im «Installations-Attest» aufzuführen. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 8

Überarbeitete Kapitel SES-Richtlinie BMA Gewährleistung der Betriebsbereitschaft (Kap. 12) Das Kapitel wurde komplett überarbeitet mit dem Ziel, dass die Brandmeldeanlage jederzeit betriebsbereit ist. Einzelne Themen wie Funktions- und Sichtkontrollen, Wartung, Revision der Brandmelder und Fernzugriff. Die Inhalte sind präzisiert und tabellarisch dargestellt. Alarmübertragung (Kap. 18) Das Kapitel wurde komplett überarbeitet mit dem Ziel, den Stand der Technik abzubilden und die Qualität der Übertragung sicherzustellen. Stand der Technik sind heute sogenannt Dual Path Systeme (DP4) die z.b. mit IP und UMTS oder LTE Verbindungen funktionieren. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 9

Neues Kapitel 16 SES-Richtlinie BMA Anbindung von Sprinkler- und Feinsprühlöschanlagen Diese Kapitel wurden neu erstellt mit dem Ziel, die Anbindung und Verantwortlichkeit klar zu regeln. Sprinkleranlagen Definitionen Definition der verschiedenen Anlagentypen wie Nassanlagen, Trockenanlagen, Trockenanlagen mit Vorsteuerung sowie Nassanlagen mit Trockenteilbereich. Anforderungen an die Komponenten der Überwachungs- und Übertragungssysteme wie Brandmeldezentrale, Alarmdruckschalter, Strömungsmelder, Magnetventile und der Sprinklerprüfbox usw. Die Schnittstellen, wer für welchen Teil der Anlage verantwortlich ist, wurden definiert. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 10

Neues Kapitel 17 SES-Richtlinie BMA Feinsprühlöschanlagen Definition der verschiedenen Anlagentypen und Systembeschreibungen wie Düsen (Sprinkler), Flaschen- und Pumpensysteme Anforderungen an die Ansteuerung wie Brandmeldezentrale, Schnittstellendefinition und Verantwortlichkeiten ähnlich der Ansteuerung von Gaslöschanlagen Zu beachten ist auch die SES-Richtlinie Sprinkleranlagen / und Gaslöschanlagen 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 11

Brandmeldeanlagen müssen neu geplant werden! Die neue VKF-Richtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz (11-15) ändert den Ablauf in der Planung von Brandmeldeanlagen stark. Brandmeldeanlagen müssen von Anfang an in die Planung miteinbezogen werden Die Anforderungen an die Planer wachsen Die Errichter führen aus oder / und unterstützen in der Planungsphase 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 12

Grundlagen der Definition von Brandfallsteuerungen Um Brandfallsteuerungen zu planen müssen folgende Grundlagen vorhanden sein: Brandschutzkonzept Zonenplan Brandfallsteuerungsmatrix Blockschema der Anlage mit Verdrahtung Projektpläne Es können somit Rückschlüsse getroffen werden über: Welche und wie viele Elemente wie RWA, Aufzug, Türen usw. angesteuert werden sollen Ob die angesteuerten Elemente Fail Safe sind oder nicht Ob die Ansteuerung selektiv, kollektiv oder komfort-selektiv sind Was wiederum Rückschluss auf die Planung der Installation gibt 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 13

Anforderungen der SES-Richtlinie 2.2 Auslegung Abs. 3 Falls durch Ein- / Ausgabemodule selektive Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen wie z.b. RWA, RDA erfolgen, muss in jedem Gerät (Melder oder Ein-/Ausgabemodul) eine Linientrennerfunktion enthalten sein oder die Geräte und Kabel haben einen Funktionserhalt, welcher den gleichen Anforderungen wie das angesteuerte System entspricht. Die Linie muss als Ringleitung ausgelegt sein und brandschutztechnisch getrennt verlegt werden (z.b. durch verschiedene Brandabschnitte oder mit Funktionserhalt). 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 14

Anforderungen der SES-Richtlinie 2.3 Alarmierungs- und Steuereinrichtung Abs. 6 Die Steuerungen haben direkt ab der Brandmeldeanlage an die anzusteuernden Komponenten / Systeme zu erfolgen. Abs. 7 Die Errichterfirma ist bis zur Schnittstelle zuständig. Es wird ein Öffner oder Schliesserkontakt verwendet, der aktiv bleibt bis Quittieren / Rückstellen an der BMA ausgeführt wird. Abs. 9 Es kann durch die Brandschutzbehörde verlangt werden, dass eine manuelle, unabhängige Auslösung der Brandschutzeinrichtungen installiert wird. Abs. 11 Angesteuerte Brandschutzeinrichtungen wie RDA, RWA sollen eine kollektive Störungsmeldung an die BMA melden. Das heisst die Störung der RDA muss an der BMA angezeigt resp. weitergeleitet werden. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 15

Brandfallsteuerungen, Anforderungen SES + BSE 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 16

STP Sprinkleranlagen 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 17

Einstufung der Betriebsarten Klassierung BG N2 neu 140 m2 WF Abgleich mit den CEA 4001 Richtlinien 02.11.2015 VKF TAK-NLA 10.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 18

Besondere Anforderungen in Hochhäusern Neu in den Richtlinien: Anhang 3 Hochhäuser 02.11.2015 VKF TAK-NLA 10.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 19

Rohrsysteme Das Kapitel 6.2 Rohrleitungen wurde angepasst so das heute auf dem Markt vorhandene Rohrsysteme mit einer anerkannten Zulassung eingebaut werden können. 4 Als Alternative zu den nachfolgend als Stand der Technik beschriebenen Rohrleitungen, können Rohrsysteme eingesetzt werden, welche über eine Systemzulassung verfügen. Die Systemzulassung muss durch ein VKF-anerkanntes Prüflabor ausgestellt sein. Die Einsatzmöglichkeiten müssen in der Systemzulassung klar umschrieben sein. Die Montage- und Einbauanforderungen des Herstellers und der Systemzulassung sind einzuhalten. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 20

Rohrsysteme Anhang 4 Voraussetzungen und Abnahmeprotokoll Das Kapitel 6.2 Rohrleitungen wurde angepasst so das heute auf dem Markt vorhandene Rohrsysteme mit einer anerkannten Zulassung eingebaut werden können. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 21 21

Neue Formulare VKF 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 22

Überarbeitung VKF-Formulare für BMA Die neuen Formulare der VKF werden dem Prozess und den neuen Anforderungen aus den Brandschutzvorschriften angepasst. Zusätzliche Dokumente sind notwendig. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 23

Überarbeitung der VKF-Formulare SPA Die Formulare Vorabklärung, Anmeldung sowie Attest sind in der Überarbeitung, um den neuen BSV zu entsprechen. 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 24

copyright Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kurt Girschweiler kurt.girschweiler@siemens.com Sprinkleranlagen Fabian Maissen ZENTEX BRANDSCHUTZ AG Obmann Fachkommission Sprinkleranlagen SES-Verband fabian.maissen@zentex.ch 02.11.2015 VKF-Brandschutzfachtagung 2015 25