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Transkript:

[1 von 6] Funktionen des Geldes Zahlungsmittel Geld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel. In den Ländern der Europäischen Währungsunion ist der Euro als Zahlungsmittel anerkannt. Alle Personen, Firmen, Vereine etc. akzeptieren Geld als Gegenwert für Waren, Dienst- und Arbeitsleistungen. Wertmaßstab/Recheneinheit Mit Geld wird der Wert bzw. der Preis von Gütern und Leistungen einheitlich ausgedrückt. Mit Geldeinheiten kann man rechnen und vergleichen. Wertaufbewahrungsmittel Geld ist handlich, haltbar und gut zu lagern. Man kann es sparen und dadurch seinen Wert aufbewahren. Die Kaufkraft des Geldes kann jedoch über die Jahre durch Inflation sinken (Geldentwertung durch Preisanstiege). Tauschmittel Geld kann man immer zum Tausch von Produkten und Dienstleistungen verwenden. Es wurde erfunden, um den Handel zu vereinfachen. Bank Der Begriff Bank kommt von dem italienischen Wort banco und bedeutet Tisch. Diesen Tisch stellten die Geldwechsler im Mittelalter auf, um ihre Geschäfte abzuwickeln. Eine Bank (ein Kreditinstitut) ist ein gewinnorientiertes Unternehmen, das als Dienstleistung Geld zur Verfügung stellt. Sie verdient also Geld mit Geld. Banken beschäftigen sich heute mit unterschiedlichsten Aufgaben wie z.b. Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Verwaltung von Spareinlagen oder mit dem Handel von Wertpapieren. 36 Bankwesengesetz Dieser Paragraf besagt, dass es besondere Sorgfaltspflichten für Banken bei Geschäften mit Personen unter 18 Jahren gibt. Ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters dürfen Bankomatkarten erst ab 18 Jahren an Jugendliche ausgegeben werden. Wenn Jugendliche ein regelmäßiges Einkommen haben, ist die Ausgabe ab 17 Jahren möglich. Zahlungsverkehr Als Zahlungsverkehr werden alle Zahlungsvorgänge mit Bargeld oder Buchgeld bezeichnet. Bargeldloser Zahlungsverkehr Immer seltener wird heute mit Bargeld bezahlt. Die meisten Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltes wie Miete, Stromkosten oder die Telefonrechnung werden bargeldlos über ein Konto abgewickelt. Beträge werden nur noch elektronisch von einem Konto auf ein anderes Konto überwiesen. Das Konto der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers wird mit einem Zahlungsbetrag belastet, der als Gutschrift auf dem Konto der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers eingeht. Die Bank organisiert den Zahlungsverkehr und stellt die nötigen Systeme zur Verfügung. Für diese Dienstleistung verrechnet die Bank Kosten. Der erste Schritt zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die Eröffnung eines Privatkontos. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr gibt es unterschiedliche Wege, um Geld von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Je nachdem, wie viel und wie oft etwas gezahlt werden muss, kann man sich für Überweisungen, Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen (= Lastschrift) entscheiden. SEPA (Single Euro Payments Area) Mit SEPA, dem einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, wird nach der erfolgreichen Einführung des Euro-Bargeldes auch der bargeldlose Zahlungsverkehr (Zahlungsanweisungen, Kartenzahlungen, Einzüge etc.) vereinheitlicht. Ziel ist es, die Auftragsabwicklung im europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Rahmenbedingungen und Abwicklung des bar- 7

