Leitlinien zur Erarbeitung von Pflichtenheften für Jugendpastoral im Bistum St. Gallen

Ähnliche Dokumente
Leitlinien zur Erarbeitung von Pflichtenheften

Rahmenbedingungen und Stellenbeschreibung für die Jugendpastoral im Dekanat Uznach

Konzept Jugendpastoral

Kirchliche Jugendarbeit: Wer kann das? Kirchenpflege-Tagung 2018 Römisch-Katholische Kirche im Aargau Wislikofen,

Organisation der Katechese und des Religionsunterrichtes in der Pfarrei und der Seelsorgeeinheit

Zusammenarbeitsvertrag zum Bildungsgang «kirchliche Jugendarbeiterin/ kirchlicher Jugendarbeiter mit Fachausweis nach ForModula»

Organisation und Qualitässicherung des kirchlichen Unterrichts an den staatlichen Schulen

Wegleitung Anstellungsfragen Kinder- und Jugendarbeit

Thomas Scheibel Jugendseelsorger für die kath. Pfarreien St. Antonius, Kleindöttingen und St. Peter & Paul, Leuggern Jahresbericht 2017

engagiert engagiert Personal für kirchliche Jugendarbeit Personal für kirchliche Jugendarbeit

Zusammenarbeitsvereinbarung der Seelsorgeeinheit mit der Animationsstelle kirchliche Jugendarbeit (akj) Gossau 2016/2017

Orientierungsrahmen Vorbemerkung:

Richtlinie für Dienstanweisungen im gemeindepädagogischen Dienst 751. Vom 25. Juni 2013 (ABl. S. 284)

Fachaufsicht, Leitungsfunkt. u. strukturen d. Arbeit m. Kindern, Fam. u. Jugendl Vom 15. November 2013 (KABl S. 34)

>>> Jugendarbeit >>> >>> Eine Arbeitshilfe für die Anstellung von JugendarbeiterIn JugendseelsorgerIn KatechetIn PastoralassistentIn

Jugendarbeit in der Pfarrei

Antrag auf Genehmigung und Förderung von Grundausbildungen für ehrenamtliche Jugendleiter/innen

Jugendpastoral im Bistum St. Gallen Richtlinien für die kirchliche Jugendarbeit

Katholischer Religionsunterricht

Jahresplanung der Arbeit von Diakonen und Diakoninnen in Gemeinden, Regionen, Kirchenkreisen Verfahrensvorschlag

RL Dienstanweisungen für gemeindepädagogischen Dienst. Vom 16. Oktober 2001 (ABl. EKKPS S. 152) Inhaltsübersicht

Dekanatsjugendreferenten

Mobilität- wozu? Fachtagung der aej, BAG EJSA und CJD Forum: Gemeinsam unterwegs- und raus von zu Haus!

Der Berufsauftrag der Lehrpersonen ist schon heute inhaltlich festgelegt. Neu definierter Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule

Katechetinnen und Katecheten

R U F B E R U F B E R U F U N G

Konzept Berufseinführung und Pastorale Einführung im Bistum St. Gallen

Vom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit

Die Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Trimbach im Überblick

Vertiefung 8 Was sind Ziele?

anstellung Kirchlicher Jugendarbeiter

Der Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 39 des Personalreglements der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau folgendes Reglement:

Service du personnel et d'organisation Amt für Personal und Organisation

Fachgruppen Jungwacht Blauring Schweiz

Wegleitung für die Anstellung von Katechetinnen und Katecheten mit Fachausbildung

Beispiel für eine Stellenbeschreibung. Leitung der Kindertageseinrichtung Kita- Leitung

Richtlinie zur Arbeitsplatzbeschreibung und Erstellung von Dienstanweisungen

Richtlinie für die Arbeit der gemeindepädagogischen Mitarbeiter/innen

Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall

Aufgaben und Rollen von Schulpflegen, Schulleitungen, QUIMS-Beauftragten und QUIMS-Team

Arbeitsstelle Kirchliche Jugendarbeit AKJ der katholischen Landeskirche Graubünden Centrum Obertor, Welschdörfli Chur

INFO. Seelsorgeeinheit Düdingen Bösingen/Laupen

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Der Kirche ein Gesicht geben. Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg

Qualitätsentwicklung im kirchlichen Religionsunterricht. Broschüre für katechetisch Tätige und kirchliche Religionslehrpersonen

Verordnung der Katholischen Synode über die Gemeindeseelsorge und die caritative Diakonie

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst

Das Mitarbeitergespräch

Muster Funktionsbeschrieb für ordinierte Mitarbeitende in den Kirchgemeinden der Reformierten Landeskirche Aargau