[2 von 6] geldlosen Zahlungsverkehrs waren von Land zu Land verschieden, was die Identifizierung einer Zahlungsempfängerin / eines Zahlungsempfängers bei grenzüberschreitenden Überweisungen oftmals erschwert. Seit der endgültigen Einführung des SEPA-Systems für Überweisungen im Jahr 2014 lösten IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) in allen EU-Ländern Kontonummer und Bankleitzahl ab. Mit ihrer Hilfe können Staat, Bank, Institut und Kontonummer einer Zahlungsempfängerin / eines Zahlungsempfängers in jedem Land auf dieselbe Weise ermittelt werden. Grenzüberschreitende Zahlungen können dadurch schneller und sicherer durchgeführt werden. Der SEPA-Raum umfasst aktuell die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Liechtenstein, Norwegen, Island, Schweiz, Monaco und San Marino. Privatkonto/Girokonto Das Privatkonto (Girokonto leitet sich vom italienischen Wort giro ab, was so viel wie Kreislauf oder kreisen lassen bedeutet) ist ein Bankkonto, über das bargeldlose Zahlungen abgewickelt werden. Jedes Konto hat eine eigene Nummer, die so genannte IBAN (frühere Kontonummer). Die jeweilige Bank regelt den Zahlungsverkehr und verrechnet ein Entgelt dafür. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Privatkontos gebucht. Jugendliche können mit dem 14. Geburtstag ohne Zustimmung der Eltern ein Privatkonto eröffnen. Jugendkonto Als Jugendkonto wird ein Bankkonto für Jugendliche bezeichnet. Es ist ein klassisches Zahlungsverkehrskonto. Um Jugendliche vor einem zu leichtfertigen Umgang mit Geld zu bewahren, müssen Banken bei der Führung eines Jugendkontos die im Bankwesengesetz festgelegten Sorgfaltspflichten beachten. Jugendkonten werden von den meisten Banken für Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren angeboten. Wenn junge Erwachsene ihre Ausbildung fortset- zen, können sie auf ein Studentenkonto, das bis zum 27. Lebensjahr läuft, umsteigen. Die meisten Bankinstitute werben mit kostenloser oder spesenvergünstigter Kontoführung, Maestro-Karte und Gratis-Onlinebanking im Internet. Für ein Guthaben gewähren manche Banken sogar höhere Habenzinsen als auf einem Sparbuch. Im Regelfall ist für Jugendkonten kein Überziehungsrahmen vorgesehen. Im Einzelfall kann jedoch ein Überziehungsrahmen festgelegt werden. Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder nicht geschäftsfähig. Kinder und Jugendliche bis zum 14. Geburtstag gelten als unmündige Minderjährige und sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen altersübliche geringfügige Geschäfte tätigen. Schließen unmündige Minderjährige ein darüber hinausgehendes Geschäft ab, so ist dieses schwebend unwirksam. Es bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der gesetzlichen VertreterInnen. Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als mündige Minderjährige und sind ebenfalls beschränkt geschäftsfähig. Sie können über geschenktes oder selbstverdientes Geld frei verfügen, solange die Befriedigung der Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird. In diesem Ausmaß kann es auch zu einer Kreditvergabe (z.b. Ratenkauf oder Kontoüberziehung) kommen. Ab der Volljährigkeit (18. Geburtstag) gelten junge Erwachsene als voll geschäftsfähig. IBAN (International Bank Account Number)/ frühere Kontonummer Jede Privatperson und jede juristische Person (Unternehmen) kann bei einem Geldinstitut ein Bankkonto bzw. mehrere Bankkonten eröffnen. Dabei erhält jedes Konto eine eigene IBAN. Mit dieser lässt sich der Zahlungsverkehr schnell und sicher abwickeln. Da die Kennung der Bankverbindung jedoch in 8

[3 von 6] jedem Land anders erfolgt (viele europäische Länder haben z.b. keine Bankleitzahl), ist die Identifizierung einer Zahlungsempfängerin / eines Zahlungsempfängers bei grenzüberschreitenden Überweisungen oftmals mühsam. Um die Identifizierung zu vereinfachen, löste seit Jänner 2008 die IBAN Schritt für Schritt die Kontonummer und die Bankleitzahl ab. Seit 1.8.2014 ist die IBAN die internationale Darstellung einer Kontonummer und einer Bank. Sie setzt sich aus Länderkennzeichen, Prüfziffer, Bank-Identifikation (Bankleitzahl) und Kontonummer zusammen. In Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen. BIC (Business Identifier Code)/ frühere Bankleitzahl Der BIC ist ein international standardisierter Code zur Identifikation von Geschäftsstellen im Zahlungsverkehr. Er besteht aus 8 bzw. 11 Stellen. Im Code werden der Name der Bank, das Land, der Regionalcode und die Bankfiliale erfasst. Wird als Beleg eine SEPA-Zahlungsanweisung verwendet, ist bei Inlandszahlungen kein BIC notwendig. Die Angabe der IBAN genügt. Bei den bisherigen Formularen (z.b. Erlagschein oder Zahlungsanweisung) musste die Bankleitzahl in Verbindung mit der Kontonummer eingetragen werden. Bis Juli 2014 war die Bankleitzahl (BLZ) die Kennzahl zur eindeutigen Erkennung eines Geldinstituts in Österreich. Kontoauszug Damit man einen guten Überblick über seinen Zahlungsverkehr hat, kann man an den Service-Automaten seiner Bank jederzeit einen Kontoauszug ausdrucken. Der Kontoauszug ist eine Mitteilung der Bank, auf der alle Geldbewegungen (Ein- und Ausgänge) auf dem Konto sowie der alte und der neue Kontostand (= Saldo) ersichtlich sind. Empfohlen wird, die Kontobewegungen regelmäßig (wöchentlich oder 14-tägig) zu überprüfen, die Kontoauszüge zu sammeln und mehrere Jahre aufzubewahren. Nutzt man das Onlinebanking, empfiehlt sich ebenfalls, regelmäßig die Auszüge auszudrucken und aufzubewahren. Durch regelmäßiges Überprüfen können Unregelmäßigkeiten (wie z.b. fragwürdige Buchungen) am Konto erkannt und behoben werden. Bargeldlose Überweisung Eine bargeldlose Überweisung ist die Übertragung eines bestimmten Geldbetrages von einem bestimmten Konto bei einer Bank zu einem anderen Konto bei derselben oder einer anderen Bank. Voraussetzung ist, dass beide PartnerInnen über ein Konto verfügen. Dauerauftrag Wenn man regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe hat (z.b. Miete, Überweisung auf ein Sparkonto, Versicherungen...), ist ein Dauerauftrag sinnvoll. Man erteilt seiner Bank den Auftrag, dass vom Konto in festgelegten Abständen regelmäßig eine fixe Summe auf ein bestimmtes Empfängerkonto überwiesen wird. SEPA-Lastschrift Mit 1.8.2014 ist die SEPA-Lastschrift endgültig in Kraft getreten und hat alle bisherigen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abgelöst. Dieses einheitliche, europäische Lastschriftverfahren ermöglicht eine Verwendung von Euro-Zahlungen sowohl im Inland, als auch im Ausland. Unterschieden wird in die SEPA-Basislastschrift (Vertragsbeziehung zwischen HändlerInnen und KonsumentInnen) und in die SEPA-Firmenlastschrift (Vertragsbeziehung zwischen Firmen), wobei wir uns an dieser Stelle auf die SEPA-Basislastschrift konzentrieren. Grundsätzlich wird ein Lastschriftverfahren (= Einzugs- oder Einziehungsermächtigung) für regelmäßige Zahlungen verwendet, bei denen sich der fällige Rechnungsbetrag laufend ändert, z.b. Telefonrechnung oder Rechnung von Gas und Strom. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen den KundInnen und dem 9