Stellenbeschreibung MUSTER

Bischofsvikariat Pastoral und Bildung Bereich Bildung

Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2017/18

Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen

Ausbildungskonzept. Vorwort. Eckpunkte

Kleine Wegleitung für den Administrationrat der Seelsorgeeinheiten

Antrag auf Genehmigung und Förderung von Weiterbildungen für Jugendliche

Richtlinien des Kirchenrates betreffend die Anstellung von Religionslehrpersonen

Des Weiteren enthält der lila Ordner inhaltliche Arbeitshilfen z.b. zur Erstellung einer Konzeption, Beschwerdemanagement oder fachliche Positionen

Neue Formen von Berufsaufträgen

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

LEITBILD. Fachstelle Katholische Kirche Nidwalden KAN

Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen

Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1

Strategische Ziele 2018 bis 2020

Kirchliche Jugendarbeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Bedeutung mentaler Modelle für die Zukunftsgestaltung

Der Präses ist die in der Pfarrei für die MinistrantInnenpastoral verantwortliche Person.

Modalitäten GAL-Umsetzung an der KSZ

Projekt. Katholische Kirchengemeinde St. Josef Kamp-Lintfort Königstr Kamp-Lintfort. Text: Hans-Peter Niedzwiedz

Religionsunterricht. in St. Josef, Köniz und St. Michael, Wabern

- 1 - Römisch-katholische Pfarrei St. Franz Xaver Münchenstein. Eine Gemeinschaft von Christenmenschen unterwegs ins Reich Gottes.

A. Leitlinien und Ziele für die katechetische Tätigkeit

Ausbildung zur Religionslehrerin / Religionslehrer Primarstufe

Braunschweiger Elternnetzwerk

Anstellungsrichtlinien der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau für katechetisch und sozial-diakonisch Tätige der Kirchgemeinden

2. Grundlegende Perspektiven

Anstellungsvertrag. Vertreten durch in der Funktion als. Verordnung der Römisch-Katholischen Landeskirche Uri und des gemeindlichen Personalrechts ab.

Richtlinien für die Anstellung von Katechetinnen und Katecheten

Leitbild Jugendarbeit Katholische Kirchgemeinde Wettingen

TÄTIGKEITSBERICHT 2012

Zwei sind mehr... Gelingende Bildungspartnerschaft in der Kooperation von Jugendarbeit und Schule Waldshut

Konzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg Neufahrn. Tel.

Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg Teilplan Jugendarbeit (1. Fortschreibung)

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote Schulbehörden

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum

Praktische Kirchenerfahrung

Worüber wir nicht reden, das lässt sich auch nicht verändern. Informationen. zum Mitarbeiterjahresgespräch

Bewerbung zum Studium am Religionspädagogischen Institut (RPI) Erforderliche Zusatzinformationen zur Online-Anmeldung

Ausbildungskonzept der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde XY

Konzept der Fort- und Weiterbildung für die Seelsorger/-innen im Bistum Münster. Hauptabteilung 500, Seelsorge-Personal Gruppe 532 Fortbildung

Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung von Mitarbeiterjahresgesprächen

Statut für die Krankenhausseelsorger/innen im Bistum Münster (NRW-Teil)

Transkript:

Baukasten für Stellenbeschreibungen Mit den vorliegenden Leitlinien stellen wir Ihnen Grundlagen für eine Stellenbeschreibung im Bereich Jugendpastoral zur Verfügung. Die beschriebenen Pensen beruhen auf Erfahrungswerten. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Ausarbeitung eines Pflichtenhefts an diesen Werten zu orientieren. Die Darstellung der Arbeitsinhalte entspricht mehr als einer 100%-Anstellung und muss entsprechend an die Arbeitssituation vor Ort angepasst werden. Die Bereiche 1-8 sind Arbeitsfelder im direkten Kontakt mit Jugendlichen, während die Bereiche 9-12 Hintergrund- Arbeiten beinhalten, welche aber für eine gelingende Jugendpastoral notwendig sind (sogenannte Sockelarbeit, vgl. Seite 5). Da Jugendpastoral vor allem Beziehungsarbeit ist, lässt sie sich schlecht messen und in Zahlen auszudrücken. Manchmal wird der Zeitaufwand für bestimmte Vorhaben stark unterschätzt, v. a. für Aufbauarbeit. Die hier angegebenen Prozentzahlen sind durchschnittliche Erfahrungswerte. Sie können in den konkreten Situationen sehr variieren. So können z.b. die Anzahl bereits vorhandener ehrenamtlicher MitarbeiterInnen, die geografische und demografische, Verhältnisse des zu betreuenden Gebiets, die Sozialstruktur und bestehende Traditionen den Arbeitsaufwand vergrössern oder verkleinern. Deshalb ist es notwendig, Stellenbeschreibungen auf der Grundlage genauer Arbeitszeitrapporte immer wieder anzupassen. 1. Verbandliche Jugendarbeit Präsesarbeit in Jungwacht und Blauring, Pfadi oder MinstrantInnen - Begleitung von Gruppenprozessen im Leitungsteam - Teilnahme an LeiterInnenhöcks und Elternratssitzungen - Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Weekends und Lagern - Verbindung zwischen Leitungsteam und der Pfarrei sicherstellen - Religiöse Animation 10 15 % für Präsesarbeit während des Jahres 8,5 bis 9 Stunden pro Tag Lagerbegleitung als Präses Seite 1 von 6

2. Offene Jugendarbeit Jugend-, Schüler-, Buben- bzw. Mädchentreff / offene Jugendgruppen - Konzeptionelle Arbeit - Begleitung und Motivation sowie Animation des Leitungsteams - Präsenzzeiten je nach Bedarf - Verbindung zur Pfarrei sicherstellen - Planung von Anlässen - Beratung von Jugendlichen Pro Treffpunkt 15 20 % Pro bestehende Gruppe ca. 10 % Aufbau neuer Gruppen 15 %. Weekend, Lager, Reisen - Planung mit den Jugendlichen und Vorbereitung, Rückblick und Auswertung - Durchführung, Leitung oder Begleitung 1-2 Tage Vorbereitung pro Durchführungstag. Ein Durchführungstag entspricht in der Regel 1½ Arbeitstagen. Projekte (z.b. Theater, Film, Band, Erlebnisnacht, Sozialeinsatz usw.) - Mit Jugendlichen neue Projekte partizipativ entwickeln, planen, durchführen und auswerten. Bestehende Projekte kooperativ weiter entwickeln. - Jugendliche für eine zeitlich begrenzte Mitarbeit motivieren und begleiten. 10% Freiraum. Je nach Inhalt und Art des Projekts wird zur Vorbereitung und Auswertung 1,5 bis 2x so viel Zeit benötigt wie für die eigentliche Durchführung. 3. Religionsunterricht - Unterrichtsstunden oder Blockunterricht. - Mehrtägige Besinnungstage/Religionslager auswärts mit Übernachtung. - Vorbereitung / Nachbereitung - Durchführung 1 Lektion à 50 Min. entspricht 1,4 Arbeitsstunden 1 Jahresstunde = 4% 1 2 Tage Vorbereitung pro Durchführungstag. Ein Durchführungstag entspricht in der Regel 1½ Arbeitstagen. Seite 2 von 6

4. Firmung ab 18 - Leitungsverantwortung in der Konzeption und Planung, Organisation - Durchführung von Gesamtanlässen wie Infoveranstaltung, Elternabend, Firmreise, Weekends Mitarbeit 10 20 % Hauptverantwortung mind. 20 % Ein Firmreisetag entspricht in der Regel 1½ Arbeitstagen. 5. Junge Erwachsenenarbeit - Mitarbeit, evtl. Hauptverantwortung in der Konzeption und Planung, Aufbau eines Leitungsteams - Durchführung von Anlässen und Treffen - Gestalten von religiösen, besinnlichen und spirituellen Anlässen Ca. 10 % 6. Liturgische Feiern - Religiöse Feiern im Kirchenjahr mit Jugendlichen (mit)gestalten. - Gestalten von religiösen, besinnlichen Anlässen für Jugendliche z.b. Nachtwanderungen, Osternächte, Ranfttreffen,... Je nach Anzahl der Angebote 5 10 %. Die Planung, Vor- und Nachbereitung benötigt durchschnittlich 1,5 bis 2x so viel Zeit wie die Durchführung. 7. Einzelseelsorge - Gespräche mit jungen Menschen oder ihren Bezugspersonen - Begleitung und Beratung von jungen Menschen oder ihren Bezugspersonen - Kommunikation über digitale Medien 5-10 % Freiraum Seite 3 von 6