[4 von 6] einziehenden Unternehmen, z.b. Stromanbietern. KundInnen erteilen dem Unternehmen die Ermächtigung ( Mandat ), den fälligen Betrag von deren Konto einzuziehen. Neu ist durch die SEPA-Lastschrift, dass Unternehmen mit ihren Kunden einen Fälligkeitstermin für eine Lastschrift vereinbaren können. So ist den Kunden der exakte Tag der Belastung bekannt. Trotzdem ist es wichtig, die Kontoauszüge auf die Richtigkeit des abgebuchten Betrags zu kontrollieren. KonsumentInnen können 56 Tage (= 8 Wochen ab Einzugsdatum) Einspruchsfrist in Anspruch nehmen. Überziehungsmöglichkeit/ Kontorahmen Eine Überziehungsmöglichkeit ist ein sehr teurer Kredit, der auf einem Privatkonto eingeräumt wird. Grundvoraussetzungen dafür sind regelmäßige Geldeingänge. Die Höhe der Überziehungsmöglichkeit legt meist die Bank in Abstimmung mit den KundInnen fest. Wird dieser Rahmen überschritten, fallen zusätzliche Kosten an (Vertragsstrafen, Entgelte, Verzugszinsen). Für die Rückzahlung sind keine festen Raten festgelegt. Da die Soll-Zinsen meist sehr hoch sind, kann dieser Kredit leicht zum Einstieg in einen Schuldenkreislauf führen. Soll/Haben Teilweise benutzen Banken die Bezeichnung Soll und Haben an Stelle von Gutschrift und Belastung. Ist der Kontostand im Soll, bedeutet das, dass das Konto überzogen ist. Haben bedeutet ein Guthaben auf dem Konto. In der Umgangssprache werden Soll und Haben auch als Minus und Plus bezeichnet. Onlinebanking / Mobile Banking Onlinebanking (Homebanking) bzw. Mobile Banking ermöglichen einen Kontozugriff so gut wie überall. Mit Hilfe elektronischer Geräte wie PC, Notebook, Tablet-Computer oder Smartphone können sowohl von zu Hause aus als auch unterwegs Bankgeschäfte überblickt und durchgeführt werden. Der Zugriff auf das Konto erfordert persönliche Kennwörter, wobei es unterschiedliche Möglichkeiten gibt wie z.b. Verfügernummer und PIN. Die Kosten für Homebanking sind in der Regel günstiger als das Service am Schalter. TAN (Transaktionsnummer) Eine Transaktionsnummer erhält man von einer Bank, wenn man Bankgeschäfte wie z.b. Überweisungen über das Onlinebanking durchführen möchte. Die TAN wird als digitale Unterschrift der Kontoinhaber verwendet. Man erhält sie von der Bank entweder in Papierform oder direkt auf das Handy. Bankomat Der Bankomat ist ein Geldausgabeautomat, bei dem man mit der Kontokarte selbstständig Bargeld vom Privatkonto abheben kann. Dazu muss der PIN-Code (Geheimzahl) eingegeben werden. Eine Autorisierungszentrale prüft dann online, ob die eingegebene Zahl richtig ist. Im Offlinebetrieb (z.b. Wartung, Defekt...) wird maximal das auf der Karte gespeicherte Limit ausbezahlt. Maestro- oder Bankomatkarte Die Bankomatkarte wird in Verbindung mit einem Privatkonto ausgestellt. Sie kann weltweit verwendet werden, um Einkäufe zu bezahlen oder um Bargeld bei Bankomaten abzuheben. Eine vollwertige Bankomatkarte erhält man ab Vollendung des 18. Lebensjahres (= Volljährigkeit). Quick-Chip Mit einer Kontokarte kann man einen gewissen Betrag auf einem elektronischen Chip (Quick- Chip) speichern. Dieser Chip kann an speziellen Ladestationen (Bankomat, Bankschalter) durch Eingabe des PIN-Codes bis maximal 400,00 aufgeladen werden. Diese Form der bargeldlosen 10