8. Bildungsarbeit z.b. Young Power Kurse, LeiterInnenweekends, LeiterInnenthemenabende - Offene Kurse zur Persönlichkeitsstärkung und entwicklung - Aus- und Weiterbildungsangebote für JugendleiterInnen 5 % Freiraum 9. Arbeit in Gremien - Teamsitzungen - Sitzung mit Pastoralteam - Pfarreirat (situative Mitarbeit) - Jugendarbeitsgruppen oder Jugendkommission (u.a. Konzeptarbeit) - Vertretungen von Jugendfragen in der Pfarrei ca. 10 % 10. Zusammenarbeit und Kontakte - Regionale Juseso-Stämme der Verantwortlichen für die Jugendpastoral - Fachaustausch in der Seelsorgeeinheit - Verbandsleitungen JW/BR, Minis - Ökumenische Zusammenarbeit - Dekanatssitzung - Kirchenverwaltungsrat ca. 5 % 11. Fort- und Weiterbildung, Supervision, Praxisbegleitung - Fachtagungen (Jugendseelsorgetagung, Dekanatsweiterbildung) - Weiterbildungskurse - Fachliche und persönliche Beratung und Begleitung, z.b. Supervision, Praxisberatung - Laufende Fortbildung (Literatur, Zeitschriften) ca. 5 % Seite 4 von 6

12. Administration und Weiteres - Korrespondenz und Kommunikation - Information und Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Zeitungsartikel, Pfarrei Forum, Neue Medien) - Buchhaltung, Finanzen - Weiteres nach Absprache ca. 10 % Folgende Aufteilungen sind möglich und sinnvoll: Anstellung Arbeitsbereich 1 8 Kontakt mit Jugendlichen 100 % = 70 % 75 % = 55 % 50 % = 35 % + + + Arbeitsbereich 9 12 Sockelarbeitszeit 30 % 20 % 15 % Für die Gewährleistung einer Kontinuität in der Jugendpastoral ist es sinnvoll, eine Festanstellung von minimal 50 Stellenprozenten anzustreben. Sollte dies nicht möglich sein, muss sorgfältig analysiert werden, welche Arbeitsgebiete abgedeckt werden müssen und wie viele Stellenprozente dafür mit welchen Personen einzusetzen sind. Je nach vorhandenen Ressourcen kann dann jemand z.b. als Präses von Jungwacht und Blauring, LeiterIn der Firmung ab 18 oder für die offene Jugendarbeit zu 20 % eingestellt werden. Arbeitszeit-Erfassung Für die bewusste Arbeitszeitgestaltung ist es sinnvoll, wenn der/die StelleninhaberIn seine/ihre Arbeitszeit aufschreibt. Ein gutes Zeiterfassunginstrument ist Clear-Time, welches von Daniel Schmid und Heinz Wilhelm entwickelt wurde. Clear-Time bewährt sich in der Praxis durch eine einfache Eingabe der geleisteten Arbeitsstunden in eine Excel Tabelle, die zudem individuell auf das jeweilige Arbeitsfeld angepasst werden kann. Auskünfte bei der DAJU oder der zuständigen akj Stelle. Kompensationsregelung Grundsätzlich muss die Arbeit so geplant werden, dass keine regelmässigen Überstunden entstehen. Überstunden sind, wenn immer möglich, innerhalb eines Jahres zu kompensieren. Seite 5 von 6

Für die fortlaufende Kompensation (stunden-, halbtages- und tageweise) empfiehlt es sich, nicht mehr als eine Arbeitswoche an Überstunden «anzuhäufen». Um Überstunden abbauen zu können, sollen klare Abmachungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Da es keine allgemein gültige Regelung bezüglich der Überstunden gibt, sollte das Gespräch zwischen Vorgesetzten und StelleninhaberInnen gesucht werden. Wichtig ist eine Lösung zu finden, die für beide Parteien stimmt. Literatur- und Quellenverzeichnis DAJU, Fachstelle für kirchliche Jugendarbeit im Bistum St. Gallen (2006): Jugendarbeit in der Pfarrei. Aufbau und Entwicklung Jugendseelsorge Zürich (2005): Jugendarbeit. Was eine Pfarrei alles wissen muss + Markus Büchel, Bischof von St. Gallen (2006): Jugendpastoral im Bistum St. Gallen. Richtlinien für die kirchliche Jugendarbeit, 5.2.1.2.4 + Markus Büchel, Bischof von St. Gallen (2008): Firmung im Bistum St. Gallen. Richtlinien zur Firmung ab 18, 2.2.2.2 Fakaru, Fachstelle Katechese und Religionsunterricht des Bistums St. Gallen: Richtlinien, Weisungen und Regelungen für Katechese im Bistum St. Gallen. St. Gallen, 15. Juni 2011 Amt für Katechese und Religionspädagogik Filippo Niederer DAJU Fachstelle kirchliche Jugendarbeit Linus Brändle-Benz Seite 6 von 6