[5 von 6] Bezahlung wird als Electronic Cash bezeichnet und entspricht der Funktion einer elektronischen Geldbörse. Nach dem Aufladen kann man ohne Eingabe des PIN-Codes bargeldlos bei Quick-Kassen zahlen. Damit man aber bei Verlust der Karte keinen großen Schaden erleidet, ist es sinnvoll, den Quick-Chip nur mit einer geringen Summe oder gar nicht aufzuladen! PIN-Code PIN ist die Abkürzung für Persönliche Identifikations-Nummer und ist ein persönlicher Code. Er ist eine Geheimnummer z.b. für Bankomatkarten, mit der sich die Person gegenüber einer Maschine z.b. einem Bankomaten autorisieren kann. Kreditkarte Eine Kreditkarte (z.b. Visa, MasterCard...) funktioniert ähnlich wie eine Maestro-/Bankomatkarte. Mit ihr kann man ebenfalls weltweit ohne Bargeld in vielen Geschäften, Tankstellen, Hotels oder im Internet zahlen. Ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass bei einer Zahlung mit Kreditkarte der Betrag nicht sofort vom Konto abgebucht wird. Die Kreditkartenfirma sammelt alle Zahlungen, die man im Laufe eines Monats tätigt, und bucht den entstandenen Betrag einmal pro Monat vom Konto ab. Im Kreditkartenpaket ist auch häufig eine Versicherung (z.b. für Rückholtransporte, Reiseversicherung...) enthalten. Je nach Umfang der Versicherungsleistungen und des Kreditbetrages variiert die Höhe der Jahresgebühr, die die BesitzerInnen dafür zahlen müssen. Voraussetzungen für eine Kreditkarte sind die Volljährigkeit und ein geregeltes Einkommen in einer gewissen Höhe. POS-System/POS-Banking Das POS-System (= Point of Sale-System) ist ein bargeldloses Zahlungsverfahren im Einzelhandels- und Dienstleistungsbereich mittels Kunden-, Maestro-/Bankomat- oder Kreditkarte. Ausgangspunkt ist ein so genanntes POS-Terminal im Kassenbereich. Dort legitimieren sich die KundInnen durch Eingabe ihres PIN-Codes gegenüber dem System und bestätigen den Rechnungsbetrag. Online werden die Kartendaten zu Prüfungszwecken (Legitimation, Sperrvermerke, Zahlungsfähigkeit) an die kontoführende Bank weitergeleitet. Bei positivem Ergebnis wird dann vom Bankkonto der KundInnen der Rechnungsbetrag abgebucht und den HändlerInnen gutgeschrieben. Manchmal wird keine PIN, sondern eine Unterschrift verlangt: dann handelt es sich um eine Einziehungsermächtigung mittels Maestrokarte. Es erfolgt keine Echtheits-, Sperr- und Zahlungsprüfung, es besteht keine Zahlungsgarantie. Kontaktloses Bezahlen (NFC) Kontaktloses Bezahlen ist eine neue Zahlungsmöglichkeit, die auf der Near-field-communication-Technologie (NFC) basiert. Mit entsprechend ausgestatteten Karten und Smartphones kann damit an gekennzeichneten Kassen (PayPass bzw. Quick-Kontaktlos-Terminals) bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt durch das Halten der Bankomat-, Kredit-, Quick-Karte oder des Smartphones an die Landing-Zone (Lesebereich) eines speziellen Lesegeräts. Als Bestätigung der Zahlung ertönt ein akustisches Signal und der Kassenbeleg wird gedruckt. Bei Bezahlung mit dem PayPass System (Bankomat- und Kreditkarten) können je Einkauf maximal 25,00 bezahlt werden. Aus Sicherheitsgründen ist nach maximal jedem 5. kontaktlosen Bezahlvorgang in Folge die Eingabe des PIN-Codes erforderlich. Danach besteht wieder die Möglichkeit, maximal fünfmal hintereinander kontaktlos zu bezahlen. Die Anzahl der kontaktlosen Bezahlvorgänge ist abhängig von der jeweiligen Bank. 11

[6 von 6] Wird mit der Quick-Funktion der Bankomatkarte oder mit einer separaten Quick-Karte kontaktlos bezahlt, gelten die zuvor genannten Betragslimits nicht. In diesem Fall kann der jeweils aufgeladene Betrag bis zu maximal 400,00 (= höchster Quick-Ladebetrag) kontaktlos bezahlt werden. Achtung: Bei Verlust der Karte besteht die Gefahr, dass bis zu 125,00 durch kontaktloses Bezahlen sowie das gesamte Quick-Guthaben (somit 400,00, höchster Quick-Ladebetrag) von fremden Personen entwendet wird! Interessanter Link Unter folgendem Link der AK Oberösterreich findet man zahlreiche und Tipps zum Thema Zahlen mit der Karte: Zahlen mit der Karte: www.arbeiterkammer.com Suchbegriff: Bankomatkarte Anmerkungen 12